Brachte mit seiner fein ausziselierten Erklärung am Mittwoch den Stein gegen Hauptermittlerin B. ins Rollen: Delling-Verteidiger Dr. David Rieks. Archiv-Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool/Georg Wendt.
An Tag 70 im Block-Prozess nimmt die Kammer Erklärungen zur abgeschlossenen Vernehmung der Hauptermittlerin B. entgegen. Dabei könnte sich ein belastender Verdacht der Verteidigung bestätigt haben, der fast so alt ist wie der Prozess selbst.
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Dr. Philip von der Meden schaut an diesem Morgen ganz verdutzt, als er mit seinen üblichen fünf Minuten Verspätung am Saal 237 im Landgericht (LG) Hamburg ankommt: Alle warten noch vor der Tür. Auf ihn können sie nicht warten, wie er irritiert feststellt, schließlich kann die Hauptverhandlung auch ohne ihn als Nebenklagevertreter stattfinden – was sie, zumindest in den ersten Minuten, auch häufig genug tut.
Am Mittwoch aber ist Verteidiger Dr. Sascha Böttner im Stau stecken geblieben, und ohne ihn darf nicht verhandelt werden. Den unerwarteten Aufschub nutzen seine Anwaltskollegen direkt, um sich ein ruhiges Plätzchen im Strafjustizgebäude zu suchen, die Stifte zu zücken und noch weiter an den eigenen Erklärungen und Anträgen zu feilen. Es geht im letzten Abschnitt des Block-Prozesses nämlich um viel, nachdem die Hauptermittlungsführerin Merle B. am Dienstag aus dem Zeugenstand entlassen worden ist: Am Mittwoch sind die Verteidiger mit ihren Erklärungen zu B.s Aussagen an der Reihe.
Wer hat der Bild Details aus dem Gutachten durchgestochen?
Als es um 10 Uhr losgeht, knüpft der Verteidiger der Hauptangeklagten Christina Block genau dort an, wo es am Tag davor zu heftigen Diskussionen gekommen war: der Veröffentlichung von Informationen aus dem unter Verschluss gehaltenen Gutachten der kinderpsychiatrischen Sachverständigen in der Bild. Dr. Ingo Bott bekommt endlich Gelegenheit für seine Beanstandung, für die ihm die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt am Dienstag kein Rederecht einräumen wollte. Eine "Unterlassung der Aufklärung" wirft er Hildebrandt vor, zu der sie im Rahmen ihrer Verfahrensleitung nach § 238 Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet gewesen sei. Sie hätte seiner Meinung nach aufklären müssen, durch wen und wie die Informationen aus dem Gutachten an die Presse gelangt sind, meint Bott. Wenn sie das einfach so geschehen lasse, habe das gefährliche Signalwirkung.
Die Vertreterin der Kinder, Dr. Tanja Jeney, äußert ebenfalls Entsetzen über den Artikel. "Schlimmer geht es eigentlich gar nicht", erklärt sie. Genau das habe man so sehr zu verhindern versucht. Staatsanwältin Mona Paul erklärt, sie habe sich den Bild-Artikel beschafft und werde den Vorgang jetzt an die zuständige Stelle weitergeben, um zu prüfen, ob hier strafbare Handlungen in Betracht kommen. Da der Artikel aber genau genommen nicht aus dem Gutachten direkt zitiert, sondern nur diesen Eindruck erweckt, dürfte eine Strafbarkeit nach § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch nicht erreicht sein. Die Norm verbietet bestimmte Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.
Bott meint, sehr sicher zu sein, wer die vertraulichen Informationen für den Artikel geliefert habe: Nebenkläger und Kindsvater Stephan Hensel. Sein Anwalt von der Meden bezeichnet den Vorwurf als "völlig aus der Luft gegriffen". Die Anschuldigungen weise man entschieden zurück.
Zwischendurch erklärt von der Meden gegenüber LTO: Er habe keinen Anhaltspunkt, dass sein Mandant Hensel Aktenbestandteile an die Bild weitergegeben habe. Der Artikel greife nach seiner Kenntnis aber schon nicht in die Privatsphäre der Kinder ein. Ganz im Sinne von "Angriff ist die beste Verteidigung" dreht er den Spieß um: Dass sich Christina Blocks Verteidigung darüber beschwere, sei bemerkenswert. "Sie hat Bild nach der Entführung der Kinder für eine beispiellose Pressekampagne instrumentalisiert. Sie beschäftigt zudem Béla Anda, einen ehemaligen Bild-Journalisten und ehemaligen Pressesprecher eines Bundeskanzlers, der Medien in ihrem Sinne bespielt."
Vor Gericht wirft von der Meden am Mittwoch die Idee auf, man könne doch mal Anda als Zeugen laden und dazu befragen, wie er für Block mit den Medien interagiere. Bott kontert, das sei eine Nebelkerze und lenke vom eigentlichen Thema ab – es gehe hier nicht einfach um die üblichen Pressekontakte, sondern darum, dass irgendjemand Details aus dem Gutachten durchgestochen habe.
Warum hatte die Hauptermittlerin mit Hensel so viel zu besprechen?
Dann gehört Dr. David Rieks die Bühne. Der Verteidiger von Blocks mitangeklagtem Lebensgefährten Gerhard Delling nimmt in seiner Erklärung nach § 257 StPO zu B.s Befragung eine so strukturierte und präzise Einordnung ihrer Zeugenaussage vor, dass sich mehrere seiner Verteidigerkollegen "jedem Wort" und "in jedem einzelnen Punkt" anschließen. So viel Begeisterung und Einstimmigkeit begegnet man hier im Hamburger Gerichtssaal selten.
Rieks gliedert in seiner Erklärung die Arbeit der Ermittler in drei zentrale Fragen: Was ist in der Silvesternacht 2023/24 genau passiert und wer war daran beteiligt? Was ist im Vorfeld der Silvesternacht geschehen, sodass es überhaupt zu der Entführung gekommen ist? Und wer trägt für deren Veranlassung und Umsetzung die strafrechtliche Verantwortung? Dann legt er los.
Die erste Frage sei inzwischen hinreichend beantwortet. Was geschehen sei, stehe inzwischen weitgehend fest. Bei den übrigen beiden Fragen sei es dagegen schwieriger: Hier stütze man sich auf bloße Indizien oder gar "vermeintlich lebensnahe Betrachtungen". Dann beginnt das Austeilen gegen die Ermittler: Wichtig wäre seiner Auffassung nach gewesen, dass sie objektiv und ergebnisoffen ermittelt hätten – doch genau das hätten sie nicht. Die Vernehmung von B. habe verdeutlicht, "dass gravierende Fragezeichen bestehen, ob die Ermittlungen mit der notwendigen Objektivität und rechtsstaatlichen Fairness ins Gleis gesetzt worden sind."
Er kritisiert, dass die B. vor der Entführung in der Silvesternacht über zwei Jahre lang ausschließlich mit Hensel kommuniziert habe, teils sogar wöchentlich. "Was gab es so viel mit Herrn Hensel zu besprechen?", fragt Rieks provokant. Dazu gebe es nicht eine einzige Aktennotiz. Zu ihrer Kommunikation mit Hensel im Rahmen des gegen ihn laufenden Strafverfahrens hatte die Ermittlerin die Aussage verweigert und das mit ihrer vom Dienstherrn nur beschränkt erteilten Aussagegenehmigung begründet. Die vollständigen Familiengerichtsakten habe die Ermittlerin laut eigener Aussage nie gesehen, ihr Bild der Situation sei also vollständig von Hensel geprägt gewesen, den man wohl kaum als neutrale Quelle bezeichnen könne, stichelt Rieks.
Und tatsächlich: Nicht nur hatte Hensel auch schon im Hamburger Gerichtssaal immer wieder sehr extreme Ansichten in Bezug auf das Jugendamt, seine Ex-Frau und deren Familie gezeigt, er war auch selbst Beschuldigter in einem Strafverfahren, das aktuell noch auf die Eröffnung des Hauptverfahrens beim Landgericht (LG) Hamburg wartet. Hier piesackt Rieks weiter: Der Ermittlungsführerin scheine nicht präsent gewesen zu sein, dass sie "ständig mit dem Tatverdächtigen laufender Straftaten kommunizierte, anstatt mit den Verletzten dieser Straftaten", so der Anwalt. Dass die Hauptermittlerin mit Hensel in "jahrelangem, undokumentiertem und im Anlass rätselhaftem Austausch" gestanden habe, lasse deutliche Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit aufkommen.
Entlastende E-Mails in den zurückgehaltenen IT-Asservaten?
Seit Herbst des vergangenen Jahres kämpfen die Verteidiger darum, Einsicht in diese Daten zu erhalten – unter anderem aufgrund des Verdachts, dass sich darin entlastendes Material befinden könnte, das von den Ermittlern nicht berücksichtigt worden ist. Mit den nun von Voß präsentierten E-Mails scheint sich genau dieser Verdacht bestätigt zu haben. Laut Voß beweist das zudem, dass es Polizei und Staatsanwaltschaft nur darum gegangen sei, "Ermittlungshypothesen zu bestätigen". Das habe zu einseitigen Ermittlungen geführt, in denen entlastende Erklärungsmöglichkeiten nicht mehr ermittelt worden seien.
Sagt Ex-Block-Verteidiger Kury noch als Zeuge aus?
Auch Gül Pinar, die den mitangeklagten Sicherheitsunternehmer Andreas P. verteidigt, macht Hauptermittlungsführerin B. zur Zielscheibe. B.s Aussagen hätten nur bestätigt, dass sich der Tatbeitrag ihres Mandanten "darin erschöpft, was seine Firma ohnehin tut: ein Haus bewachen." Ihr Vorschlag: Sie will B. gleich noch einmal vernehmen lassen, dann aber mit erweiterter Aussagegenehmigung nach § 54 Strafprozessordnung (StPO). Dann kann sich B. nämlich nicht mehr auf eine von ihrem Dienstherrn beschränkte Ausnahmegenehmigung berufen.
Von der Meden spricht sich dagegen aus: Die Verteidiger hätten auf dem Verwaltungsrechtsweg von der zuständigen Dienststelle die Erteilung einer erweiterten Aussagegenehmigung einfordern können. Dass B. sich jetzt auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft, sei nun das Problem der Verteidiger.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wäre es möglich, B. noch einmal zu vernehmen, da § 54 StPO auch den Interessen des Prozessbeteiligten, der sich auf das Zeugnis eines Beamten beruft, dient. Das begründe eine subjektive Betroffenheit, die ihnen den Verwaltungsrechtsweg eröffnet, so das Gericht. Dass von der Meden den Hinweis auf diesen Rechtsweg am Mittwoch sofort parat hat, er ihm aber offenbar nicht während der tagelangen Streitigkeiten um die beschränkte Aussagegenehmigung, sondern erst nach der Entlassung der Zeugin B. eingefallen ist, hat für die Prozessbeobachter ein Geschmäckle.
Mehr Zustimmung erfährt Pinar für ihren zweiten Antrag. Sie meint, P. habe sich als juristischer Laie auf die Rechtsauskünfte der involvierten Rechtsanwälte verlassen, dass die Überwachung von Hensels Haus legal sei. Sie will deshalb Christina Blocks ursprünglichen Verteidiger Otmar Kury vernehmen. Als ihr jahrelanger strafrechtlicher Berater hatte er die Verteidigung der Unternehmenserbin im vergangenen Sommer gemeinsam mit dem kurzfristig dazugestoßenen Bott übernommen, bevor ihn Block nach nur drei Prozesstagen entließ und Bott und seine Kollegin Paula Wlodarek als Duo übernahmen.
Pinars Antrag muss erst einmal wirken, dann folgt die erste Reaktion von Böttner. Er fragt nach, ob das heiße, dass Kury P. gesagt hätte, die Situation am 2. Januar 2024, als die entführten Kinder zurück bei ihrer Mutter in Hamburg waren, sei legal gewesen. Pinar und P. nicken eifrig. Das habe Kury in einer Telefonkonferenz am 2. Januar gesagt. Böttner wird sofort hellhörig: Wenn Kury als bekannter, erfahrener Strafverteidiger tatsächlich nach außen geäußert haben sollte, die Aktionen rund um die Silvesternacht 2023/24 seien legal, dann könnten auch andere Beteiligte wie Böttners Mandant Tal S., der die Beteiligung an der Entführung bereits gestanden hat, oder auch die Hauptangeklagte Block auf Kury vertraut haben. Er befürwortet daher sofort, Kury als Zeugen zu laden. Sogar Nebenklagevertreter von der Meden überlegt laut, dass man den ehemaligen Block-Verteidiger unter bestimmten Gesichtspunkten vielleicht wirklich anhören müsse.
Das bringt Bott und Wlodarek in Zugzwang: Sie müssen sich gemeinsam mit ihrer Mandantin überlegen, ob sie Kury nach § 53 Abs. 2 StPO von seinem Mandatsgeheimnis entbinden wollen. Es wird eine taktische Frage werden.
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Kurzfristiger Schluss der Selbstleseliste setzt Block unter Druck
Hildebrandt kündigt zum Abschluss des Verhandlungstages an, die Selbstleseliste schließen zu wollen – und zwar schon am Donnerstag.
Pinar reagiert besorgt: So kurzfristig können sie zu den Hunderten Urkunden mit Tausenden Seiten, die damit nach § 249 Abs. 2 StPO als eingeführt gelten, keine Erklärung abgeben. Hildebrandt meint gut gelaunt, das sei ja kein Problem, denn Pinars Kollege Bott kündige ja schon seit Langem an, seine Mandantin wolle nach Schluss der Selbstleseliste eine Einlassung dazu machen, die einen Umfang von zwei Tagen haben werde. Es sei also nicht zu besorgen, dass Pinar sich so bald erklären müsse, und man könne die Zeit gut nutzen, die durch die kürzer als geplant ausgefallene Zeugenbefragung frei geworden ist.
Bott dagegen ist nicht so erfreut über die Ankündigung, wie Hildebrandt vielleicht erwartet hatte. Die Einlassung sei noch nicht fertig. Für die Verfahrensbeteiligten sei schließlich nicht absehbar gewesen, wann die Liste geschlossen werde. Bott will deshalb von Hildebrandt wissen, ob sie Block die Erklärung – auf die offensichtlich schon lange hingearbeitet wurde – bis zur nächsten Woche erlassen werde. Hildebrandts kurzzeitig gute Laune hält nicht mehr an; sie ist offensichtlich nicht begeistert darüber, dass ihr Plan nicht aufgeht. Bott bekommt daher nur zu hören: "Das werden wir dann sehen."
Für Bott wird es jetzt schwierig: Er bekommt keine verbindliche Antwort, ob die seiner Mandantin so wichtige Einlassung am Donnerstag kommen muss oder aufgeschoben werden kann. Da die letzten Worte der Angeklagten wohl unter Ausschluss der Öffentlichkeit fallen werden, dürfte Christina Block ihre Einlassung zu den umfangreichen Unterlagen in der Selbstleseliste dafür nutzen wollen, um im sich dem Ende neigenden Verfahren noch einmal öffentlich selbst zu sprechen. Damit haben die Steakhouse-Erbin, Bott und Wlodarek nur einen halben Tag Zeit, um die "inoffiziellen" letzten Worte vorzubereiten, falls am Donnerstag die Selbstleseliste geschlossen wird.
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