Mit emotionalen Schlussworten beendet Christina Block ihre vermutlich letzte öffentliche Äußerung in dem Prozess. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt.
Block liest weinend aus ihrem Tagebuch vor, ringt um Erklärungen, vier Stunden lang. Ihre wohl letzte öffentliche Einlassung wird zum Drahtseilakt. Und die Richterin macht eine plötzliche Ankündigung.
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Zunächst beginnt der Prozesstag für Christina Block nicht viel anders als die vorherigen. Sie begrüßt ihre Unterstützer im Gerichtssaal, umarmt Angehörige und dann macht sie ohne Umschweife weiter, wo sie am 72. Verhandlungstag aufgehört hatte. Aber es wird ein Drahtseilakt, der ihr einiges abverlangen wird. Und es geht um viel für sie. Das Ende des Prozesses naht. Der Auftritt heute ist eine ihrer letzten Gelegenheiten, Ihre Version darzustellen. Die Hauptangeklagte führt vier Stunden lang durch die nun nahezu abgeschlossene Beweisaufnahme, versucht einzuordnen, Kontexte zu schaffen und Alternativerklärungen anzubieten – ohne dabei früheren Aussagen zu widersprechen oder konkrete Schuldzuweisungen festzumachen. Ihr Ziel: eine entlastende Beweiswürdigung vorzeichnen, ohne sich selbst angreifbar zu machen. Ein Drahtseilakt.
Im Strafprozess kommt es schließlich darauf an, dass das Gericht für eine Verurteilung ohne Restzweifel von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein muss. Um diesen Restzweifel zu wecken, gibt es in der Strafverteidigung grundsätzlich zwei Hauptstrategien: Das Szenario der Anklage zu erschüttern, oder ein Alternativszenario anbieten. Ein plausibles Alternativszenario kann überzeugender sein – läuft aber auch die Gefahr, selbst widerlegt zu werden. Die Einlassung, die Blocks letzte öffentlichen Worte in dem Prozess werden könnten, versucht daher beides in einem: Immer wieder bietet Block Erklärungen, Motivationen und Handlungsabläufe an, die es gegeben haben könnte, weist die Verantwortung für die verschiedenen ihr gemachten Vorwürfe David Barkay, Olga, ihrem Vater und ihrem Familienanwalt zu – wissen tue sie aber nichts, und beschuldigen wolle sie auch niemanden.
Die Kammer muss nun in einem Wirrwarr aus inzwischen mehreren, jeweils abgeänderten Einlassungen, gesponnenen roten Fäden, alternativen Abläufen und Nebelkerzen entscheiden, was sie noch zweifelsfrei glauben kann – und wie viel Glaubhaftigkeit die Hauptangeklagte noch hat.
Wer wollte die Verhandlungslösung?
Christina Block hangelt sich chronologisch durch die entscheidenden Monate von August 2021, als ihre Kinder vom Vater Stephan Hensel in Dänemark einbehalten wurden, bis zum Januar 2024, als sie in der Nacht-und-Nebel-Aktion an Silvester dort entführt und zur Mutter nach Deutschland gebracht wurden. Bevor sie dann schlussendlich wieder an den Vater gegeben wurden. Block erklärt auch heute immer und immer wieder, sie habe diese Aktion nicht beauftragt. Sie sagt, sie hätte es auch nie tun können, das widerspräche allem, was sie sei, allem, wofür sie stehe.
Block beharrt darauf, sie habe bis zuletzt die Hoffnung auf eine Verhandlungslösung nicht aufgegeben. Ende April 2023 habe sie eine Liste mit "must haves" und "nice to haves" erstellt, also Voraussetzungen, die unbedingt erfüllt sein mussten, damit sie einer Verhandlungslösung zustimmen könnte, und solche, die sie nur gern gesehen hätte. Daraus sei ein Vorschlag entworfen worden, den sie über ihren Vertrauensanwalt Dr. Andreas Costard an Hensel herantragen wollte. Ganz wichtig ist ihr: Alles hätte "kindeswohlsensibel" ablaufen müssen, sonst hätte das den "Graben" zwischen ihr und den entfremdeten Kindern "noch weiter vertieft".
Auch hier setzt sich ihr roter Faden vom Vortag fort: Hätte sie wirklich jeder Verhandlungslösung zugestimmt, um ihre Kinder wiederzusehen, dann müsste es an jemand anderem liegen, dass dies scheiterte. Der auf der Anklagebank rechts neben ihr sitzende Costard, ein enger Vertrauter und langjähriger Berater ihres Vaters Eugen Block, habe einer Verhandlungslösung kritisch gegenübergestanden. Warum, wisse sie nicht. Vielleicht, weil ihr Vater Hensel kein Geld zahlen wollte, da ihn das "für die Zurückbehaltung belohnen würde". Darauf sei sie aber angewiesen gewesen: "Ich hatte nicht selbst die Mittel". Sie habe Angst gehabt, "dass eine Zahlungsweigerung bei meinen Kindern ankommt als 'die Blocks haben doch so viel Geld, nur für euch wollen sie es nicht ausgeben'."
Costards Verteidiger Dr. Marko Voß hat am Mittwoch zufällig direkt einen Beweisantrag dabei, um den Behauptungen zu widersprechen, sein Mandant habe eine Verhandlungslösung abgelehnt. "Ich meine, sowas heute auch wieder gehört zu haben, vom Tisch neben mir", sagt er mit einem ungewöhnlich scharfen Kommentar an Block und ihren Verteidiger. Er erinnert daran, dass selbst Chef-Entführer David Barkay ausgesagt hatte, Costard sei wie besprochen tätig geworden. Es sei Block gewesen, die eine Verhandlungslösung abgelehnt habe. Das will er mit einem Foto Costards von Hensels Haustürkamera vor dem Haus in Dänemark aus dem Juni 2023 und einer iMessage-Nachricht, in der er um ein Gespräch bittet, sowie einer bei Hensel sichergestellten Visitenkarte Costards beweisen, auf der handschriftlich vermerkt sei "Guten Tag Herr Hensel, ich würde gerne mit Ihnen reden. Ich habe ein Angebot dabei […]".
Die Spannungen zwischen den Lagern Block und Costard wachsen mit der Einlassung sichtlich. Der Seitenhieb zum Tisch neben ihm ist ungewöhnlich für Voß. Er teilt zwar regelmäßig scharf aus gegen die Nebenklage rechts neben ihm, die Staatsanwaltschaft einen Tisch weiter, die Kammer vor ihm, die Zeugen und Zeugenbeistände ihm schräg gegenüber. Nur seinen Kollegen Dr. Ingo Bott und dessen Mandantin am Tisch links neben ihm verschont er gewöhnlich. Und das blieb auch noch so, als diese zunehmend immer wieder seinen Mandanten als möglichen Alternativverantwortlichen ins Spiel brachten. Costard selbst schweigt von Beginn an. Im Strafprozess darf das Schweigen eines Angeklagten nicht belastend gewertet werden. Äußert er sich aber zu einzelnen Teilen, kann sein Schweigen zu anderen Teilen belastend sein. Christina Block hat es mit der umfassenden Einlassung versucht. Andreas Costard schweigt vollständig. Er spielt den Ball also nicht zurück. Auch sein Verteidiger tut das für gewöhnlich nicht; seine Retour auf die Einlassung könnte nun aber durchaus so zu verstehen sein. Er kündigte eine Erklärung an, die könnte Eskalationspotential haben.
Eugen Block übernahm das Zepter
Neben Costard schwebt auch Christina Blocks Vater Eugen Block als Schatten über ihren Schilderungen. Ausdrücklich hält sie fest, sie wolle weder ihn noch Costard beschuldigen – schafft mit ihrer Rahmung der Ereignisse aber genau diese Tür, durch die die Kammer in ihrer Würdigung nur noch hindurchgehen müsste. Es sind nur vage Andeutungen, Indizien – aber in einem Prozess, der vielfach auf Grundlage von Indizien geführt wird, kann damit schnell aus einem selbstschützenden Alternativen-Angebot eine Belastung werden.
Block berichtet, wie ihr Vater "ausgerastet" sei, als sie ihm von Hensels Forderung nach einem Haus in Dänemark für den Umgang mit den Kindern berichtete. Nach einem gescheiterten Kontaktversuch im November 2022 habe ihr Vater völlig das Vertrauen in sie verloren und nur noch mit Costard gesprochen. "Ich selbst bin nur seine Tochter und eben nur eine Frau. Ich bin emotional. Ich dringe da nicht durch ", erklärt sie bitter.
Weinend berichtet sie vom Sterben ihrer Mutter, von ihren verzweifelten Versuchen, ihren Kindern einen Abschied von der geliebten Großmutter zu ermöglichen. Ihre Mutter aber starb, ohne ihre Enkel noch einmal zu sehen. Sie bricht mit erstickter Stimme ab: "Es tut mir weh, es tut mir leid", flüstert sie dünn.
Nach dem Tod ihrer Mutter sei ihr Vater "völlig von der Rolle" gewesen. Als der Familienpatriarch dann ankündigte, er werde nun "das Zepter übernehmen", habe sie Sorge gehabt, "dass seine Trauer und seine Wut in Aktionismus umschlagen könnten". Wieder belässt sie es dabei. Die Andeutung steht im Raum: Beauftragte ihr Vater die Entführung mit Costard hinter ihrem Rücken?
Block ist nicht gleich Block
Anders als die israelischen Zeugen und mutmaßlichen Entführer benennt Block aber nicht den Tod ihrer Mutter als Kipppunkt, sondern das Scheitern eines Pitches von Barkays Cyber-Security-Firma bei der Block Holding Ende November 2023.
Barkay hatte selbst in seiner Zeugenaussage berichtet, in Deutschland ein Cyber-Security-Startup geplant zu haben und hierzu etwa im Austausch mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gewesen zu sein. Auf LTO-Anfrage erklärte dieses, Barkay habe sie tatsächlich kontaktiert, um Unterstützung bei einer Startup-Gründung zu erhalten – ein einziges kurzes Treffen habe aber ergebnislos geendet, da Barkays Vorstellungen "zu schwammig" gewesen seien.
Christina Block berichtet im Gerichtssaal, Barkay habe von Anfang an kommuniziert, seine Tätigkeit für Block als Referenz nutzen zu wollen, um sich in der Hotelbranche zu etablieren. Wichtig war ihm dafür vor allem, Dienstleister beim Herzstück des Block-Imperiums zu werden: Der Eugen Block Holding GmbH.
Sie habe aber den Eindruck gehabt, dass Barkay und Olga die Unternehmensstruktur nicht verstanden hätten. Sie bezweifelt, dass Barkay bewusst gewesen sei, dass ein Vertrag mit dem Hotel nicht hieß, dass er Dienstleister der Block Holding war. Die verschiedenen Unternehmungen der Blocks sind schließlich in diversen Tochterunternehmen ausgelagert – wie die Elysée Hotel AG. Für das Hotel habe Costard daher den Auftrag erteilen können, für die Block Holding hätte das nur deren damaliger Geschäftsführer Stephan von Bülow gekonnt.
Christina Block meint, Barkay "schien missverstanden zu haben, dass [sie] etwas zu sagen hatte". Die Mehrheit der Anteile an der Block Holding liegen bei ihrem Vater, die Stimmrechte der Block-Geschwister sind verschwindend gering. Organschaftlich hätte sie Barkay daher gar nicht helfen können, meint Block. Nur der Geschäftsführer der Block Holding hätte Barkay den erhofften Auftrag erteilen können – diesen habe er also überzeugen müssen, so Block. Der Pitch sei aber "chaotisch" gelaufen, sie habe eine große Skepsis gegenüber Barkay beobachtet, dessen Auftreten als angeberisch angekommen sei und irritiert habe. "Es half sicherlich auch nicht, dass er, um seine enge Beziehung zu Dr. Costard zu betonen, auf einer Folie ein Foto von ihm zeigte", kommentiert Block.
Als Ende des Jahres die Tür bei der Block Holding mit der endgültigen Ablehnung durch Geschäftsführer Bülow dann vollständig zugegangen sein soll, habe Barkay dann vielleicht überlegt, "dass wenn er die Sorgen um die Kinder löste, er sich vielleicht doch noch für die Holding empfehlen könnte". Oder vielleicht habe er gehofft, in dem Fall aus Dankbarkeit von ihrem Vater Aufträge zu erhalten. Damit kommt sie wieder auf die schon von Beginn an von ihrer Verteidigung präsentierte These zurück: Vielleicht sei Barkay auch ohne ausdrücklichen Auftrag tätig geworden, weil er sich davon einen Vorteil für seine Geschäftsambitionen erhoffte.
Block: "golden data" gab es nicht
Schritt für Schritt geht Christina Block die gegen sie erhobenen Beweismittel durch und versucht, sie zu entkräften. Ganz so als sei sie Anwältin in eigener Sache. Man meint, viele ihrer eigenen Worte zu hören, deutlich erkennt man aber auch den strategischen Leitfaden ihres Verteidigers. Sie widerspricht den Zeugenaussagen der Israelis, die sie so schwer belastet hatten. Sie habe ihnen etwa ganz bestimmt kein Kleidungsstück von sich mit ihrem Geruch mitgegeben, weil sie sich "keine Illusionen" mehr gemacht habe, dass Hensel die Kinder "auf seine Seite" gezogen habe. So etwas hätte alles noch schlimmer gemacht.
Warum ihre Kinder anderes behauptet hätten, wisse sie nicht. Sie bemüht sich jedoch, daraus keinen Vorwurf an ihre Kinder zu formulieren: "Sie waren sicher so verwirrt wie ich. Auch ich habe in dieser Situation schon Dinge falsch abgespeichert." Wohlgewählte Worte, die erneut unterstreichen sollen, sie habe zu früheren Zeitpunkten nicht bewusst falsche Angaben gemacht, sondern sich nur nicht richtig erinnert.
Sie widerspricht zudem der Darstellung, sie habe bewusst die von Barkay und Co. so bezeichnete "golden data" geliefert, dass die Kinder in der besagten Silvesternacht zum Feuerwerk draußen und damit greifbar sein würden. Das ist für die Hauptangeklagte ein sehr wichtiger Punkt, denn darin könnte ihr erforderlicher Tatbeitrag liegen, sollte das Gericht etwa eine Mittäterschaft annehmen. Block schildert nun, wie es dazu gekommen sei; dazu hatten Barkay und seine rechte Hand "Olga" nichts ausgesagt.
Olga, die zu ihrer engen Vertrauten und "Sorgentante" geworden war, habe sie gefragt, wie die Kinder Silvester feiern würden. So etwas habe sie oft vor Festtagen wie Geburtstagen oder Weihnachten gefragt. Sie habe bei der älteren Schwester der beiden später entführten Kinder, die noch bei Block lebt, nachgefragt, die ihr daraufhin berichtet habe, dass sie Silvester 2020/21 an den Hafen gegangen seien für das Feuerwerk. Block meint, das sei ja eine alte Information gewesen, keine Kenntnis, dass sie das auch drei Jahre später wieder tun würden. Das könne also gar keine "golden data" sein.
Christina Block berichtet, wie sie den Silvester- und Neujahrstag verlebt habe, beteuert immer wieder, so hätte sie sich doch niemals verhalten, hätte sie gewusst, dass Barkay und Olga zu diesem Zeitpunkt in Dänemark gerade ihre Kinder entführten. Sie hätte nicht einfach an einem Silvesterball mit hunderten Menschen teilnehmen, bis drei Uhr morgens an der Bar feiern und dann morgens erst von Olgas Anruf am Morgen aus dem Bett geholt werden können. Auch, wie langsam sie nach Olgas kryptischem Anruf – Block solle in ein Hotelzimmer gehen und sie vom dort deponierten Handy wieder anrufen – reagiert habe, zeige, dass sie keine Ahnung hatte, was vor sich ging.
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Bei ihren Tagebucheinträgen weint die Hauptangeklagte
Wirkt Christina Block großteils sehr gefasst während ihrer Ausführungen, wird sie dann emotional, als sie Stellen aus ihrem Tagebuch und einem Kalender vorliest, deren Verwertung ihre Verteidigung aufgrund des intimen Inhalts widersprochen hatte. Der Trick dahinter: Was sie in der Einlassung sagt, ist streng genommen eine Schilderung ihrer eigenen Erinnerung und nicht ein Einbringen des Tagebuchs selbst. Auch, wenn sie sich darauf für die umfassenden Zitate wohl maßgeblich stützen dürfte. Dadurch sollen ihre Erinnerungen das Beweismittel werden, nicht das Tagebuch selbst – womit dieses nicht eingeführt wird, die für ihre Verteidigung relevanten Stellen aber auch erhalten blieben, sollte die Kammer ein Beweisverwertungsverbot für das Tagebuch annehmen. Aufgrund des Prinzips der Selbstöffnung, an das Nebenklagevertreter Dr. Philip von der Meden gerne erinnert, könnte diese Strategie aber auch die Chancen mindern, dass die Kammer ein solches Verwertungsverbot annimmt.
"Bitte lieber Gott, mach, dass es im neuen Jahr besser wird", habe sie etwa kurz vor Silvester in ihr Tagebuch geschrieben, erzählt Christina Block. Beim Verlesen der Passage weint sie. Zunächst schien ihr Wunsch in Erfüllung zu gehen: Die Tage mit ihren Kindern Anfang Januar seien "wie ein Traum" gewesen. Am 2. Januar vermerkte sie: "Erste Annäherung. Oh Gott wie schön." Ihre Stimme versagt. "Theo in meinen Armen, ich kanns nicht glauben", flüstert sie durch Tränen.
Sie liest die Einträge der folgenden Tage vor, von Annäherung der Kinder, einer Schneeballschlacht bis zu dem Schmerz, sie wieder zu verlieren. Sie kämpft sich durch Tränen, ihre Stimme bebt. "Es war so schön, euch wiederzusehen, ihr habt und hattet keine Angst". Das habe sie und auch ihren Kinderpsychiater so überrascht: Wie harmonisch die Beziehung innerhalb kürzester Zeit war. Damit hätte keiner gerechnet. Was in diesen Aufzeichnungen dagegen fehle, so Block, sei jeder Hinweis darauf, dass sie von der Silvesteraktion gewusst hätte. "Ich wusste von nichts", wiederholt sie abermals.
"Das, was geschehen ist, ist eine Katastrophe", beendet sie ihre letzten öffentlichen Worte. "Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen."
Die Einlassung scheint ihr einiges abverlangt zu haben, sie wirkt merklich erschöpft und bittet um fünf Minuten Pause, bevor es weitergeht. "Schon wieder?", fragt Richterin Isabel Hildebrandt nur schroff. Sie ist offensichtlich nicht begeistert. Die Mittagspause hatte zwar erst eine halbe Stunde zuvor geendet, in ihrer über vierstündigen, bisweilen hochemotionalen Einlassung hatte Block am Mittwoch ansonsten abseits der obligatorischen Mittagspause aber nur um eine einzige Pause gebeten – auch diese Bitte war eher unterkühlt beantwortet worden. Die erbetene Pause nach Schluss ihrer Einlassung bekommt sie dann auch nicht.
Fragen werde Block nicht beantworten, erklärt ihr Verteidiger, sie habe schon alles gesagt. Damit bleibt es bei diesen Schlussworten.
Am Freitag geht es weiter. Das Programm steht noch nicht fest – die Vorsitzende kündigte aber bereits an, die Kammer habe dann etwas zu verkünden. Mit Blick auf die vielen noch nicht beschiedenen Beweisanträge und das sich nun doch immer schneller dem Ende nähernde Verfahren sind die Erwartungen groß.
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