Unternehmenserbin Christina Block verteidigt sich gegen den Vorwurf der Kindesentziehung. Am Donnerstag endete die Gutachtenerstattung der Kinderpsychiaterin Mareike Schüler-Springorum (hinten) über die Kinder. Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt.
Nach vier Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit steht das Ergebnis des Gutachtens zu den zwei Block-Kindern fest. Mutter Christina Block trägt Schwarz, Vater Stephan Hensel ist abwesend. Immerhin: Ohne die Presse geht es gut voran.
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Als Christina Block das Hamburger Landgericht (LG) für den 67. Prozesstag betritt, ist sie ganz untypisch in Schwarz gekleidet, sie wirkt angespannt und ruhelos. Dann schließt sich die Saaltür: Die Berichterstattung der Kinderpsychiaterin Dr. Mareike Schüler-Springorum geht unter Ausschluss der Öffentlichkeit in die vierte Runde. Ihre Begutachtung der in der Silvesternacht 2023/24 entführten Block-Kinder kann zum entscheidenden Faktor für die sieben Angeklagten um Zentralfigur Christina Block werden.
Das Ergebnis steht nun fest: Die Sachverständige stellte laut einer Sprecherin des Gerichts fest, dass die Kinder durch das Erleben ihrer eigenen Entführung, das Erleben der Entführung ihres Geschwisterkindes und das Erleben des Angriffs auf den Vater mit für sie unklarem Ausgang in der Silvesternacht 2023/2024 einer massiven Traumatisierung ausgesetzt gewesen seien, deren Folgen bis heute andauerten. Wie das rechtlich einzuordnen und zu bewerten ist, darüber wird die Kammer dann in ihrem Urteil zu entscheiden haben.
Gegen Ende liegen die Nerven blank
Block und ihr Ex-Mann Stephan Hensel beschuldigen sich gegenseitig, die jüngsten zwei der vier gemeinsamen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten entführt zu haben. In den Verfahren gegen den jeweils anderen treten sie als Nebenkläger auf. Beide streiten die Vorwürfe ab, beide Verfahren liegen bei derselben Jugendschutzkammer. Anders als der Block-Prozess ist das Hauptverfahren gegen Hensel trotz zeitlich vorgelagertem Tatvorwurf noch nicht eröffnet.
Obwohl die zwei Verfahren getrennt sind, hat das Gutachten von Schüler-Springorum für beide Elternteile große Bedeutung, es geht schließlich in entscheidenden Punkten um die entführten Kinder. Das Gutachten sollte Antworten darauf liefern, wann sich die Kinder in welcher mentalen Verfassung befanden und wer dafür jeweils verantwortlich ist. Gab es Gewalt von der Mutter? Entfremdete und manipulierte der Vater die Kinder von ihr? Traten psychische Beeinträchtigungen bei den Kindern erst durch die Silvesterentführung ein? Oder waren sie bereits durch die vorangegangene mutmaßliche Entführung vorbelastet?
Das alles sind Fragen, die für die Strafverfahren gegen die Eltern und ihren erbitterten Sorgerechtsstreit zentral sind. Vier Tage lang gab die Kinderpsychiaterin dem Gericht hinter verschlossenen Türen Antworten. Von Kindsvater Hensel fehlt an diesen Tagen im Gerichtssaal jede Spur. Man warte auf die Urteilsverkündung, teilte er auf Anfrage von LTO mit. Bis dahin wolle er der Verhandlung fernbleiben. Blocks Anwalt Dr. Ingo Bott versuchte derweil in einer Pause, seine Mandantin zu beruhigen – und schnauzt einen Fotografen zu Recht an, als der die Szene mit der Kamera einfangen will. Was immer das Gutachten der Kinderpsychiaterin im Detail zutage förderte: Die Situation im Gerichtssaal ist offenbar dieser Tage besonders belastend.
Immerhin: In den vergangenen Tagen geht es vergleichsweise gesittet und zügig voran – sehr ungewöhnlich für den Block-Prozess, bei dem üblicherweise Eskalationen an der Tagesordnung sind. Die Gutachterin verabschiedet sich am Donnerstag schon mit der Mittagspause, ab Freitag dürfte dann die Öffentlichkeit wieder im Block-Prozess dabei sein.
Ausschluss der Öffentlichkeit bringt Tempo ins Verfahren
Dass nun seit vier Tagen ohne die alles beobachtende, berichtende und teils sogar live-tickernde Presse verhandelt wird, trägt sicherlich dazu bei, die Verhandlungssituation zu entspannen, berichten LTO viele Beteiligte. Wenn der ständige Drang, jede neue Information und jede Darstellung der Gegenseite sofort einzuordnen, bevor die Presse das selbst (und dann gegebenenfalls für den Mandanten unvorteilhaft) tun kann, entfällt; wenn niemand mehr Überschriften formulieren muss, weil die Presse sie ohnehin nicht hören kann; dann sinkt eben auch das Bedürfnis, einander ins Wort zu fallen und in bisweilen polemische Spontanplädoyers zu verfallen.
Dass die Erstattung eines Gutachtens mit mehreren Hundert Seiten und die Fragen von Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage dazu zügig voranschreiten, während bei so mancher Zeugenbefragung im Block-Prozess schon über einzelne Fragen an Zeugen oder die Verfahrensleitung stundenlang diskutiert wurde, hat aber noch andere Gründe. Zwar werden nach § 85 Strafprozessordnung (StPO) Sachverständige, die wie Schüler-Springorum der Wahrheitsfindung in der Beweisaufnahme helfen sollen, grundsätzlich wie Zeugen behandelt. Ihre Aussagen laufen aber regelmäßig etwas anders ab.
Zunächst einmal gilt für sie der Mündlichkeitsgrundsatz. Das heißt: Nur das, was in der Hauptverhandlung mündlich vorgebracht wird, darf verwertet werden. Auch wenn die Sachverständige ihr Gutachten schriftlich erstellt und zu den Akten gegeben hat, ist letztendlich das entscheidend, was sie am Donnerstag und den vergangenen drei Tagen im Zeugenstand sagt. Während wesentliche Teile von Zeugenaussagen aber im Frage-Antwort-Wechsel erarbeitet werden, referiert die Kinderpsychiaterin vor allem ihr Gutachten. Damit ist sie nach Informationen von LTO bereits am vergangenen Freitag fertig geworden, am Donnerstag waren dann nur noch die Verteidiger:innen mit ihren Fragen an Schüler-Springorum an der Reihe.
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Anwälte haben mehr Fragefreiheit
Bei den vergangenen Zeugenbefragungen wurde es regelmäßig hitzig und bisweilen chaotisch. Besonders zwischen Block-Verteidiger Dr. Ingo Bott und Richterin Hildebrandt hat sich der Streit über die Zulässigkeit von Fragen inzwischen verstetigt. Sie stritten sich häufig um (vermeintliche) Suggestivfragen und (ebenfalls vermeintliche) Aufforderungen von Zeugen zur Bewertung eines Sachverhalts. Zeugen müssen schließlich ohne unterschwellige Lenkung aussagen und dürfen dabei nur eigene Wahrnehmungen berichten; Einordnungen oder Bewertungen dürfen sie gerade nicht vornehmen.
Fragen in eine suggestive oder bewertende Richtung sind also unzulässig, wie die Vorsitzende immer wieder alle Verfahrensbeteiligten erinnert – und die sich auch gerne untereinander. Immer wieder fällt dabei auch der Hinweis, die Person im Zeugenstand sei schließlich als Zeuge und nicht als Sachverständige:r geladen – etwa bei den Aussagen der Jugendamtsmitarbeiterinnen, denen Nebenklagevertreter Dr. Philip von der Meden jeden Sachverstand absprach, oder Christina Blocks Kinderpsychologen Dr. R., der bisweilen selbst vergessen zu haben schien, in welcher Rolle er vor dem Landgericht (LG) Hamburg geladen war.
Genau das war bei der Kinderpsychiaterin Schüler-Springorum nun anders: Sie trat als Sachverständige auf. Bewertungen vorzunehmen, ist gerade ihre Aufgabe. Suggestive Wirkungen sind bei einer sachverständigen Psychiaterin ebenfalls weniger zu besorgen. Es wurde also weniger über Fragen diskutiert, weniger für die Augen der Presse agiert – und es wurden weniger Beratungspausen eingelegt. Die Prozessbeobachter sind es gewohnt, dass die Verhandlung selten eine Stunde ohne Unterbrechung auskommt – nun blieb es bei wenigen kurzen Pausen über den Tag verteilt.
Als sich Schüler-Springorum am Donnerstagmittag verabschiedet hat, folgen nur noch die Erklärungen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Dann endet der Verhandlungstag und damit voraussichtlich auch der Ausschluss der Öffentlichkeit. Für den Freitag hat die Kammer kein Beweisprogramm angesetzt; nur die letzten Erklärungen zum Gutachten müssen noch abgegeben werden. Die Anwälte werden die zur Verfügung stehende Zeit aber sicher gerne mit einigen ihrer zahlreichen angekündigten Anträge füllen. Dabei darf die Öffentlichkeit ihnen dann voraussichtlich wieder zuhören.
Es ist zu erwarten, dass sowohl Verteidigung als auch Nebenklage versuchen werden, die Ergebnisse aus dem Gutachten in der einen oder anderen Form für die eigene Position gewinnbringend auch in der Öffentlichkeit einzuordnen. Bis dahin kann man aus Beobachterperspektive nur sagen: Glücklich sah beim Verlassen des Saals 237 am Donnerstag niemand aus.
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