In ihrer heutigen Aussage betont Christina Block die bedingungslose Liebe zu ihren Kindern. Doch wozu kann bedingungslose Liebe alles führen? Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius.
Christina Block sagt nach langer Pause wieder aus, korrigiert frühere Aussagen und schiebt die Verantwortung auf den Familienanwalt. Mit ihren Erklärungen zur Selbstleseliste halten einige Verteidiger ihre letzten großen öffentlichen Worte.
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Es herrscht so viel Gedränge vor dem Saal wie schon lange nicht mehr. Drinnen müssen die Justizbeamten die Zuschauer sogar bitten, auf den Holzbänken enger zusammenzurücken, damit noch mehr Leute Platz finden. Alle warten auf die angekündigte Einlassung der Block-House-Erbin Christina Block – und heute werden sie nicht enttäuscht.
Die Verhandlung beginnt mit einem neuen Gesicht auf der Richterbank: Wie die Vorsitzende Isabel Hildebrandt erklärt, geht die Beisitzende Richterin bald in den Mutterschutz, weshalb die Ergänzungsrichterin für sie übernimmt, die für genau solche Fälle von Beginn an jeden Verhandlungstag dabei war.
Statt Wortgefechten und Eskalation geht es heute gesittet und zielstrebig voran, die vergangene Woche nachgelassenen Erklärungen der Anwälte zur Selbstleseliste folgen Schlag auf Schlag.
Was ist eine Selbstleseliste?
Normalerweise gilt im Strafprozess: Das Gericht soll seine Entscheidung auf das stützen, was in der Hauptverhandlung selbst eingeführt und dort wahrgenommen wird. Der sogenannte Unmittelbarkeits- oder Mündlichkeitsgrundsatz. Urkunden werden deshalb nach § 249 Abs. 1 StPO grundsätzlich verlesen.
Das Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO ist davon eine gesetzlich ausdrücklich zugelassene Erleichterung bzw. Ausnahme: Die Urkunde muss nicht mehr mündlich vorgelesen werden. Stattdessen genügt, dass die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Kenntnisnahme hatten und das Gericht dies feststellt.
Es wird spürbar, dass sich das Mammut-Verfahren mit inzwischen über 70 Verhandlungstagen nun langsam dem Ende neigt. So leitet etwa Verteidiger Dr. David Rieks eine umfangreiche Erklärung damit ein, dies sei "vielleicht die letzte längere Erklärung von mir in diesem Verfahren".
Block-Verteidigung attackiert Kalenderunterlagen und Anklageschrift
Jede:r der Verteidiger:innen hat in der umfangreichen Selbstleseliste andere Schwerpunkte gesetzt; Blocks Verteidiger Ingo Bott hat sich gleich neun Punkte herausgesucht, darunter Outlook-Kalendereinträge und die Verwertung bestimmter Zeugenaussagen in der Anklageschrift. Bei den Kalendereinträgen geht es besonders um einen Termin am 28.12.2023, der in den Kalenderunterlagen enthalten ist, die David Barkay, mutmaßlicher Chef der Gruppe, die in der Silvesternacht 2023/24 die Kinder von Christina Block beim Vater in Dänemark entführte, den Ermittlern übergeben hatte.
Dieses "Konferenzraum-Treffen" ist zu einem wichtigen Belastungsindiz geworden, das von der Verteidigung hart umkämpft ist. Es soll beweisen, dass Christina Block die Entführer vor der Tat traf und in die Pläne eingeweiht war – sie streitet das ab. Bott hatte in den Befragungen der Israelis versucht, das vermeintliche Treffen mit Fragen nach Uhrzeiten und ob es draußen hell oder dunkel war, zu erschüttern – Fragen, auf die es keine einheitlichen Antworten gab. Nun greift er die Kalendereinträge an. Denn diese würden eine nicht angenommene Termineinladung an Block anzeigen; in Blocks Kalender fänden sich aber keine entsprechenden Einladungen. Auch für die Kalendereinträge anderer behaupteter Treffen sei dies der Fall. Botts Hypothese: Barkay und seine rechte Hand Keren T., genannt "Olga", erstellten die Einträge erst im Nachhinein, um ihre Geschichten zu plausibilisieren.
Dann geht es mal wieder um die von der Verteidigung viel kritisierte Arbeit der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in der Anklageschrift mit Verweis auf einen Zeugen beispielsweise berichtet, dass sich Christina Block und Olga "herzlich" umarmten, als sie sich am Bahnhof trafen, von wo aus sie zu einem Bauernhof in Süddeutschland fuhren, wo Block ihre Kinder wiedertraf. In der entsprechenden Aussage des Hofeigentümers findet sich so eine Aussage dagegen nicht: "Die haben sich umarmt und fertig. Also es war jetzt keine große Begrüßungsveranstaltung", hatte dieser tatsächlich gesagt – von Herzlichkeit keine Spur. Zudem erklärt die Anklageschrift, der Hofbesitzer habe sich mit Blocks älterer Tochter, die sie begleitete, unterhalten – in seiner Vernehmung hatte dieser aber ausdrücklich das Gegenteil ausgesagt. Beobachtungen, die sich einreihen in eine Reihe von Vorwürfen einer nicht ergebnisoffenen Ermittlung, die dann voreilig und unausgereift von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht worden sei.
Indiz: verdächtig, kein Indiz: auch verdächtig?
Botts Kollege David Rieks, der Blocks mitangeklagten Lebensgefährten Gerhard Delling verteidigt, schließt mit einer ebenfalls zielgenauen Erklärung an, die sich auf ganz andere Themen richtet: insbesondere die als belastend gewerteten Chatverläufe seines Mandanten.
Er zitiert hierfür aus dem Auswertungsvermerk der Polizei: "Hinweise zur Tat lassen sich aus den Chatverläufen nicht entnehmen", es sei aber "hochwahrscheinlich", dass sich die beiden mehr im persönlichen Gespräch über die Tat ausgetauscht hätten, um keine Spuren zu hinterlassen. Rieks meint, so ein Schluss sei rechtsstaatlich problematisch: Fehle es an belastenden Anhaltspunkten, könne man die Ermittlungshypothese nicht einfach damit belegen, dass man gerade das Fehlen belastender Indizien zum Vorwurf mache. Anderenfalls gäbe es für Beschuldigte keinen Ausweg: lägen belastende Indizien vor, hielte man sie deshalb für verdächtig; lägen keine belastenden Indizien vor, hielte man sie aufgrund des Fehlens für verdächtig.
Ebenso in sich widersprüchlich sei die Bewertung einer Nachricht Blocks an Delling: "Ja, war alles richtig. Werden sie mich hassen?" Daraus hätten die Ermittler gefolgert, dass Block die Entführung beauftragt und Delling darüber Kenntnis gehabt habe. Es sei aber schon überhaupt nicht erkennbar, welchen Bezug diese Sätze hätten. Nun würden sie Ermittler einerseits behaupten, Block und Delling hätten sich nicht über ihre Privatgeräte zur Tatplanung ausgetauscht, um keine Spuren zu hinterlassen. Dann aber hätten sie sich auf eben diesen Geräten darüber ausgetauscht, ob ihre Tatbeiträge "richtig" wären? "Hier beißt sich die Ermittlungsthese in den eigenen Schwanz", resümiert Rieks.
Block korrigiert frühere Aussagen
Einmal noch bittet Bott um eine kurze Pause, in der einige Zuschauer nach vorn zur Plexiglasscheibe gehen, die den Zuschauerraum vom Verhandlungssaal trennt, und die Angeklagten und ihre Anwält:innen beobachten. Unweigerlich drängt sich einem als Beobachter das Bild von Zoobesuchern vor einem Gehege auf.
Dann kommt, worauf der vollgepackte Zuschauerraum gewartet hat: Christina Block ergreift selbst das Wort. Sie beginnt mit einer Entschuldigung. "Einzelne Sachzusammenhänge waren mir nicht mehr präsent, das bedauere ich". Daher beginnt sie gleich damit, zwei Dinge zu korrigieren: In ihrer früheren Einlassung hatte sie die "Bring Kids Home"-Chat-Gruppe nicht erwähnt, von der Barkay und Olga berichtet hatten. Sie erklärt, die Gruppe habe es nur für einen kurzen Zeitraum gegeben – lange vor der Silvesternacht. Sie habe es bei allem, was danach geschah, einfach vergessen. Es sei "bald schlicht nicht mehr wichtig gewesen".
Eine kleine Einordnung gibt sie zudem zu der Aussage "Ich bin kein großer Fan von Kompromissen", mit der die Vorsitzende sie bei ihrer ersten Einlassung aus einer E-Mail zitiert hatte. Das stimme zwar, aber sie würde alles tun, um ihre Kinder nach Hause zu bringen. Jede Verhandlungslösung wäre sie eingegangen. Deshalb sei sie froh gewesen, dass Barkay eine solche bald erarbeitet habe; auch Olga hatte hiervon berichtet – einschließlich Blocks enthusiastischer Zustimmung.
Täuschte Barkay Block?
Außerdem korrigiert sie die Geschichte ihres ersten Treffens mit Barkay: Ende Januar 2023 hätte sie ihn, vermittelt durch Block-Familienanwalt Dr. Andreas Costard und einen israelischen Kontaktmann, in einem Restaurant getroffen. Sie erinnere sich nun, dass sie auch dort schon über Informationsüberwachung der Kinder gesprochen hätten – in ihren bisherigen Schilderungen war es bei dem Treffen noch nur um Cyber-Security des Hotels gegangen. Um eine Entführung sei es damals aber nicht gegangen: "Es ging nur um das Sammeln von Informationen für die anhängigen Verfahren. Sonst nichts."
Sie erklärt ihre Korrektur damit, dass sie überfordert gewesen sei. "Ich weiß nicht, warum, ich war einfach durch." Sie habe sich auf Costard gestützt, der das Treffen organisiert habe. "Leider habe ich nach meiner Wahrnehmung von Dr. Costard nie eine korrigierende Darstellung erhalten." Sie denke, Costard sei "so wie ich" überfordert gewesen.
Barkay sei sehr überzeugend gewesen. Er habe kommuniziert, dass er sich in der Hotelbranche in Deutschland etablieren wolle. "Er kam mit riesigen Vorschusslorbeeren und hatte ein sehr einnehmendes Auftreten", berichtet Block. Barkay habe sie davon überzeugt, in ihm hätte sie "endlich" jemanden gefunden, der ihr helfen könne. Er sei schnell ihre Anlaufstelle für alle ihre Sorgen bezüglich ihrer Kinder geworden. Heute scheint sie dies rückblickend aber so zu bewerten, wie viele der Verteidiger es immer wieder tun: dass Barkay sich mit einer Kompetenz und Professionalität präsentierte, die er vielleicht gar nicht hatte. So sagt Block, die "Golden Ice"-Präsentation, in der Barkay Anfang 2023 einen "Rettungsplan" für die Kinder präsentiert haben soll, sei kompliziert, sie verstehe das nicht. Costard sei es bestimmt auch so gegangen. "Es klingt aber irgendwie professionell… und genau so sollte es wahrscheinlich auch klingen".
Bott: Fehlende Umsetzung des Rückholkonzepts entlastend
Sie habe den beiden Männern aber uneingeschränkt vertraut, erklärt Block. "Mit Herrn Barkay als versiertem Problemlöser und Dr. Costard als rechtlichem Gerüst fühlte ich mich gut vorbereitet." Sie habe umfassend rechtlichen Rat eingeholt, das sei ihr wichtig gewesen. Es sei für sie ohnehin nur eine rechtskonforme Lösung infrage gekommen, denn alles außer einer solchen "mit Umgangsrechten beider Eltern" sei "nicht nachhaltig". Sie habe sich auf die "anwaltliche Einschätzung [verlassen], dass ein Einsammeln der Kinder rechtlich unbedenklich sei." Ein "Einsammeln" der Kinder durch Dritte habe für sie nie zur Debatte gestanden: Immer wieder beharrt sie darauf, bei jeder Aktion hätte sie dabei sein wollen. Eine Silvesteraktion, bei der Fremde ihre Kinder ergriffen und ohne sie durch zwei Länder fuhren, hätte es mit ihr also nicht gegeben: Sie wäre auch dabei gewesen.
Zudem hätte für sie immer ihr Kinderpsychiater Dr. R. zur Beratung dabei sein müssen: "Ich wollte auf keinen Fall etwas falsch machen." Dessen "Rückhol-Konzept" war schon am Morgen in der Erklärung von Blocks Verteidiger Thema. Dieser hatte argumentiert, das Vorliegen dieses Konzepts sei gerade deshalb bedeutsam, weil es nicht umgesetzt wurde: "Das, was Herr Barkay an Silvester durchgeführt hat, widersprach dem R.-Rückhol-Konzept." Es habe keine Einbindung der Polizei gegeben, keine psychologische Betreuung, keine strukturierte Rückführung in den mütterlichen Haushalt, keinen fachlich moderierten Erstkontakt der Kinder mit der Mutter. Stattdessen sei die Silvesteraktion vollkommen unorganisiert gelaufen. "Sie trägt nicht die Handschrift von Dr. R. Sie trägt nicht die Handschrift von Frau Block", resümiert Ingo Bott.
Block betont wiederholt, es sei immer nur um friedliche, gewaltfreie Lösungen gegangen. "Wie könnte ich als Mutter denn irgendwas anderes wollen?" Sie sei sich sicher, Costard sei es bestimmt ebenso gegangen. Die Block-Verteidigung bedient sich dabei einer Verteidigungsstrategie, die Costards Verteidiger Dr. Marko Voß hier bereits seit Langem fährt: der Verteidigung im Konjunktiv. Block habe die Silvesteraktion nicht beauftragt – wenn sie es hätte, dann nicht so.
Wer soll es sonst gewesen sein?
Über lange Strecken wirkt Block bei ihrer Einlassung gefasst, trägt souverän vor, etwa zur Enttäuschung ihres Vaters, der den Glauben an sie verloren habe, oder zu ihrem Ex-Mann, der getobt und sie "um den Tisch" gejagt habe. Als die Sprache aber auf ihre älteste Tochter kommt, die bereits 2021 in Absprache mit ihr zum Vater nach Dänemark zog, kämpft sie mit den Tränen. "Bei Papa durfte man sowieso immer alles. Das hat in diesem Teenager-Mutter-Konflikt natürlich total gezogen." Bei einem Jugendamts-Termin kurz vor dem Auszug hätten sie sich noch weinend in den Armen gelegen. "Natürlich fehlt mir auch meine erstgeborene Tochter, jeden Tag." Ihre Stimme erstickt in Tränen. Sie hätte ihr immer wieder geschrieben, aber nur harte Ablehnung von der Tochter erfahren, die ihr einst so nahegestanden habe. Sie kämpft sich durch die Tränen und hält fest: “Meine Liebe ist und bleibt bedingungslos.”
Eine weitere zentrale Linie von Blocks Einlassung ist, dass sie viel früher, als man annehme, aus dem ganzen Vorgehen von Barkay und Konsorten ausgeschlossen worden sei. Man habe sie nicht mehr informiert, was die Israelis nach dem Frühjahr 2023 taten, wisse sie kaum. Die vielleicht deutlichste rote Linie in der Einlassung ist deshalb jene, die ungesagt in diesen Lücken stehen bleibt. Wer organisierte Cyber Cupula denn, wenn nicht Block? Wer kümmerte sich um deren Unterbringung, wer gab ihnen Anweisungen, an wen gingen all die Informationen, die Block nie gesehen haben will? Der Mann, der sich "um alles kümmerte", dem sie uneingeschränkt vertraut und auf dessen Rechtsrat sie sich verlassen haben will; den Keren T. als "Fixer" ihres Vaters Eugen Block bezeichnet hatte: Andreas Costard.
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Block schiebt Verantwortung auf Familienanwalt
Dessen Verteidiger Marko Voß hatte in seiner Erklärung am Vormittag gegen eine solche Rolle Costards argumentiert. Er kritisierte, außer Barkays Behauptung ergäbe sich aus den Ermittlungsakten kein Hinweis auf den Inhalt von möglichen Gesprächen mit Costard oder Absprachen; für das von Barkay und Keren T. behauptete Treffen Ende November oder Anfang Dezember 2023, in dem Costard sie zur Rückholung der Kinder gedrängt haben soll, finde sich nicht einmal ein Indizienbeweis.
Christina Block erklärt nun, Costard sei von Anfang an ihrer Seite gewesen, er sei noch aus der Polizeistation heraus nach Einbehalten der Kinder in Dänemark durch den Vater ihr erster Anruf gewesen. "Er hatte den familienrechtlichen Überblick. Auf ihn konnte ich mich verlassen." Block versucht in ihrer Einlassung zwar immer wieder, Costard in ihre Rechtfertigungen einzubeziehen, ihm gute Absichten zu bescheinigen. Hinweise auf einen Alternativverantwortlichen müssen zudem nicht unbedingt auf dessen Verurteilung abzielen, sondern können auch nur dem Ziel dienen, Zweifel an der eigenen Verantwortung zu säen. Wäre die Kammer sich schließlich am Ende bei keinem von beiden zweifelsfrei sicher, müsste sie in dubio pro reo bei beiden die Verantwortung verneinen. Dennoch führt die rote Linie in Christina Blocks Verteidigung zu einem klaren Vorwurf: Sie habe Costard vertraut, und dieses Vertrauen habe sie hier auf die Anklagebank gebracht.
Strategisch liegt in dieser Verteidigungslinie aber nicht nur ein Versuch, dem Gericht einen Alternativverantwortlichen zu präsentieren. Es geht auch um den Verbotsirrtum nach § 17 Strafgesetzbuch (StGB): Wer sich nicht bewusst ist, Unrecht zu tun, und diesen Irrtum nicht vermeiden konnte, handelt ohne Schuld. Wer glauben durfte, rechtmäßig zu handeln, kann also nicht bestraft werden. Sich anwaltlichen Rat geholt zu haben und nachvollziehbar im Vertrauen auf diesen gehandelt zu haben, kann diese Voraussetzungen erfüllen – genau das versuchten Christina Block und ihr Verteidiger, heute glaubhaft zu machen. Ob es ihnen gelungen ist, wird sich im Urteil zeigen.
Am Mittwoch geht es direkt weiter mit der Einlassung. Es dürfte wieder tagesfüllend werden.
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