Richterin Isabel Hildebrandt war am 69. Verhandlungstag im Block-Prozess gefordert. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool/Marcus Brandt.
Ein durchgestochenes Gutachten, eine Richterin, die nicht Wachhund sein will, und eine Alarmanlage. Bei der Befragung einer Polizistin kommt es zu Schrei-Duellen. Dann ist alles schneller vorbei als gedacht, am Tag 69 im Block-Prozess.
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Sechs Tage hatte die Vorsitzende Richterin für die weitere Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. angesetzt. Sechs Tage Zeit für Fragen der Verteidigung im Block-Prozess. Doch noch vor Ende des ersten Tages wird sie entlassen. Das bedeutet aber nicht, dass sie nichts Wichtiges zu sagen hatte: Für zwei der sieben Angeklagten könnten einige ihrer Aussagen große Bedeutung haben.
Der Tag beginnt mit Aufregung, ausgelöst durch einen Artikel der Bild vom vorigen Abend. Darin hatte Reporter Jan-Henrik Dobers von dem Gutachten der kinderpsychiatrischen Sachverständigen berichtet. Darin geht es um den mentalen Gesundheitszustand der Kinder in persönlichsten Details. Dieser tiefe Einblick und damit ein Eingriff in die intimsten Schutzbedürfnisse der in der Silvesternacht 2023/24 entführten Block-Kinder war bislang eine rote Linie in der Berichterstattung gewesen.
Dr. Ingo Bott, Verteidiger der als mutmaßliche Auftraggeberin der Entführung angeklagten Mutter Christina Block, bittet deshalb noch vor Beginn der am Dienstag geplanten Zeugenvernehmung um das Wort. Er weist auf den Bild-Artikel hin und fordert das Gericht auf, einzuschreiten – schließlich hatte das Gericht im Prozess die Öffentlichkeit gerade zum Schutz der Kinder ausgeschlossen. Es könne doch nicht sein, dass das Gericht nun zusähe, wie sich darüber einfach hinweggesetzt werde.
Richterin: "Bin nicht der Babysitter, und auch nicht der Wachhund"
Das Gericht und die Verteidiger finden sich in einer Pattsituation wieder: Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt sagt, ihr gefalle das zwar auch nicht, aber sie könne nichts tun: "Ich bin hier nicht der Babysitter, ich bin hier auch kein Wachhund, der losläuft und schaut, wer was an die Presse gibt". Die Verteidiger dagegen sind der Meinung, sie habe schließlich die Verfahrensleitung. Das sei ihr Gerichtssaal, ihr Verfahren. Sie hat mit § 176 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Sitzungspolizei in der Hand, um die ungehinderte Rechts- und Wahrheitsfindung und die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu schützen. Wer also soll der "Wachhund" sein, wenn nicht sie?
Hildebrandt will aber wie üblich keine Appelle, sondern einen konkreten Antrag haben, was von ihr verlangt wird. Den bekommt sie nicht. Die Verteidiger sind der Ansicht, sich zu überlegen, wie sie dagegen vorgehen könnte, sei Aufgabe der Vorsitzenden und nicht ihre. Dazu kommt, dass die Verteidigung die Weitergabe der Unterlagen zwar immer wieder, wie auch am Dienstag, der Nebenklage vorwirft. Die SMS, um die es unter anderem geht, habe beispielsweise nur zwei Personen vorgelegen, erklärt Gerhard Dellings Verteidiger Dr. David Rieks: Seinem Mandanten, der sie geschrieben hatte, und der ältesten Tochter von Block und Hensel, an die sie gesendet wurde. Für ihn ist dadurch klar, dass die Informationen "aus dem Hause Hensel" stammen müssten. Beweisen kann das aber Stand jetzt niemand. Der angesprochene Nebenklagevertreter Dr. Philip von der Meden hält sich aus der Diskussion raus und beobachtet lieber sehr konzentriert seinen Laptopbildschirm.
Die Weitergabe von Akten(-teilen) an die Presse ist nach § 32f Abs. 5 S. 1 StPO verboten, weil dies ein Verstoß gegen die Zweckbestimmung ist, mit der Einsicht in die sensiblen persönlichen Daten, die in einem Strafverfahren ermittelt werden können, gewährt wird. Mit der Strafbarkeit ist es dagegen etwas komplizierter, mit der Beweisbarkeit allemal. Weil es sich dabei aber um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt, stehen zumindest auf dem Zivilrechtsweg Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zur Verfügung, gegen Anwälte sind berufsrechtliche Schritte möglich. Unsaubere Arbeit mit den Medien werfen sich hier regelmäßig alle gegenseitig vor. Den ersten Stein sollen aber immer die anderen geworfen haben.
Hildebrandt will sich in diese Scharmützel über Medienarbeit nicht einmischen, das habe nichts in ihrem Gerichtssaal zu suchen. "Streiten Sie sich außerhalb der Hauptverhandlung darum. Das ist nicht Sinn eines Strafverfahrens", beendet sie die Debatte. Nachkommen tut der Aufforderung aber keiner: Die ansonsten durchaus medienaffinen Vertreter von Block-Verteidigung und Nebenklage wollen den draußen wartenden Fernsehkameras im Anschluss keine Interviews geben.
Sicherheitslücke bei der Alarmanlage in Blocks Haus?
Gül Pinar ist als Erste dran mit ihren Fragen an die Hauptermittlungsführerin. Nach kleinen Startschwierigkeiten, die in einem Schrei-Duell zwischen Verteidiger Dr. Marko Voß und der Vorsitzenden enden, geht es bei Pinars Fragen fast harmonisch voran. Die inzwischen hier berüchtigte Aussagegenehmigung, die bei den vergangenen Vernehmungen der Beamtin für reichlich Konflikte gesorgt hatte, findet erst nach über einer Stunde Erwähnung. Die Kommunikation zwischen Zeugin, Richterin und Verteidigerin scheint zunächst besser zu laufen als letztes Mal: Pinar tastet sich heran, Hildebrandt hilft, die Fragen so zu formulieren, dass sie zulässig sind, und die Zeugin gibt sich Mühe, Antworten zu finden, die innerhalb ihrer Aussagegenehmigung liegen.
So gelingt es Pinar herausarbeiten, dass der zentrale Tatvorwurf der Ermittler gegenüber ihrem Mandanten, Sicherheitsunternehmer Andreas P., sich auf eine Alarmanlage bezieht. Und zwar die, die das Wohnhaus von Christina Block in Hamburg schützen soll. Für die Ermittler war die Anlage deshalb interessant, weil ihrer Hypothese nach die Alarmanlage verhindern sollte, dass die Kinder das Haus ihrer Mutter unbemerkt verlassen. Zu der Alarmanlage sei aber kaum etwas ermittelt worden, gibt die Zeugin an. Weder, wie genau diese funktioniert habe, noch, wer sich damit auskannte. Dabei sei die Alarmanlage so entscheidend gewesen, weil das entführte Mädchen angegeben hatte, dass man eines der Kellerfenster öffnen könne, ohne die Alarmanlage auszulösen – P. solle Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling über diese "Lücke" informiert haben. P. bestreitet das.
Nur: Noch am vorigen Verhandlungstag hatte Pinar einen Antrag gestellt, durch die Vernehmung eines Technikers zu belegen, dass eine solche Lücke gar nicht existierte. In ihrer Stellungnahme zu dem Antrag hatte die Staatsanwältin (StA) Mona Paul erklärt, das sei irrelevant, da es auf die Alarmanlage überhaupt nicht ankomme, sondern nur auf die Nachricht an Delling. Bei der Beamtin nun klang das anders.
Fragen werfen auch ihre Aussagen zum Hamburger Innensenator Andy Grote auf. Dessen Name taucht im Prozess gelegentlich wieder auf. Im Raum steht, ob er möglicherweise über Vorgänge der Rückholaktion oder im Vorfeld davon Bescheid wusste. Ein Pressesprecher Grotes dementierte das gegenüber LTO auf Anfrage. Die Hauptermittlungsführerin sagt nun aus, dass sie Grote in dem Zusammenhang vernehmen wollte. Der Leiter ihrer Ermittlungsgruppe habe aber dagegen entschieden. Er hatte im März ausgesagt, er habe lediglich Grotes Assistentin kontaktiert, die ihm übermittelte, dass Grote nur Neujahrsgrüße mit Block-Familienanwalt Dr. Andreas Costard ausgetauscht habe. Grote selbst habe man nie kontaktiert oder vernommen. Warum, das weiß die Hauptermittlungsführerin nicht. "Es gibt einfach Entscheidungen, die ich nicht getroffen habe", sagt sie.
Irgendwann kommt es dann, wie es kommen musste, und die Aussagegenehmigung der Beamtin wird Thema. An der hat sich nämlich nichts geändert seit der letzten Eskalation zu dem Thema, und eine Weile scheint es, als würde die aktuelle Befragung diesem Beispiel folgen. Pinar und Hildebrandt liefern sich Wortgefecht um Wortgefecht. Hildebrandt geht dazu über, Pinars Kommentare im Protokoll festhalten zu lassen. Die scheint das aber eher anzuspornen: Sie vergleicht das Sitzungsprotokoll mit einem Klassenbuch, in dem störende Schüler:innen eingetragen werden. Da sei sie schon in der Schulzeit immer drin gelandet, meint Pinar. "Das hat auch nichts bewirkt."
Warum wurde ein Konferenzraum im Hotel Elysée reserviert?
Nachdem er sich bereits am Vormittag mit der Vorsitzenden angelegt hatte, bleibt bei Costards Verteidiger Marko Voß eine erneute Eskalation aus. Die Spannung ist dennoch spürbar, die Polizistin wirkt mittlerweile erschöpft und zunehmend reizbarer. An einer Stelle fährt sie Voß an, sie fände es frech, ihr Lügen zu unterstellen. Voß antwortet, was frech ist, sei ja Wertungssache, worauf sie kontert: "Ja und das ist meine Wertung."
Voß geht es, wie Pinar vor ihm, in der Befragung um Widersprüche zwischen den Ermittlungsergebnissen der Polizei und den Tatvorwürfen, wie sie schlussendlich in der Anklageschrift der StA auftauchten. Costard wird in der Anklageschrift vorgeworfen, in den von ihm gebuchten Konferenzräumen im Hamburger Hotel Elysée sei in seinem Beisein der konkrete Tatplan besprochen worden.
Voß lässt sich von der Beamtin bestätigen, dass sie als belastenden Hinweis darauf in ihrem Abschlussbericht nur eine Nachricht zwischen zwei Mitgliedern des Hotels erwähnte, in der von einer Reservierung eines Konferenzraums für Costard am 21. Dezember 2023, also in dem Zeitraum, in dem die mutmaßlichen Entführer von dem Hotel aus ihre Aktion vorbereitet haben sollen, die Rede ist. In der Zusammenfassung der Tatbeiträge tauche dies aber nicht mehr auf. Voß will dann wissen, ob die StA eigene Ermittlungen angestellt hat, um zu dem Tatvorwurf der Anklageschrift zu kommen. Die Beamtin sagt, von solchen Ermittlungen wisse sie nichts.
Daraufhin hält Voß ihr einige E-Mails vor, die noch nicht Aktenbestandteil waren: Ein E-Mail-Wechsel, in dem eine Hotelmitarbeiterin mit Costard scheinbar über eine gerade abgesagte Weihnachtsfeier seiner Kanzlei in dem Hotel spricht – am 21. Dezember 2023, dem Datum des vermeintlich zur Tatplanung gemieteten Konferenzraums. Der Austausch stamme von Mitte November, etwa zwei Wochen nach der angeblich Costard belastenden Nachricht. Dazu ergänzt Voß eine Rundmail aus Costards Kanzlei einige Tage später, in der zu einer Weihnachtsfeier außerhalb des Grand Elysée eingeladen wird – am 21. Dezember 2023. Voß' Argument: Eine Weihnachtsfeier, die später dann verlegt wurde, wäre eine entlastende Erklärung für die Reservierung des Konferenzraums gewesen, die von den Ermittlern jedoch nicht ermittelt wurde.
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Offene Fragen werden für die Revision verbucht
Mit ihren sechs für die Hauptermittlungsführerin geblockten Prozessterminen hatte die Vorsitzende die zähe, sich ständig wiederholende Abfolge aus Fragestellen, Zurückweisung wegen Unzulässigkeit und Beantragung eines Kammerbeschlusses antizipieren wollen, die die vergangenen Vernehmungen der Beamtin geprägt hatte.
Ein paar Mal kracht es dabei gehörig: wie als Ingo Bott eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Frage an die Polizeibeamtin beantragt, Hildebrandt aber nur die erste Hälfte der Frage protokolliert, seine Aufforderung, den zweiten Halbsatz auch noch zu ergänzen, beiseite wischt und über die unvollständige Frage entscheiden lässt. Bott quittiert das mit einem zynischen "Sie haben jetzt einen Beschluss gefasst zu einer Frage, die ich nicht gestellt habe, aber keinen zu der, die ich gestellt habe."
Es hat dann aber offensichtlich keiner mehr Lust, dieses Prozedere für jede ihrer von der Aussagegenehmigung nicht gedeckten Fragen durchzukauen. Trotzdem wollen alle ihre Fragen einbringen, um in der Revision darauf verweisen zu können, dass sie diese Fragen stellen wollten, aber nicht konnten. Nur wie man das anstellt, da scheint erneut etwas Unschlüssigkeit zwischen den Verfahrensbeteiligten zu bestehen. Bott will die Fragen zu Protokoll reichen, wird aber von Richterin Hildebrandt informiert, dass das nicht gehe, er könne nur zu den Akten reichen, was er dann auch tut. Die eine chaotische Zurückweisung hatte ihm offenbar gereicht.
Voß will seine Fragen ebenfalls zur Akte geben; Pinar kann sich nicht so ganz entscheiden. Hildebrandt weist sie darauf hin, sie habe ihr schon gesagt, dass sie ihr die Fragen gerne geben könne. "Ich kann Ihnen alles Mögliche geben, ich kann Ihnen auch einen Kaffee in die Hand drücken", meint Pinar. Die Frage sei ja, was das hieße. Die Antwort darauf bleibt offen. Die Hauptermittlungsführerin wird also überraschend gleich nach ihrem ersten der sechs geplanten Termine entlassen. Die nicht gestellten Fragen dürften damit allenfalls noch für die Revision interessant sein.
Am Mittwoch folgen die Erklärungen nach § 257 StPO zu der abgeschlossenen Zeugenvernehmung. Dass diese kürzer als geplant ausgefallen ist, hat unerwartete freie Zeit im engen Zeitplan eröffnet – die Anwälte werden aber wohl keine Probleme haben, die zu füllen.
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