Hat Christina Block versucht, Beweismittel zu verdunkeln? Sie spricht von einem Versehen. Das könnte sie noch in Untersuchungshaft bringen. Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt.
Eskalation im Block-Prozess: Hat die Hauptangeklagte versucht, die Gutachterin ihrer Kinder zu beeinflussen? Die Vorsitzende lässt vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit die Bombe platzen. Muss Block auf den letzten Metern noch in U-Haft?
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Wer den Block-Prozess verfolgt, weiß, dass der 64. Verhandlungstag kein angenehmer Tag für die Hauptangeklagte werden konnte: Hinter verschlossenen Türen geht es um den intimen Bericht der Gutachterin zum Gesundheitszustand der zwei Block-Kinder, die in der Silvesternacht 2023/24 entführt worden waren.
Doch bevor die Öffentlichkeit aus dem Saal gebeten wird, lässt die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt die eigentliche Bombe des Verhandlungstages platzen. Sie spricht ohne Umschweife die Hauptangeklagte Block direkt an: Die sachverständige Gutachterin hatte demnach am Montag dem Gericht gemeldet, dass Block ihr außerhalb der Hauptverhandlung einen Briefumschlag mit Unterlagen zu ihren Kindern gegeben hatte.
An sich ist das nichts Außergewöhnliches, denn beide Elternteile hatten der Kinderpsychiaterin Unterlagen zur Verfügung gestellt, um sie bei der Begutachtung der beiden Kinder zu unterstützen. Das Brisante: Die Unterlagen, die Block der Gutachterin zusteckte, enthielten nicht einfach Informationen zu den Kindern und ihrem Leben bei der Mutter, sondern Beweisanträge und einen persönlichen Brief. Beide Dokumente sind bislang nicht Aktenbestandteil im Prozess.
Ignorierte Block die vorherige Androhung des Haftbefehls?
In scharfem Tonfall fordert Hildebrandt die Hauptangeklagte auf, den Vorfall irgendwie zu erklären. Von Block kommt aber keine Antwort; an ihrer Stelle versucht ihr Verteidiger Dr. Ingo Bott, die Situation zu relativieren: "Das war ein Versehen, was meine Mandantin auch bedauert", sagt er. Er ringt sichtlich mit den richtigen Worten, scheint selbst überrascht zu sein, eine richtige Erklärung ist kaum herauszuhören. Er bittet um Verständnis für seine Mandantin. Bei Hildebrandt trifft er damit aber erwartungsgemäß auf taube Ohren. Nur ein Verstehen? Das kauft sie dem Verteidiger nicht ab.
"Das ist ja nicht aus der Tasche gefallen", hakt sie nach, und erinnert auch Bott an ihre Warnung im November. "Jetzt passiert wieder so etwas, dass das ein Zufall sein soll, vermag ich schwer zu glauben." Hildebrandt, die sich sonst selten in die Karten schauen lässt, klingt ungewohnt aufgebracht. Für den Zuschauer ist es, als schwinge in den Vorwürfen ein Hauch Ärger mit – womöglich darüber, dass Block sie ihrer Warnung zum Trotz ausgerechnet auf der Zielgeraden des Prozesses noch einmal in die verflixte Situation bringt, über einen Haftbefehl entscheiden zu müssen.
Hildebrandt knöpft sich auch Bott vor, der selbst für seine Verhältnisse umständlich vage Formulierungen macht. Sie nagelt ihn fest: "Muss ich das jetzt so verstehen, dass Sie auch nichts davon wussten?", schlussfolgert sie. Bott ringt erneut mit den Worten, dann aber knickt er ein und gibt zu: "Ich war genauso überrascht."
Verteidiger wollen Vorfall herunterspielen
Botts Kollege Dr. David Rieks springt ein. Eigentlich verteidigt er Blocks Lebensgefährten Gerhard Delling. Der ist aber vor allem wegen Beihilfe zu den Taten angeklagt, die Block als Haupttäterin vorgeworfen werden. Wie es Rieks' Mandanten Delling ergeht, hängt also maßgeblich davon ab, ob und gegebenenfalls zu was Block verurteilt wird. Deshalb steht er am Dienstag vor dem Landgericht (LG) Hamburg nicht zum ersten Mal unter Zugzwang, eine Angeklagte zu verteidigen, die nicht seine Mandantin ist.
Er mischt sich in das Gespräch zwischen Hildebrandt und Bott ein und relativiert: Auch Stephan Hensel, der Vater der Kinder und Nebenkläger im Block-Prozess, habe Unterlagen an die Sachverständige gegeben. Block und Hensel seien beide dazu auch aufgefordert gewesen, um die Kinderpsychiaterin bei ihrer Begutachtung zu unterstützen. Bott nutzt den Gedankenanstoß und greift Rieks' Aussage auf: Seine Mandantin Block habe "eben nicht die Lebens- und Berufserfahrung", um zu wissen, dass sie diese Unterlagen der Gutachterin nicht hätte geben dürfen. Zudem habe es sich bei den Unterlagen um Beweisanträge gehandelt, die ohnehin in die Hauptverhandlung eingeführt werden sollten – sie seien also gerade nicht geheim, weshalb keine Verdunklungsgefahr bestehe, die einen Haftgrund darstellt (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 b) der Strafprozessordnung (StPO)).
Neben Beweisanträgen war in dem Umschlag aber auch ein Brief einer Bekannten von Block, der damit beginnt, dass sie ihn in der Hoffnung schreibe, jemand wie "die Kinderpsychologin" würde ihn lesen. So zitiert es Hildebrandt, die nach wie vor nicht locker lässt. Das Verständnis für die Laiin Block, um das Bott sie wiederholt eindringlich bittet, ist in den Gesichtszügen der Vorsitzenden nicht zu erkennen.
Anwalt Dr. Marko Voß, der den ebenfalls angeklagten Familienanwalt der Blocks, Dr. Andreas Costard, verteidigt, mischt sich daraufhin ein. Er versucht es gar nicht erst auf die Tour, um Verständnis für Blocks Verhalten zu werben und es wie Bott emotional zu rechtfertigen. Stattdessen geht er in die Offensive: Er sei überrascht, dass das jetzt so groß gemacht werde. Verdunkelungsgefahr sei schon nicht gegeben, weil die Gutachterin erkennbar "viel zu professionell" sei, um sich von Unterlagen beeinflussen zu lassen, die ausgerechnet die Eltern der zu begutachtenden Kinder ihr zusteckten. Das habe auch Block gewusst. Die für einen Haftgrund erforderliche Gefahr für die Wahrheitsermittlung habe nicht vorgelegen.
Ob das die Kammer überzeugt? Juristisch kommt es entscheidend darauf an, ob das Gericht auch noch in Zukunft die Verdunkelungsgefahr sieht, und zwar nicht nur auf die Gutachterin bezogen, sondern auf den gesamten Prozess. Diese Gefahr wird aber immer schwieriger anzunehmen sein, je weiter ein Verfahren bereits fortgeschritten ist: In einem langwierigen Verfahren wie dem Block-Prozess sind mit jedem Verhandlungstag noch weniger Beweismittel offen, die durch Handlungen wie die von Block beeinflusst werden könnten. Die Kammer hatte kürzlich angekündigt, mit ihrem Beweisprogramm fast durch zu sein.
Staatsanwaltschaft will keinen Haftbefehl beantragen
Die Staatsanwaltschaft wolle nicht so weit gehen, einen Haftbefehl zu beantragen, sagt Staatsanwalt Marvin Steinberg am Montag. Die Voraussetzungen lägen aber vor, betont er. Davon scheint auch Hildebrandt auszugehen: "Da müssen wir nicht viel diskutieren, das ist der Versuch einer Verdunklungshandlung", sagt sie in kompromisslosem Tonfall. Sie könnte den Haftbefehl auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft nach eigenem Ermessen erlassen, denn nach § 125 StPO ist die Staatsanwaltschaft nur im Ermittlungsverfahren für Haftbefehle zuständig. Da die Verfahrensherrschaft mit der Anklageerhebung auf das Gericht übergeht, braucht die Kammer für den Erlass von Haftbefehlen im laufenden Hauptverfahren keinen Antrag der Staatsanwaltschaft mehr.
Hildebrandt hat im bisherigen Prozessverlauf immer wieder gezeigt, dass sie konsequent ihr Verständnis der Prozessordnung durchsetzt, egal welche noch so emotionalen Vorträge an sie gerichtet werden. Einige der Verteidiger:innen kritisieren sie dafür regelmäßig scharf, weil sie der Meinung sind, die Vorsitzende agiere in ihrer Verfahrensleitung unverhältnismäßig. Hildebrandt hatte von Beginn des Block-Prozesses an klargemacht, dass sie das Verfahren führt und sich dabei von niemandem hereinreden lässt. Nicht einmal, als sämtliche Verteidiger:innen, Nebenklagevertreter:innen und die Staatsanwaltschaft einen gemeinsamen Antrag stellten, ließ sie sich beeindrucken und wies ihn trotzdem ab.
Wie viel Beweisprogramm kommt noch?
Es kommt nun auf die Bewertung von Hildebrandt und ihrer Kammer an. Hat Block versucht, die Sachverständige zu beeinflussen? Besteht angesichts der fast abgeschlossenen Beweisaufnahme wirklich noch die Gefahr, Beweise zu verdunkeln? Die Kammer hatte mit Jonathan G. am letzten Verhandlungstag ihren letzten Zeugen entlassen. Damit steht in ihrem Beweisprogramm nur noch der Abschluss der Befragung der Hauptermittlungsführerin. Diverse Anwälte hatten jedoch schon angekündigt, noch so einige Beweisanträge stellen zu wollen. Wie viele Beweismittel tatsächlich noch offen sind, steht also noch gar nicht fest.
Die Nebenklage jedenfalls scheint mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keinen Haftbefehl zu beantragen, nicht ganz glücklich zu sein. Er könne nicht über die Staatsanwaltschaft hinausgehen, erklärt Stephan Hensels Anwalt Dr. Philip von der Meden: "Das steht mir nicht zu." Ihn stört allerdings, dass in den Unterlagen auch ein Brief auf Rumänisch gewesen sei, der "schwere Verleumdungen" enthalte, die Hensels Sexualsphäre beträfen – möglicherweise geht es um die Pädophilievorwürfe gegen den Vater der Kinder. Gegenüber LTO sagte von der Meden im Nachgang des Verhandlungstages, er habe aber bewusst keinen Haftbefehlsantrag gestellt. Das Gericht werde "von Amts wegen tun, was es für erforderlich hält."
Anwalt Dr. Sascha Böttner versucht am Dienstag einmal mehr, den Spagat zu meistern, nicht sein eigenes Mandat zu überschreiten, gleichzeitig aber auch nicht den Kollegen tatenlos zusehen zu können. "Ich bin nicht der Verteidiger von Frau Block, auch wenn mein Mandant das gerne hätte, das kann ich nicht, das darf ich nicht", erklärt er. Für seinen Mandanten Tal S., der seine Beteiligung an der Entführung bereits gestanden hat, wäre es eine zusätzliche Last, wenn noch jemand anderes in Untersuchungshaft müsse, meint er.
Deshalb bittet er darum, auf Block noch einmal einzuwirken, sodass sie sich selbst erklären möge. Die Vorsitzende entgegnet, Block wolle nun einmal nicht. Um Diplomatie ringend erklärt Böttner, man müsse Block vielleicht noch einmal die Bedeutung des Vorfalls erklären und sie fragen, ob sie wirklich nichts selbst dazu sagen wolle. Hildebrandt sieht sich dadurch nicht zum Handeln veranlasst, bei Böttners Kollegen scheinen die Worte aber angekommen zu sein: Bott bittet um eine kurze Pause, um sich mit seiner Mandantin zu besprechen. "Will Frau Block sich dazu jetzt doch äußern?", fragt die Richterin nach. "Das will ich ja besprechen", entgegnet Bott angespannt.
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Block gibt doch noch Erklärung ab
Als es weitergeht, ergreift dann tatsächlich die Hauptangeklagte das Wort. "Tut mir sehr, sehr leid, das war nicht meine Absicht, hier irgendwas zu verdunkeln", sagt sie. Sie habe die Beweisanträge bei einem Treffen mit der Kinderpsychiaterin im Rahmen der Begutachtung dabeigehabt. An dem Tag habe sie außerdem den Brief im Briefkasten gefunden, deshalb habe sie ihn auch gleich mit in den Umschlag gesteckt. Er stamme von der Mutter der besten Freunde ihrer Kinder, sie habe ihn vorher gar nicht gelesen. Block habe gedacht, es wäre ja schade, wenn die Beweismittel nicht gehört würden. Die Gutachterin habe ihr auch gesagt, sie könne ihr die Unterlagen "gerne mitgeben". Warum sie allerdings einen Brief in den Umschlag steckte, den sie nicht gelesen haben will, ergibt sich aus ihrer Schilderung nicht.
Die Gutachterin stimmt auf Nachfrage der Version, die Block erzählt, zu – aber nur zum Teil. Sie habe zugestimmt, dass Block ihr etwas mitgeben könne, was für das Gutachten relevant sei. "Ich habe aber nicht gesagt, dass ich gerne Beweisanträge mitnehme und lese." Hätte sie gewusst, was für Unterlagen in dem Umschlag waren, hätte sie ihn nicht angenommen. So ließ sie sich die Unterlagen erst einmal geben, zu Hause habe sie dann aber gedacht: "Hm, was mache ich jetzt damit?" Besonders der Brief sei nicht Teil der Akte gewesen, ihr in Bezug auf Blocks Sohn aber relevant vorgekommen.
Zum Schluss bemüht sich Bott ein letztes Mal um das Verständnis der Richterin. Die Warnung sei "wirklich klar", "massiv" angekommen. Man habe nichts mehr zu befürchten. Hildebrandt lässt ihn abblitzen: "Ich hatte es so verstanden, dass das im November schon deutlich genug war." Ein letztes Mal versucht der Verteidiger es noch: "Ich appelliere da wirklich eindringlich. Wenn man da das Fingerspitzengefühl hat…", versucht er, die Vorsitzende zu erreichen. Die schneidet ihm das Wort ab: "Herr Bott, wir sind an Gesetz und Rechtsprechung gebunden", beendet sie das Thema.
Zu welchem Ergebnis sie das führt, dazu lässt sie wie üblich nichts durchblicken. Das Gericht werde prüfen, wie es mit dem Vorfall umgeht, heißt es abschließend. Am Dienstag entscheidet sich das aber nicht mehr.
Auch am Mittwoch wird es jedenfalls planmäßig zunächst mit der Gutachterin weitergehen, wohl weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch wie sich am Dienstag mal wieder gezeigt hat: Im Block-Prozess, da weiß man nie.
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