Um einen Podcast-Auftritt von Christina Blocks jüngster Tochter könnte es Streit geben. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool/Gregor Fischer.
Am 77. Prozesstag geht es zunächst um Zeugenfragen. Was wusste Hamburgs Innensenator Andy Grote über die Block-Entführung – und muss er vor Gericht aussagen? Die eigentliche Bombe des Tages platzt, als alle Beteiligten wieder zu Hause sind.
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Der Verhandlungstag am Dienstag war kurz, der eigentliche große Knall kommt erst spät am Abend abseits des Gerichtssaals: Christina Blocks jüngste Tochter spricht selbst in einem Podcast über die Silvesterentführung. Davor geht es vor Gericht mal wieder um Beweisanträge: zu E‑Mails der Stiefmutter, einem Polizeieinsatz Anfang 2024 und Innensenator Andy Grote.
Worum geht es im Block-Prozess?
Die Staatsanwaltschaft (StA), vertreten durch Oberstaatsanwältin (OStA) Mona Paul und StA Marvin Steinberg, wirft der 53-jährigen Unternehmenserbin Christina Block laut Anklage vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder, damals zehn und 13 Jahre alt, bei deren Vater Stephan Hensel in der Silvesternacht 2023/24 in dessen Wahlheimat Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Hensel tritt im Verfahren als Nebenkläger auf, ihn vertritt Dr. Philip von der Meden. Die Kinder werden von Dr. Tanja Jeney vertreten. Christina Blocks Verteidigung besteht aus Dr. Ingo Bott und seiner Kollegin Paula Wlodarek.
Zum Zeitpunkt der Entführung hatten die Eltern geteiltes Sorgerecht, der Mutter stand das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Vater hatte die Kinder im August 2021 rechtswidrig in Dänemark zurückbehalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) verpflichtete ihn zur Herausgabe der Kinder. Dänemark vollstreckt jedoch keine deutschen familiengerichtlichen Entscheidungen. Nach der Entführung hielten sich die Kinder einige Tage bei ihrer Mutter auf. Anfang Januar 2024 ordnete das OLG Hamburg die Herausgabe an den Vater an, bei dem sie bis heute leben.
Neben Block sind noch ihr Lebensgefährte, Sportmoderator Gerhard Delling (Verteidiger Dr. David Rieks), ihre Cousine Uta B. (Verteidiger Reinhard Daum) und deren Ehemann Mark B. (Verteidiger Nils Fock) sowie Sicherheitsunternehmer Andreas P. (Verteidigerin Gül Pinar) wegen mutmaßlicher Beihilfehandlungen angeklagt.
Dem Vertrauensanwalt der Blocks, Dr. Andreas Costard (Verteidiger Dr. Marko Voß), wird eine täterschaftliche Beteiligung vorgeworfen. Für ihn und Block stehen zudem Veruntreuungs-Vorwürfe im Raum. Wie die übrigen Angeklagten auch bestreitet er die Vorwürfe vollständig. Nur der an der Entführung unmittelbar beteiligte Israeli Tal S. (Verteidiger Dr. Sascha Böttner) hat bislang ein Geständnis abgelegt.
Der erste Zeuge des Tages ist ein Jugendfreund von Andreas Costard, der inzwischen in seiner Kanzlei als Anwalt tätig ist. Er beschreibt Costard als "Workaholic", der eigentlich nur für zwei Dinge lebe: "Für die Familie und für die Arbeit". Knapp und freundlich berichtet er von Costards Familie, seiner Studienlaufbahn, der Kanzleigründung direkt nach dem zweiten Staatsexamen. Diese Kanzlei führt er bis heute. Einen "hohen sechsstelligen Betrag" bringe Costard das jährlich ein, berichtet der Zeuge, brutto zumindest. Die Einkünfte der letzten zwei Jahre seien aber wohl größtenteils für den Prozess draufgegangen – dazu käme die “hohe Belastung durch die presserechtlichen Verfahren”.
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Costard war im Januar 2026 von der Vorsitzenden von der für die übrigen Angeklagten mit Ausnahme von Block und Delling geltenden Verpixelungsanordnung ausgenommen worden, nachdem durchgestochene Vernehmungen der israelischen Zeugen Costard ins Zentrum des Geschehens gerückt hatten. Costard hatte dagegen geklagt, das Hanseatische Oberlandesgericht hatte ihm schließlich recht gegeben. Auch vor diversen Zivilgerichten klagte er teilweise erfolgreich gegen seine unverpixelte Abbildung in Presseberichterstattungen.
Nach der Vernehmung des Zeugen fragte Costards Verteidiger Marko Voß, ob es nun wirklich noch erforderlich sei, die acht weiteren geladenen Zeugen zu hören, darunter seine über achtzigjährige Tante, die nächste Woche aus München anreisen müsste. "Jetzt wäre die Chance für die Kammer, zu zeigen, dass sie nicht nur von Verfahrensbeschleunigung spricht, sondern wirklich ernsthaft daran interessiert ist", kommentiert er scharf in Richtung der Richterbank. Vergangene Woche hatte die Kammer sehr zum Verdruss einiger Verteidiger:innen angeordnet, dass Anträge von nun an schriftlich zu stellen seien und der Verteidigung Verzögerungstaktiken vorgeworfen. Die Anwendung dieses “Maulkorbparagrafen” ist durchaus umstritten. Der ein oder andere Verteidiger ist aber vielleicht gar nicht unglücklich darüber, nun unbeschränkt lange und zahlreiche Anträge stellen zu können, ohne sich damit unbeliebt zu machen, die Geduld im Saal zu strapazieren.
Die Kammer stimmt Voß jedenfalls am Dienstag zu: Man habe genug von diesem einen Zeugen gehört, dass man die anderen nicht mehr brauche. Der bereits erschienene Jens Meier, Chef des Hamburger Hafens, der auch bereits im Prozess ausgesagt hatte, wird daraufhin wieder nach Hause geschickt und die übrigen Zeugen werden abgeladen.
Verteidigerin will Innensenator laden
Heute haben die Verteidiger:innen Gelegenheit, zu dem ersten Schwung schriftlich gestellter Anträge Stellung zu nehmen. Tatsächlich fühlen sich dazu deutlich weniger von ihnen berufen als sonst üblich; die sonst gerne tagesfüllenden Prozesserklärungen mit Replik und Replik-Repliken fallen am Dienstag überschaubar aus. Anschluss bei den Kollegen finden dabei vor allem zwei LTO vorliegende Beweisanträge von Sicherheitsunternehmer P.'s Verteidigerin Gül Pinar: Sie will Polizeibeamte zu deren Einsatz am Wohnhaus von Christina Block am 2. Januar 2024 vernehmen lassen – und den Hamburger Innensenator Andy Grote.
Grotes Name taucht im Prozess immer wieder auf. Im Raum steht, ob er möglicherweise über Vorgänge der Rückholaktion oder im Vorfeld davon Bescheid wusste. Ein Pressesprecher Grotes dementierte das in der Vergangenheit gegenüber LTO auf Anfrage. Grote selbst wurde weder von den Ermittlern noch im Prozess bisher vernommen, obwohl die Hauptermittlungsführerin das laut eigener Aussage gerne wollte. Die Entscheidung sei aber über ihren Kopf hinweg getroffen worden. "Es gibt einfach Entscheidungen, die ich nicht getroffen habe", hatte sie in ihrer Zeugenaussage im August gesagt.
Gül Pinar will Grote nun dazu befragen, ob ihm der Zeit vom 3. bis 5. Januar 2024 bekannt war, dass sich die aus Dänemark zurückgebrachten Kinder im Haus ihrer Mutter in Hamburg aufhielten. Dies würde die Darstellung ihres Mandanten unterstützen, dass er von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Kinder bei ihrer Mutter überzeugt gewesen sei, wenn sogar der für die Hamburger Polizei zuständige Innensenator darüber informiert war. So hatte es auch seine Mitarbeiterin ausgesagt, die mit der Polizei vor Ort interagierte. Auf eine Anfrage von LTO reagierte Grote nicht.
Die Polizeibeamten, die am 2. Januar 2024 zum Einsatz an Blocks Wohnhaus kamen, sollen etwas Ähnliches beweisen. Nicht nur für Sicherheitsunternehmer P. ist das relevant: Auch David Rieks hält diese Umstände für seinen Mandanten Gerhard Delling für relevant, weil es nachvollziehbar mache, dass alle handelnden Personen ab dem Moment, wo die Kinder bei ihrer Mutter waren, jedenfalls nicht mehr von noch fortgesetzten Straftaten ausgegangen seien, an denen sie hätten mitwirken können, wenn die Polizei im Bilde war und wusste, was passierte, und in keiner Weise intervenierte. Damit könnte es am für die angeklagten Beihilfedelikte erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlen.
Soweit es um persönliche Wahrnehmungen geht, kann auch ein Innensenator ganz normal als Zeuge aussagen. Da er ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes ist, kann aber das, was ihm im Rahmen seines Amtes bekannt geworden ist, von einer Verschwiegenheitspflicht gesperrt sein: Nach § 54 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) gelten für die Zeugenaussagen von Mitgliedern der Landesregierungen gesonderte landesrechtliche Vorschriften. In Hamburg regelt § 9 Abs. 1 S. 1 Senatsgesetz (SenG) eine Verschwiegenheitspflicht für Senatsmitglieder. Grote müsste daher in diesem Fall vom Senat nach § 9 Abs. 2 SenG eine Aussagegenehmigung erteilt bekommen, um aussagen zu dürfen.
Ein ähnliches Debakel wie bei der Aussagegenehmigung der Hauptermittlungsführerin ist aber wohl nicht zu erwarten: Nach § 9 Abs. 3 SenG soll der Senat dem Senator die Aussagegenehmigung nur dann versagen, wenn seine Aussage dem Wohle der Bundesrepublik Deutschland oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.
Im Podcast spricht die entführte Tochter plötzlich selbst
Am Abend geht ein Schock durch die Reihen der Beteiligten. In dem Podcast "ZEIT Verbrechen" erscheint eine neue Reihe: "House of Block", die die Geschichte der Entführung nachzeichnet und zwar erzählt von Stephan Hensel, seiner neuen Frau Astrid Have und der entführten Tochter. Sie ist heute 15 Jahre alt. Die kinderpsychiatrische Sachverständige hatte bei beiden Kindern schwere Traumatisierungen festgestellt. Christina Block hatte früh im Prozess die Vorsitzende eindringlich gebeten, ihre jüngste Tochter nicht öffentlich aussagen zu lassen – die Gelegenheit, zu sprechen, ihre Geschichte zu erzählen, wollte sie ihr gerne geben, aber nicht vor den Augen der Öffentlichkeit. Beide Kinder machten für die Hauptverhandlung schließlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, das ihnen als Angehörigen zusteht, Gebrauch. Die Tochter stimmte jedoch der Verwertung ihrer polizeilichen Aussagen zu, daraus wird vor Gericht immer wieder zitiert. Obwohl sie also nicht öffentlich aussagen wollte, trat das Mädchen nun mit ihrem Vater in einem Podcast auf und berichtet von genau diesen traumatischen Erfahrungen, eben jenen, zu denen sie vor Gericht nicht aussagen wollte.
Eine Aussage vor Gericht läuft natürlich anders ab als eine Podcast-Aufnahme. Letztere kann stärker gesteuert werden; das immer wieder viel diskutierte und sich gegenseitig vorgeworfene "Framing" wird hier von der Moderatorin und den Interviewten vorgenommen. Vor Gericht dagegen liefe eine solche Aussage geordneter ab. Es könnten Nachfragen gestellt, Aussagen hinterfragt und in Kontexte und andere Erkenntnisse, etwa betreffend die Glaubhaftigkeit der Aussagen oder aussagepsychologische Hintergründe, die von der Gutachterin im Auftrag des Gerichts festgestellt worden waren, eingeordnet werden. Vor Gericht stünde eine solche Aussage auf neutralem Boden. Ein Podcast ist dies regelmäßig nicht.
Anders als vor Gericht hat in einem Podcast die "andere Seite" zudem nur dann die Gelegenheit, die eigene Perspektive zu äußern, Fragen zu stellen und einzuordnen, wenn sie selbst daran teilnimmt. Zwar versuchte die Journalistin laut eigener Aussage auch, Christina Block zu kontaktieren. Angesichts ihrer eindringlichen Bitten an die Vorsitzende ist wohl davon auszugehen, dass die Mutter mit dem Podcast-Auftritt ihrer Tochter nicht einverstanden gewesen wäre und daher wohl kaum selbst daran teilnehmen könnte.
Fragwürdige Entscheidung des Vaters
Zu Beginn des Podcasts erklärt die Moderatorin, das entführte Mädchen habe selbst seine Geschichte erzählen wollen. Das klingt zunächst nachvollziehbar: Seit Beginn des Prozesses wird ihre Geschichte schließlich im Detail in den Medien ausgebreitet – von anderen. Ob ein Podcast der richtige Ort dafür ist, scheint aber zumindest fraglich. Zivilrechtlich jedenfalls kann die Tochter so eine Entscheidung jedoch noch gar nicht eigenständig treffen, zumindest, soweit es um damit verbundene massive Einschnitte in ihre Persönlichkeitsrechte und die Einwilligung in Veröffentlichungs- und Verwertungsverträge mit dem Medium geht: Mit 15 Jahren ist sie nach § 106 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur beschränkt geschäftsfähig. Da die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, braucht sie dafür nach § 107 BGB die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Da das alleinige Sorgerecht inzwischen von dänischen Gerichten dem Vater zugesprochen wurde und sich die deutschen Gerichte für unzuständig erklärten, ist er nach § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB der gesetzliche Vertreter. Damit konnte er für seine Tochter die erforderliche Zustimmung zu etwaigen Verträgen oder Einwilligungen erteilen und dem Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte zustimmen.
Ob es das Beste für eine 15-Jährige ist, in einem ohnehin schon sehr medienwirksamen Strafverfahren gegen ihre eigene Mutter wenige Wochen vor der Urteilsverkündung in einem bekannten Podcast im Detail von ihren traumatischen Erfahrungen zu berichten, bleibt damit der Entscheidung des Vaters im Rahmen seines Sorgerechts überlassen. Aus dessen Pflichtcharakter folgt allerdings, dass die darin vorhandene Entscheidungsfreiheit von vornherein dahingehend beschränkt ist, dass die Eltern das Sorgerecht nicht zur Verfolgung eigennütziger Interessen, sondern vielmehr zum Schutz des Kindes und zur Förderung seines Wohls und seiner Entwicklung haben – wo Entscheidungen der Eltern dem Schutz ihrer Kinder also widersprechen, sind sie vom Sorgerecht nicht mehr umfasst.
Rechtlich relevant könnte sich noch erweisen, dass in dem Podcast Aufnahmen der Notrufknöpfe, die die Kinder in der Nacht trugen, abgespielt werden. Man hört darauf Wimmern und das Mädchen panisch mit den Entführern sprechen. Falls diese Aufnahmen aus den Verfahrensakten stammen, könnte das rechtliche Konsequenzen haben: die wörtliche Wiedergabe von Aktenbestandteilen kann strafbar sein.
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Eskaliertes Familiendrama ohne Ende
Der Sorgerechtsstreit zwischen dem Ex-Paar Block und Hensel ist tief verwurzelt in den beiden Strafverfahren vor dem LG Hamburg. Es wird darum gestritten, ob eine Mutter mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht ihre eigenen Kinder überhaupt entführen kann, ob ihr dieses Recht in der Silvesternacht noch zustand, welche Rolle das gegen Hensel selbst laufende, zeitlich früher liegende Strafverfahren wegen Kindesentziehung spielt, das bis heute bei derselben Jugendschutzkammer liegt und auf Eröffnung wartet.
Immer wieder werfen Christina Block und ihre Verteidigung Kindsvater Hensel zudem vor, die Kinder zu isoliert und indoktriniert zu haben – erst am Dienstag war erneut ein Beweisantrag der Block-Verteidigung Thema, der mit einer E-Mail von Hensels neuer Ehefrau an die dänischen Behörden im September 2021 beweisen soll, dass schon damals vom Vater und der Stiefmutter deutlich die Absicht nach außen getragen wurde, die Kinder trotz nach deutschem Recht bestehender rechtlicher Verpflichtung zur Herausgabe an die Mutter in Dänemark zu behalten. Dies widerspräche Hensels Darstellung vor Gericht, der stets betont hatte, er habe die Kinder herausgeben wollen – diese hätten jedoch nicht zur Mutter zurückgewollt.
Ursprünglich hatte die Kammer am Ende des kurzen Verhandlungstages am Dienstag angekündigt, man wolle am Mittwoch die Entscheidungen zu Beweisanträgen verkünden. Zudem wurde eine Einlassung eines Angeklagten angekündigt. Nach einer letzten Fristsetzung will die Vorsitzende die Beweisaufnahme dann bald schließen können, worauf schon die Schlussvorträge folgen würden. Es ist aber gut möglich, dass sich, zumindest aufseiten der Anwält:innen, die Prioritäten angesichts des Schlags am Vorabend noch einmal verschieben könnten. Ein Ende des Prozesses ist also in Sicht – ein Ende des Familiendramas noch lange nicht.
Nach über 80 Verhandlungstagen hätte man sich den 81. wohl sparen können: Kaum eine halbe Stunde geht er, Beweisprogramm gibt es keins. Für Unruhe sorgen Entwicklungen bei den IT-Asservaten – und die Verhaftung von Ex-BND-Chef Hanning.
Der Ex-Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes August Hanning soll über Jahre rund 2.000 vertrauliche BND-Dokumente erhalten und mit den Informationen Geld verdienen haben wollen. Der GBA wirft ihm versuchten Landesverrat und Spionage vor.
Der Schlagerstar kann vor dem BGH nicht gewinnen: Nachdem Helene Fischer von diversen Medien, die Fotos von ihr mit Baby veröffentlicht hatten, keine Entschädigung bekam, geht sie nun auch im Streit mit dem Fotografen der Bilder leer aus.
Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Nebenklage der Nord-Stream-Betreiberinnen abgewiesen und klar gemacht, dass der Strafprozess nicht dazu gemacht ist, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen oder politische Aufarbeitung zu leisten.
Eine Sonderkonstellation im Strafrecht könnte für die Block-Cousine Uta B. und ihren Mann Mark B. entscheidend werden. Ob die Argumentation ihrer Anwälte zieht? Außerdem ist Stephan Hensel erneut als Zeuge geladen – es dürfte knallen.