Die Verteidigung um Ingo Bott versuchte, den mutmaßlichen Chef-Entführer David Barkay als eigentlichen Strippenzieher der Silvester-Aktion darzustellen. Im Hintergrund: Der Hebräisch-Dolmetscher und Botts Kollegin Paula Wlodarek. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool/Markus Scholz.
Kafka, Diana und David Barkay: Die Block-Verteidigung versucht, den mutmaßlichen Chef-Entführer als Strippenzieher darzustellen. Wer brachte die Kinder zuerst in Gefahr? "Profis" hätten bei der Aktion wohl nie mitgemacht.
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Am Dienstag wird die Videovernehmung des zweiten mutmaßlichen Fluchtwagenfahrers aus Israel fortgesetzt. Die an die Saalwand geworfene Übertragung ist durch das Licht der gegenüberliegenden Fenster schwer zu erkennen, auch für die Verteidiger:innen. Immer wieder meinen sie, zu sehen, wie der israelische Anwalt neben Thach K. ihm hinter vorgehaltener Hand etwas zuflüstert – sie befürchten, dass er ihm taktische Antworten vorsagt. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt kann aber die Vorhänge nicht zuziehen lassen, da sonst die Befragenden für den Zeugen nicht sichtbar sind. Auch dem Anwalt kann sie nur die Bitte weitergeben, er möge seinem Mandanten nichts vorsagen.
Um Thach K. selbst geht es dann aber erstaunlich wenig. Denn immer wieder enden seine Antworten bei dem Mann, dem er blind vertraut haben will und von dem er sich heute bitter enttäuscht und ausgenutzt fühlt: David Barkay. Dass der Zeuge so wenig selbst zu berichten weiß und alle Fragen am Ende zum Ex-Mossad-Agenten Barkay führen, ist ein gefundenes Fressen für die Verteidiger:innen. Sie stürzen sich darauf, David Barkay als allein agierenden, eigensinnigen Manipulator darzustellen, der jeden anlügt und betrügt, den er trifft – einschließlich der Angeklagten. Barkay habe die Entführung auf eigene Faust durchgeführt, in der Hoffnung, sich als Problemlöser für wohlhabende Kunden in Deutschland etablieren zu können, so die These von Dr. Ingo Bott, Dr. David Rieks und Dr. Marko Voß. Sie verteidigen Christina Block, ihren Lebensgefährten Gerhard Delling und den Anwalt der Block-Familie, Dr. Andreas Costard.
Zeuge: Profis hätten bei der Aktion nie mitgemacht, wir aber waren "leicht zu verarschen"
Der per Video aus Israel zugeschaltete Thach K. erhebt am Dienstag eigene Vorwürfe gegen seinen Ex-Chef. Barkay habe alles über ihn gewusst, über seine familiäre Situation und den Sorgerechtsstreit mit seiner Ex-Frau um das gemeinsame Kind. Barkay habe ihn manipuliert und ausgenutzt. "Als Mensch, der andere Menschen lesen kann, hat er auch mich gelesen", erklärt der 42-jährige Israeli. Sein Tonfall klingt bitter. Hatte Barkay also die Lage von Block genutzt, um K. für das chaotische Entführungsunternehmen zu gewinnen?
Seit die israelischen Zeugen auf der Bildfläche erschienen sind, wird im Saal immer wieder die gleiche Frage gestellt: Warum wurden ausgerechnet sie für die Entführung ausgesucht? Wie kamen ein Ingenieur, ein Projektmanager, ein Karate-Trainer und eine Start-up-Managerin aus Israel ohne irgendeine relevante Qualifikation dazu, Kinder von Dänemark nach Deutschland zu entführen? Der mutmaßliche Fluchtwagenfahrer K. liefert nun am 61. Verhandlungstag endlich eine Erklärung dafür: Weil Profis bei der Aktion nie mitgemacht hätten. Barkay habe sie angeheuert, weil sie "einfache Leute" waren – "leicht zu beeinflussen, leicht zu verführen, leicht zu verarschen."
Nicht nur die Verteidigung, auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage reagieren mehrfach ungläubig auf die Aussagen des Zeugen. Der Zeuge meint, bis die Gruppe in der Silvesternacht 2023/24 bereits auf dem Weg nach Dänemark waren, seien keine genauen Pläne besprochen worden – das hatten Barkay und Keren T. ganz anders geschildert. "Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen. Sie sind da die ganze Zeit zusammen in diesem Hotel, wissen, warum Sie da sind, aber Sie sprechen nicht darüber?", fragt etwa Dr. Tanja Jeney, die Anwältin der Kinder. Eine Erklärung dafür liefert Thach K. nicht. Sie hätten einfach getan, was ihnen Barkay sagte.
Befragung über Bande
Verwirrung gibt es auch um die behaupteten Interaktionen des Zeugen mit der Hauptangeklagten Christina Block. Wann er genau wo mit ihr sprach, lässt sich bis zum Schluss nicht ganz eindeutig klären. Nur, dass sie nicht viel selbst gesagt habe, da ist sich K. sicher. Barkay habe schnell wieder die Unterhaltung übernommen.
Die Sprachbarriere sorgt dabei auf beiden Seiten der Richterbank und der Videoübertragung für Frustration. Es muss viel über Bande gespielt werden heute: Zwischen Hebräisch und Deutsch kann fast niemand so wirklich überprüfen, was bei der anderen Seite wirklich angekommen ist. Zwischendurch ruft der deutsche Anwalt des Zeugen sogar kurz in Israel an, um seinen erzürnten Kollegen mit einer Erklärung der Situation zu besänftigen.
Besonders bei verschachtelten oder mehrschrittigen Fragen geht merklich etwas auf dem Weg verloren. Wenn dann auch noch die Fragen häufig mehrfach umgestellt werden, damit die Kammer sie zulässt, stößt auch der stets sehr bemühte Dolmetscher an die Grenzen seiner Vermittlungskünste. Insbesondere herauszuarbeiten, was der Zeuge aus irgendeiner anderen Quelle als David Barkay wusste, erweist sich als schwierig. Nur eines wird einmal mehr deutlich: Jedenfalls was den Informationsfluss der Operation anging, führen alle Spuren zu David Barkay.
Wie Prinzessin Diana
Die Krönung des Übersetzungschaos kommt, als Ingo Bott Thach K. zu Aussagen befragen will, die er in einem Interview mit dem israelischen TV-Sender Channel 12 geäußert haben soll. Er habe mit Block mit Champagner angestoßen, ihr gesagt, sie sei "wunderschön wie eine Prinzessin". Weil er keine beglaubigte Übersetzung der Sendung mitgebracht hat, lässt Bott seine Kollegin Paula Wlodarek den Ausschnitt, auf den es ihm ankommt, vom Laptop und ins Mikrofon abspielen – die Audioanlage im Saal ist ja schon von der Videoübertragung belegt. Der Hebräisch-Dolmetscher übersetzt simultan mit, während aus dem Laptop von Botts Kollegin sehr schnell gesprochenes, aufgeregtes Hebräisch erklingt: "Ich fuhr weiter und fuhr zum Hotel zurück und wir hatten Champagner, ich meine wir hatten Kinder gerettet. Die Mutter, sie war glücklich, sie hatte gar nicht mehr damit gerechnet. Sie sah wie Prinzessin Diana aus. 'Du siehst wie eine Prinzessin aus', habe ich gesagt."
Unsicher bleibt aber, wann sich das abgespielt haben soll. Der Zeuge meint, nach der Aktion habe er nicht noch einmal mit Block im Hotel gesprochen. Auf der Aufnahme klingt aber es so, als habe er mit Block nach der Aktion im Hotel gesprochen. Die Aufnahme scheint jedoch eher wie ein Zusammenschnitt des Interviews.
Dem Zeugen K. ist wichtig: Barkay habe ihn nie über irgendwelche Pläne informiert und er habe meistens nicht wirklich gewusst, was er da gerade warum mache. Nur drei Elemente habe Barkay durchgängig wiederholt: "Pädophilie, Gewalt, Entfremdung". Das seien die Vorwürfe gegen den Vater der Kinder, Stephan Hensel, gewesen. Konkreter? Weiß er nicht. Nachweis? David Barkay. Hensel hat diese Vorwürfe vollumfänglich zurückgewiesen.
Glaubhaft, unbrauchbar oder ganz egal?
Wie zu erwarten, fallen die anschließenden Bewertungen der Aussage von Thach K. sehr unterschiedlich aus. Christoph Henckel, der in Dr. Philip von der Medens Abwesenheit Nebenkläger und Block-Ex-Mann Stephan Hensel vertritt, hält die Aussage für glaubhaft. Dies werde von kleinen Abweichungen gerade unterstrichen. Thach K. habe zudem stets klargestellt, was er selbst erinnere und was ihm nur berichtet worden sei. Die knappe Erklärung des Nebenklagevertreters verwundert zumindest in dieser Hinsicht etwas: Selbst der deutsche Anwalt des Zeugen hatte darauf hingewiesen, man müsse den Zeugen ausdrücklich fragen, was er selbst wahrgenommen habe. Ansonsten kam oft erst nachträglich durch Zufall heraus, welche der Aussagen des Zeugen tatsächlich Ansagen von David Barkay gewesen seien.
Marko Voß resümiert, die belastenden Aussagen von Barkay und Keren T. könne man nicht verwerten, weil zu viele Widersprüche zu anderen Zeugen wie Thach K. bestünden. Damit setzt er seine Verteidigungslinie der letzten Wochen fort: Kann von zwei Versionen nur eine richtig sein, müsse man in dubio pro reo davon ausgehen, dass keine richtig sei – und damit auch jene Aussagen, die seinen Mandanten als "Fixer" von Eugen Block zur zentralen Handlungsfigur machen sollten. Auch Ingo Bott meint, "für die Wahrheitsfindung" sei die Aussage von K. "schlicht unbrauchbar".
Gül Pinar, die den Sicherheitsunternehmer Andreas P. vertritt, ist dagegen "ganz egal", welcher Version man denn nun glaube: In keiner davon deute irgendetwas auf eine Beteiligung ihres Mandanten hin, also spiele es keine Rolle, welcher man glaube. Auch die Verteidiger von Blocks mitangeklagter Cousine und ihrem Ehemann können nur einmal mehr darauf verweisen, das alles habe – wie "von vornherein klar gewesen" sei – nichts mit ihren Mandanten zu tun und man verstehe nicht, warum diese noch hier sitzen müssten. Anträge darauf, ihnen zumindest die Anwesenheitspflicht zu erlassen, hatte die Kammer in der Vergangenheit abgelehnt – mit Verweis auf ein baldiges Prozessende noch im August. Das aber scheint bereits wieder außer Reichweite gerückt zu sein.
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Wer brachte die Kinder in Gefahr?
Marko Voß hatte beantragt, Akten aus dem Parallelverfahren gegen unter anderem Ex-BND-Chef Dr. August Hanning beizuziehen. Das war allerdings abgelehnt worden. Voß kritisiert diese Entscheidung als "insbesondere vor dem Hintergrund der geradezu kafkaesken Befragung der Hauptermittlungsführerin nicht nachvollziehbar" . Den kafka-typischen Eindruck einer absurden, sinnfrei scheinenden Situation ohne Ausweg konnte man nach zähen Stunden des immer gleichen Ablaufs aus Frage, Antwortverweigerung, Beanstandung, Kammerberatung, Ablehnung und Beschwerde dagegen durchaus nachvollziehen.
Ingo Bott hatte sich dem Kollegen angeschlossen und betont, das gelte auch für die Aktenbeiziehung aus dem Verfahren gegen Stephan Hensel und seine neue Ehefrau: Es sei für die Frage der Schäden in der seelischen Entwicklung und damit für die Straf- und Rechtsfrage relevant, was hierzu in dem zeitlich früheren Verfahren festgestellt wurde. Heute will dem niemand noch etwas hinzufügen. Nebenklagevertreter Dr. Philip von der Meden kommentierte gegenüber LTO, Blocks Verteidigung habe schon nach § 406e Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) Akteneinsicht in das Verfahren erhalten. Auf den Weg der Akteneinsicht mit anschließendem Beweisantrag für die Unterlagen, die die Verteidigung für relevant hält, hatte die Vorsitzende Richterin immer wieder verwiesen. Von der Meden meint aber, den Grund dafür zu kennen, dass die Block-Verteidigung davon keinen Gebrauch mache: Sie trage aus dem Verfahren nichts vor, weil es ausschließlich Block belastende Beweismittel enthalte, etwa bezogen auf behauptete Übergriffe der Mutter auf ihre Kinder.
Zudem komme es für die strafschärfende Qualifikation des § 235 Strafgesetzbuch (StGB), um die hier vor Gericht durchgängig gerungen wird, auf die Gefahr einer seelischen Schädigung an. Diese liege bei "einer Entführung durch schwarz maskierte Gangster", bei der die Kinder gefesselt durch einen nächtlichen Winterwald getragen wurden, "ohne jeden Zweifel vor".
Ingo Bott konterte gegenüber LTO, die Kammer habe auf die Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 08.11.2018, Az. 4 StR 61/18) zur vergleichbar gefassten Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 StGB) hingewiesen. Nach dieser Rechtsprechung ist für den Fall, dass schon vor Tatgeschehen Schäden oder die Gefahr von Schäden bestanden haben, festzustellen, "ob durch das anklagegegenständliche Geschehen die Gefahr verursacht [wurde], die bereits vorhandenen oder zu befürchtenden Schäden in erheblichem Maße zu vergrößern bzw. die wegen einer bereits gegebenen individuellen Schadensdisposition bestehenden Gefahren messbar zu steigern". Die Frage nach der Gefahr einer seelischen Schädigung der Kinder lasse sich also – so Botts Logik – nicht für das Kindesentziehungsverfahren gegen die Mutter beurteilen, ohne die Erkenntnisse derselben Staatsanwaltschaft diesbezüglich im zeitlich vorgelagerten Kindesentziehungsverfahren gegen den Vater einzubeziehen. "Die Nebenklage im Prozess gegen Frau Block kennt dieses Verfahren sehr gut", erinnert Bott seinen Kollegen. Dort seien die Rollen vertauscht: Hensel sei dort Angeklagter und Nebenklagevertreter von der Meden der Verteidiger, während die hier angeklagte Block dort als Geschädigte auftritt. Das Verfahren liegt nach einigem Hin und Her zwischen Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft nun bei derselben Jugendschutzkammer, die auch im Block-Prozess zuständig ist, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte.
Weiter geht es am nächsten Mittwoch mit dem vorerst letzten Zeugen aus den Reihen der mutmaßlichen Entführer: Jonathan C., der laut eigener Aussage als Model arbeitet und angeblich erst sehr kurzfristig zu dem Team stieß. Er hatte sich erst Anfang des Jahres in den Medien zu Wort gemeldet und hat nun ebenfalls freies Geleit zugesichert bekommen. Ob er tatsächlich selbst erscheinen wird, bleibt abzuwarten.
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