Christina Block sorgt sich um die Unvoreingenommenheit der Richterin, die das Verfahren gegen sie wegen mutmaßlicher Kindesentziehung leitet, an der Block die Beteiligung bestreitet. Foto: picture alliance/dpa/dpa pool/Marcus Brandt.
Wieder öffentlich, wird die Kammer im Block-Prozess mit Anträgen überschüttet. Die Gutachtenerstattung wirkt noch nach, es wird viel diskutiert und am Ende macht die Vorsitzende der Verteidigung eine emotionale Ansage.
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Mit dem 68. Tag im Block-Prozess ist die Öffentlichkeit wieder dabei. Am Freitag begann die angekündigte Antragsflut mit gegenseitigen Vorwürfen zwischen der Verteidigung und der Vorsitzenden, einer kämpferischen Staatsanwältin und einer um Vermittlung bemühten Nebenklage.
Kaum wird die Presse wieder in den Saal gelassen, gibt es auch schon den nächsten Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Inzwischen ist die Anzahl zweistellig. Der Grund dieses Mal: Die letzte Presseerklärung der Gerichtssprecherin zum Ergebnis des Gutachtens der Kinderpsychiaterin. Darin sah der Verteidiger der angeklagten Unternehmenserbin Christina Block, Dr. Ingo Bott, eine Verletzung des von der Kammer für die Gutachtenerstattung angeordneten Ausschlusses der Öffentlichkeit. Bott forderte daher eine Erklärung der Vorsitzenden nach § 26 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) dazu, ob sie von der Pressemitteilung vorab gewusst, diese veranlasst oder gebilligt habe – denn dann hätte sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen, so Bott.
Zudem sei diese Differenz zwischen Verfahrensleitung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit geeignet, Misstrauen der Angeklagten gegenüber der Vorsitzenden Richterin zu wecken, und stelle damit einen Befangenheitsgrund nach § 24 Abs. 2 StPO dar. Schließlich müsse Block darauf vertrauen können, dass intime Details zum Gesundheitszustand ihrer Kinder nicht öffentlich würden und nicht so veröffentlicht würden, dass es die öffentliche Bewertung beeinflussen könne.
Die Staatsanwaltschaft (StA) teilt diese Sorge nicht. Die Gerichtssprecherin sei während des Öffentlichkeitsausschlusses gem. § 175 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ausdrücklich zugelassen gewesen. Daraus sei nach Ansicht von StA Mona Paul zu schließen, dass sie dadurch ihre Aufgaben wahrnehmen sollte. Dies habe sie getan, indem sie, ohne Details zu nennen, die Feststellung der Gutachterin kommunizierte, dass die Kinder traumatisiert wurden. Das verletze nicht die Schutzbedürfnisse der Kinder. Hildebrandt nickt bei diesen Ausführungen mit. Die LTO vorliegende Presseinformation enthielt auch einen ausdrücklichen, hervorgehobenen Hinweis darauf, dass die abschließende rechtliche Einordnung und Bewertung des Gutachtens der Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme in der Schlussberatung vorbehalten bleibe.
Dr. Philip von der Meden, der den als Nebenkläger auftretenden Ex-Mann Blocks und Vater der in der Silvesternacht 2023/24 entführten gemeinsamen Kinder vertritt, bezeichnet Botts Vortrag schlicht als "rechtsfremd". Dieses Mal will sich dem Befangenheitsantrag keiner der anderen Verteidiger anschließen.
StA: Es kommt nicht darauf an, ob Block eine gute Mutter ist
Bott macht dann direkt weiter mit dem nächsten Antrag. Er will das Kindermädchen als Zeugin vernehmen, das von 2013 bis 2016 im Haushalt von Block und Hensel als Au-pair lebte. Ihre Schilderung davon, "wie die Umstände im Haus der Familie Block/Hensel tatsächlich waren", sei jedenfalls für die "hypothetische" Strafzumessung relevant.
Die StA überzeugt er damit nicht. "Da geht so viel durcheinander, dass es mir schwerfällt, zu verstehen, welches Beweismittel hier genau gemeint ist", bezieht sie dazu Stellung, meint aber auch, bei der Strafzumessung ginge es jedenfalls "nicht darum, ob Frau Block eine gute Mutter oder Herr Hensel ein guter Vater ist." Dann fügt sie hinzu: "Wir müssen hier nicht beweisen, wer hier das bessere Elternteil ist – wahrscheinlich sind sie es beide nicht."
Der Verteidigung geht dieser Kommentar einen Schritt zu weit. Dr. David Rieks, der Blocks ebenfalls angeklagten Lebensgefährten Gehard Delling vertritt, kritisiert: So eine Bemerkung müsse man sich als neutrale Behörde sparen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet sich gerne als "die neutralste Behörde der Welt" – hinter dem Anspruch bleibt der Kommentar der StA Paul dann doch etwas zurück.
Paul versucht daraufhin, etwas zurückzurudern: Die StA sei "immer davon ausgegangen, dass die Kinder Frau Block rechtswidrig entzogen wurden, darum ist Herr Hensel ja auch angeklagt." Auch gegen Hensel hatte die StA wegen der Zurückbehaltung der Kinder in Dänemark seit August 2021 Anklage wegen Kindesentziehung erhoben. Die auch im Block-Prozess zuständige Jugendschutzkammer hat das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet.
Nebenklage setzt sich für Beschleunigung ein
Es wird heute ein Marathon an Anträgen, der erst der Anfang der angekündigten Flut sein könnte, die die Verteidigerinnen und Verteidiger vorbereiten. Vielfach handelt es sich um Beweisanträge, die auf Verlesung bestimmter Schriftstücke gerichtet sind, die man dann praktischerweise gleich während der Antragstellung vorliest. Eingebracht sind sie damit zwar offiziell nicht und werden vom Gericht nicht verwertet – gehört haben die Anwesenden, insbesondere auch die Schöffen und die Presse, sie aber natürlich trotzdem. Erlaubt ist das zwar, üblich aber nicht. Außer im Block-Prozess, wo dieses Vorgehen längst an der Tagesordnung ist.
Nebenklagevertreter von der Meden gibt sich am Freitag diplomatisch und um Beschleunigung des Verfahrens bemüht. Er erklärt immer wieder, er sehe den Beweiswert der Antragsgegenstände nicht, aber wenn die Verteidigung es wolle, dann solle man die Beweismittel eben einführen, das ginge wohl schneller, als ablehnende Beschlüsse zu fassen.
Kreativer Antrag mit Bitte um Kommunikation
Interessanter wird es bei einem Antrag von Sandra Scherbarth, die heute Andreas P.s Verteidigerin Gül Pinar vertritt: Schon seit Beginn des Prozesses fragen die Verteidiger von Sicherheitsunternehmer P. und dem Ehepaar B., was genau ihren Mandanten eigentlich vorgeworfen wird. Bislang mit wenig Erfolg.
Scherbarth versucht es nun auf einem neuen Weg: Sie ist der Meinung, die Erkenntnisse aus der bisherigen Beweiserhebung hätten gezeigt, dass bestimmte anklagegegenständliche Tathandlungen für ihren Mandanten nicht mehr infrage kommen. In einem solchen Fall kann die Kammer, wenn sie das ebenso sieht, nach § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StPO einen entsprechenden Hinweis geben. Damit weiß die Verteidigung dann, dass sie in diese Richtung nicht mehr weiterzukämpfen braucht. Unterbleibt ein Hinweis, der für eine effektive Verteidigung notwendig ist, kann das einen Revisionsgrund darstellen.
Diese Grenze ist hier wohl nicht erreicht, die Stoßrichtung der Verteidigung scheint aber ohnehin eine andere zu sein: Mit dem Antrag richtet sie eine neue Bitte um Kommunikation an die Kammer und bietet dafür einen formellen Weg an. Die fehlende Kommunikation der Kammer, die sich kaum in die Karten schauen lässt, wird immer wieder von verschiedenen Verteidiger:innen beklagt.
Kommunikation soll Beschleunigung bringen
Natürlich steckt in dieser Bitte aber auch eine unterschwellige Drohung, um ihr etwas mehr Nachdruck zu verleihen: Wenn sie keinen Hinweis bekomme, dann müsse die Verteidigung um Pinar und Scherbarth eben "die gesamte Bandbreite" mit Beweisanträgen abdecken, statt sich aufs Wesentliche zu konzentrieren, wie ein anderer Verteidiger es auf den Punkt bringt. Auch aus den Begründungen der abgelehnten Beweisanträge lassen sich schließlich Rückschlüsse auf Ansichten und Positionen der Kammer ziehen. Und wenn die Kammer nicht direkt mit ihnen in Dialog treten will, dann muss das eben auf diesem Umweg passieren, so die Devise der Verteidigung. Das Problem: Beweisanträge stellen, diskutieren, bescheiden und begründen, das kostet Zeit.
Aus diesem Grund bekommt Scherbarth hier ungewöhnliche Schützenhilfe: Nebenklagevertreter von der Meden macht sich heute besonders für Verfahrensbeschleunigung stark und meint deshalb, das sei "jetzt nicht völlig weit hergeholt, dieser Antrag". Er halte es zumindest für förderlich, wenn das Gericht mitteilen würde, von welchen Tathandlungen man hier ausgehe."Das dauert drei Minuten und sind vielleicht drei Sätze", meint er.
Die StA Paul schlägt dagegen weniger versöhnliche Töne an. "Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Bewertung am Ende der Beweisausnahme vorgenommen wird", kommentiert sie den Antrag nur.
Block-Verteidigung erweitert Verteidigungslinie
Erwartungsgemäß entwickeln sich die Beweisanträge stellenweise zum Ersatz der Plädoyers, die ohne die Öffentlichkeit stattfinden werden. Bei der Verteidigung von Christina Block taucht dabei eine neue Linie auf: Hatte Ingo Bott bisher ausschließlich für einen Freispruch argumentiert und sogar gefordert, das ganze Verfahren einzustellen, weil "eine objektive Wahrheitsfindung nicht mehr möglich" sei, kommt in den heutigen Anträgen immer wieder die "hypothetische Strafzumessungsebene" zur Sprache und es wird für eine "notstandsähnliche Lage" Blocks plädiert.
Das heißt nicht, dass Blocks Anwält:innen von der seit Beginn verfolgten Freispruchsverteidigung oder ihrem Beharren darauf, sie habe von nichts gewusst, abweichen – sie stellen sich aber breiter auf und sichern auch den Fall ab, dass die Kammer den anklagegegenständlichen Tatvorwurf u.a. der Kindesentziehung als erfüllt ansieht. Auch die Verteidigung des mitangeklagten Block-Anwalts Dr. Andreas Costard verteidigt in dem Sinne mit hypothetischen Formulierungen im Konjunktiv.
Für diesen Fall argumentieren Bott und seine Kollegin, Blocks zweite Verteidigerin Paula Wlodarek, nun mit der Vorschädigung der Kinder durch den Vater und der Bemühungen und Verzweiflung der Mutter gegen einen schweren Fall und für eine rechtfertigende, bzw. schuldausschließende "notstandsähnliche Lage" oder zumindest mildernde Umstände. Eine besondere seelische Belastung des Täters bei der Tat führt etwa regelmäßig zu einer Strafmilderung, weil es die Tat weniger verwerflich erscheinen lässt.
Die Bezugnahme auf eine mögliche Strafzumessung ermöglicht der Block-Verteidigung zudem, mehr Beweisanträge zu stellen, die sich auf das Vortatgeschehen beziehen: aus dem Familienleben der Angeklagten, aus dem Sorgerechtsstreit, aus der Beziehung zu ihren Kindern und dem Verhalten ihres Ex-Mannes. Denn für die Frage der Schuld ist das überwiegend nicht relevant, wie die StA gerne einwirft. Weil Beweisanträge nach § 244 Abs. 3 S. 1 StPO sich aber auf Tatsachen beziehen können, die entweder die Schuld- oder die Rechtsfolgenfrage betreffen, kann die Verteidigung das Vortatgeschehen über die Rechtsfolgenschiene einbringen.
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Vorsitzende macht Block-Verteidigung Vorwürfe
Einer der vielen Anträge, die Wlodarek heute stellt, sorgt dann noch für eine unerwartete Szene. Wlodarek verliest eine Mail, die Christina Block 2016 im Sorgerechtsstreit mit Ex-Mann Hensel an das Hamburger Jugendamt geschrieben hatte. Dabei ging es vor allem um den gesundheitlichen Zustand der Kinder und deren ärztliche Versorgung – die Details dazu bekommen sämtliche Pressevertreter und Zuschauer öffentlich zu hören.
Da reißt Hildebrandt scheinbar der Geduldsfaden. Ungewöhnlich emotional wirft sie der Verteidigung vor, das seien Details, "die den Persönlichkeitsschutz der Kinder massiv beeinträchtigen". Das familienrechtliche Sorgerechtsverfahren sei nicht öffentlich. Durch die Verteidigung würden Inhalte daraus aber nun in die Öffentlichkeit getragen. "Ich verstehe das nicht", sagt sie, sichtlich fassungslos. "Zahlreiche Details…das sind zahlreiche Details, die aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Kinder sind, die hier in die Öffentlichkeit getragen werden." Dabei kritisiert sie nicht, dass die Beweisanträge gestellt wurden – aber, dass ihr vorher kein Hinweis zu deren sensiblen Inhalten gegeben wurde. Dies könne sie schließlich nicht vorhersehen. Hätte sie aber Bescheid gewusst, hätte sie die Öffentlichkeit von Amts wegen ausschließen können. "Wir sind eine Jugendschutzkammer!", erinnert sie die Block-Verteidiger pathetisch.
Rieks und Bott versuchen, die Vorwürfe der Vorsitzenden zu entschärfen, und erinnern daran, dass Hensel und seine neue Ehefrau ohne einen solchen Hinweis ebenfalls in öffentlicher Hauptverhandlung detailliert Aussagen zum Gesundheitszustand der Kinder gemacht hatten – vielfach sogar zu genau den gleichen Themen, wegen denen Hildebrandt den Verteidigern nun eine Ansage erteilte. Sie würden diesen Hinweis ja begrüßen, erklären die beiden. Auch sie hätten diese Themen lieber aus der Öffentlichkeit herausgehalten, sie hätten die Öffentlichkeit zum Schutz der Kinder lieber sogar noch viel umfangreicher ausgeschlossen. Dass der Hinweis aber erst jetzt käme, zeige dagegen zweierlei Maß.
Zum Schluss bespricht die Vorsitzende noch knapp Terminplanung für Oktober. Mit einem schnellen Prozessende rechnet also wohl auch die Kammer nicht mehr.