Wie so oft die drei Verteidiger mit den größten Redeanteilen: Dr. Marko Voß (Andreas Costard), Dr. David Rieks (Gerhard Delling) und Dr. Ingo Bott (Christina Block). Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt,
Was darf eine zentrale Ermittlerin zum Block-Komplex aussagen? Am 59. Verhandlungstag zeichnet sich ab: Die Verteidiger bereiten sich schon auf die Revision vor. Und der Abschluss des Prozesses im August lässt sich wohl nicht mehr halten.
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So viele Fragen und dann darf die Zeugin nur so wenig dazu sagen. Auch am 59. Verhandlungstag reißt der Streit um die Aussagegenehmigung der Hauptermittlungsführerin nicht ab: Es ist am Donnerstag kaum mehr als eine Stunde vergangen schon gibt es die dritte längere Unterbrechung, damit die Kammer sich beraten kann. Was sie als Ergebnis anschließend mitteilen kann: Wo die Beamtin sage, dass eine Frage nicht von ihrer Aussagegenehmigung umfasst sei, da müsse und dürfe sie nicht antworten. Eine Ausweitung der Aussagegenehmigung wird nicht beantragt. Denn die Kriminalbeamtin ist in mehreren Ermittlungsverfahren tätig, bei ihr laufen die Fäden zusammen. Deshalb interessiert sich die Verteidigung von Christina Block so dafür. Etwa Anwalt Dr. Ingo Bott will diese Beschränkungen ihrer Aussagen nicht akzeptieren, ihm und der Verteidigung gehen aber die verfahrensrechtlichen Mittel aus – zumindest vor dem Landgericht (LG) Hamburg.
Es geht um eine sehr grundsätzliche Frage: Bilden die verschiedenen Ermittlungsverfahren wegen der Entführung der minderjährigen Block-Kinder in der Silvesternacht eigentlich einen Fall? Die Verteidigung hält die Aufspaltung in eine ganze Reihe einzelner Ermittlungsverfahren für künstlich und führt sie lediglich auf verfahrensökonomische Gründe zurück. So laufen einzelne Verfahren jeweils gegen den Vater Stephan Hensel wegen mutmaßlicher Entziehung derselben Kinder im Vorfeld der Entführung und gegen Dr. August Hanning und seinen Geschäftspartner u.a. wegen Beteiligung daran und an fabrizierten Pädophilievorwürfen.
Die Verteidigung kritisiert, durch die Aufspaltung gingen verfahrensübergreifende Erkenntnisse der Hauptermittlerin für die Verteidigung der Angeklagten verloren. Mit Ausnahme von Tal S., der bereits zu Beginn des Prozesses gestanden hatte, an der Durchführung der Silvesteraktion beteiligt gewesen zu sein, bestreiten alle Beschuldigten in den genannten Verfahren die Vorwürfe. Von Aussagen der auch in diesen Verfahren tätigen Hauptermittlerin erhoffen sich die Anwält:innen unter anderem Erkenntnisse darüber, wie die Ermittler:innen hier Umstände und Tatsachen bewerteten, die ihrer Meinung nach für die Fragen der Tatbestandsmäßigkeit einer Entziehung oder mutmaßlicher Tatbeiträge und damit die Schuldfrage eine wichtige Rolle spielen.
Pattsituation zu Polizeizeugin verzögert Verhandlung
Die Kammer stellt klar, sie werde ganz sicher nicht auf die Zeugin einwirken, Rechtsbruch zu begehen. Die Verteidiger:innen beeilen sich nachzusetzen, wie die Richterin denn auf die Idee komme, dass die Verteidiger das von ihr verlangen würden. Die Verteidigung stellt immer neue Anträge, ohne Erfolg. Auch unter den Verteidigern herrscht sichtbar zeitweise Unschlüssigkeit, wie man mit diesem Prozedere umgehen solle. Es wird untereinander, mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft beraten, scheinbar ohne Erfolg. Es kommt der Eindruck auf, dass teils aneinander vorbeigeredet wird. David Rieks bringt es auf den Punkt: Man verstehe die Position des Gerichts, dass nur Fragen im Umfang der Aussagegenehmigung Beantwortung finden können, es sei aber als Reaktion aus Revisionsgesichtspunkten notwendig, die daraufhin unbeantwortet gebliebenen Fragen zu protokollieren. Langsam zeichnet sich damit ein Perspektivwechsel bei der Verteidigung ab: Die Anwält:innen führen den Prozess zunehmend auch in Vorbereitung einer Revision.
Wenn das Urteil in dem nun bald seit einem Jahr laufenden Prozess gesprochen ist, können nach § 337 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft, sowie in den sie betreffenden Punkten gem. §§ 395, 400 StPO die Nebenklage dagegen Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Der wird dann aber nicht neu verhandeln, sondern nur auf Grundlage der Akten und der Verhandlungsprotokolle überprüfen, ob das Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht. In dem Fall müsste eine andere Kammer des LG dann noch einmal neu verhandeln – das gesamte bereits erfolgte Beweisprogramm müsste sie aber nicht in jedem Fall wiederholen.
Dass das Verfahren in die Revision gehen wird, daran hat hier wohl kaum jemand Zweifel. Die Anwälte müssen Rechtsfehler daher für das Revisionsgericht sichtbar machen: Etwa durch protokollierte Fragen, protokollierte Entscheidungen der Kammer und Anträge, über die sie entscheidet. Es werden also Fragen gestellt in dem Wissen, dass sie kassiert werden, Anträge gestellt, auf deren Erfolg sie sich keine Hoffnung machen – um konkrete Fälle für die Protokollierung zu schaffen. Die Befragung der Ermittlungsführerin, die schon in ihrer ersten Befragung im April ins Stocken geraten war, kommt daher nun nur noch langsam vorwärts: Immer wieder muss dokumentiert werden, dass die Zeugin die Aussage aufgrund fehlender Genehmigung verweigert, die Kammer muss die Einschränkung bestätigen. Die Verteidigung fordert die Kammer dann auf, eine Erweiterung der Genehmigung zu ersuchen, was die Kammer verweigert. Diese Verweigerung könnte die Verteidigung dann in der Revision als Verletzung der Sachaufklärungspflicht der Kammer rügen, wenn sie dadurch die Fragemöglichkeiten für die Verteidigung unzulässig beschränkt.
Kritik an Beeinflussung der Kinder-Aussagen durch Hensel
Gerhard Dellings Verteidiger Dr. David Rieks schafft es dann doch noch, ein paar Fragen zu stellen, die nicht erst von der Kammer beraten werden müssen: Er beschäftigt sich mit den Vernehmungen, die die Ermittlerin nach der Entführung mit den Kindern führte. Ihn interessiert dabei besonders der Umgang mit Aussagen, die möglicherweise vom Vater der Kinder beeinflusst wurden.
Die Zeugin erzählt, der damals 10-jährige Junge habe berichtet, dass ein Schloss auf eines der Autos geworfen worden wäre. Da er aber nicht in dem Auto gewesen war, auf welches das Schloss geworfen wurde, habe diese Aussage nicht von ihm kommen können. Sie habe deshalb nachgefragt, woher er das wisse. Der Junge habe erklärt, sein Vater hätte ihm das gesagt. Bei der ersten Befragung im Januar 2024 hätten die Kinder zudem behauptet, die Entführer hätten Serbisch gesprochen, dann hieß es Rumänisch. Der kleine Junge hatte gesagt, er wisse nicht, welche Sprache das sei. Bei Vernehmungen im Oktober 2024 habe er dann ausgesagt, es sei Hebräisch gewesen: Seine Mutter hätte die Entführer "engagiert", diese gehörten zu einem "israelischen Unternehmen", das wisse er dadurch, dass sie "Israelisch" sprächen, wird die Aussage des Jungen wiedergegeben. Ob der Zehnjährige auf diese Ideen und Wortwahl wirklich selbst gekommen war, daran hätte sie Zweifel gehabt und deshalb den Vater gebeten, die Kinder nicht zu beeinflussen. Auch der erste Hinweis der Ermittler auf die israelische Herkunft der Entführer sei von Hensel gekommen: "Die kommen nicht aus England oder [den] USA. Das war irgendein brutales Land", habe er der Polizei gesagt
Die Ermittlungsführerin stellt klar, sie hätte nicht den Eindruck gehabt, dass die Kinder in den Vernehmungen gelogen hatten, vielmehr sei sie überzeugt, dass die Kinder das glaubten, was sie erzählten. Woher sie die Informationen jedoch hatten, etwa aus den Medien, aus Gesprächen, oder eigener Erinnerung, das könne sie nicht sagen. Dass die Vernehmungsbeamten das ebenfalls bezweifelten und hinterfragten, lässt sich schon an den Fragen erkennen, die David Rieks aus den Vernehmungsprotokollen zitiert: Immer wieder wurden die Kinder gefragt, wie sie auf bestimmte Behauptungen kämen, woher sie Informationen hätten. Die Antwort lautet oft: Stephan Hensel.
Das alles bestätigt die Ermittlerin, das sei ihnen bewusst gewesen. Rieks stört sich dann aber daran, wie diese Skepsis über den Wahrheitsgehalt der Aussagen in die abschließende Beurteilung der Ermittler einfloss. So führt Rieks an, die Kinder hätten ausgesagt, nach der Ankunft auf dem Hof mehrere Stunden im kalten Wohnmobil haben warten müssen. Im Abschlussbericht habe die Beamtin dies als feststehende Tatsache dargestellt. Sie hatte aber auch ermittelt, dass nur etwa eine Stunde verging zwischen der Ankunft auf dem Hof und dem Foto, das Block mit den schlafenden Kindern zeigte, um den Behörden zu zeigen, dass sie und die Kinder wohlauf waren. Ja, das passe offensichtlich nicht zusammen, meint die Zeugin. Warum sie in ihrem Abschlussbericht dann die Aussage der Kinder als Fakt dargestellt habe? "Das kann ich Ihnen auch nicht erklären", sagt sie.
Zwei Anträge abgelehnt, zwei neue gestellt
Zum Abschluss geht es dann noch einmal um Anträge. Weitere Akten aus dem Verfahren gegen Hanning und seinen Geschäftspartner werden nicht beigezogen, die Kammer sieht keine Veranlassung dazu. Sie begründet, Pinar habe nicht begründet, was genau sie in den Akten denn Wichtiges zu finden hoffe, und könne immer noch einfach Akteneinsicht beantragen und darüber dann einen Beweisantrag stellen. Zudem gehe die Kammer ohnehin davon aus, dass Pinars Mandant Andreas P. in keine unmittelbare Kommunikation mit dem israelischen Entführer-Team, Hanning oder der Firma 360 eingebunden war, besonders weil Chef-Entführer David Barkay selbst ausgesagt hatte, P. nicht zu kennen.
Auch der gemeinsame Antrag aller Verteidiger:innen, die Richterin zu vernehmen, die am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG Hamburg) für den Sorgerechtsstreit zuständig war, wird abgelehnt. Hier ging es den Verteidiger:innen darum, herauszufinden, ob das OLG sich bei seiner Entscheidung im Januar 2024, die Herausgabe der Kinder an den Vater anzuordnen, noch als zuständig ansah (was die Nebenklage bestreitet) und ob diese Entscheidung darauf basierte, dass die Hauptermittlungsführerin die Aussage Blocks "Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung" als Teilgeständnis gewertet hatte. Die Kammer sieht aber die Relevanz für die Schuldfrage nicht; zudem dürfe die Richterin ohnehin nicht über die kammerinterne Beratung aussagen.
Philip von der Meden gibt der Kammer dann gleich noch zwei neue Anträge mit auf den Weg: Er will ein Schreiben mit Zustellnachweis von Hensels Familienrechtler Gerd Uecker verlesen, der im Oktober 2023 den Block-Familienanwalt Andreas Costard von seiner Rechtsauffassung in Kenntnis gesetzt habe, dass mit der Erklärung des OLG Hamburg, die dänischen Gerichte seien von nun an für den Fall zuständig, auch die Anordnung der Herausgabe der Kinder außer Kraft gesetzt worden sei und damit Block kein rechtliches Mittel mehr habe, um die Herausgabe ihrer Kinder zu erzwingen.
Darin sieht von der Meden die Begründung eines späteren Eventualvorsatzes für die den Angeklagten vorgeworfene Kindesentziehung nach § 235 Strafgesetzbuch (StGB), da durch Mitteilung dieser Rechtsauffassung jedenfalls Costard und seine Mandantin Block zumindest mit der Möglichkeit hätten rechnen müssen, dass Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht materiell nicht mehr hatte und damit ihre Kinder iSd. § 235 StGB entziehen konnte, sofern es darauf überhaupt ankäme.
Costards Verteidiger Dr. Marko Voß kontert, das Argument ergäbe schon in sich keinen Sinn, weil Block in dem Schreiben aufgefordert werde, auf ihre Rechte zu verzichten. Wenn sie aber nach Ansicht von Hensels Anwälten gar keine Rechte mehr gehabt habe, warum habe sie dann darauf verzichten sollen?
Mit einem weiteren Antrag will von der Meden noch eine Krankenakte des entführten Jungen als Beweis einreichen, schon die Staatsanwaltschaft äußerte allerdings Zweifel darüber, was er damit beweisen wolle.
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Wohl doch kein Prozessende im August
Die sich abzeichnenden Verzögerungen durch die Pattsituation bei der wichtigen Polizeizeugin zwischen Verteidigung und Kammer sind auch keine guten Nachrichten für den ambitionierten Plan der Kammer, im August noch das Verfahren abschließen zu können. Vorsorglich lädt sie die Kriminalbeamtin gleich auf sechs weitere Termine Ende August – danach würde es in die Sommerpause gehen, der nächste Verhandlungstermin wäre dann erst wieder für Ende September angesetzt. Das Ende des Verfahrens ist damit wohl doch wieder weiter in die Ferne gerückt.
Weiter geht es am 29. Juni, dann soll noch einmal ein neuer israelischer Zeuge per Videoübertragung aussagen.
Red. Hinweis: Wir haben die Überschrift sowie einen Satz im Text geändert, da für die Revision der 5. Strafsenat des BGH zuständig sein dürfte, der seinen Sitz nicht in Karlsruhe, sondern in Leipzig hat (29.06.2026, 12:35 Uhr, mk).
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