Streit um Rechte der Verteidigung: Warum der Block-Pro­zess zu platzen droht

von Jakob Hoffmann

19.09.2026

Erst wurden Terabytes an Daten nicht richtig beschlagnahmt, dann erhielt die Verteidigung kaum durchsuchbare Rohdaten. Das juristische Tauziehen um den gigantischen Datenberg könnte den Block-Prozess früher oder später zum Platzen bringen.

Nicht alles Entscheidende im Strafprozess passiert laut und mit großer Show. Selbst im Block-Prozess. Still und leise wurde in den vergangenen Wochen abseits von Presse und Publikum um ein Thema gerungen, das schon von Beginn an als Damoklesschwert über dem Prozess schwebte. Gerungen wird um grundlegende Rechte der Verteidigung. Bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte es gehen. Fällt das Schwert, könnte der Prozess platzen. 

Worum geht es im Block-Prozess?

Die Staatsanwaltschaft wirft der 53-jährigen Unternehmenserbin Christina Block laut Anklage vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder, damals zehn und 13 Jahre alt, bei deren Vater Stephan Hensel in der Silvesternacht 2023/24 in dessen Wahlheimat Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Hensel tritt im Verfahren als Nebenkläger auf, ihn vertritt Dr. Philip von der Meden. Die Kinder werden von Dr. Tanja Jeney vertreten. Christina Blocks Verteidigung besteht aus Dr. Ingo Bott und seiner Kollegin Paula Wlodarek.

Zum Zeitpunkt der Entführung hatten die Eltern geteiltes Sorgerecht, der Mutter stand das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Vater hatte die Kinder im August 2021 rechtswidrig in Dänemark zurückbehalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) verpflichtete ihn zur Herausgabe der Kinder. Dänemark vollstreckt jedoch keine deutschen familiengerichtlichen Entscheidungen. Nach der Entführung hielten sich die Kinder einige Tage bei ihrer Mutter auf. Anfang Januar 2024 ordnete das OLG Hamburg die Herausgabe an den Vater an, bei dem sie bis heute leben. 

Neben Block sind noch ihr Lebensgefährte, Sportmoderator Gerhard Delling (Verteidiger Dr. David Rieks), ihre Cousine Uta B. (Verteidiger Reinhard Daum) und deren Ehemann Mark B. (Verteidiger Nils Fock) sowie Sicherheitsunternehmer Andreas P. (Verteidigerin Gül Pinar) wegen mutmaßlicher Beihilfehandlungen angeklagt.

Dem Vertrauensanwalt der Blocks, Dr. Andreas Costard (Verteidiger Dr. Marko Voß), wird eine täterschaftliche Beteiligung vorgeworfen. Für ihn und Block stehen zudem Veruntreuungs-Vorwürfe im Raum. Wie die übrigen Angeklagten auch bestreitet er die Vorwürfe vollständig. Nur der an der Entführung unmittelbar beteiligte Israeli Tal S. (Verteidiger Dr. Sascha Böttner) hat bislang ein Geständnis abgelegt.

Versäumnis der StA mit weitreichenden Folgen

Das Drama in zwei Akten am Landgericht (LG) Hamburg beginnt mit einer umfangreichen Datenauswertung, die es so wohl nicht hätte geben dürfen. 

Die Polizei hatte 34 IT-Asservate, darunter Smartphones, Tablets und Laptops der Angeklagten, vorläufig zur Durchsicht nach § 110 Strafprozessordnung (StPO) sichergestellt, ca. 4,2 Terabyte (TB). Dabei werden elektronische Geräte "gespiegelt" und die Daten von den Ermittlern so aufbereitet, dass sie nach Stichwörtern suchen können, um relevantes Material zu finden – mit dem Ziel, die Spreu vom Weizen zu trennen und das Irrelevante wieder herauszugeben bzw. zu löschen. Erst das beweisrelevante Material soll anschließend nach § 94 StPO beschlagnahmt werden. So soll eine übermäßige Datenerhebung verhindert werden. 

Nur geschah das hier nicht. Nachdem die Ermittler ihr Beweismaterial gesammelt hatten, wurden die Daten wieder in den Ausgangszustand versetzt und als Rohdaten beim Landeskriminalamt (LKA) abgelegt. Die Staatsanwaltschaft (StA) berief sich in ihrer Anklageschrift auf die einzelnen Informationen, die die Ermittler herausgesucht hatten, und die Bewertungen, die diese in ihren Auswertungsvermerken vorgenommen hatten. Eine Beschlagnahme hatte sie für die IT-Asservate aber nicht beantragt. Das ist schon an sich ein Problem, weil die Auswertung von Beweismitteln erst nach richterlicher Anordnung der Beschlagnahme nach § 94 Abs. 2 iVm § 98 Abs. 1 S. 1 StPO zulässig ist. Ein Verstoß stellt laut BVerfG einen erheblichen Verfahrensfehler dar. Inzwischen hat auch die StA eingeräumt, dass dieses Versäumnis nicht hätte passieren dürfen. Dann begann ein Ringen darum, wie damit umzugehen sei, welches Material nun vom Gericht "nachbeschlagnahmt" werden soll, um den Verfahrensfehler zu heilen. 

Nebenklagevertreter Dr. Philip von der Meden hatte sich dafür ausgesprochen, nur die Beweismittel zu beschlagnahmen, die die Ermittler als relevant eingestuft hatten. Auch die Verteidiger:innen der Angeklagten hielten das für den richtigen Weg, die StA nicht. Eine Sprecherin der StA erklärte dies auf Anfrage von LTO damit, dass die Datensicherungen schließlich nur Ersatz für die originären Beweisgegenstände seien; solche würde man auch insgesamt beschlagnahmen und "sicher nicht alle nicht beweiserheblichen Daten darauf löschen".

Das Gericht beschlagnahmte Ende Oktober 2025 dann die Daten wegen ihrer "potenziellen Beweisbedeutung" vollständig. Eine so umfassende Beschlagnahme wird in der Rechtsprechung regelmäßig als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig beurteilt, wenn nicht ausreichend zwischen potenziell beweiserheblichen und irrelevanten Daten unterschieden wird (etwa BVerfG, Urt. v. 16. 6. 2009, Az. 2 BvR 902/06). Zwar muss diese Unterscheidung dem Gericht zumutbar sein. Da im Falle des mitangeklagten Familienanwalts aber auch mandatsbezogene Daten betroffen sind, sind die Anforderungen besonders hoch. Die Folge: Jedenfalls schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Fehler in der Durchsuchung oder Beschlagnahme von Daten(-trägern) führen zu einem Beweisverwertungsverbot (BVerfG, Beschl. vom 12. 4. 2005, Az. 2 BvR 1027/02). Somit bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die "Nachbeschlagnahme" durch das Gericht hier den Fehler der StA geheilt hat. Nimmt man weiter einen Verfahrensfehler an und beruht das Urteil später auf diesem, wäre es mit der Revision angreifbar. 

Juristisches Tauziehen um Einsicht in IT-Asservate

Und damit begann der zweite Akt, der bis heute andauert: Verändert sich die Sachlage während der laufenden Hauptverhandlung etwa durch bis dahin nicht zugängliche Beweismittel oder Aktenbestandteile erheblich, muss das Gericht nach § 265 Abs. 4 StPO die Hauptverhandlung aussetzen, sofern das zur genügenden Vorbereitung der Verteidigung angemessen erscheint. Im Fall der nachbeschlagnahmten IT-Asservate lehnte das Gericht das ab.

Die Verteidigung konnte den größten Teil der damit nachbeschlagnahmten Daten aber nie inhaltlich auswerten. Im Anschluss an die Nachbeschlagnahme beantragten die Verteidiger:innen zwar erweiterte Akteneinsicht, die auch gewährt wurde. Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie vom LKA eine Kopie der Daten bekommen könnten – aber nur als verschlüsselte Rohdaten. Auf telefonische Anfrage bei der Hauptermittlerin habe diese aber mitgeteilt, die Daten seien ohne Aufbereitung gar nicht lesbar und die erforderliche Spezialsoftware auf dem freien Markt kaum erhältlich, berichtet einer der Verteidiger LTO. Behörden stehen sie jedoch zur Verfügung; die Ermittler nutzten sie, um die Daten in der Durchsicht zu durchsuchen. Es folgte ein reges Hin und Her zwischen Verteidigung und Gericht. Formal war die Akteneinsicht gewährt; die Verteidigung hielt sie aber praktisch für wertlos, weil ihr zwar die Daten zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht in auswertbarer Form. 

Seit Juni liegen Verteidiger Dr. David Rieks ausweislich eines von ihm angebrachten Aussetzungsantrags Kopien der Daten vor, die kanzleiinterne IT-Abteilung biss sich jedoch die Zähne aus: Ohne Spezialsoftware blieben die Rohdaten unlesbar. Ein von der Verteidigung eingeholtes forensisches Privatgutachten kam zu dem Ergebnis, dass die sichtungsfähige Aufbereitung ca. 52.000 € kosten und mehrere Wochen dauern würde. Insbesondere Textnachrichten würden im derzeitigen Zustand weder einzeln inhaltlich lesbar noch im Zusammenhang der jeweiligen Konversation angezeigt. Für einen fachlich nicht vorgebildeten Betrachter sei dieser rein technische Zugang durch die Rohdaten praktisch nicht nutzbar, da man wissen müsse, welche codierten Daten welche Informationen enthielten und wie diese jeweils zu entschlüsseln seien.

Rieks stellte daraufhin im August einen Antrag, dem sich andere anschlossen: Ihnen eine aufbereitete Einsichtnahme zu ermöglichen und die Verhandlung auszusetzen, damit sie Zeit hätten, um die vier Terabyte Daten auszuwerten. Der Antrag wurde außerhalb der Hauptverhandlung gestellt, er liegt LTO vor. Anfang September erging dann der Beschluss des Gerichts, dass der Antrag abgelehnt wird. Begründung: Es bestehe kein Anspruch auf eine Aufbereitung der Daten; die Akteneinsicht müsse nur so gewährt werden, wie sie auch Gericht und StA vorläge, und das sei eben im Rohdatenformat. 

Welchen Anspruch gewährt das Einsichtsrecht?

Überzeugt diese Argumentation? Das Einsichtsrecht umfasst die gesamte Akte, d.h. sämtliche vom ersten Zugriff der Polizei an gesammelten Unterlagen, die im Rahmen von Ermittlungen und Verhandlungen gegen den Beschuldigten entstanden sind – insbesondere auch gespiegelte Daten. Damit wird unter anderem der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) konkretisiert. Zudem sichert das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG dem Beschuldigten das Recht auf ein faires Strafverfahren ("Fair Trial"), eine effektive Verteidigung und das Prinzip der "Waffengleichheit" zwischen Verteidigung und Anklage, also der StA, zu. 

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 lit. b EMRK den Fair-Trial-Grundsatz. Der EGMR leitet daraus ab, dass die Strafverfolgungsbehörden der Verteidigung alle in ihrem Besitz befindlichen maßgeblichen Beweismittel, offenlegen müssen – nicht beschränkt auf das, was von der Anklage als relevant angesehen würde, sondern alles Material im Besitz der Behörden, das potenziell relevant sein könnte (Rook v. Germany, Urt. v. 25.07.2019, Az. 1586/15). Die vier TB Rohdaten liegen auf den Servern des LKA und befinden sich damit im Besitz der Behörden. Hätte das Gericht bei der Beschlagnahme zwischen beweiserheblichen und irrelevanten Daten unterschieden, hätten die nicht beweiserheblichen Daten ausgesondert und gelöscht werden müssen. Dann wären sie heute auch nicht mehr Teil des Materials, auf das sich das Einsichtsrecht der Verteidigung beziehen kann. So aber bezieht sich das Einsichtsrecht auch auf dieses Material. Außerdem entschied der EGMR in Rook v. Germany, Einsichtnahme setze die Möglichkeit voraus, das Material in seiner Gesamtheit verstehen zu können. 

Das ist zwar kein absolutes Recht. Es ist, wenn unbedingt erforderlich, eine Abwägung mit widerstreitenden Interessen wie den Grundrechten Dritter oder wichtigen öffentlichen Interessen möglich. Auf solche widerstreitenden Interessen beruft sich das LG Hamburg aber nicht. Ein Wegwägen der Beschuldigtenrechte nach der EMRK kommt hier also wohl nicht in Betracht. Ein Sprecher des Gerichts äußerte auf Nachfrage von LTO, keine rechtliche Einschätzung der Kammer zu Einzelfragen der Beweiserhebung mitteilen zu können.

Warum diese gewichtigen Rechte hier betroffen sein könnten, wird deutlich, wenn man sich den Vorgang einmal bildlich mit klassischen Papierunterlagen statt IT-Asservaten vorstellt, bei denen etwa jede einzelne E-Mail oder Chatnachricht auf einem eigenen Blatt Papier steht: Dann nämlich hätten die Ermittler lastwagenweise Kartons mit Unterlagen sichergestellt, kopiert, und anschließend zurückgegeben. Aus den Kopien hätten sie dann einzelne Blätter mit Sätzen, die ihnen relevant vorkamen, ausgewählt. Der Kontext, in dem diese standen, ging dabei verloren. Die vollständigen Unterlagen liegen nun nicht als geordnete Akten, sondern als Millionen einzelner, nur mit Spezialkenntnissen wieder zusammensetzbarer Bestandteile in einem großen Container. Nach Rechtsauffassung des Gerichts hat die Verteidigung nur einen Anspruch darauf, die Unterlagen in diesem Container durchzusuchen bzw. einzusehen.  

Darin liegt die rechtliche Kernfrage, um die gestritten wird: In welcher Form muss das Gericht der Verteidigung die Daten zur Verfügung stellen, um das Einsichtsrecht zu erfüllen? Reichen die Rohdaten, oder müssen diese aufbereitet werden? Zudem können Gericht und StA sich jederzeit entscheiden, in den Unterlagen weiter zu suchen – das Gericht hatte seinen Beschlagnahmebeschluss sogar damit begründet, dies beim "Hervortreten neuer Erkenntnisse" jederzeit tun können zu wollen. Die Verteidigung dagegen müsste zehntausende Euro aufwenden, um die gleiche Möglichkeit zu haben. 

Ein Hinweis, der Fragen aufwirft

Aber welche Konsequenzen könnte das nun noch haben? Der Aussetzungsantrag wurde schließlich abgelehnt. 

Spannend werden könnte es aber noch einmal durch einen Hinweis in der Verfügung, die LTO vorliegt und mit dem Ablehnungsbeschluss erging: Darin weist die Vorsitzende Richterin die Verteidiger:innen darauf hin, dass sie die Daten jederzeit beim LKA einsehen könnten. Dieser Hinweis aber fehlte in sämtlichen vorherigen Verfügungen und Beschlüssen der Kammer. Sollte dieser Hinweis so zu verstehen sein, dass die Verteidiger:innen nun in den Räumen des LKA die mit der Spezialsoftware aufbereiteten Daten einsehen können, käme das wohl einem Eingeständnis der Kammer gleich, dass die Kritik der Verteidigung berechtigt war. 

Das Verfahren nicht auszusetzen, dürfte jedoch immer schwieriger zu begründen sein, wenn nun nach über einem Jahr Prozess erstmals acht Verteidiger:innen und zwei Nebenklagevertreter:innen während laufender Hauptverhandlung mit zwei bis drei Terminen pro Woche vier Terabyte bis dahin nicht einsehbare Daten sichten können – und mehr als einen Monat darf die Hauptverhandlung nach § 229 Abs. 2 StPO nicht unterbrochen werden, sonst muss sie nach § 229 Abs. 4 S. 1 StPO von vorn beginnen. Noch hat sich das Gericht, auch auf LTO-Anfrage hin, nicht dazu geäußert. 

Eigentlich wollte die Kammer mit der Beweisaufnahme bereits durch sein, ihre letzte Zeugin entließ sie im August. Ausgerechnet auf der Zielgeraden könnte nun das Damoklesschwert fallen und den Prozess platzen lassen – wegen eines Fehlers, der in seiner Frühphase geschah.

Die Folgen für die Revision

Ob das Schwert aber nun fällt oder nicht, wird sich in dieser Instanz möglicherweise nicht mehr entscheiden. Einmal mehr wandert der Blick stattdessen zum Bundesgerichtshof (BGH). 

Eine verweigerte Akteneinsicht kann ein Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO sein, wenn dadurch die Verteidigung wesentlich behindert wird. Genau dies argumentiert die Verteidigung im Block-Prozess: So kritisiert Verteidiger Reinhard Daum im Gespräch mit LTO, dass er keine Möglichkeit habe, die von den Ermittlern ausgewählten Daten, etwa Chat-Nachrichten oder E-Mails, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Problematisch ist das hier besonders deshalb, weil jeder ggf. seine eigenen Daten nachvollziehen kann – in diesem Prozess hängen die Tatvorwürfe aber schon aufgrund der Teilnehmer-Konstellationen eng zusammen; auch für die zuletzt zunehmend auf Konfrontationskurs gehenden Block und Costard könnte sehr relevant sein, was vielleicht in den ausgewerteten Beweismitteln des anderen zu finden ist.

Zwei Verteidiger hatten bewiesen, was für gewichtige Beweismittel sich in den Rohdaten befinden können: Nachdem Marko Voß sich von der Hauptermittlungsführerin hatte bestätigen lassen, dass eine Konferenzraum-Reservierung das einzige bis zur Anklageerhebung ermittelte Belastungsindiz gegen seinen Mandanten war, legte er E-Mails vor, laut denen dieser den Raum für eine Kanzlei-Weihnachtsfeier reserviert und lange vor dem Termin wieder storniert hatte. Im Falle eines Chatverlaufs, den die StA zitiert hatte, um einer Angeklagten Kenntnis von der Silvesteraktion nachzuweisen, fehlte ausgerechnet die Aussage "Ich weiß es nicht". Werden der Verteidigung entlastende oder strafmildernde Beweismittel nicht offengelegt, stellt das laut EGMR eine Verweigerung der zur Vorbereitung der Verteidigung notwendigen Möglichkeiten dar.

Auch wenn der BGH annimmt, dass durch den ablehnenden Beschluss der Kammer die Verteidigung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO unzulässig beschränkt wurde und damit ein absoluter Revisionsgrund vorliegt, bliebe der Ausgang jedoch ungewiss: Es muss um einen für die Urteilsbegründung wesentlichen Punkt gehen. Auch ein potenziell rechtswidriger Beschlagnahmebeschluss wäre nur dann problematisch, wenn sich dieser Gesetzesverstoß auf das Urteil ausgewirkt hat. Die Kammer könnte das Revisionsrisiko also damit verringern, dass sie ihr Urteil nicht auf diese IT-Asservate stützt. Das Problem daran: Einige der Angeklagten kann die Kammer ohne diese Beweismittel möglicherweise nur schwer verurteilen – und Staatsanwaltschaft und Nebenklage könnten ihr dann wiederum in der Revision vorwerfen, relevante Beweismittel nicht verwertet zu haben. Zudem bliebe auch hier der Vorwurf der Verteidigung, dass Entlastendes nicht ermittelt wurde – ein Argument, das mit den übersehenen E-Mails und Chatnachrichten an Gewicht gewonnen haben dürfte.

Blick nach Karlsruhe und Straßburg

Im Lager der Verteidigung wird schon zumindest aus dem Augenwinkel über den BGH hinaus in Richtung BVerfG und EGMR geschielt – schließlich geht es hier mit dem fairen Verfahren und der effektiven Verteidigung auch um verfassungs- und menschenrechtliche Fragen. Der EGMR hatte zwar in Rook v. Germany entschieden, dass die Verteidigung des dortigen Beschwerdeführers nicht unzulässig beschränkt worden war – weil die Verteidigung dort von Beginn an die Möglichkeit hatte, die umfangreichen Daten bei der Polizei einzusehen, und später sogar eine Kopie der Daten mit kostenloser Software erhielt. 

Sollte die Revision, eine Verfassungsbeschwerde oder das Anrufen des EGMR Erfolg haben, könnte der Fall zurück ans LG Hamburg gehen. Dort müsste dann die zweite Jugendschutzkammer neu verhandeln. Wo also das letzte Wort im Block-Prozess fällt und wie es lautet, wird sich möglicherweise erst Jahre später zeigen.

Doch noch ist der Block-Prozess ja ohnehin nicht vorbei. Vor dem LG Hamburg geht es am 21. September weiter.

Tag 1 – Prozessauftakt: Hat sie die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben? In Hamburg hat der Prozess gegen Steak-House-Erbin Christina und weitere Angeklagte begonnen. Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft viele Vorwürfe.

Tag 2 - Strafprozess gegen Christina Block vorerst unterbrochen: Eigentlich war eine Einlassung der Block-House-Erbin angekündigt, doch der Prozess gegen Christina Block wurde unterbrochen. Grund ist ein Streit um die Nebenklage ihrer 14-jährigen Tochter. Die Verhandlung wird am 25. Juli fortgesetzt.

Tag 3 - "Du hast mich fertig gemacht": "Ich habe die Entführung meiner Kinder weder beauftragt noch gewollt": Über mehrere Stunden ließ sich Christina Block vor der Strafkammer des LG Hamburg ausführlich im Entführungsprozess gegen sie ein und schilderte ihre Sicht der Dinge.

Tag 4 - "Sie haben meiner Tochter einen Alarmknopf um den Hals gehängt": Im "Block-Prozess" schildert Christina Block ihre verzweifelten Pläne, ihre Kinder zurückzuholen – von Bootsfahrten bis Maskenbildner. Im Fokus: Freundin "Olga", 120.000 Euro Bargeld und der Vorwurf eines Alarmknopfs um den Hals der Tochter.

Tag 5 - "Ich habe die schlechteste Position, meine Kinder jemals wiederzusehen": Routine im Saal, aber offene Fragen im Verfahren: Christina Block antwortet ausweichend, schildert Erinnerungslücken und wirft ihrem Ex-Mann Manipulation vor. Die Rolle der Cyberfirma bleibt ungeklärt. 

Tag 6 - "Ich werde von nun an insgesamt schweigen": Am sechsten Verhandlungstag im Kindesentführungsprozess verweigerte Christina Block alle Antworten auf Fragen der Nebenklage. Prozessuale Fragen, Framing- und Manipulationsanschuldigungen dominierten im aufgeladenen Gerichtssaal. 

Tag 7 - "Bestrafen Sie mich": Der Mitangeklagte und in Untersuchungshaft befindliche Tal S. gibt an, die Block-Kinder nur gerettet haben zu wollen. Er übernahm für die Entführung volle Verantwortung und appellierte an den Vater, "Frieden zu stiften".

Tag 8 - "Sie wirkte wie im Traum": Der Angeklagte Tal S. schildert am achten Verhandlungstag, wie er den Kindern Klebeband über Mund und Hände legte – bei dem Mädchen "härter", als es nicht kooperierte. Später gerieten Blocks Verteidiger und die Vorsitzende noch aneinander.

Tag 9 - "Hätte niemals gedacht, als rechtstreuer Bürger jemals vor Gericht zu stehen": Im Block-Prozess bestreiten ihr Lebenspartner Gerhard Delling, Cousine Uta B. und Sicherheitsunternehmer P. jede Beteiligung an der Entführung der Block-Kinder. Vater Hensel spricht derweil von Gewalt und "Todesangst" in der Silvesternacht.

Tag 10 - "Zum Glück hatte ich meine Hände schützend vor dem Gesicht": Blocks Ex-Ehemann beschreibt im Hamburger Entführungsprozess Schläge, Tritte und die Schreie der gemeinsamen Kinder in der Silvesternacht. Zudem wirft er Christina Block häusliche Gewalt vor, dem die Hauptangeklagte widersprach.

Tag 11 - "Unsere Verteidigerpflicht ist, das Wort zu erheben, wenn es notwendig ist": Im Prozess gegen Christina Block entbrennt eine hitzige Auseinandersetzung um Verteidigerrechte. Nebenkläger Hensel berichtet über die psychische Belastung der Kinder mit Aussagen, die stellenweise für Irritationen im Saal sorgten.

Tag 12 - "Wir haben Kinder, die funktionieren": Am zwölften Verhandlungstag ging die Befragung Stephan Hensels weiter. Er musste sich Vorhalte machen lassen, die ins Persönlichste gingen. Eine Verteidigerin lockte den Nebenkläger mit ihren Fragen sichtbar aus der Reserve.

Tag 13 - "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass sie etwas Böses wollten": Am dreizehnten Verhandlungstag des Block-Prozesses sorgt die Befragung von Nebenkläger Stephan Hensel erneut für Streit im Saal: An die Presse geleakte Akten, § 55 StPO, und ein ungewöhnlich emotionales Statement eines israelischen Mitangeklagten.

Tag 14 - "Alles, was aus Deutschland kam, wurde verteufelt": Am vierzehnten Verhandlungstag im Block-Prozess dominiert die juristische Kontroverse zum Umgang mit Handydaten. Block präsentiert sich kämpferisch, attackiert Hensel und bittet eindringlich, ihre Tochter nicht öffentlich aussagen zu lassen.

Tag 15 - Augenzeugen schildern Entführung der Kinder: Am 15. Verhandlungstag berichten Augenzeugen von der Entführung in der Silvesternacht 2023/24, während ein emotionaler Brief der Großeltern und Erklärungen zu psychischer Belastung der Kinder sowie Blocks Einlassungen für Spannung sorgen.

Tag 16 - "In so einer rekordverdächtigen Zeit bin ich noch nie aufgeflogen": Ein Sicherheitsberater berichtet über die Observation der Block-Kinder in Dänemark, sein Auffliegen vor Ort, einen riskanten Plan und ein heikles Mittagessen mit Anwälten: Einblicke in den 16. Verhandlungstag des Block-Prozesses.

Tag 17 - "Das ist alles nicht meine Kanne Bier": In welchem Verhältnis standen deutsche und israelische Sicherheitsfirmen? Aufschluss darüber sollte die Befragung des nächsten Zeugen im Block-Prozess geben. Außerdem gab es erneut Streit darum, ob Datenträger ausgewertet werden durften.

Tag 18 - "Die ganze Sache ist nicht mein cup of tea": Wie ist der Kontakt zur Firma zustandegekommen, die die Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 gewaltsam nach Deutschland geholt haben soll? Am Mittwoch sagte ein geheimnisvoller Zeuge aus, der "in höchsten Sicherheitskreisen" verkehrt.

Tag 19 - "Eine nicht mehr hinnehmbare Verletzung der Unschuldsvermutung": Während der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes seine Aussage verweigert, flammt der Streit über die ausgelesenen Handydaten von Christina Block wieder auf: Mehrere Verteidiger stellen Befangenheitsanträge am 19. Prozesstag.

Tag 20 - "Wer hat mit der israelischen Sicherheitsfirma gesprochen?": 20. Tag im Block-Prozess: Gericht und Staatsanwaltschaft würgen eine Erklärung Christina Blocks ab. Außerdem berichten Zeugen von ungewöhnlichen Hotelübernachtungen im Elysee-Hotel. Wer hatte Kontakt zur israelischen Sicherheitsfirma?

Tag 21 - Warum die Vorsitzende der Steakhouse-Erbin mit Haftbefehl drohte: Im Block-Prozess dreht sich an Tag 21 alles um die mysteriöse israelische Sicherheitsfirma, massive Zweifel an IT-Warnungen und eine scharfe Ansage der Vorsitzenden: Christina Block geht in Haft, wenn sie weiter Kontakt zu Zeugen hat.

Tag 22 - Audioaufnahmen aus der Silvesternacht 2023/24 erschüttern den Saal: Im Mittelpunkt von Tag 22 stand die Inaugenscheinnahme mehrerer Audioaufzeichnungen nach § 86 StPO. Die Dateien dokumentieren in Tonaufnahmen dramatische Minuten einer Entführung.

Tag 23 - "Hier lügt jemand": Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer Kinder aus der Obhut des Ex-Manns zu entführen. Dessen neue Ehefrau wendet sich als Zeugin direkt an die Angeklagte – und spricht am 23. Verhandlungstag von "Todesangst" der Tochter.

Tag 24 - "BKH - Bring Kids Home": Zuschauergedrängel, doppelte Sicherheitskontrollen, gespannte Blicke. Im Mittelpunkt: Die Vernehmung von David Barkay, Geschäftsführer der Firma, die die Block-Kinder entführt haben soll. Am Ende des Tages gibt es eine böse Überraschung.

Tag 25 - "Operation Golden Ice #5" und der Moment der Entscheidung: Am 25. Prozesstag schildert der Organisator der Entführung minutiös den Ablauf und wie die Aktion fast abgebrochen worden wäre. Sein Narrativ der Gewaltfreiheit gerät ins Wanken, als die Vorsitzende seine Aussage Punkt für Punkt prüft.

Tag 26 - "Ich bin erleichtert, dass Sie jetzt tun, was getan werden muss": Klare Fragen, knappe Antworten: Am 26. Prozesstag gerät Cyber Cupula-Chef Barkay unter Druck. Es geht um kostenlose Unterbringung, Gratisbüro, Chats und Kameras in Dänemark - und die Grenze zwischen Informationsbeschaffung und Entführung.

Tag 28 - "Dass Hensel die Kinder isoliert hat, war eine Machtdemonstration": Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine "Zäsur", sind sich die Verteidiger einig.

Tag 29 - "Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus Offene Rechnungen, geschlossene Augen”: Am 19. Verhandlungstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.

Tag 30 – "Es war mein Traum, in einem Wohnmobil durch Europa zu reisen": Überraschendes Wiedersehen, der israelische Ex-Agent David Barkay sagt erneut detailliert vor Gericht aus. Wo er Erinnerungslücken hat, lässt das Gericht seine Notizbuchseiten an die Wand projizieren. Ein Eintrag stammt von Christina Block.

Tag 31 - "Jede Mutter hier im Raum würde so handeln": Ein Zeuge im Blitzlicht, der immer wieder ausweicht: Das Gericht ringt Barkay Details zur Entführung der Block-Kinder ab. Je mehr er einräumt, desto brüchiger wird seine Erzählung von einer "Rettung" im Interesse der Kinder.

Tag 32 - "Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat": Ein von Christina Block konsultierter Kinderpsychologe schildert seine Eindrücke von den entführten Kindern. Am Ende stehen jedoch nicht seine Beobachtungen im Fokus, sondern ein Frontalangriff der Verteidigung auf seine fachliche Kompetenz.

Tag 33 - “Eine objektive Wahrheitsfindung ist nicht mehr möglich”: Weil ein Zeuge nicht erschien, beschäftigte sich das LG Hamburg mit Anträgen der Verteidigung. Der skurrilste: Blocks Verteidiger will das Verfahren wegen der Medienberichterstattung einstellen lassen. Es gebe zu viele "Realitätsangebote".

Tag 34 - "Ich will nicht, dass diese Frau im Knast sitzt, weil ich etwas gesagt habe": Treffen mit Christina Block, die er zuvor nicht erwähnt hat: Der mitangeklagte Israeli Tal S. macht eine interessante Einlassung. Zusätzlich geht es am Freitag um die Rolle von Blocks Vater: Welche Rolle spielte "der Patriarch"?

Tag 35 – "Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe": Ein militärisch präziser Plan, der gründlich schiefgeht: im Block-Prozess schildert Kronzeuge David Barkay, wie die "Rettung der Kinder" zum Fiasko geriet.

Tag 36 - “Wir wollten in der Lage sein, alles zu hören, was rein- und rausging”: David Barkay gibt Einblicke in die Überwachung der Familie Hensel, seine eigene Rolle entfacht eine Diskussion.

Tag 37 – "Hier nur für Sie der Bericht, Smiley":Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sagt zu einem Hausbesuch bei Christina Block und den Kindern aus – gab es eine Sonderbehandlung? Eine Befragung mit Folgen für das mögliche Strafmaß. Und am Ende spielt sogar der Krieg im Nahen Osten eine Rolle.

Tag 38 - "Hätte die Polizei ihren Job gemacht, wären wir heute nicht hier": Zwei Kripo-Beamtinnen standen im Fokus des Prozesstages. Blocks Verteidiger Ingo Bott nutzt ihre Aussagen für schwere Vorwürfe gegen die Polizei – und sieht darin zugleich ein Argument gegen den Vorsatz seiner Mandantin.

Tag 39 - "Der Mossad wäre stolz auf das TiktTok-Verhalten seiner Agenten": Die Waffen der privaten Block-Security-Leute, ausgerechnet ein Polizist, der sich an kaum etwas erinnert, und vermeintliche Mossad-Agenten im Bademantel, die sich Herzen auf TikTok schicken. Das war Tag 39. Und es war hitzig und verwirrend.

Tag 40 - "Ich warte kurz, bis das Theater hier vorbei ist": Am Donnerstag sagt ein Kriminalpolizist als Zeuge im Block-Prozess ruhig und prägnant aus. Ein deutlicher Kontrast dazu, wie sich nicht nur Verteidigung und Gericht gegenseitig angehen, sondern auch die Verteidiger untereinander.

Tag 41 - "Das Haus wie ein Museum für eine Familie, die auseinandergerissen wurde": Am 41. Prozesstag hagelt es von den Anwälten Vorwürfe. Gegen die Arbeit der Ermittler, gegen die Anwälte auf der Gegenseite - und gegen das Publikum. Schließlich muss die Vorsitzende eingreifen. Auch als Fotos aus dem Block-Haus gezeigt werden.

Tag 42 - "Das perfekte Verbrechen gibt's nur im Kino": Warum kontaktierte die Polizei nach dem Notruf in der Silvesternacht nicht die Mutter der entführten Kinder? Wer bei der Polizei wichtige Entscheidungen traf, diese Suche gleicht einer Schnitzeljagd. Tag 42 und die Block-Woche enden abrupt.

Tag 43 - "Spannend, was für eine Zeugin die Nebenklage da aus dem Hut zaubert": Eine Nachbarin belastet Christina Block zunächst schwer, ihre Zeugenaussage gerät bei der Befragung aber gehörig ins Wanken. Das Bild von einer Polizei, die nicht genau erklären kann, was sie in der Silvesternacht tat, verfestigt sich.

Tag 44 – "Zuerst haben die Kinder noch Mama gesagt, dann nur noch Christina": Die Vernehmung einer Polizeibeamtin sorgt für Streit. Dann schildert die plötzlich eine für den Prozess wohl bedeutende Aussage von Christina Block. All das sorgt für einen emotionalen 44. Tag. Bis einen Angeklagten offenbar die Kräfte verlassen.

Tag 45 - "Wovor haben Sie denn Angst, Frau Staatsanwältin?": Der Streit über zulässige Fragen kocht über, eine Staatsanwältin ist streitlustig und Gerhard Delling bekommt statt eines Geburtstagsgeschenks harte Worte: Der Bericht zum 45. Verhandlungstag im Blockprozess.

Tag 46 - "Wenn ich was sage, werden mir schlechte Sachen passieren": Warum sollte ein israelischer Bauingenieur zum Fluchtwagenfahrer der Entführung werden? Und wurde er später bedroht? Eine Aussage zur Block-Großmutter gibt Rätsel auf und die Anwälte wollen am 46. Prozesstag die Fotografen aussperren.

Tag 47 - Der Fluchtwagenfahrer gerät ins Schleudern: Am 47. Tag im Block-Prozess zeigen die Strafverteidiger unterschiedliche Künste bei der Zeugenbefragung. In den Aussagen des Fluchtwagenfahrers tauchen Widersprüche auf. Das Gericht lehnt mit fragwürdiger Begründung eine Beschlagnahme ab.

Tag 48 – Welchem Zeugen kann man noch glauben?: Block bekommt zum Geburtstag einen kurzen Verhandlungstag, den sogar die Blumen überleben, die eine Zuschauerin ihr mitbringt. Derweil streiten Verteidigung und Nebenklage darüber, wie streng Abweichungen in Zeugenaussagen zu bewerten sind.

Tag 49 – "Kommste mit zur Auslandsobservierung, kannste viel lernen": Mit dem Dolch nach Dänemark - im Blockprozess beschreibt ein Privatdetektiv eine Observation in Dänemark, die vor allem eines war: kurz, chaotisch und "eine Riesenkacke". Die Staatsanwaltschaft hält sie für alles andere als harmlos.

Tag 50 – Olga packt aus und belastet nicht nur Christina Block: Die lang erwartete Aussage von "Olga" drängt den Fokus auf die Frage, wer die treibende Kraft hinter der Entführung der Kinder von Christina Block war. Die Vorsitzende liefert am Ende zwei Paukenschläge für den weiteren Prozessfortgang.

Tag 51 – Christina Block, Codename "Marienkäfer": Keren T., die "rechte Hand" des mutmaßlichen Chef-Entführers und Schlüsselfigur, sagt aus. Sie belastet Block, ihren Vater, den Familienanwalt und sogar den Leiter des Hamburger Hafens, stellt damit aber auch ihre Glaubwürdigkeit infrage.

Tag 52 – War "Happy New Year" ein Code für "Wir haben die Kinder"?: Im Block-Prozess dürfen die Verteidiger die wichtige Zeugin "Olga" befragen. Es geht um bewaffnete Israelis, die ihre Angelegenheiten selbst regeln, um codierte Nachrichten, Unrechtsbewusstsein und Hamburger Lichtverhältnisse im Winter.

Tag 53 – Rückholung ist nicht gleich Entführung: Rechtsweg, Rückholung, Entführung: Im Block-Prozess wird zunehmend entscheidend, wer welche Stufe der geplanten Rückkehr der Kinder kannte und billigte. Der Verteidiger von Blocks Familienanwalt attackiert an Tag 53 die Schlüsselzeugin. 

Tag 54 – "Brau­chen Sie eine Pause, um ein Ableh­nungs­ge­such zu for­mu­lieren?": Die Befragung von Christina Blocks Psychologen R. zieht sich so in die Länge, dass es ordentlich zwischen Block-Verteidiger Bott und der Vorsitzenden Richterin Hildebrandt kracht. Die Erklärungen zu "Olgas" Befragung werden daher verschoben.

Tag 55 – "Die Gerichtssprache ist Deutsch, das denke ich mir nicht aus": Am 55. Tag beginnen die mit Spannung erwarteten Erklärungen der Verteidiger zur Befragung Keren T.s, die unter dem Decknamen "Olga" eine Schlüsselrolle gespielt haben soll. Für Nebenklagevertreter von der Meden wird es kein angenehmer Tag.

Tag 56 – Voß' großer Rundumschlag: Der Streit um zulässige Fragen und den Umgangston im Saal kocht über: Es wird sich gegenseitig korrigiert und verspottet, dann ruft Stephan Hensel ins Mikrofon. Costard-Verteidiger Voß legt sich besonders mit dem Gericht und zwei Anwälten an.

Tag 57 – "Ich habe niemals Leute manipuliert, ich habe andere Dinge getan": Ingo Bott hält eine Lesestunde. Der vermeintliche Kronzeuge Barkay erklärt bei seinem letzten Auftritt im Zeugenstand, dass er früher für den israelischen Geheimdienst gearbeitet hat. Was bleibt von der Befragung der israelischen Zeugen?

Tag 58 – Warum glaubte man anderen – den Angeklagten aber nicht?: Als eine Ermittlerin erklärt, dass das Verfahren gegen andere eingestellt wurde, weil man sich auf deren Wort verlassen habe, kochen im Block-Prozess die Emotionen über. Misst die Staatsanwaltschaft mit zweierlei Maß? 

Tag 59 – die Kammer denkt an den August, die Verteidigung an den BGH: Was darf eine zentrale Ermittlerin zum Block-Komplex aussagen? Am 59. Verhandlungstag zeichnet sich ab: Die Verteidiger bereiten sich schon auf die Revision vor. Und der Abschluss des Prozesses im August lässt sich wohl nicht mehr halten.

Tag 60 – Die Antwort auf alle Fragen lautet "David Barkay": Der zweite mutmaßliche Fluchtwagenfahrer berichtet per Videoschalte von der Entführung in der Silvesternacht: Beim Chef der Israelis, David Barkay, seien alle Fäden zusammengelaufen. Christina Block könnte noch etwas anderes gelegen kommen.

Tag 61 – "Sie war wie Prinzessin Diana": Kafka, Diana und David Barkay: Die Block-Verteidigung versucht, den mutmaßlichen Chef-Entführer als Strippenzieher darzustellen. Wer brachte die Kinder zuerst in Gefahr? "Profis" hätten bei der Aktion wohl nie mitgemacht.

Tag 62 – Der Entführer, der James Bond sein wollte: Ein Model aus GNTM weint nach einer Ansprache von Christina Block, wird zum Entführer und trinkt später angeblich mit einem Polizeihund aus einer Pfütze. Der Block-Prozess wird immer bizarrer – und zugleich immer schwerer aufzuklären.

Tag 63 – Letzter Entführer macht Christina Block verantwortlich: Sündenbock oder Selbsterhaltungs-Lügner mit Gewissen? Als letzter Zeuge der Kammer schildert der mutmaßliche Entführer Jonathan G., wie David Barkay ihn manipuliert habe – und macht auch Christina Block persönlich verantwortlich. 

Tag 64 – Doch noch ein Haftbefehl gegen Christina Block?: Eskalation im Block-Prozess: Hat die Hauptangeklagte versucht, die Gutachterin ihrer Kinder zu beeinflussen? Die Vorsitzende lässt vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit die Bombe platzen. Muss Block auf den letzten Metern noch in U-Haft?

Tag 65 – Entscheidende Stunden hinter verschlossenen Türen: Die kinderpsychiatrische Gutachterin sagt bei ausgeschlossener Öffentlichkeit aus. Es geht um die psychischen Schäden, die die entführten Kinder erlitten – und damit möglicherweise um die Frage, ob Christina Block ins Gefängnis muss.

Tag 66 – Ausgerechnet auf der Zielgeraden meldet sich der nächste Israeli: Eigentlich hat das Gericht sein Beweisprogramm schon für abgeschlossen erklärt, da meldet sich der nächste, mutmaßlich an der Entführung in der Silvesternacht beteiligte Israeli. Muss die Kammer diesen möglichen Zeugen jetzt anhören?

Tag 67 – Das letzte Mal ohne die Presse: Nach vier Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit steht das Ergebnis des Gutachtens zu den zwei Block-Kindern fest. Mutter Christina Block trägt Schwarz, Vater Stephan Hensel ist abwesend. Immerhin: Ohne die Presse geht es gut voran.

Tag 68 – "Es geht nicht darum, ob Frau Block eine gute Mutter ist": Wieder öffentlich, wird die Kammer im Block-Prozess mit Anträgen überschüttet. Die Gutachtenerstattung wirkt noch nach, es wird viel diskutiert und am Ende macht die Vorsitzende der Verteidigung eine emotionale Ansage.

Tag 69 – Anwältin belächelt Eintrag ins "Klassenbuch": Ein durchgestochenes Gutachten, eine Richterin, die nicht Wachhund sein will, und eine Alarmanlage. Bei der Befragung einer Polizistin kommt es zu Schrei-Duellen. Dann ist alles schneller vorbei als gedacht, am Tag 69 im Block-Prozess.

Tag 70 – Ver­tei­diger werfen Ermitt­lern schlam­pige Arbeit vor: An Tag 70 im Block-Prozess nimmt die Kammer Erklärungen zur abgeschlossenen Vernehmung der Hauptermittlerin B. entgegen. Dabei könnte sich ein belastender Verdacht der Verteidigung bestätigt haben, der fast so alt ist wie der Prozess selbst.

Tag 71 – Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein: "Das ist peinlich": Gerhard Dellings Smartphone, Christina Blocks Tagebuch und die Prozessplanung bringen die Stimmung auf einen neuen Tiefpunkt. Statt der erwarteten Aussage von Christina Block, gibt es ein unerwartetes Eingeständnis der Staatsanwaltschaft.

Tag 72 – "Meine Liebe ist und bleibt bedingungslos": Christina Block sagt nach langer Pause wieder aus, korrigiert frühere Aussagen und schiebt die Verantwortung auf den Familienanwalt. Mit ihren Erklärungen zur Selbstleseliste halten einige Verteidiger ihre letzten großen öffentlichen Worte.

Tag 73 – "Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen": Block liest weinend aus ihrem Tagebuch vor, ringt um Erklärungen, vier Stunden lang. Ihre wohl letzte öffentliche Einlassung wird zum Drahtseilakt. Und die Richterin macht eine plötzliche Ankündigung.

Tag 74 – Die Bande der Verteidiger brechen: Die Verteidiger unterstützen sich bisher gegenseitig, um das jeweils Beste für ihre Mandanten herauszuholen. Vor der Prozesspause bekriegen sie sich aber untereinander und blasen zum Großangriff auf Blocks Verteidigungslinie – doch die hält.

Zitiervorschlag

Streit um Rechte der Verteidigung: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60888 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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