Oberstaatsanwältin Mona Paul und Staatsanwalt Marvin Steinberg sahen sich heute erneut mit Vorwürfen der Verteidigung konfrontiert. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool/Marcus Brandt.
Als eine Ermittlerin erklärt, dass das Verfahren gegen andere eingestellt wurde, weil man sich auf deren Wort verlassen habe, kochen im Block-Prozess die Emotionen über. Misst die Staatsanwaltschaft mit zweierlei Maß?
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Auch von Temperaturen jenseits der 30 Grad in Hamburg lässt sich der Block-Prozess nicht aufhalten. Die Anwälte krempeln nicht nur die sprichwörtlichen Ärmel hoch, die Fenster werden auf Durchzug gestellt und die ansonsten allgegenwärtigen schwarzen To-Go-Becher aus dem Gerichtsautomaten weichen Coladosen. Und dann macht man sich im Landgericht Hamburg mit vielen Trinkpausen und zumindest zwischenzeitlich gegenseitiger Rücksicht an den 58. Verhandlungstag.
Nach einigen Wochen Vernehmung der israelischen Tatbeteiligten ist heute wieder die Hauptermittlungsführerin dran. Zunächst berichtet sie von einem Gespräch mit der Tochter der Hauptangeklagten Christina Block, die gemeinsam mit ihrem jüngeren Bruder in der Silvesternacht 2023/24 von maskierten Männern beim Vater in Dänemark entführt und nach Deutschland gebracht worden war. Block verteidigt sich hier vor Gericht gegen den Vorwurf, die Aktion beauftragt zu haben. Die Kriminalbeamte schildert, dass das Mädchen berichtet habe, mehrere Menschen gebeten zu haben, ihr zu helfen, also sie zurück zu ihrem Vater zu bringen. Keiner habe ihr zugehört. Dr. Marko Voß, der den ebenfalls angeklagten Vertrauensanwalt der Blocks Dr. Andreas Costard verteidigt, fragt daraufhin, warum das nirgends in den Akten stünde. Die Ermittlungsführerin kann ihm aber auch nicht erklären, warum sie dazu keinen Vermerk fertigte: "Hätte ich machen müssen, habe ich nicht gemacht. Dafür habe ich keinen guten Grund."
Aussagegenehmigung erneut Streitpunkt
Beim ersten Vernehmungstermin der Hauptermittlungsführerin hatte es viel Streit um ihre Aussagegenehmigung gegeben. Heute setzt sich dieser Streit fort. Viele Fragen der Verteidiger haben mit den diversen parallel laufenden Ermittlungen und Verfahren zu tun, die in dem Komplex Block laufen. Besonders oft geht es um Stephan Hensel, der Vater der Kinder, und seine neue Ehefrau, gegen die schon lange vor der Silvester-Entführung ebenfalls ein Strafverfahren wegen Kindesentziehung lief – weil Hensel die Kinder 2021 in Dänemark zurückbehielt, auch nachdem der Mutter gerichtlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde. Auch das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Sicherheitsfirma System 360 Grad und dessen Geschäftspartner, Ex-BND-Chef August Hanning, kommt immer wieder zur Sprache.
Die Zeugin erklärt immer wieder, zu diesen Verfahren nicht aussagen zu dürfen. Polizeibeamte dürfen nach § 37 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 Beamtenstatusgesetz auch vor Gericht nur dann über das sprechen, was ihnen aufgrund ihrer polizeilichen Tätigkeit bekannt wird, wenn die zuständige Dienststelle das vorher genehmigt hat. Hier waren der Beamtin auch nach Ersuchen des Gerichts um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung nach dem Eklat der letzten Vernehmung nur die Vorgänge freigegeben worden, die Aktenbestandteil dieses Prozesses geworden waren.
Marko Voß kritisiert, dass die Anträge auf Beiziehung der Akten in dem Hensel-Verfahren mit dem Hinweis abgelehnt wurden, sie könnten ja Akteneinsicht beantragen, was sie auch erhalten hätten. Wenn man ihnen dann aber jetzt sage, sie dürften dazu nichts fragen, weil es nicht beigezogen wurde, "dann beißt sich die Katze in den Schwanz", meint Voß.
Sein Kollege Dr. David Rieks, der Blocks mitangeklagten Lebensgefährten Gerhard Delling verteidigt, pflichtet ihm bei. Richterin Isabel Hildebrandt entgegnet, man könne ja Polizeibeamte nicht zu jedem Verfahren befragen, was sie irgendwann mal auf dem Tisch hatte. Rieks kritisiert daraufhin, dass er nicht verstehe, warum sie mit "Spott" reagiere. Auch später greift er das noch einmal auf, er halte es für absolut unangemessen, bei diesen eng verbundenen Verfahren von "irgendwas, was sie mal auf dem Tisch hatte" zu sprechen. Hildebrandt weist den Vorwurf von sich: "Spott ist wirklich das allerletzte, was ich zum Ausdruck bringen wollte." Sie habe nur ihre Rechtsauffassung kundgetan.
Die Verteidiger:innen vertagen die Debatte über die Aussagegenehmigung auf nach der Mittagspause, um Zeit für eine Klärung zu schaffen. Zunächst machen sie mit den unstrittigen Fragen weiter.
Hofbetreiberin fragte Chef-Entführer, "ob er noch ganz normal sei"
Marko Voß befragt die Zeugin nach ihren Ermittlungen bei der Familie, auf deren Bauernhof die Kinder nach der Entführung aus Dänemark zunächst gebracht worden waren und wo sie ihre Mutter dann wiedertrafen.
Die Hauptermittlerin erklärt, die Familie sei überrascht gewesen von dem Erscheinen der Israelis mit den Kindern, sie hätten sie nicht erwartet. So habe die Hofbetreiberin den selbsterklärten Chef des Entführerteams, David Barkay, gefragt, "ob er noch ganz normal" sei, als er mit seinem Team und den Kindern auf dem Hof aufkreuzte. Ob sie sich von Barkay "redlich" behandelt gefühlt hätten, will Voß wissen. Sie hätten ihm geglaubt, berichtet die Ermittlerin. Im Nachhinein hätten sie sich "ausgenutzt und betrogen" gefühlt.
Voß interessiert dann weiter, warum die Ermittlungsverfahren gegen die Farmeigentümer später eingestellt wurden, obwohl belastende Umstände vorlagen. "Alle diese Umstände konnten sie erklären", meint die Kriminalbeamte. Das Wohnmobil hätten sie gekauft, "weil Herr Barkay Urlaub machen wollte", Barkay habe sie von der Legalität überzeugt, Geld, das die Hofbetreiberin auf Barkays Konto einzahlte, sei von diesem selbst gekommen und sie hätte es für ihn eingezahlt, weil sie ohnehin zur Bank gewollt hätte. Das seien für die Ermittler alles nachvollziehbare Erklärungen gewesen.
Voß hakt nach: "Haben Sie das irgendwie überprüft oder sich auf das Wort der Familie verlassen?" "Wir haben uns auf ihr Wort verlassen", gibt die Ermittlungsführerin zu. Darauf scheint Voß es angelegt zu haben. "Von David Barkay betrogen und ausgenutzt, überrascht von der Silvesteraktion, von der Legalität überzeugt … Kommt Ihnen das von anderen Beschuldigten bekannt vor?", fragt er. Damit spielt er offensichtlich auf diejenigen der Angeklagten an, denen vergleichsweise geringe Beihilfehandlungen vorgeworfen werden – bei denen sie darauf beharren, diese für legal gehalten und von den Entführungsplänen nichts gewusst zu haben.
Misst die Staatsanwaltschaft mit zweierlei Maß?
Die Spannung der Frage ist im Saal spürbar. Bei ihrer Antwort wirkt die Stimme der Ermittlungsführerin gehetzt und überschlägt sich. Sie wisse nicht, was hier inzwischen ermittelt und was im Gerichtsverfahren gesagt worden sei. Sie könne nicht sagen, was bei den hier Beschuldigten anders sei. Mit dem Recht und der Pflicht zur Klageerhebung liegt die finale Entscheidungsverantwortung bei der Staatsanwaltschaft.
Das Eingeständnis, dass die Ermittlungen gegen andere Beteiligte eingestellt wurden, weil man ihnen schlicht glaubte, dass sie überrumpelt wurden, von nichts wussten und darauf vertrauten, dass ihr Handeln legal sei, sorgt auch unter den Angeklagten für Aufregung. Besonders betroffen ist das Ehepaar B. Uta B., eine Cousine von Christina Block, wird Beihilfe vorgeworfen, weil sie Block mit den Kindern auf dem Weg zurück nach Hamburg abholte und die letzten Kilometer nach Hause fuhr. Ihr Ehemann Mark ist wegen Beihilfe angeklagt, weil er ihr dazu Anweisungen über WhatsApp geschickt haben soll.
Voß will daraufhin direkt einen Antrag stellen, Hildebrandt meint, das lasse sie jetzt nicht zu. Voß meint, nein, er habe noch das Fragerecht und im Anschluss noch weitere Fragen. Er und Hildebrandt fangen wieder an, sich zu übertönen. Gül Pinar, Verteidigerin von Sicherheitsunternehmer Andreas P., schaltet sich ein und meint auch, sie hätte noch Fragen, aber würde in das gleiche Problem laufen. Auch sie wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass keiner der Tatbeteiligten ihrem Mandanten einen Tatbeitrag zuschreiben kann. Uta B.s Verteidiger Reinhard Daum macht ein Timeout-Zeichen mit den Händen. Er bittet um eine Auszeit für seine Mandantin, die von dem Eingeständnis der Ermittlerin sichtlich mitgenommen ist.
Kaum hat Hildebrandt zugestimmt, springen die Anwälte auf und ziehen die Roben aus, knöpfen Kragen auf und rollen Ärmel hoch. Der Einzige, der konsequent Anzug und Krawatte anbehält, ist Andreas Costard. Die Luft im Saal ist inzwischen schwer zu atmen.
Auf dem Flur ruft Uta B. ihrer Cousine aufgebracht zu: "Mark [ihr Ehemann] sitzt hier wegen einer SMS!"
Streit über verweigerte Aussagegenehmigung
Als es am Nachmittag mit der angekündigten Debatte über die Aussagegenehmigung weitergeht, kippt die Stimmung. Gül Pinar hat das gleiche Problem wie zuvor ihre Kollegen: Immer wieder bekommt sie von der Kriminalbeamtin zu hören, die Antwort auf ihre Frage sei nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt. Bisweilen greift Richterin Hildebrandt Pinar sogar unter die Arme und tastet sich so heran, wie sie meint es müsse zulässig sein. Auch die Vorsitzende stößt jedoch zunehmend auf Grenzen. Schließlich schaltet sich Nebenklagevertreter Dr. Philip von der Meden dazwischen und fragt, ob man nicht jetzt einmal abschließend klären könnte, was von der Aussagegenehmigung gedeckt sei und was nicht, um nicht jedes Mal diskutieren zu müssen.
"Manchmal hat die Nebenklage absolut Recht", sagt Pinar und lacht in Richtung des Kollegen. Hildebrandt zeigt sich etwas ungehalten darüber, dass sich keiner gemeldet hätte, als die Kammer den Beteiligten ihren Antrag auf Erweiterung der Aussagegenehmigung übermittelt habe, jetzt aber Beschwerden kämen. Rieks ist etwas ungehalten darüber und nimmt der Vorsitzenden immer noch übel, dass sie das Verfahren gegen Hensel und seine Ehefrau mit jeder beliebigen Akte auf dem Tisch der Ermittlerin gleichgesetzt hatte. "Sie laden vor sechs Tagen Frau B. und jetzt sind WIR schuld daran, dass das unvollständig war", beschwert er sich.
Die Oberstaatsanwältin Mona Paul wirft ein, die Zeugin habe in der Pause versucht, eine Aussagegenehmigung für das Parallelverfahren zu bekommen, was ihr aber "abschließend verweigert" worden sei. Diese Genehmigung ist jedoch ein Verwaltungsakt, ihre Verweigerung muss daher nach § 39 Absatz 2 Nummer 1 Alt. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz begründet werden. Nach der Rechtsprechung des BVerwG muss die zuständige Stelle dem Gericht dafür ihre Wertung der Tatsachen als geheimhaltungsbedürftig so einleuchtend darlegen, dass sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange als triftig anerkannt werden kann. Ein Bericht über ein Telefonat mit der Beamtin in der Mittagspause dürfte also nicht reichen, würde das Gericht die Dienststelle zur Erweiterung der Genehmigung auch auf die Parallelverfahren auffordern.
Die Verteidiger sind daher überzeugt, das dürfe nicht das letzte Wort in der Sache sein. "Einer, der 650 Kilometer mit den Kindern gefahren ist, wird anders behandelt als eine, die die letzten 20 gefahren ist", donnert Voß. Dazu müsse man doch Fragen stellen dürfen. Staatsanwalt Marvin Steinberg wirkt darüber belustigt. Nils Fock, der Mark B. vertritt, kommentiert, er könne ruhig lachen. In der Haut der Staatsanwaltschaft, die nun wie so oft in dem Prozess ihr Vorgehen rechtfertigen muss, "möchte [er] auch nicht stecken."
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Gemeinsamer Antrag der Anwält:innen erneut nicht erfolgreich
Voß steigert sich wie üblich in eine immer durchdringendere Lautstärke hinein. Als er offenbar einen neuen Spitzenpegel erreicht, reißt sich Richterin Hildebrandt mit verärgertem Gesichtsausdruck die Kopfhörer vom Kopf, auf die die Mikrofone übertragen. Seine nächste Debatte führt Voß dann leiser – zumindest aus Zuschauerperspektive, denn es entspinnt sich eine hitzige Auseinandersetzung zwischen ihm und der Oberstaatsanwältin, die ihm schräg gegenübersitzt, weshalb die beiden ihren Zwist auch ohne Mikrofon austragen. Für sonderlich relevant scheint die Vorsitzende das nicht zu halten: Was nicht ins Mikrofon gesprochen wird, ist nicht öffentlich und deshalb nicht Teil der Verhandlung; Hildebrandt unterlässt es aber, die beiden dazu aufzufordern, das noch einmal für die Öffentlichkeit zu wiederholen.
Nebenklagevertreter von der Meden schlägt der Kammer vor, bei der für die Aussagegenehmigung zuständigen Dienststelle anzuregen, die Entscheidung über die Nichterteilung noch einmal zu überdenken. Es wäre ja schön, das geklärt zu haben. Er glaube nicht, dass das irgendwas ändern würde, aber dann hätte man es zumindest versucht.
So versöhnlich das vielleicht auch klingen sollte, fassen seine Kollegen das scheinbar anders auf. Hier gehe es nicht um "schön" oder "zumindest versucht", das sei die Aufklärungspflicht der Kammer, kontern sie. Die in § 244 Abs. 2 Strafprozessordnung normierte Aufklärungspflicht verpflichtet das Gericht, alle die Angeklagten entlastenden und belastenden Beweismittel und -möglichkeiten auszuschöpfen.
Die Kammer lässt sich den Antrag diktieren, dem sich alle Anwält:innen anschließen, und zieht sich also zur Beratung zurück. Damit bekommen alle Beteiligten noch einmal eine dankend angenommene Trinkpause.
Den Antrag lehnt die Kammer dann aber ab. Sie sieht sich nicht zum Tätigwerden verpflichtet und überhaupt sei der Antrag auch schon zu unbestimmt. Große Überraschung darüber lässt sich bei keinem der Beteiligten erkennen. Anträge werden in diesem Prozess viele gestellt – stattgegeben wird nur den wenigsten.
Die Verteidiger müssen ihre Fragen also innerhalb der bereits bestehenden Aussagegenehmigung stellen. Heute wird das aber nichts mehr, der Tag ist rum. Weiter geht es mit der Befragung daher morgen.
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