Der Podcast-Auftritt der Block-Tochter sorgte am 78. Prozesstag für Bestürzung / Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool/Marcus Brandt.
Gerhard Delling lässt sich ausführlich ein und berichtet von "dunklen Stunden" und Chaos am Neujahrstag. Der Podcast-Auftritt der Block-Tochter sorgt für Bestürzung – und alles wartet gespannt auf Stephan Hensels Reaktion.
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Der Podcast-Auftritt der jüngsten Block-Tochter beherrscht den 78. Verhandlungstag im Block-Prozess. Gerhard Dellings Einlassung gibt tiefe Einblicke in sein Erleben der Familie seiner Lebensgefährtin, deren verzweifelte dunkle Stunden und den chaotischen Neujahrstag 2024, als Block nach Süddeutschland reiste, um ihre Kinder in Empfang zu nehmen und die Polizei fieberhaft nach ihr suchte. Am Ende warten alle gespannt auf die Reaktion von Nebenkläger Stephan Hensel und seines Anwalts Philip von der Meden, die nicht im Gerichtssaal erschienen waren.
Worum geht es im Block-Prozess?
Die Staatsanwaltschaft (StA), vertreten durch Oberstaatsanwältin (OStA) Mona Paul und StA Marvin Steinberg, wirft der 53-jährigen Unternehmenserbin Christina Block laut Anklage vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder, damals zehn und 13 Jahre alt, bei deren Vater Stephan Hensel in der Silvesternacht 2023/24 in dessen Wahlheimat Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Hensel tritt im Verfahren als Nebenkläger auf, ihn vertritt Dr. Philip von der Meden. Die Kinder werden von Dr. Tanja Jeney vertreten. Christina Blocks Verteidigung besteht aus Dr. Ingo Bott und seiner Kollegin Paula Wlodarek.
Zum Zeitpunkt der Entführung hatten die Eltern geteiltes Sorgerecht, der Mutter stand das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Vater hatte die Kinder im August 2021 rechtswidrig in Dänemark zurückbehalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) verpflichtete ihn zur Herausgabe der Kinder. Dänemark vollstreckt jedoch keine deutschen familiengerichtlichen Entscheidungen. Nach der Entführung hielten sich die Kinder einige Tage bei ihrer Mutter auf. Anfang Januar 2024 ordnete das OLG Hamburg die Herausgabe an den Vater an, bei dem sie bis heute leben.
Neben Block sind noch ihr Lebensgefährte, Sportmoderator Gerhard Delling (Verteidiger Dr. David Rieks), ihre Cousine Uta B. (Verteidiger Reinhard Daum) und deren Ehemann Mark B. (Verteidiger Nils Fock) sowie Sicherheitsunternehmer Andreas P. (Verteidigerin Gül Pinar) wegen mutmaßlicher Beihilfehandlungen angeklagt.
Dem Vertrauensanwalt der Blocks, Dr. Andreas Costard (Verteidiger Dr. Marko Voß), wird eine täterschaftliche Beteiligung vorgeworfen. Für ihn und Block stehen zudem Veruntreuungs-Vorwürfe im Raum. Wie die übrigen Angeklagten auch bestreitet er die Vorwürfe vollständig. Nur der an der Entführung unmittelbar beteiligte Israeli Tal S. (Verteidiger Dr. Sascha Böttner) hat bislang ein Geständnis abgelegt.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt eröffnet den Tag mit einem Hinweis der Kammer, der angesichts des großen Aufregers vom vorigen Abend schon fast ironisch wirkt. Am späten Dienstagabend war ein Zeit-Verbrechen-Podcast veröffentlicht worden, in dem die jüngste Block-Tochter selbst detailliert von der Entführung berichtet. Im Prozess selbst hatte sie nicht ausgesagt. Die Bestürzung über den Podcast-Auftritt steckt den meisten Beteiligten offenbar noch in den Knochen.
Hildebrandt verkündet, die Kammer sähe es als allgemeinbekannt und daher offenkundig an, dass der Prozess und besonders Block, Delling und Dr. Costard Gegenstand einer medialen Berichterstattung waren, die "weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht". Die Verteidiger Ingo Bott, David Rieks und Sascha Böttner, sowie Nebenklagevertreter Philip von der Meden hätten an dieser öffentlichen Berichterstattung mitgewirkt und unter anderem Fernsehinterviews gegeben oder an Podcasts teilgenommen.
Damit erreicht die Kammer zwei Dinge: Einmal kommt sie möglichen umfangreichen Beweisanträgen der Verteidiger:innen zuvor. Eine extreme Medienberichterstattung kann strafmildernd berücksichtigt werden. Dafür muss so eine aber festgestellt werden, hierzu könnten die Verteidiger:innen Beweiserhebung beantragen. Um nicht zahllose Medienberichterstattung in Augenschein nehmen zu müssen, stellt die Kammer den Umstand also als offenkundig fest. Damit kann sie dann auch trotzdem diesbezüglich gestellte Anträge nach § 244 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 StPO als überflüssig ablehnen. Mit der Feststellung, welche Beteiligten zu der Berichterstattung beigetragen haben, schafft das Gericht aber auch die Grundlage dafür, bei diesen die Strafmilderung abzulehnen. Denn wer den mit der Strafmilderung berücksichtigten Belastungsfaktor selbst zu verantworten hat, kann sich sie regelmäßig nicht in Anspruch nehmen.
David Rieks beschwert sich darüber, dass er in den Kreis derer aufgenommen wurde, die an der Medienberichterstattung mitgewirkt hätten. Das sei unzutreffend. Die Vorsitzende entgegnet zynisch: "Herr Delling, wenn Sie meinen, dass Sie an keinen Fernsehinterviews teilgenommen haben, möchte ich Sie bitten, ihr Gedächtnis anzustrengen." Meinen tut sie wohl nicht Delling selbst, sondern Rieks. Der reagiert etwas ungehalten auf die spöttische Bemerkung der Richterin: "Ich weiß, welche Interviews und Podcast-Auftritte ich gegeben habe, nämlich keine." Nur ein einziges Mal habe er in eine Fernsehkamera gesprochen, und zwar nach Dellings Einlassung, weil die Gerichtssprecherin ihm gesagt hätte, alle wollten ein Statement von ihm, also habe er gesagt, dass sein Mandant die Vorwürfe zurückweise. Das habe keine zehn Sekunden gedauert. "Das ist kein Fernsehinterview, sondern gar nichts." Das mit den Auftritten der anderen gleichzusetzen, mache "Dinge gleich, die nicht gleich sind".
Podcast sorgt für Spannungen
Der Podcast-Auftritt der jüngsten Block-Tochter spielt natürlich auch im Gerichtssaal eine zentrale Rolle am Mittwoch. Ingo Bott hält sich ausnahmsweise kurz: "Es ist das erste Mal, dass meine Mandantin die Stimme ihrer Tochter nach zweieinhalb Jahren hören kann", hält er schlicht fest. Die Wirkung davon hallt spürbar im Saal wieder.
Marko Voß ist angriffslustiger. Er sitzt übers Eck mit der Nebenklage. Heute sind Stephan Hensel und sein Anwalt Philip von der Meden zwar nicht anwesend, sondern nur von der Medens Vertreter Dr. Christoph Henckel. Voß spricht diesen stellvertretend direkt an und weist scharf darauf hin, dies zeige ganz deutlich, wer wirklich um das Wohlergehen der Kinder bemüht sei und wer nicht. Es bestehe auch "kein Zweifel, wer hier Geld mit diesem Verfahren verdient und die Medien instrumentalisiert."
Daraufhin wird spontan im Zuschauerraum geklatscht, was die Vorsitzende scharf unterbindet: "Wir sind hier nicht in einem Theaterstück!", poltert sie aufgebracht. Sie droht einzelnen Zuschauerinnen, die ihr aufgefallen sind, Ordnungsmittel an.
Verteidigung läuft die Zeit davon
Die Vorsitzende erklärt das Beweisprogramm der Kammer für beendet und setzt daher nun die nach § 244 Abs. 6 S. 3 StPO übliche Frist, bis zu der die Beteiligten noch Gelegenheit haben, Beweisanträge zu stellen. Danach soll die Beweisaufnahme dann geschlossen werden und die Schlussvorträge beginnen. Bis zum 28. Oktober haben sie nun Zeit, fast einen ganzen Monat.
Trotzdem ruft dieser Zeitablauf Fragen hervor: Gerade erst konnten die Verteidiger:innen anfangen, bei der Polizei Einsicht in Christina Blocks beschlagnahmtes Smartphone zu nehmen. Einer nach dem anderen müssen sie dafür an einem Computer der Polizei sich die einzelnen Dateien anzeigen lassen und abschreiben, was ihnen relevant vorkommt. Kopien oder Screenshots sind nicht erlaubt. So steht es in einem Vermerk der Polizei, der LTO vorliegt. Auf dem Smartphone befinden sich neben Blocks "Tagebuch" auch ihre privaten Chats, auch gerade aus den hier für den Tatvorwurf entscheidenden Zeiträumen um die Silvesternacht herum. Nicht nur die Block-Verteidigung hat daher großes Interesse daran, das Gerät auszuwerten. Sie sind aber als Erstes dran. Ingo Bott erklärt der Vorsitzenden, seine Kollegin Paula Wlodarek sei auch in dem Moment damit zugange. Der nächste mögliche Termin für die Auswertung sei aber der 28. Oktober – dann, wenn die Kammer die Beweisaufnahme bereits schließen will.
Die Beweisaufnahme kann die Kammer zwar grundsätzlich auch jederzeit wieder öffnen. Hildebrandt hatte aber deutlich gemacht, danach zügig in die Schlussvorträge und dann in die Urteilsbegründung gehen zu wollen. Dadurch könnte es zu der Situation kommen, dass die Block-Verteidigung das Gerät auswerten konnte, die übrigen Verteidiger:innen aber nicht – so auch nicht die Verteidigung von Costard. Dass es aus Verteidigungsperspektive problematisch wäre, wenn nur eine der beiden Seiten dieses entscheidende Beweismittel auswerten kann, liegt wohl auf der Hand.
Für die Kammer verschärft sich damit die ohnehin sehr heikle Lage um die IT-Asservate. Der Umgang mit diesen könnte den Prozess zum Platzen bringen, wie LTO analysierte. Grund dafür ist unter anderem das möglicherweise verletzte Akteneinsichtsrecht der Verteidigung. Dass nun nach über einem Jahr Prozess erstmals eines der IT-Asservate lesbar ist, die anderen 36 Datensicherungen aber nicht, und die Verteidiger:innen durch die Terminierung nicht alle Gelegenheit haben werden, das Gerät zu sichten, verschärft die Angreifbarkeit des Urteils in der Revision noch einmal.
Delling widerspricht Gewalt und betont Verhandlungswille
Wie angekündigt hat Ex-Sportmoderator Gerhard Delling eine Einlassung vorbereitet. Darin widerspricht er den auch durch die Nebenklage regelmäßig wiederholten Gewaltvorwürfen gegen seine Lebensgefährtin: Dafür habe es nie irgendwelche Anzeichen gegeben, sonst "wären Christina und ich zu 100 Prozent nicht zusammengekommen oder geblieben". Auch, weil er bei zu den Zeitpunkten vieler der behaupteten Übergriffe vor Ort gewesen sei, wisse er, dass dies nicht stimme.
Block habe in der Gastronomie und als Repräsentantin des Familienbetriebs gelernt, "stets freundlich und gefasst aufzutreten – komme, was wolle". Vor August 2021 habe er sie nie weinen sehen. "Aber seit diesen Tagen gehören Tränen und immer wieder Tränen zu unserem Alltag". Er betont zudem, alle Überlegungen zur Rückholung der Kinder seien immer unter der Voraussetzung gewesen, dass die Kinder zur Mutter zurückwollten, sonst hätten sie schließlich auch einfach wieder nach Dänemark fahren oder der Vater sie abholen können. "Das hätte doch niemals funktioniert." Gleichzeitig würden Block und auch er selbst die zweitälteste Tochter, die noch bei der Mutter lebt, bis heute ermutigen, eine Beziehung zu ihrem Vater zu haben: "Er ist dein Vater und wird es immer bleiben", sage er ihr immer wieder, meint Delling.
Er berichtet von den gescheiterten Verhandlungsversuchen mit Stephan Hensel, etwa dem bereits umfassend diskutierten und inzwischen belegten Gesprächsangebot, das Costard ihm in Dänemark machte. Delling erklärt, den "größten Hass" hätte Hensel auf Costard gehabt – deshalb habe dieser ihm das Gesprächsangebot "im Sinne einer gewissen Unterwerfungsgeste" übermitteln sollen.
Delling hatte zuvor stolz berichtet, mit diesem Jahr sei er nun fünf Jahrzehnte als Journalist tätig. Auch am Mittwoch beruft er sich immer wieder auf seine journalistische Erfahrung, spricht wiederholt von seiner "immanenten Journalisten-Skepsis", etwa bezüglich Chef-Entführer David Barkay, dem gegenüber er "ziemlich kritisch" eingestellt gewesen sei, weil er "sich so aufspielte und bei nichts so richtig konkret wurde, außer, dass er quasi ein Alleskönner sei".
"Wie in einem Gangsterfilm"
Den Neujahrstag 2024 beschreibt Delling chaotisch. "Wir waren beide total kopflos", beschreibt er seine und Blocks Reaktion, nachdem diese einen Anruf erhalten hatte, sie könne ihre Kinder sehen, dürfe aber keine Polizei einschalten. Er sei aus dem Bett gefallen und in die Garage gestolpert, um das Auto zu holen. Eine Überwachungskamera im Flur des Elyée Hotels zeige ihn auf dem Weg.
Sie seien beide verwirrt und ängstlich, gewesen, "weil es sich etwas wie in einem Gangsterfilm anhörte". Erneut verweist Delling hier auf seine journalistische Skepsis, er habe sich gefragt, warum es noch nicht in den Medien stand, wenn die Kinder wirklich bei ihrem Vater entführt worden wären und warum sich die Polizei noch nicht bei ihnen gemeldet hätte: "Ich wusste damals wirklich nicht mehr, was ich glauben sollte." Auch die ersten Kontakte mit der Polizei damals beschreibt er als chaotisch, beide Seiten hätten nicht so richtig gewusst, was sie tun sollten. Er betont: "Ich wollte an diesem völlig absurden Tag einfach nichts falsch machen". Als dann Fotos von Block mit ihren schlafenden Kindern kamen, "war die große Aufregung von kurz zuvor abrupt zu Ende". Es seien keine weiteren Fragen gekommen. Damit, dass die Kinder bei der Mutter waren, habe man sie offensichtlich in Sicherheit gewähnt.
Mehrfach betont er, er hätte niemals irgendeine Form von Gewalt befürwortet und hätte sich entschieden dagegengestellt, hätte irgendjemand so etwas vorgeschlagen. Sein ganzes Leben lang habe er sich sehr gegen Gewalt, insbesondere an Kindern, eingesetzt. "Es tut mir so unfassbar leid, was [die Kinder] durchmachen mussten", sagt er eindringlich.
Während der gesamten Einlassung wirkt Delling gefasst und souverän, er ist schließlich auch Profi. Nur vereinzelt stockt seine Stimme, etwa als er von der Verzweiflung und den "dunklen Stunden" seiner Lebensgefährtin berichtet. Als er fertig ist, hält er die Hände vors Gesicht und atmet sichtlich tief durch. Trotz aller Professionalität scheint die Einlassung ihm viel abverlangt zu haben.
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Verteidigung will Hensel erneut als Zeugen befragen
Zum Abschluss will Marko Voß erneut Kontakt mit dem abwesenden Nebenkläger Hensel aufnehmen. Er bittet dessen Anwalt Christoph Henckel, ihm eine Frage zu übermitteln, die er gerne von Hensel noch einmal im Zeugenstand beantwortet bekommen würde: Ob er seit dem 1. Januar 2024 "mit der pressemäßigen Ausschlachtung des Schicksals seiner Kinder Einkünfte erzielt, also Geld verdient hat". Konkret meine er damit die Weitergabe von Sachverhalts- und Prozessinformationen und Aktenmaterial an die Presse und die Erlaubnis, die Kinder "zu interviewen, zu fotografieren und zu filmen".
Henckel reagiert darauf ausweichend: "Ich stelle mir die Frage, was das mit dem Gegenstand dieses Verfahrens zu tun hat." Als daraufhin im Zuschauerraum gelacht und gehöhnt wird, greift Hildebrandt erneut energisch ein und erinnert die Zuschauer:innen daran, dass sie nicht Teil des Verfahrens sind, sondern zuhören dürften – mehr aber nicht.
Voß lässt sich mit der Erklärung nicht zweimal bitten und legt nach: Es sei relevant, ob die Kinder aus einer Schutzsituation oder einer strafrechtlich relevanten Entziehungssituation kamen. Hensel habe immer eine Schutzsituation behauptet, bei der er nur am Wohlergehen seiner Kinder interessiert war. Daran rufe dieses Vorgehen nun deutliche Zweifel hervor: "Es drängt sich jetzt unmittelbar auf, dass er derjenige ist, der mit dem Schicksal seiner Kinder hier Geld verdient, mit vertraulichen Elementen des Verfahrens… Mensch, wir haben hier die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil das nicht in die Öffentlichkeit gehört, und wenige Tage später können wir das nachlesen in der Presse."
Nebenklagevertreter Henckel schmunzelt bei den Ausführungen. Er will replizieren, aber Hildebrandt schneidet ihm das Wort ab. "Das können Sie außerhalb des Gerichtssaals klären, das ist hier jetzt nicht der Ort für solche Diskussionen untereinander", sagt sie energisch. An anderen Stellen gab es ansonsten regelmäßig mehr Spielraum für deutlich lebhaftere Diskussionen unter den Anwält:innen. Bei dem Thema scheint Hildebrandt aber wenig Nachsicht zu haben – sie ist schließlich wohl nicht ohne Grund die Vorsitzende einer Jugendschutzkammer.
Noch liegt keine Antwort Hensels zu Voß' Fragen vor. Es dürfte aber spannend bleiben, wie er auf die Vorwürfe reagiert und ob er sich erneut in den Zeugenstand begibt. Am Donnerstag geht es voraussichtlich mit den Prozesserklärungen der Beteiligten zu Dellings Einlassung und weiteren Entscheidungen über Beweisanträge weiter.
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