Block-Prozess Tag 71: Staats­an­walt­schaft räumt Fehler ein: "Das ist pein­lich"

von Jakob Hoffmann

20.08.2026

Gerhard Dellings Smartphone, Christina Blocks Tagebuch und die Prozessplanung bringen die Stimmung auf einen neuen Tiefpunkt. Statt der erwarteten Aussage von Christina Block, gibt es ein unerwartetes Eingeständnis der Staatsanwaltschaft. 

 

Für mehr juristische Qualität in der Google-Suche fügen Sie LTO Ihren "bevorzugten Quellen" hinzu. Es dauert nur zwei Klicks.

Als Isabel Hildebrandt heute den Saal betritt und von der erhöhten Richterbank aus ihren Blick prüfend über den Saal schweifen lässt, sieht die Vorsitzende Richterin sich einem dieser Tage ungewöhnlich gefüllten Zuschauerraum gegenüber. Alle warten gespannt auf die lange angekündigte umfassende Stellungnahme der Hauptangeklagten Christina Block. Es könnten die letzten öffentlichen Worte sein, die sie in den schon mehr als einjährigen Prozess sprechen wird. Die Stimmung ist merklich angespannt. Dann ist um 11 Uhr plötzlich alles schon vorbei. 

Wie von Hildebrandt gestern angekündigt, schließt sie die Selbstleseliste, womit die hunderten darin enthaltenen Beweisurkunden als eingeführt gelten. Bevor dazu aber die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten nach § 257 Strafprozessordnung (StPO) folgen können, meldet sich Gerhard Dellings Verteidiger Dr. David Rieks zu Wort und erhebt Widersprüche gegen die Verwertung einiger der Urkunden. Ruhig und sachlich setzt er dort an, wo er gestern aufgehört hatte: mit präzisen rechtlichen Ausführungen, die von den übrigen Verteidigern dankend aufgegriffen werden – und sogar für ein unerwartetes Eingeständnis der Staatsanwaltschaft (StA) sorgen. 

Delling-Verteidiger prangert "schwere Rechtsverstöße" an

Zunächst einmal kritisiert Rieks, die IT-Geräte der Angeklagten, darunter das Smartphone seines Mandanten, seien umfassend ausgewertet worden, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt nur zur Durchsuchung nach § 110 StPO vorläufig sichergestellt gewesen seien. § 110 StPO aber berechtige nur zu einer vorläufigen Sichtung. Für die umfassende Auswertung hätte es einer Beschlagnahme bedurft. Die steht nach § 98 Abs. 1 StPO unter Richtervorbehalt. 

Die Ermittler versäumten es aber, so eine Beschlagnahmeanordnung zu beantragen. Erst, als dies in der laufenden Hauptverhandlung im vergangenen Sommer auffiel, ordnete Hildebrandt nachträglich die Beschlagnahme an. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Auswertung aber schon lange stattgefunden, der Richtervorbehalt sei dadurch umgangen worden und könne durch die Nachbeschlagnahme nicht geheilt werden, so Rieks – und das nicht nur als "punktueller Verfahrensfehler für ein Gerät, sondern systematisch für alle Geräte", die sichergestellt wurden. So eine "unzulässige Beschlagnahme ins Blaue" sei ein gravierender Eingriff in die Rechte der Angeklagten.

Ein solcher Eingriff läge laut Rieks ebenfalls darin, dass Delling in dem Durchsuchungsbeschluss ausdrücklich als "Zeuge" bezeichnet worden sei; zudem wäre Ziel der Durchsuchung ausdrücklich die Sicherung des Fotos gewesen, das Block Delling nach der Entführung von sich mit ihren schlafenden Kindern schickte, um die nach ihnen suchenden Behörden zu beruhigen. Mit der Sicherung dieses Fotos wollten die Ermittler laut Durchsuchungsbeschluss den Tatort in Süddeutschland identifizieren, trägt der Verteidiger vor. Die daraufhin erfolgte Sicherstellung und Auswertung des Smartphones sei ein Verstoß gegen § 103 Abs. 1 StPO gewesen. Denn dieser beschränkt die Durchsuchung Nichtbeschuldigter auf das konkret im Durchsuchungsbeschluss bezeichnete erhoffte Beweismittel zum konkret bezeichneten Zweck. 

Diesen Zweck habe die Durchsuchung des Smartphones aber schon gar nicht mehr erfüllen können: Bei Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses sei der Tatort längst zweifelsfrei identifiziert gewesen, der Zweck wäre also schon entfallen. Dass die Ermittler trotzdem das Smartphone umfassend auswerteten, sei daher nur noch ein rechtswidriges Suchen nach Zukunftsfunden gewesen. Dass Delling zu diesem Zeitpunkt noch Zeugenstatus hatte, schienen die Ermittler nicht zu beachten, meint Rieks. Diese Maßnahme ohne rechtmäßige Grundlage sei ein schwerer Rechtsverstoß. 

Nur: Dass ein Beweismittel rechtswidrig erlangt wurde, führt noch nicht automatisch zu seiner Unverwertbarkeit. Das ist Abwägung des Gerichts, wie auch Nebenklagevertreter Dr. Philip von der Meden die Anwesenden erinnert.

Er ist zudem der Meinung, Rieks' Argumentation greife schon deshalb nicht, weil Delling zwar vielleicht noch Zeuge gewesen sei, als das Smartphone sichergestellt wurde, bei dessen Auswertung aber durch das Gesamtergebnis der Ermittlungen schon materiell zum Beschuldigten geworden war, womit man nach § 102 StPO leichter hätte durchsuchen können. Rieks sieht das anders: Delling sei erst durch die Auswertung zum Beschuldigten geworden und gerade nicht durch andere zwischenzeitliche Ermittlungsergebnisse. Es könne also nicht die Auswertung auf einen Beschuldigtenstatus gestützt werden, die ihm diesen Status überhaupt erst einbrachte. 

Unerwartetes Eingeständnis der StA

Einige der eingeführten Urkunden enthielten, so der Delling-Verteidiger, zudem Auswertungsvermerke aus Maßnahmen wie einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Verfahren gegen Ex-BND-Chef Dr. August Hanning. Für seinen Mandanten sei das zwar irrelevant; er weist aber trotzdem darauf hin, dass TKÜ-Ergebnisse gem. § 161 Abs. 3 StPO iVm. § 479 StPO nicht für Beweiszwecke in anderen Strafverfahren verwendet werden dürfen, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Zudem müssten auch in dem anderen Verfahren die Voraussetzungen für eine TKÜ vorgelegen haben, was eine Katalogtat des § 100a Abs. 2 StPO voraussetze. Aber: "Keiner der hier angeklagten Punkte stellt eine solche Katalogtat dar", hält Rieks fest. Da muss ihm auch Oberstaatsanwältin (OStA) Mona Paul recht geben. Nebenklagevertreter von der Meden stimmt ebenfalls zu. Er gehe davon aus, "dass die Verteidigung an dieser Stelle recht hat". 

Was die IT-Asservate angeht, hat der Anwalt von Nebenkläger und Kindsvater Stephan Hensel dagegen eine andere Ansicht. Er meint, materiell habe Delling Beschuldigtenstatus gehabt. Da der rechtmäßige Beschluss hätte ergehen können, könne auf das lediglich formelle Versäumnis kein Beweisverwertungsverbot gestützt werden. Das Vorgehen der Ermittler in Bezug auf die versäumte Beschlagnahme sei zwar unglücklich. "Das hätte anders laufen müssen, das sollte den Beamten auch noch einmal für die Zukunft kommuniziert werden", gesteht er seinem Kollegen zu. Aber erst dann, wenn die Beamten willkürlich vorgingen, begründe das ein Beweisverwertungsverbot. Das aber hätten die Befragungen der Kriminalbeamten nicht ergeben. Zudem habe die Kammer mit ihrer Aufnahme in die Selbstleseliste ja deutlich gemacht, dass jedenfalls die Urkunden, um die es gerade geht, beweiserheblich seien und damit im Ergebnis zulässig beschlagnahmt wurden.

Die sonst oft so kämpferische StA reagiert mit ungewöhnlicher Strategie auf die Vorwürfe der Verteidiger: Sie räumt ihre Versäumnisse bei der Beschlagnahme ein. Tatsächlich hätten die erforderlichen Beschlüsse nicht vorgelegen, was der Staatsanwaltschaft nicht bekannt gewesen sei, "und das ist peinlich", gibt OStA Paul zu. Systematik oder Willkür, und damit Grundlage für ein Beweisverwertungsverbot, sieht sie dagegen nicht. Es habe "wirklich keinen Grund" gegeben, warum sie diese Beschlüsse nicht hätten bekommen sollen; sie hätten auch nichts dadurch gewonnen, dass sie diese nicht beantragten. "Warum hätte der Dezernent das Verfahren gefährden sollen, indem er diese Beschlüsse nicht einholt, wenn es nicht irgendeinen Vorteil daraus gegeben hätte?", versucht Paul, die Versäumnisse zu relativieren. Antworten darauf hatten die Verteidiger schon an verschiedenen Stellen gemutmaßt: Damit nehme man den Betroffenen schließlich Rechtsschutzmöglichkeiten und die Strafverfolgungsbehörden könnten erst einmal in Ruhe ermitteln, ohne sich dabei über die Schulter schauen lassen, rechtfertigen oder erklären zu müssen. Um genau das zum Schutz von Betroffenen sicherzustellen, regelt der Rechtsstaat schließlich diese Verfahrensvorschriften.

Streit um Blocks Tagebuch flammt wieder auf

Block-Verteidiger Dr. Ingo Bott hat für die Erklärung der OStA wenig Verständnis. Die StA müsse "ihren Laden eben im Griff haben". Er widerspricht heute gleich in doppelter Weise der Verwertung von Christina Blocks "Tagebuch", um das ebenfalls seit geraumer Zeit Streit tobt. Dabei handelt es sich um Aufzeichnungen, die digital von ihrem Mobiltelefon gesichert wurden. Zunächst einmal wurde auch dieses Telefon mit den Aufzeichnungen erst von der Vorsitzenden in der laufenden Hauptverhandlung beschlagnahmt. 

Die Ermittler waren sich zuvor aber selbst nicht ganz sicher, was eigentlich formell mit dem Gerät passiert war: Übergeben wurde es ihnen von Blocks Lebensgefährten Delling, dem es ja aber nun gar nicht gehörte; zu dem Zeitpunkt war Block nämlich noch nicht erreichbar und die Polizei suchte noch besorgt nach ihr. War es also ein freiwillig übergebenes Beweismittel? Wurde es nach der StPO sichergestellt? Oder noch nach dem Gefahrenabwehrrecht des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG)? Bott ist jedenfalls überzeugt, dass die Beschlagnahme, wie sie schließlich in der Hauptverhandlung erfolgte, nicht mehr für die Verwertbarkeit ausreicht.

Zudem gäben die Aufzeichnungen Einblicke in persönlichste Gedanken, Gefühle und Wertungen, schildert Bott, befassten sich im Intimsten mit den Kindern Blocks, einer vergangenen Liebesbeziehung und ihren Eltern. Damit wäre das Tagebuch dem engsten Bereich des Persönlichkeitsschutzes, der Intimsphäre, einzuordnen, die den Menschen selbst und seine nur für sich selbst bestimmten Gedanken betrifft. In diese Sphäre ist jeglicher staatliche Eingriff unzulässig. Das Tagebuch sei deshalb unverwertbar, auch teilweise vorgenommene Schwärzungen des Gerichts änderten nichts daran. Dies zeige eher, dass die Kammer die Problematik gesehen habe.

Die OStA hält dagegen: Das Tagebuch sei der Privatsphäre zuzuordnen und nicht der Intimsphäre. Zudem verweist sie auf Rechtsprechung, nach der auch Tagebuchaufzeichnungen mit konkretem Bezug zu strafbaren Handlungen nicht Teil der unantastbaren Intimsphäre sind, da diese auch Belange der Allgemeinheit berühren

In diese sind mit Abwägung Eingriffe möglich. Auch Nebenklagevertreter von der Meden hält das Tagebuch für verwertbar: Block habe sich darauf schließlich in ihrer Einlassung auch selbst schon berufen. Nach dem Prinzip der Selbstöffnung könne sie daher nicht mehr den unantastbaren Schutz der Intimsphäre dafür beanspruchen. Ob die Tagebuchaufzeichnungen nun verwertbar sind oder nicht, wird heute nicht beantwortet. Am Ende wird es wohl maßgeblich darauf ankommen, welcher Sphäre die Kammer die Aufzeichnungen zuordnet.

Verteidiger und Richterin machen sich gegenseitig für Verzögerung verantwortlich

Nachdem jetzt alle Gelegenheit hatten, Verwertungen aus der Selbstleseliste zu widersprechen, sind nun die Erklärungen dazu an der Reihe. Oder sie wären es, wenn es nach Isabel Hildebrandt ginge. Als die Vorsitzende aber in die Runde fragt, wer etwas zu erklären habe, bleibt es still. Keiner will. Nicht heute. Zu kurzfristig, man sei noch nicht vorbereitet. Die gestrige Ankündigung der Vorsitzenden, die Selbstleseliste heute zu schließen, hatte unter den Beteiligten Hektik ausgelöst. Niemand fühlte sich schon zu Erklärungen bereit; es kam aber keine verbindliche Antwort, ob die Erklärungen am Donnerstag kommen mussten oder aufgeschoben werden könnten. Besondere Sorgen machte das Christina Block, für die Verteidiger Bott seit Monaten eine umfassende Erklärung nach Schluss der Selbstleseliste ankündigt. Zwei Tage würde sie dafür brauchen, hatte Bott die Richterin vorgewarnt. Durch den Öffentlichkeitsausschluss bei den letzten Worten der Angeklagten wollte sie wohl die Gelegenheit nutzen, um sich noch einmal öffentlich hörbar selbst zu äußern – nur ist diese Erklärung noch nicht fertig. Für Block drohte, entweder eine unfertige Erklärung vortragen zu müssen oder zu riskieren, die ihr so wichtige Erklärung gar nicht mehr machen zu können.

Hildebrandt gibt zu Protokoll, sie habe bereits vor mehreren Wochen angekündigt, sie würde nach Gutachtenerstattung und Vernehmungsabschluss der Hauptermittlerin die Selbstleseliste schließen. Sie scheint offensichtlich kein Verständnis dafür zu haben, dass nun keiner bereit ist.

Die Verteidiger bieten eine Erklärung dafür an: Ingo Bott habe eine Weile zuvor mit Hildebrandt telefoniert und diese hätte ihm gesagt, sie werde die Selbstleseliste am 28. August schließen. Darauf hätten sich alle eingestellt. Wie so oft scheint es hier aber ein Kommunikationsproblem zwischen Hildebrandt und Bott gegeben zu haben: Die Vorsitzende meint nämlich, sie habe Bott gesagt, es würde spätestens der 28. August werden. Was davon jetzt nun stimmt, lässt sich nicht mehr aufklären. Die Stimmung aber ist auf jeden Fall auf einem neuen Tiefpunkt. 

Wie es weitergehen soll, das weiß keiner so richtig. Auch Hildebrandt gibt sich geschlagen: "Ja ich hab kein anderes Beweisprogramm", erklärt sie Dr. Sascha Böttner, als er für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten Tal S. darum bittet, man möge die restliche Zeit füllen. Er spricht sich dagegen aus, dass die Erklärungen nachgelassen werden. Seine Geduld sei langsam zu Ende. Hildebrandt aber gibt sich machtlos. Es sei niemand bereit, etwas zu erklären, Anträge hätte auch keiner mehr dabei und ein anderes Beweisprogramm habe sie nicht. Böttner schnauft daraufhin tief durch. 

Der Verteidiger des mitangeklagten Block-Familienanwalts, Dr. Marko Voß, stellt zwar klar, wenn ihm am nächsten Verhandlungstag nicht das Wort erteilt würde, dann würde er heute spontan Stellungnehmen. Bei ihm klingt das aber schon fast wie eine Drohung. Ingo Bott kündigt zudem an, seine Mandantin wolle nun eine Einlassung zur Sache machen, statt nach § 257 StPO eine Erklärung zur Selbstleseliste abzugeben. Solche Einlassungen hatte sie bereits mehrfach, vor allem zu Beginn des Prozesses, abgegeben. Diese können breiter gefasst sein, weil sie nicht auf ein konkretes Beweismittel gerichtet sind – dafür sind aber auch Rückfragen von Verfahrensbeteiligten dazu zulässig. Und weil die Erklärungen einer Einlassung vorgehen, gibt es keine Besorgnis, dass sie die heute vortragen müsste. 

Die Vorsitzende kapituliert schließlich und erlässt die Erklärungen bis zum nächsten Verhandlungstag am Dienstag. Damit endet der Tag bereits vor dem Mittag – und ohne Worte von Christina Block.

Tag 1 – Prozessauftakt: Hat sie die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben? In Hamburg hat der Prozess gegen Steak-House-Erbin Christina und weitere Angeklagte begonnen. Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft viele Vorwürfe.

Tag 2 - Strafprozess gegen Christina Block vorerst unterbrochen: Eigentlich war eine Einlassung der Block-House-Erbin angekündigt, doch der Prozess gegen Christina Block wurde unterbrochen. Grund ist ein Streit um die Nebenklage ihrer 14-jährigen Tochter. Die Verhandlung wird am 25. Juli fortgesetzt.

Tag 3 - "Du hast mich fertig gemacht": "Ich habe die Entführung meiner Kinder weder beauftragt noch gewollt": Über mehrere Stunden ließ sich Christina Block vor der Strafkammer des LG Hamburg ausführlich im Entführungsprozess gegen sie ein und schilderte ihre Sicht der Dinge.

Tag 4 - "Sie haben meiner Tochter einen Alarmknopf um den Hals gehängt": Im "Block-Prozess" schildert Christina Block ihre verzweifelten Pläne, ihre Kinder zurückzuholen – von Bootsfahrten bis Maskenbildner. Im Fokus: Freundin "Olga", 120.000 Euro Bargeld und der Vorwurf eines Alarmknopfs um den Hals der Tochter.

Tag 5 - "Ich habe die schlechteste Position, meine Kinder jemals wiederzusehen": Routine im Saal, aber offene Fragen im Verfahren: Christina Block antwortet ausweichend, schildert Erinnerungslücken und wirft ihrem Ex-Mann Manipulation vor. Die Rolle der Cyberfirma bleibt ungeklärt. 

Tag 6 - "Ich werde von nun an insgesamt schweigen": Am sechsten Verhandlungstag im Kindesentführungsprozess verweigerte Christina Block alle Antworten auf Fragen der Nebenklage. Prozessuale Fragen, Framing- und Manipulationsanschuldigungen dominierten im aufgeladenen Gerichtssaal. 

Tag 7 - "Bestrafen Sie mich": Der Mitangeklagte und in Untersuchungshaft befindliche Tal S. gibt an, die Block-Kinder nur gerettet haben zu wollen. Er übernahm für die Entführung volle Verantwortung und appellierte an den Vater, "Frieden zu stiften".

Tag 8 - "Sie wirkte wie im Traum": Der Angeklagte Tal S. schildert am achten Verhandlungstag, wie er den Kindern Klebeband über Mund und Hände legte – bei dem Mädchen "härter", als es nicht kooperierte. Später gerieten Blocks Verteidiger und die Vorsitzende noch aneinander.

Tag 9 - "Hätte niemals gedacht, als rechtstreuer Bürger jemals vor Gericht zu stehen": Im Block-Prozess bestreiten ihr Lebenspartner Gerhard Delling, Cousine Uta B. und Sicherheitsunternehmer P. jede Beteiligung an der Entführung der Block-Kinder. Vater Hensel spricht derweil von Gewalt und "Todesangst" in der Silvesternacht.

Tag 10 - "Zum Glück hatte ich meine Hände schützend vor dem Gesicht": Blocks Ex-Ehemann beschreibt im Hamburger Entführungsprozess Schläge, Tritte und die Schreie der gemeinsamen Kinder in der Silvesternacht. Zudem wirft er Christina Block häusliche Gewalt vor, dem die Hauptangeklagte widersprach.

Tag 11 - "Unsere Verteidigerpflicht ist, das Wort zu erheben, wenn es notwendig ist": Im Prozess gegen Christina Block entbrennt eine hitzige Auseinandersetzung um Verteidigerrechte. Nebenkläger Hensel berichtet über die psychische Belastung der Kinder mit Aussagen, die stellenweise für Irritationen im Saal sorgten.

Tag 12 - "Wir haben Kinder, die funktionieren": Am zwölften Verhandlungstag ging die Befragung Stephan Hensels weiter. Er musste sich Vorhalte machen lassen, die ins Persönlichste gingen. Eine Verteidigerin lockte den Nebenkläger mit ihren Fragen sichtbar aus der Reserve.

Tag 13 - "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass sie etwas Böses wollten": Am dreizehnten Verhandlungstag des Block-Prozesses sorgt die Befragung von Nebenkläger Stephan Hensel erneut für Streit im Saal: An die Presse geleakte Akten, § 55 StPO, und ein ungewöhnlich emotionales Statement eines israelischen Mitangeklagten.

Tag 14 - "Alles, was aus Deutschland kam, wurde verteufelt": Am vierzehnten Verhandlungstag im Block-Prozess dominiert die juristische Kontroverse zum Umgang mit Handydaten. Block präsentiert sich kämpferisch, attackiert Hensel und bittet eindringlich, ihre Tochter nicht öffentlich aussagen zu lassen.

Tag 15 - Augenzeugen schildern Entführung der Kinder: Am 15. Verhandlungstag berichten Augenzeugen von der Entführung in der Silvesternacht 2023/24, während ein emotionaler Brief der Großeltern und Erklärungen zu psychischer Belastung der Kinder sowie Blocks Einlassungen für Spannung sorgen.

Tag 16 - "In so einer rekordverdächtigen Zeit bin ich noch nie aufgeflogen": Ein Sicherheitsberater berichtet über die Observation der Block-Kinder in Dänemark, sein Auffliegen vor Ort, einen riskanten Plan und ein heikles Mittagessen mit Anwälten: Einblicke in den 16. Verhandlungstag des Block-Prozesses.

Tag 17 - "Das ist alles nicht meine Kanne Bier": In welchem Verhältnis standen deutsche und israelische Sicherheitsfirmen? Aufschluss darüber sollte die Befragung des nächsten Zeugen im Block-Prozess geben. Außerdem gab es erneut Streit darum, ob Datenträger ausgewertet werden durften.

Tag 18 - "Die ganze Sache ist nicht mein cup of tea": Wie ist der Kontakt zur Firma zustandegekommen, die die Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 gewaltsam nach Deutschland geholt haben soll? Am Mittwoch sagte ein geheimnisvoller Zeuge aus, der "in höchsten Sicherheitskreisen" verkehrt.

Tag 19 - "Eine nicht mehr hinnehmbare Verletzung der Unschuldsvermutung": Während der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes seine Aussage verweigert, flammt der Streit über die ausgelesenen Handydaten von Christina Block wieder auf: Mehrere Verteidiger stellen Befangenheitsanträge am 19. Prozesstag.

Tag 20 - "Wer hat mit der israelischen Sicherheitsfirma gesprochen?": 20. Tag im Block-Prozess: Gericht und Staatsanwaltschaft würgen eine Erklärung Christina Blocks ab. Außerdem berichten Zeugen von ungewöhnlichen Hotelübernachtungen im Elysee-Hotel. Wer hatte Kontakt zur israelischen Sicherheitsfirma?

Tag 21 - Warum die Vorsitzende der Steakhouse-Erbin mit Haftbefehl drohte: Im Block-Prozess dreht sich an Tag 21 alles um die mysteriöse israelische Sicherheitsfirma, massive Zweifel an IT-Warnungen und eine scharfe Ansage der Vorsitzenden: Christina Block geht in Haft, wenn sie weiter Kontakt zu Zeugen hat.

Tag 22 - Audioaufnahmen aus der Silvesternacht 2023/24 erschüttern den Saal: Im Mittelpunkt von Tag 22 stand die Inaugenscheinnahme mehrerer Audioaufzeichnungen nach § 86 StPO. Die Dateien dokumentieren in Tonaufnahmen dramatische Minuten einer Entführung.

Tag 23 - "Hier lügt jemand": Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer Kinder aus der Obhut des Ex-Manns zu entführen. Dessen neue Ehefrau wendet sich als Zeugin direkt an die Angeklagte – und spricht am 23. Verhandlungstag von "Todesangst" der Tochter.

Tag 24 - "BKH - Bring Kids Home": Zuschauergedrängel, doppelte Sicherheitskontrollen, gespannte Blicke. Im Mittelpunkt: Die Vernehmung von David Barkay, Geschäftsführer der Firma, die die Block-Kinder entführt haben soll. Am Ende des Tages gibt es eine böse Überraschung.

Tag 25 - "Operation Golden Ice #5" und der Moment der Entscheidung: Am 25. Prozesstag schildert der Organisator der Entführung minutiös den Ablauf und wie die Aktion fast abgebrochen worden wäre. Sein Narrativ der Gewaltfreiheit gerät ins Wanken, als die Vorsitzende seine Aussage Punkt für Punkt prüft.

Tag 26 - "Ich bin erleichtert, dass Sie jetzt tun, was getan werden muss": Klare Fragen, knappe Antworten: Am 26. Prozesstag gerät Cyber Cupula-Chef Barkay unter Druck. Es geht um kostenlose Unterbringung, Gratisbüro, Chats und Kameras in Dänemark - und die Grenze zwischen Informationsbeschaffung und Entführung.

Tag 28 - "Dass Hensel die Kinder isoliert hat, war eine Machtdemonstration": Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine "Zäsur", sind sich die Verteidiger einig.

Tag 29 - "Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus Offene Rechnungen, geschlossene Augen”: Am 19. Verhandlungstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.

Tag 30 – "Es war mein Traum, in einem Wohnmobil durch Europa zu reisen": Überraschendes Wiedersehen, der israelische Ex-Agent David Barkay sagt erneut detailliert vor Gericht aus. Wo er Erinnerungslücken hat, lässt das Gericht seine Notizbuchseiten an die Wand projizieren. Ein Eintrag stammt von Christina Block.

Tag 31 - "Jede Mutter hier im Raum würde so handeln": Ein Zeuge im Blitzlicht, der immer wieder ausweicht: Das Gericht ringt Barkay Details zur Entführung der Block-Kinder ab. Je mehr er einräumt, desto brüchiger wird seine Erzählung von einer "Rettung" im Interesse der Kinder.

Tag 32 - "Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat": Ein von Christina Block konsultierter Kinderpsychologe schildert seine Eindrücke von den entführten Kindern. Am Ende stehen jedoch nicht seine Beobachtungen im Fokus, sondern ein Frontalangriff der Verteidigung auf seine fachliche Kompetenz.

Tag 33 - “Eine objektive Wahrheitsfindung ist nicht mehr möglich”: Weil ein Zeuge nicht erschien, beschäftigte sich das LG Hamburg mit Anträgen der Verteidigung. Der skurrilste: Blocks Verteidiger will das Verfahren wegen der Medienberichterstattung einstellen lassen. Es gebe zu viele "Realitätsangebote".

Tag 34 - "Ich will nicht, dass diese Frau im Knast sitzt, weil ich etwas gesagt habe": Treffen mit Christina Block, die er zuvor nicht erwähnt hat: Der mitangeklagte Israeli Tal S. macht eine interessante Einlassung. Zusätzlich geht es am Freitag um die Rolle von Blocks Vater: Welche Rolle spielte "der Patriarch"?

Tag 35 – "Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe": Ein militärisch präziser Plan, der gründlich schiefgeht: im Block-Prozess schildert Kronzeuge David Barkay, wie die "Rettung der Kinder" zum Fiasko geriet.

Tag 36 - “Wir wollten in der Lage sein, alles zu hören, was rein- und rausging”: David Barkay gibt Einblicke in die Überwachung der Familie Hensel, seine eigene Rolle entfacht eine Diskussion.

Tag 37 – "Hier nur für Sie der Bericht, Smiley":Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sagt zu einem Hausbesuch bei Christina Block und den Kindern aus – gab es eine Sonderbehandlung? Eine Befragung mit Folgen für das mögliche Strafmaß. Und am Ende spielt sogar der Krieg im Nahen Osten eine Rolle.

Tag 38 - "Hätte die Polizei ihren Job gemacht, wären wir heute nicht hier": Zwei Kripo-Beamtinnen standen im Fokus des Prozesstages. Blocks Verteidiger Ingo Bott nutzt ihre Aussagen für schwere Vorwürfe gegen die Polizei – und sieht darin zugleich ein Argument gegen den Vorsatz seiner Mandantin.

Tag 39 - "Der Mossad wäre stolz auf das TiktTok-Verhalten seiner Agenten": Die Waffen der privaten Block-Security-Leute, ausgerechnet ein Polizist, der sich an kaum etwas erinnert, und vermeintliche Mossad-Agenten im Bademantel, die sich Herzen auf TikTok schicken. Das war Tag 39. Und es war hitzig und verwirrend.

Tag 40 - "Ich warte kurz, bis das Theater hier vorbei ist": Am Donnerstag sagt ein Kriminalpolizist als Zeuge im Block-Prozess ruhig und prägnant aus. Ein deutlicher Kontrast dazu, wie sich nicht nur Verteidigung und Gericht gegenseitig angehen, sondern auch die Verteidiger untereinander.

Tag 41 - "Das Haus wie ein Museum für eine Familie, die auseinandergerissen wurde": Am 41. Prozesstag hagelt es von den Anwälten Vorwürfe. Gegen die Arbeit der Ermittler, gegen die Anwälte auf der Gegenseite - und gegen das Publikum. Schließlich muss die Vorsitzende eingreifen. Auch als Fotos aus dem Block-Haus gezeigt werden.

Tag 42 - "Das perfekte Verbrechen gibt's nur im Kino": Warum kontaktierte die Polizei nach dem Notruf in der Silvesternacht nicht die Mutter der entführten Kinder? Wer bei der Polizei wichtige Entscheidungen traf, diese Suche gleicht einer Schnitzeljagd. Tag 42 und die Block-Woche enden abrupt.

Tag 43 - "Spannend, was für eine Zeugin die Nebenklage da aus dem Hut zaubert": Eine Nachbarin belastet Christina Block zunächst schwer, ihre Zeugenaussage gerät bei der Befragung aber gehörig ins Wanken. Das Bild von einer Polizei, die nicht genau erklären kann, was sie in der Silvesternacht tat, verfestigt sich.

Tag 44 – "Zuerst haben die Kinder noch Mama gesagt, dann nur noch Christina": Die Vernehmung einer Polizeibeamtin sorgt für Streit. Dann schildert die plötzlich eine für den Prozess wohl bedeutende Aussage von Christina Block. All das sorgt für einen emotionalen 44. Tag. Bis einen Angeklagten offenbar die Kräfte verlassen.

Tag 45 - "Wovor haben Sie denn Angst, Frau Staatsanwältin?": Der Streit über zulässige Fragen kocht über, eine Staatsanwältin ist streitlustig und Gerhard Delling bekommt statt eines Geburtstagsgeschenks harte Worte: Der Bericht zum 45. Verhandlungstag im Blockprozess.

Tag 46 - "Wenn ich was sage, werden mir schlechte Sachen passieren": Warum sollte ein israelischer Bauingenieur zum Fluchtwagenfahrer der Entführung werden? Und wurde er später bedroht? Eine Aussage zur Block-Großmutter gibt Rätsel auf und die Anwälte wollen am 46. Prozesstag die Fotografen aussperren.

Tag 47 - Der Fluchtwagenfahrer gerät ins Schleudern: Am 47. Tag im Block-Prozess zeigen die Strafverteidiger unterschiedliche Künste bei der Zeugenbefragung. In den Aussagen des Fluchtwagenfahrers tauchen Widersprüche auf. Das Gericht lehnt mit fragwürdiger Begründung eine Beschlagnahme ab.

Tag 48 – Welchem Zeugen kann man noch glauben?: Block bekommt zum Geburtstag einen kurzen Verhandlungstag, den sogar die Blumen überleben, die eine Zuschauerin ihr mitbringt. Derweil streiten Verteidigung und Nebenklage darüber, wie streng Abweichungen in Zeugenaussagen zu bewerten sind.

Tag 49 – "Kommste mit zur Auslandsobservierung, kannste viel lernen": Mit dem Dolch nach Dänemark - im Blockprozess beschreibt ein Privatdetektiv eine Observation in Dänemark, die vor allem eines war: kurz, chaotisch und "eine Riesenkacke". Die Staatsanwaltschaft hält sie für alles andere als harmlos.

Tag 50 – Olga packt aus und belastet nicht nur Christina Block: Die lang erwartete Aussage von "Olga" drängt den Fokus auf die Frage, wer die treibende Kraft hinter der Entführung der Kinder von Christina Block war. Die Vorsitzende liefert am Ende zwei Paukenschläge für den weiteren Prozessfortgang.

Tag 51  Christina Block, Codename "Marienkäfer": Keren T., die "rechte Hand" des mutmaßlichen Chef-Entführers und Schlüsselfigur, sagt aus. Sie belastet Block, ihren Vater, den Familienanwalt und sogar den Leiter des Hamburger Hafens, stellt damit aber auch ihre Glaubwürdigkeit infrage.

Tag 52 – War "Happy New Year" ein Code für "Wir haben die Kinder"?: Im Block-Prozess dürfen die Verteidiger die wichtige Zeugin "Olga" befragen. Es geht um bewaffnete Israelis, die ihre Angelegenheiten selbst regeln, um codierte Nachrichten, Unrechtsbewusstsein und Hamburger Lichtverhältnisse im Winter.

Tag 53 – Rückholung ist nicht gleich Entführung: Rechtsweg, Rückholung, Entführung: Im Block-Prozess wird zunehmend entscheidend, wer welche Stufe der geplanten Rückkehr der Kinder kannte und billigte. Der Verteidiger von Blocks Familienanwalt attackiert an Tag 53 die Schlüsselzeugin. 

Tag 54 – "Brau­chen Sie eine Pause, um ein Ableh­nungs­ge­such zu for­mu­lieren?": Die Befragung von Christina Blocks Psychologen R. zieht sich so in die Länge, dass es ordentlich zwischen Block-Verteidiger Bott und der Vorsitzenden Richterin Hildebrandt kracht. Die Erklärungen zu "Olgas" Befragung werden daher verschoben.

Tag 55 – "Die Gerichtssprache ist Deutsch, das denke ich mir nicht aus": Am 55. Tag beginnen die mit Spannung erwarteten Erklärungen der Verteidiger zur Befragung Keren T.s, die unter dem Decknamen "Olga" eine Schlüsselrolle gespielt haben soll. Für Nebenklagevertreter von der Meden wird es kein angenehmer Tag.

Tag 56 – Voß' großer Rundumschlag: Der Streit um zulässige Fragen und den Umgangston im Saal kocht über: Es wird sich gegenseitig korrigiert und verspottet, dann ruft Stephan Hensel ins Mikrofon. Costard-Verteidiger Voß legt sich besonders mit dem Gericht und zwei Anwälten an.

Tag 57 – "Ich habe niemals Leute manipuliert, ich habe andere Dinge getan": Ingo Bott hält eine Lesestunde. Der vermeintliche Kronzeuge Barkay erklärt bei seinem letzten Auftritt im Zeugenstand, dass er früher für den israelischen Geheimdienst gearbeitet hat. Was bleibt von der Befragung der israelischen Zeugen?

Tag 58 – Warum glaubte man anderen – den Angeklagten aber nicht?: Als eine Ermittlerin erklärt, dass das Verfahren gegen andere eingestellt wurde, weil man sich auf deren Wort verlassen habe, kochen im Block-Prozess die Emotionen über. Misst die Staatsanwaltschaft mit zweierlei Maß? 

Tag 59 – die Kammer denkt an den August, die Verteidigung an den BGH: Was darf eine zentrale Ermittlerin zum Block-Komplex aussagen? Am 59. Verhandlungstag zeichnet sich ab: Die Verteidiger bereiten sich schon auf die Revision vor. Und der Abschluss des Prozesses im August lässt sich wohl nicht mehr halten.

Tag 60 – Die Antwort auf alle Fragen lautet "David Barkay": Der zweite mutmaßliche Fluchtwagenfahrer berichtet per Videoschalte von der Entführung in der Silvesternacht: Beim Chef der Israelis, David Barkay, seien alle Fäden zusammengelaufen. Christina Block könnte noch etwas anderes gelegen kommen.

Tag 61 – "Sie war wie Prinzessin Diana": Kafka, Diana und David Barkay: Die Block-Verteidigung versucht, den mutmaßlichen Chef-Entführer als Strippenzieher darzustellen. Wer brachte die Kinder zuerst in Gefahr? "Profis" hätten bei der Aktion wohl nie mitgemacht.

Tag 62 – Der Entführer, der James Bond sein wollte: Ein Model aus GNTM weint nach einer Ansprache von Christina Block, wird zum Entführer und trinkt später angeblich mit einem Polizeihund aus einer Pfütze. Der Block-Prozess wird immer bizarrer – und zugleich immer schwerer aufzuklären.

Tag 63 – Letzter Entführer macht Christina Block verantwortlich: Sündenbock oder Selbsterhaltungs-Lügner mit Gewissen? Als letzter Zeuge der Kammer schildert der mutmaßliche Entführer Jonathan G., wie David Barkay ihn manipuliert habe – und macht auch Christina Block persönlich verantwortlich. 

Tag 64 – Doch noch ein Haftbefehl gegen Christina Block?: Eskalation im Block-Prozess: Hat die Hauptangeklagte versucht, die Gutachterin ihrer Kinder zu beeinflussen? Die Vorsitzende lässt vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit die Bombe platzen. Muss Block auf den letzten Metern noch in U-Haft?

Tag 65 – Entscheidende Stunden hinter verschlossenen Türen: Die kinderpsychiatrische Gutachterin sagt bei ausgeschlossener Öffentlichkeit aus. Es geht um die psychischen Schäden, die die entführten Kinder erlitten – und damit möglicherweise um die Frage, ob Christina Block ins Gefängnis muss.

Tag 66 – Ausgerechnet auf der Zielgeraden meldet sich der nächste Israeli: Eigentlich hat das Gericht sein Beweisprogramm schon für abgeschlossen erklärt, da meldet sich der nächste, mutmaßlich an der Entführung in der Silvesternacht beteiligte Israeli. Muss die Kammer diesen möglichen Zeugen jetzt anhören?

Tag 67 – Das letzte Mal ohne die Presse: Nach vier Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit steht das Ergebnis des Gutachtens zu den zwei Block-Kindern fest. Mutter Christina Block trägt Schwarz, Vater Stephan Hensel ist abwesend. Immerhin: Ohne die Presse geht es gut voran.

Tag 68 – "Es geht nicht darum, ob Frau Block eine gute Mutter ist": Wieder öffentlich, wird die Kammer im Block-Prozess mit Anträgen überschüttet. Die Gutachtenerstattung wirkt noch nach, es wird viel diskutiert und am Ende macht die Vorsitzende der Verteidigung eine emotionale Ansage.

Tag 69 – Anwältin belächelt Eintrag ins "Klassenbuch": Ein durchgestochenes Gutachten, eine Richterin, die nicht Wachhund sein will, und eine Alarmanlage. Bei der Befragung einer Polizistin kommt es zu Schrei-Duellen. Dann ist alles schneller vorbei als gedacht, am Tag 69 im Block-Prozess.

Tag 70 – Verteidiger werfen Ermittlern schlampige Arbeit vor: An Tag 70 im Block-Prozess nimmt die Kammer Erklärungen zur abgeschlossenen Vernehmung der Hauptermittlerin B. entgegen. Dabei könnte sich ein belastender Verdacht der Verteidigung bestätigt haben, der fast so alt ist wie der Prozess selbst.

Zitiervorschlag

Block-Prozess Tag 71: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60693 (abgerufen am: 14.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

ads lto paragraph
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen