Gab es das Treffen mit den Entführern im Grand Elysée wirklich? Für die Hauptangeklagte Block könnte die Zeugenaussage am Montag gelegen kommen. Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz.
Der zweite mutmaßliche Fluchtwagenfahrer berichtet per Videoschalte von der Entführung in der Silvesternacht: Beim Chef der Israelis, David Barkay, seien alle Fäden zusammengelaufen. Christina Block könnte noch etwas anderes gelegen kommen.
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Mit dem 42-jährigen Thach K. sagt am Montag ein weiterer mutmaßlicher Tatbeteiligter in dem Kindesentziehungs-Prozess gegen die Hauptangeklagte Steakhaus-Erbin Christina Block aus. Er soll der zweite Fluchtwagenfahrer sein, der als Teil der Israeli-Gruppe die zwei jüngsten Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark nach Deutschland geholt haben soll.
Er tritt aber nicht direkt vor dem Hamburger Landgericht (LG) in den Zeugenstand, stattdessen schaltet ihn sein Anwalt in Israel per Videoübertragung aus dem Büro hinzu. Eine solche Videovernehmung ist nach § 247a Abs. 1 S. 1 Hs. 2 iVm. § 251 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zum Beispiel dann, wenn nicht zu beseitigende Umstände einen Zeugen daran hindern, anzureisen, seine Aussage aber für die Wahrheitsfindung wichtig ist.
Die Umstände, die K. daran hindern dürften, nach Deutschland vor Ort im Block-Prozess zu erscheinen: Er wird wegen der Entführung der beiden minderjährigen Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 international gesucht. Verlässt er Israel, riskiert er Verhaftung und Auslieferung nach Deutschland. So ist es bereits seinem mutmaßlichen Kollegen Tal S. widerfahren, dem bisher einzigen Geständigen der sieben in diesem Verfahren Angeklagten. S. sitzt auch als einziger Angeklagter in Untersuchungshaft.
Verteidiger kritisiert Videovernehmung
Die Verteidigung kritisiert, dass K. per Videoschalte vernommen wird, wie es schon bei anderen israelischen Zeugen diskutiert worden war: Der Anreiz, die Wahrheit zu sagen, sei viel geringer, wenn ein Zeuge nicht persönlich vor Ort auftaucht. Das freie Geleit, das die Staatsanwaltschaft etwa dem Schlüsselzeugen und Israeli-Chef David Barkay von der Staatsanwaltschaft zugesichert hatte, damit er nach Hamburg kommt, um auszusagen, schützt nämlich nur vor Verhaftung wegen der angeklagten Straftat. Es verhindert aber nicht die Festnahme, sollte ein Zeuge zum Beispiel mit einer Falschaussage vor Gericht eine neue begehen. Außerdem wirkt ein Kreuzverhör natürlich anders, wenn der Zeuge nicht 4000 Kilometer vom LG Hamburg entfernt vor einer Webcam sitzt. Anders ging es aber nun laut Gericht nicht, also müssen die Verteidiger:innen am Montag mit der Videobefragung leben. Auch Thach K. hatte von der Staatsanwaltschaft zwar freies Geleit zugesichert bekommen, wie eine Sprecherin bestätigte. Die Kammer hatte dennoch die Videovernehmung angeordnet, weil sie davon ausging, dass gem. § 247a Abs. 1 S. 1 Hs. 1 StPO die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen bestünde, wenn er in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden vernommen würde, so eine Gerichtssprecherin. Das sei durch eine entsprechende fachärztliche Einschätzung gelegt worden.
Die Tücken zeigen sich schnell: Zwischendurch muss der Techniker kommen, weil die Verbindung abreißt. Dr. Marko Voß, der den mitangeklagten Familien-Anwalt der Blocks verteidigt, Dr. Andreas Costard, will auch erst einmal wissen, wie man denn überhaupt sicher sein könne, dass der Mann mit Glatze und grauem T-Shirt auf dem Video wirklich K. ist. Staatsanwalt Marvin Steinberg kann ihn aber identifizieren, sein Anwalt hält zudem den Personalausweis in die Kamera, auf dem man verschwommen ein Foto erkennt, das zu dem Gesicht neben ihm passt. Dann schwenkt der israelische Anwalt seine Webcam kurz durch sein Büro: "The door – locked. A very nice picture. And that's the view of Israel, and that's it", beschreibt er und hält die Kamera zum Fenster hin, woraufhin die Hamburger Zuschauer Skyline Hochhäuser zu Gesicht bekommen.
Das müsse "dann wohl reichen", akzeptiert Voß zähneknirschend, schiebt aber noch hinterher: "Auch wenn man natürlich nicht sehen kann, ob sich da vielleicht jemand weggeduckt hat."
Immer wieder lautet die Antwort: "David Barkay"
Dann soll K. erst einmal seine Sicht der Dinge schildern. Der Hebräisch-Dolmetscher übersetzt, was der Israeli zur Vorbereitung und Durchführung der Aktion in der Silvesternacht zu sagen hat. In den wesentlichen Eckpunkten deckt es sich mit dem, was die anderen Zeugen Keren "Olga" T., Said B. und S. gesagt haben: Man habe geglaubt, die Block-Kinder vor einem gefährlichen Vater retten zu müssen. Ihnen sei dabei mehrfach versichert worden, das sei alles legal, Mutter Block habe davon gewusst. Erst am Ende habe es für die Israelis ein unschönes Erwachen gegeben, nämlich als sich herausgestellt habe, dass die Entführung möglicherweise doch nicht ganz so legal gewesen sein könnte.
Wie T., B. und S. lautet K.s Antwort auf viele Fragen immer wieder: "David Barkay." Der Ex-Mossad-Mitarbeiter und mutmaßliche Kopf der Israeli-Truppe habe die Kontakte hergestellt. Er habe die Pläne gemacht, er habe ihnen gesagt, was sie wie machen sollen. K. habe dem mutmaßlichen Chef-Entführer einfach alles geglaubt, dieser hätte als Ex-Agent schließlich gewusst, wie man "sowas macht".
"Mein Auftrag war nicht, David irgendwelche Fragen zu stellen", sagt K. Wenn man mehr wissen wolle, müsse man also Barkay fragen. Dessen Vernehmung ist aber erst vor zwei Wochen zu Ende gegangen – nach satten neun Tagen Befragung. Wie schon die zuvor befragten Israelis betont K., auf die Legalität der Aktion vertraut zu haben. Er gibt aber im Gegensatz zu ihnen zu, das Team habe geahnt, dass es eine "gewisse graue Zone" gebe.
Von wem kam die "golden data"?
In einigen wesentlichen Detailfragen weicht K. mit seinen Aussagen aber von denen der anderen Israelis ab. So hat es nach übereinstimmenden Aussagen ein sehr wichtiges Treffen Ende Dezember 2023 gegeben, an dem unter anderem Block und die Israelis teilgenommen haben sollen. Treffpunkt: Das Grand Elysée Hamburg, das der Block-Familie gehört.
So hatte Barkay behauptet, dieses mutmaßliche Treffen mit Christina Block habe am 27. Dezember 2023 stattgefunden. Es ist ein wesentliches Indiz für die Staatsanwaltschaft, um ihre Anklage zu stützen, weil die davon ausgeht, dass Mutter Block zumindest teilweise in die Entführungspläne eingeweiht war. T. sprach allerdings vom 28. Dezember, B. hatte auf den 29. Dezember bestanden und K. wirft am Montag mit dem 30. Dezember als Datum des mutmaßlichen Treffens die nächste Version in den Raum.
Auch beim Thema Bezahlung widerspricht K. den übrigen Israelis. S. hatte ausgesagt, allen Mitmachern seien 10.000 Euro Bezahlung angeboten worden. Er habe jedoch abgelehnt, weil es ihm nur um die Kinder gegangen sei. T. bestätigte diese Version, Barkay habe das Geld auch an alle ausgezahlt. B. dagegen hatte erklärt, er habe nur einen Teil des Geldes bekommen. K. ist sich am Montag sehr sicher: Auch S. habe das Geld nicht abgelehnt, und auch er selbst habe nur einen Teil des versprochenen Betrags bekommen, so wie B. Für den bald seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzenden S. ist diese Aussage belastend: Eine finanzielle Motivation für die Kindesentziehung wäre nach § 235 Abs. IV Nr. 2 StGB strafschärfend.
Im Hotel Grand Elysée, das im Vorfeld der Entführung stets der Dreh- und Angelpunkt der Entführer gewesen sein soll, sei ihnen gesagt worden, sie seien "hier quasi VIP-Gäste", so K. Bei ihrem Treffen mit Block sei diese "sehr bewegt, sehr traurig" gewesen. "Sie hat uns viel Erfolg gesagt, mit Tränen in den Augen", erinnert sich der Israeli. Die so wichtige "golden data", also die Information, die alles erst möglich gemacht habe, sei erst am 31. Dezember selbst gekommen: Erst so kurzfristig hätten die Eingeweihten erfahren, dass die Kinder mit ihrem Vater zum Feuerwerk aus dem dänischen Haus gehen würden, was den Zugriff erst ermöglicht habe.
Die übrigen Israelis hatten ausgesagt, diese "golden data" sei von Christina Block selbst gekommen, was für ihre mögliche Verurteilung als Tatbeitrag eine entscheidende Rolle spielen könnte. K.s geht aber in die andere Richtung: Die Nachricht sei von einer der Töchter von Block "oder einem Kindermädchen" gekommen.
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Erst Wein im Flugzeug, dann Enttäuschung
Eine weitere Ungereimtheit gibt es beim Thema Alarmknöpfe. K. gibt an, vorher habe schonmal "ein Team aus dem Balkan, aus Serbien" versucht, "die Kinder zurückzuführen". Deshalb würden die Kinder von der dänischen Polizei ausgehändigte Alarmknöpfe tragen, habe Barkay seiner Israeli-Truppe vor der Aktion gesagt. Die anderen Zeugen hatten dagegen angegeben, von den Alarmknöpfen völlig überrascht worden zu sein. Aufnahmen der aktivierten Alarmknöpfe hatten im Gerichtssaal bereits für Bestürzung gesorgt.
Für K. sei dagegen überraschend die Ansage gekommen, sie sollten die Kinder "zu dem Wald an der Grenze bringen". Das sei ihm "ganz schön komisch" vorgekommen: “Warum sollten wir die Kinder in einen Wald bringen?" Trotzdem sei er erst einmal von einer erfolgreichen Mission ausgegangen, als die Kinder wieder in Deutschland bei ihrer Mutter waren. "Wir haben im Flugzeug eine Flasche Wein bestellt, um zu feiern, dass die Kinder gerettet sind", berichtet er.
Als sie dann spätestens mit S.' Verhaftung begriffen, dass man sie getäuscht habe, hätten sie sich an Barkay gewandt: "Wir sagten: 'Wo sind denn all diese Rechtsanwälte von Christina, die meinten, das sei in Ordnung?' David hatte keine Antwort darauf."
Nach der Befragung durch die Richter:innen muss der Anwalt des Zeugen schon los, die Befragung geht gleich am Dienstag weiter. Dann sind die Nebenklage und Verteidiger:innen mit ihren Fragen an der Reihe. Letztere dürften sich dankbar auf die Widersprüche zum angeblichen Treffen im Hamburger Hotel und über die "golden data" stürzen. Es dürfte wieder zäh werden.
Red. Hinweis: Ergänzt um nachträgliche Informationen von Gericht und Staatsanwaltschaft (30.06.2026, 10:42 Uhr, jh).
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