Blocks Ex-Verteidiger Otmar Kury verfiel am Montag in alte Gewohnheiten und legte für einen Zeugen ein mindestens selbstbewusstes Verhalten an den Tag. Foto: picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt
Christina Blocks Ex-Verteidiger legt als Zeuge einen mindestens selbstbewussten Auftritt hin, während das Gericht vom "Maulkorb-Paragrafen" Gebrauch macht. Die Dynamik im Block-Prozess lässt auch auf den letzten Metern einfach nicht nach.
Die Staatsanwaltschaft (StA), vertreten durch Oberstaatsanwältin (OStA) Mona Paul und Staatsanwalt Marvin Steinberg, wirft der 53-jährigen Unternehmenserbin Christina Block vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder, damals zehn und 13 Jahre alt, bei deren Vater Stephan Hensel in der Silvesternacht 2023/24 in dessen Wahlheimat Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
Hensel tritt im Verfahren als Nebenkläger auf, ihn vertritt Dr. Philip von der Meden. Die Kinder werden von Dr. Tanja Jeney vertreten. Blocks Verteidigung besteht aus Dr. Ingo Bott und seiner Kollegin Paula Wlodarek.
Zum Zeitpunkt der Entführung hatten die Eltern geteiltes Sorgerecht, der Mutter stand das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Vater hatte die Kinder im August 2021 rechtswidrig in Dänemark zurückbehalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) verpflichtete ihn zur Herausgabe der Kinder. Dänemark vollstreckt jedoch keine deutschen familiengerichtlichen Entscheidungen. Nach der Entführung hielten sich die Kinder einige Tage bei ihrer Mutter auf. Anfang Januar 2024 ordnete das OLG Hamburg die Herausgabe an den Vater an, bei dem sie bis heute leben.
Neben Block sind noch ihr Lebensgefährte, Sportmoderator Gerhard Delling (Verteidiger Dr. David Rieks), ihre Cousine Uta B. (Verteidiger Reinhard Daum) und deren Ehemann Mark B. (Verteidiger Nils Fock) sowie Sicherheitsunternehmer Andreas P. (Verteidigerin Gül Pinar) wegen mutmaßlicher Beihilfehandlungen angeklagt.
Dem Vertrauensanwalt der Blocks, Dr. Andreas Costard (Verteidiger Dr. Marko Voß), wird eine täterschaftliche Beteiligung vorgeworfen. Für ihn und Block stehen zudem Veruntreuungs-Vorwürfe im Raum. Wie die übrigen Angeklagten auch bestreitet er die Vorwürfe vollständig. Nur der an der Entführung unmittelbar beteiligte Israeli Tal S. (Verteidiger Dr. Sascha Böttner) hat bislang ein Geständnis abgelegt.
Verhandelt wird vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts (LG) Hamburg, der Richterin Isabel Hildebrandt vorsitzt.
Die exzentrischen Auftritte des Ex-Block-Verteidigers hatten schon bei Prozessbeginn für Gesprächsstoff gesorgt. Auch am Montag werden die zahlreich erschienenen Zuschauer nicht enttäuscht: In seinem typischen grauen Anzug mit seinem typischen metallenen Aktenkoffer schreitet Kury erhobenen Hauptes den Mittelgang hinunter, obwohl die Zeugen normalerweise direkt neben der Tür abbiegen, um von der Seite zum Zeugenpult zu kommen. Der Mittelgang endet zur Linken mit dem Platz, auf dem nun sein Nachfolger Dr. Ingo Bott sitzt. Es sind wohl alte Gewohnheiten.
Seiner Prüfung nach ist er bereits am 2. Januar 2024 mit dem Mandat befasst gewesen, weshalb er zu dem Schluss gekommen sei, die Vorgänge fielen unter seine Verschwiegenheitspflicht. Daher wolle er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) Gebrauch machen.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erteilt Verteidigerin Gül Pinar, die Kurys Ladung beantragt hatte, das Wort. Sie scheint sich unsicher, ob sie nun Fragen stellen soll oder nicht. Kury habe sich schließlich auf sein Schweigerecht berufen, sagt Pinar. Die Vorsitzende entgegnet, sie habe doch auch Fragen zum Geschehen am 5. Januar 2024 gehabt, als Kury die Block-Kinder zurück zur Polizei gefahren hat – und schon entbrennt der erste Streit des Verhandlungstages.
Bott schaltet sich ein. Er beanstande die Entscheidung der Vorsitzenden. Diese schaut ihn irritiert an. "Herr Bott, ich habe keine Entscheidung getroffen", entgegnet sie entgeistert. Sie habe nur Pinar das Wort erteilt, das sei der ganz normale prozessuale Ablauf.
Bott dagegen meint, sie habe, obwohl Kury sich bereits auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu allen antragsgegenständlichen Umständen berufen hatte, mit ihrem Nachhaken bei Pinar dazu angeregt, ihm trotzdem Fragen zum 5. Januar zu stellen, wofür aber ebenfalls seine Verschwiegenheitspflicht gelte. Kury, der nicht nur beim Durchschreiten des Saals in alte Gewohnheiten verfallen war, mischt sich direkt in die Diskussion ein.
Hildebrandt unterbricht ihn: "Herr Rechtsanwalt Kury, Sie sind jetzt gerade nicht dran, Sie sind hier Zeuge!", erinnert sie ihn. Ohne Erfolg, denn Kury redet unbeeindruckt weiter, auch als Hildebrandt versucht, ihn zu übertönen. "Sie dürfen hier nicht ohne Aufforderung irgendwelche Erklärungen abgeben!", ruft sie ihm zu, was Kury aber keinen Einhalt gebietet. "Ja Herr Kury, es nutzt nichts, wenn Sie einfach nur weiterreden", kommentiert sie schließlich resigniert. Letztlich schafft sie es, ihn aus dem Saal zu schicken. Jetzt kann Botts Beanstandung geklärt werden.
Botts Beanstandung weist die Kammer damit zurück. Pinar erklärt trotzdem, keine Fragen stellen zu wollen. Stattdessen stellt Hildebrandt sie. Kury beruft sich zwar auf sein Schweigerecht, will dann aber doch noch Dinge loswerden, etwa einen vermeintlichen Streit mit der Polizei dementieren, von dem eine Zeugin berichtet habe: Das sei eine "unwahre, verlogene Behauptung". "Völliger Unfug, ich sage das noch einmal, völliger Unfug!", zetert er, und fügt gleich hinzu: "Was nicht der Wahrheit entspricht, darf ich hier immer ausführen, weil das nicht der Verschwiegenheit unterliegt".
Zugleich gibt er sich tief enttäuscht, nicht mehr aussagen zu können, weil er von seiner Schweigepflicht nicht entbunden wurde. "Ich würde alle Fragen beantworten, wenn mir das erlaubt wäre", sagt er. Dabei hatte Paul eingangs noch einmal ausdrücklich betont, dass nichts Ungewöhnliches daran sei, dass eine Mandantin ihren ehemaligen Verteidiger nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinde.
Daraufhin hält Kury noch unaufgefordert einen Vortrag darüber, dass die Hamburger Justiz zu schlecht finanziert sei, was auch Richterin Hildebrandt nur mit einem "Mhm" kommentiert. Dann setzt er zum Finale an. "Noch eine Anmerkung: Ich habe, als ich hier noch Verteidiger war, eine Eröffnungserklärung abgegeben, und daran halte ich immer noch fest": Es sei ganz klar, "dass die Angeklagte Block nicht schuldig ist", erklärt er pathetisch. "Das werde ich hier auch immer wieder wiederholen, weil es nicht unter meine Verschwiegenheitspflicht fällt, weil es eine Offenkundigkeit ist!" Er nickt zackig der Vorsitzenden zu. Geräuschvoll packt er seinen großen Koffer zusammen und zieht ab.
Der Kurzauftritt endet damit, wie er begonnen hat: Kurios.
Ärger über "Maulkorb-Paragraf"
Die Vorsitzende macht weiter mit einer Anordnung, die für Unmut unter den Verteidiger:innen sorgt: Beweisanträge müssen nun nach § 257a StPO, gemeinhin auch als "Maulkorb-Paragraf" bezeichnet, schriftlich gestellt werden. Das diene "der Förderung der Hauptverhandlung, nicht der Sanktion der Verfahrensverzögerung", erklärt die Vorsitzende.
In der Begründung für die Maßnahme klingt dann aber schon ein wenig durch: Grund für die Anordnung sei das "ungewöhnliche Prozessverhalten" einiger Beteiligter. So seien seit Mitte August nach über 70 Hauptverhandlungsterminen umfangreiche Anträge gestellt worden. Mehrfach verweist sie auf die zahlreichen Anträge, die Ingo Bott am vorherigen Verhandlungstag angekündigt hatte, sich dann aber nach Rücksprache mit seiner Mandantin entschied, sie doch nicht zu stellen.
Dass so der Eindruck entsteht, Bott habe ihnen eine Kollektivstrafe aufgebrummt, dürfte nicht dazu beitragen, die ohnehin zuletzt angespannte Stimmung zwischen den Verteidiger:innen zu verbessern. Costard-Verteidiger Dr. Marko Voß moniert spitz, dass die Anordnung alle Verteidiger träfe, "wenn in der Begründetheit vor allem auf die Verteidigung Block verwiesen wird." Fünf Anträge habe er gestellt, das sei eine "lächerlich kleine Zahl" in Anbetracht des Verfahrens. Er habe mit seinem Prozessverhalten sicherlich keinen Anlass für eine solche Anordnung gegeben. Auch Pinar erklärt, sie habe mit ihrem Prozessverhalten sicherlich nicht dazu beigetragen.
Dr. David Rieks, der als Verteidiger von Blocks Lebensgefährten Delling meist mit deren Verteidigung im gleichen Lager steht, geht einen anderen Weg: "Ich bin tatsächlich etwas erschrocken über die Anordnung", erklärt er. Das sei ein absoluter Ausnahmetatbestand, dessen Verfassungsmäßigkeit schon umstritten sei. In der Fachliteratur stößt der "Maulkorb-Paragraf" tatsächlich auf erhebliche Kritik.
Die Anordnung eines schriftlichen Verfahrens stellt einen tiefgehenden Eingriff in den rechtsstaatlichen Mündlichkeitsgrundsatz dar. Schon weil § 257a StPO als reine Ermessensvorschrift ohne bestimmte Kriterien ausgestaltet ist, wird vielfach angezweifelt, ob das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot damit erfüllt sein kann. In der Literatur wird für eine Abschaffung der Norm plädiert, jedenfalls aber für eine teleologische Reduktion darauf, dass ihre Anwendung auf extreme Ausnahmefälle beschränkt werden müsse, und zwar auch solche, bei denen das Antragsrecht bereits missbraucht wurde, um erhebliche Verfahrensverzögerungen herbeizuführen. Als Mittel zur Verfahrensbeschleunigung wird § 257a StPO sogar als kontraproduktiv bezeichnet, da schriftlich gestellte Anträge schnell umfangreicher ausfallen können und den Beteiligten trotzdem die Gelegenheit gegeben werden muss, alle Anträge zu lesen.
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung erging um den "Maulkorb-Paragrafen" noch nicht, die Norm findet aber, wohl auch aufgrund der großen Kritik daran, nur sehr selten Anwendung. Dass dies nun im Block-Prozess der Fall ist, müssen die Beteiligten erst einmal hinnehmen: Nach § 305 S. 1 StPO ist keine Beschwerde gegen die Anordnung möglich, sie kann daher nur mit der Revision gerügt werden. Die Liste für eine mögliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH)wächst also zusehends.
IT-Asservate: Ein Schritt weiter, nur wohin?
Einmal mehr geht es auch am Montag um die IT-Asservate, die wie das sprichwörtliche Damoklesschwert über dem Prozess schweben. Pinar bekräftigt noch einmal, die zuletzt von Voß vorgelegten E-Mails dessen Mandanten Costard seien ein Beispiel dafür, wie wichtig es sei, dass die IT-Asservate von der Verteidigung ausgewertet werden könnten. Es sei zudem völlig unverständlich, warum die Ermittler die belastenden E-Mails fanden, die entlastenden Folge-E-Mails aber nicht: Die Betreffzeilen der E-Mails seien immer gleich gewesen.
Zumindest bei einem der sichergestellten und später möglicherweise rechtlich nicht sauber beschlagnahmten IT-Asservate scheint es Bewegung zu geben: Bott spricht das "Haustelefon" von Christina Block an – gemeint ist damit ein Handy, das sie in ihrem Wohnhaus verwendete und unter anderem für tagebuchartige Aufzeichnungen nutzte, so wertet es jedenfalls ihre Verteidigung. Um die Verwertung dieses "Tagebuchs" tobt ebenfalls schon lange ein Streit.
Bott bittet um eine Aufklärung, da ihm mitgeteilt worden sei, dass jetzt wohl in dieses IT-Asservat die Einsichtnahme möglich sei, und zwar beim Landeskriminalamt (LKA) in Begleitung der Hauptermittlungsführerin. Es wäre der erste der 37 umstrittenen Datenbestände aus den IT-Asservaten, den die Verteidiger:innen auswerten können. So richtig eine Antwort zu haben scheint aber niemand. Auch was es für die übrigen Datenbestände heißt, wenn dieser eine nun beim LKA aufbereitet eingesehen und ausgewertet werden kann, ist unklar.
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Delling: In verfahrensbedingter Frührente
Damit wird dann auch schon der möglicherweise letzte öffentliche Abschnitt des Block-Prozesses eingeläutet: die Erklärungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten.
Bott macht den Anfang und verliest einen bereits zuvor außerhalb der Hauptverhandlung gestellten Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil es um den höchstpersönlichen Lebensbereich von Block und damit auch ihrer Kinder ginge, wofür die Öffentlichkeit bereits zuvor ausgeschlossen worden war. Auch um das Verhältnis zu ihren Eltern, zu ihrem Ex-Partner Hensel und ihrem aktuellen Partner Delling gehe es. Doch die Kammer lehnt den Antrag ab, weil nicht zu erwarten sei, dass es um solche intimen Details gehen werde. Tut es dann auch nicht: Reihum erzählen alle Angeklagten einmal, wie viele Geschwister sie haben, auf welche Schulen sie gegangen sind und welche Berufe sie ausgeübt haben. Intim ist hier nichts.
Deutlich wird dabei nur eines: Wie einschneidend sich das Verfahren auf alle Angeklagten ausgewirkt hat. Das Ehepaar B., beide selbstständig, berichtet von massivem Verdienstausfall; auch Block berichtet, seit Beginn des Verfahrens seien ihre selbstständige Tätigkeit als Beraterin und im Aufsichtsrat der Block Holding "aufgelöst". Als die Vorsitzende Ex-Sportmoderator Delling fragt, ob er seine Berufstätigkeit "altersbedingt" aufgegeben habe, antwortet er trocken: "Ne, nicht altersbedingt. Durch das Verfahren bedingt." Es wäre sein 50. Jahr als Journalist gewesen, berichtet er. Den Prozess finanziere er mit einem Kredit.
Am Dienstag folgen laut Plan noch die letzten Erklärungen zu den persönlichen Verhältnissen. Dann stehen noch die Erklärungen zu den nun schriftlich gestellten Anträgen aus, über die die Kammer dann noch entscheiden muss. Möglicherweise kommt es dazu noch zu der einen oder anderen Zeugenvernehmung, es dürften aber die letzten Kurven vor der Ziellinie sein: Danach stehen nur noch hinter verschlossenen Türen die Plädoyers und letzten Worte der Angeklagten an, bevor das Urteil fällt – zumindest in erster Instanz.
Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss gegen die Zeit rechtlich zu weit gegangen sein und zwar gleich aus mehreren Gründen. Im Saal geht es um Hensels neue Ehefrau, die nicht kommt.
Es habe keine Enttarnung von Informanten gedroht, so hat das Landgericht die Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Zeit begründet. Damit übersieht es, dass die Pressefreiheit auch dem Schutz der Recherchearbeit an sich dient, meint Markus Sehl.
Ein Anwalt ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Gegen den Willen einer Mandantin soll er sich selbst als Alleinerben eingesetzt haben. Die Frau wollte ihr Vermögen eigentlich Ordensschwestern im Rheingau zukommen lassen.
Wer vor dem Amtsgericht einmal nicht erscheint und dafür keine klare Entschuldigung hat, findet nach deutscher Rechtslage kein Gehör. Ein Urteil des EGMR zur Schweiz könnte bei Strafbefehlen daran nun etwas ändern, analysiert Karsten Gaede.
Mit Durchsuchungsbeschlüssen für Redaktion und Wohnung einer Journalistin erreicht das LG Hamburg schließlich Material eines Zeit-Podcast sicherzustellen. Geht das verfassungsrechtlich? Der Verlag sieht einen Angriff auf die Pressefreiheit.
Die beiden Hauptbelastungszeugen im Scheuer-Prozess schildern glaubhaft, eine Verschiebung des Maut-Vertragsschlusses bis zum EuGH-Urteil angeboten zu haben. Doch ihre Aussagen liefern zugleich Argumente für die Verteidigung.