Das Gericht gibt bekannt, warum die Befangenheitsanträge zurückgewiesen wurden. Danach erschüttern persönliche Audioaufnahmen aus der Silvesternacht 2023/24 den Saal. Der 22. Verhandlungstag im Block-Prozess hatte es in sich.
Am Mittwoch war die Atmosphäre im Saal angespannter als sonst. Die Verfahrensbeteiligten schienen ihre Worte bewusster zu wählen, nachdem das Gericht Christina Block am Ende des vorherigen Verhandlungstages mit einem Haftbefehl gedroht hatte. Dieser 22. Verhandlungstag im Block-Prozess sollte intensiv werden.
Den Auftakt machte die Vorsitzende Isabel Hildebrandt mit der Verlesung des Beschlusses vom 11. November 2025, den die Vertretungskammer des Landgerichts Hamburg gefasst hat. Mit diesem wies sie die Ablehnungsanträge der Angeklagten wegen Besorgnis der Befangenheit gem. § 27 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gegen Hildebrandt und die anderen zwei Richter zurück. Weil das Gericht im Streit um ein mögliches Beweisverwertungsverbot der IT-Asservate davon sprach, dass den Beweismitteln "große Bedeutung" zukomme, ging die Verteidigung von einer Vorverurteilung aus.
Der Beschluss stellte nun klar: Ein Befangenheitsantrag gem. § 24 Abs. 2 StPO sei nur begründet, wenn ein verständiger Angeklagter den Eindruck gewinne, der Richter habe sich innerlich festgelegt. Zwischenentscheidungen (wie der Beschluss zum Beweisverwertungsverbot) oder Rechtsmeinungen seien hierfür in der Regel nicht ausreichend. Nur unsachliche, willkürliche oder grob fehlerhafte Äußerungen könnten die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.
Nach Würdigung der Vorwürfe kam die Vertretungskammer zu dem Schluss, dass keine derartigen besonderen Umstände vorlägen. Die Richter betonten ausdrücklich, dass aus Sicht eines "objektiven und vernünftigen Angeklagten" keine Anhaltspunkte für eine Vorverurteilung bestünden. In der Entscheidung heißt es weiter: "Durch die hypothetische Erwägung der Beweisbedeutung erwächst den Angeklagten kein Nachteil." Die Kammer habe lediglich eine "Beschreibung des Standes der Sachaufklärung" vorgenommen, ohne eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung.
Der Passage, in der die Kammer in Anbetracht fehlender Geständnisse der Angeklagten den IT-Asservaten "große Bedeutung" beigemessen hatte, maß die Vertretungskammer keine voreingenommene Wertung bei. Diese Formulierung könne nicht so verstanden werden, dass bisheriges Aussageverhalten negativ bewertet werde. Vielmehr handele es sich um eine "sachliche und nachvollziehbare Beschreibung", die lediglich die Bedeutung einzelner Beweismittel in Relation zueinander bewerte. Die Vertretungskammer sehe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die erkennende Kammer von der Schuld der Angeklagten überzeugt sei oder die Beweismittel nicht ergebnisoffen würdige.
Audiodateien abgespielt: Stimmen aus der Silvesternacht
Im Mittelpunkt des Tages stand die Inaugenscheinnahme mehrerer Audioaufzeichnungen nach § 86 StPO, die die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 betreffen. Die Dateien dokumentieren in Tonaufnahmen dramatische Minuten einer Entführung. Das Gericht spielte mehrere Sequenzen von insgesamt etwa 30 Minuten ab, die vermutlich aufgezeichnet worden waren, nachdem die Block-Kinder die ihr von der dänischen Polizei ausgehändigten Alarmknöpfe gedrückt hatten.
Die erste Aufnahme beginnt mit einem gleichmäßigen Rauschen, durchbrochen von schwerem Keuchen und dem Ton einer aufgeregten, kaum zu verstehenden Männerstimme. Dazwischen das Wimmern eines Mädchens, gepresst, abgehackt, so als würde der Laut unterdrückt. Der Eindruck, dass das Mädchen geknebelt worden sein könnte, drängt sich auf: Man hört den Atem stocken, das Ringen um Worte, dann die fast panische Stimme des Mädchens: "No!" und "What are you doing?!"
Die Stimmung im Saal gefror bereits nach den ersten wenigen abgespielten Minuten. Niemand sprach, niemand bewegte sich. Noch immer war das anhaltende, unregelmäßige Wimmern einer geknebelten Person zu hören. Im Hintergrund: Schreie, Schritte, gedämpfte Rufe – ein akustisches Protokoll der Angst. In weiteren Dateien wiederholten sich die bedrückenden Klangbilder.
Beim Abspielen einer weiteren Audiodatei ertönt die Stimme eines Mannes, dessen Worte in Erinnerung bleiben: "You're going to your Mama." Block blickte stets vor sich auf den Tisch, während die Aufnahmen liefen. Kindsvater und Nebenkläger Stephan Hensel wirkte tief betroffen. Nach dem Ende der Wiedergabe nahm sich Block in der Pause die Hände vor das Gesicht, sichtbar überfordert. Dessen vollkommen ungeachtet das Verhalten einzelner Journalisten, die sich unmittelbar vor die Glasscheibe stellten und Block sensationslüstern beobachteten, als wäre sie Teil einer Schau. Bott fasste die Situation nach der Pause im Gerichtssaal knapp zusammen: "Das sind erschütternde Aufnahmen. Meine Mandantin ist absolut erschüttert."
Der mitangeklagte Israeli, der an der Entführung beteiligt war, erklärte danach: "Wir haben versucht, die Kinder zu beruhigen, indem wir gesagt haben, wir bringen sie zu ihrer Mama. Ich habe gedacht, wir kommen als Retter."
Sachverständige befragt Block zum Verhalten der Kinder nach der Silvesternacht
Am Nachmittag wurde Christina Block von der Sachverständigen befragt, insbesondere zu ihren Eindrücken nach der Rückkehr der Kinder nach Hamburg. Block schilderte, dass ihr vieles fremd vorgekommen sei. Der Sohn habe eine tiefere Stimme gehabt, die Tochter habe wie programmiert gewirkt. Block hatte den Eindruck, die Tochter wolle Vorwürfe loswerden, und als sie diese geäußert hatte, habe sie wie befreit gewirkt. Ihr Sohn habe versucht, alles kennenzulernen, neugierig auf die Umgebung, auf die Gegenstände und Abläufe zu Hause. Vieles Erlebte sei erkennbar verdrängt gewesen, aber schnell wieder präsent geworden.
Block beschrieb, sie habe sich nach den Gewaltvorwürfen ihres Ex-Mannes ihr gegenüber und der anschließenden Entziehung der Kinder bei ihrem sozialen Umfeld vergewissert, ob ihr Verhalten unangemessen sei. Sie stelle sich vor, wie schwierig es für Eltern sei, allein mit derartigen Vorwürfen und einer Entziehung ihrer Kinder umzugehen. "Natürlich" hätten die Kinder nach ihrer Rückkehr zu ihr "Mama" gesagt. Und dennoch habe sie in ihrem Tagebuch festgehalten: "Die Kinder wirken so fremd auf mich" – ein Ergebnis "der knapp zweieinhalb Jahre andauernden Entfremdung" durch ihren Ex-Mann, so Block.
Weiter geht es am Mittwoch, den 19. November 2025.
Tonaufnahmen der Block-Kinder aus der Entführungsnacht: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58609 (abgerufen am: 13.12.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag