Dr. Marko Voß verteidigt im Prozess den mitangeklagten Anwalt und Vertrauten der Block-Familie, Dr. Andreas Costard. Foto: picture alliance/dpa/Georg Wendt.
Der Streit um zulässige Fragen und den Umgangston im Saal kocht über: Es wird sich gegenseitig korrigiert und verspottet, dann ruft Stephan Hensel ins Mikrofon. Costard-Verteidiger Voß legt sich besonders mit dem Gericht und zwei Anwälten an.
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Mehrere der Verteidiger hatten am 56. Verhandlungstag gehofft, mit ihren Fragen an den Zeugen David Barkay Widersprüche und Details bestätigen zu lassen, die sie in den vergangenen Wochen und Monaten herausgearbeitet hatten. Barkay ist nach eigener Aussage der Hauptverantwortliche der Aktion, bei der in der Silvesternacht 2023/24 die beiden jüngsten Kinder Christina Blocks aus Dänemark entführt wurden.
Barkay ist der mutmaßliche Chef der Israelis, die die Entführung durchgeführt haben sollen. Am Montag ist er den Anwälten aber keine große Hilfe dabei, ihre jeweiligen Verteidigungslinien zu untermauern. Seine Aussagen sind bedacht und ausschweifend. Je mehr die Fragen allerdings ins Detail gehen, desto weniger weiß er. "Bis auf meinen Namen bin ich mir bei gar nichts sicher, das ist zu lange her", sagt er irgendwann im Verlauf des Nachmittags.
Der Frust der Verteidiger, die auf ihre Fragen keine Antworten bekommen und diese immer wieder wiederholen müssen, weil Barkay sie nicht verstanden haben will, droht durch einen aggressiv intervenierenden Dr. Björn Kruse, Barkays Anwalt, immer wieder zu eskalieren. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt hat alle Mühe, die Oberhand zu behalten und die Befragung voranzutreiben. Sie hat einen straffen Zeitplan: Im August will sie das Verfahren abschließen. Wie häufig am Montag das Wort "Beweisantrag" fällt, kann ihr da gar nicht ins Konzept passen – anmerken lässt sie sich aber nichts.
Nachhilfe im Strafprozessrecht
Am Ende des vergangenen Verhandlungstages hatte Dr. Marko Voß, der den Block-Familienanwalt Dr. Andreas Costard verteidigt, für Wirbel gesorgt, als er eine Prozesserklärung von Dr. Philip von der Meden auseinandernahm. Dabei warf er von der Meden, der den Nebenkläger und Blocks Ex-Mann Stephan Hensel vertritt, vor, Rechtsauffassungen einfach erfunden zu haben. Weil von der Meden am Montag nicht da ist, äußert sich dazu Hensels anderer Anwalt, Gerd Uecker. Voß lässt das nicht unkommentiert: Wenn von der Meden ihm wie vergangenen Freitag angekündigt wirklich hätte widersprechen wollen, hätte er sich "auch hierher bewegen können." Dass jetzt Uecker sich zu dem Vorwurf, eine Rechtsauffassung erfunden zu haben, verhalten soll, passt ihm nicht.
Dass von der Meden fehlt, hat aber noch andere Tücken, wie sich schnell zeigt. Nicht nur ist Uecker eher sporadisch im Block-Prozess anwesend und stellt Barkay deshalb überwiegend Fragen, die als "schon beantwortet" von der Vorsitzenden kassiert werden. Er ist auch Familienrechtler, kein Strafrechtler, und dem Anschein nach nicht allzu gut mit den Gepflogenheiten des Strafprozesses vertraut. Mehrfach verweist er Barkay und Kruse auf die Ermittlungs- und Verfahrensakten, woraufhin ihn die Vorsitzende belehren muss, dass Zeugen im Strafprozess keine Akten bekommen.
Das ist aber nicht alles: Immer wieder formuliert sie seine Fragen um oder stellt sie gleich für ihn. Sie kassiert so viele seiner Fragen als suggestiv, dass Dr. Sascha Böttner, der den geständigen Israeli Tal S. vertritt, irgendwann nicht mehr zusehen kann: "Damit das jetzt nicht ewig so geht: Tauschen Sie einfach 'dass' gegen 'ob' aus", wirft er von der Seite ein. Richterin Hildebrandt stimmt ihm zu: "Dass" sei suggestiv, "ob" dagegen offen. Dann müsse sie nicht fast jede Frage kassieren.
Uecker scheint sich Böttners Tipp jedoch nicht zu Herzen zu nehmen. Seine Fragen werden weiter kassiert. "Nur, weil sie andere Wörter benutzen, bleibt das die gleiche Frage", beanstandet die Vorsitzende. Zwischenruf eines Verteidigers: "Und wir hatten das schon an den anderen Tagen!" Hildebrandt seufzt. "Ja, das auch."
Das Hin und Her zwischen Voß und Uecker läuft irgendwann so sehr aus dem Ruder, dass Uecker seinem Kollegen zuruft: "Herr Dr. Voß, ich glaube, wir beide wollen nicht miteinander kommunizieren, das können wir gerne später machen."
Hensel wird laut
Am Ende seiner Befragung von Barkay hat Uecker kaum eine Frage durchbekommen. Hensel scheint das nicht zu stören: Er grinst weiter breit. Ruhe kehrt dadurch aber nicht ein, denn Voß beschwert sich bei der Vorsitzenden über vermeintliche Kommentare von der Seite. Sein Tisch steht im rechten Winkel zur Bank der Nebenklage, Hensel und seine Anwälte sitzen also dicht neben ihm.
Voß moniert, dass von Hensel andauernd Kommentare wie "Jetzt ist ja alles klar!" oder "Jetzt haben wir euch!" kämen. Anwältin Gül Pinar, die den mitangeklagten Chef einer Sicherheitsfirma verteidigt, pflichtet Voß bei; sie sitzt eine Bank weiter hinten und fühlt sich auch von Hensels Kommentaren gestört. Da greift sich Hensel ein Mikrofon, im Saal ertönt es laut: "Immer diese Verleumdungen!" Er regt sich sichtlich auf und ist ungewohnt laut, für gewöhnlich spricht er nämlich schon fast im Flüsterton. Immer wieder kommt ist es wegen seiner angeblichen Seitenkommentare und dem permanenten Grinsen zu Streit im Saal. Hensel reagiert darauf regelmäßig mit Verleumdungsvorwürfen.
Hildebrandt versucht, Hensels Tirade zu unterbrechen: "Herr Hensel, Sie sind jetzt nicht dran!" Er protestiert lautstark. Die Richterin hat von ihrer Richterbank aus keine Kommentare gehört. Sie weist Hensel deshalb nur ganz allgemein darauf hin, dass man hier im Mammut-Prozess eng beieinandersitze und deshalb nichts kommentieren dürfe, weil das die anderen immer mithörten. Angebliche Kommentare von Hensel kann man jedenfalls durch die Plexiglasscheibe im Zuschauerraum nicht hören. Man kann ihn aber regelmäßig grinsen, flüstern und feixen sehen.
Voß und Kruse im Schlagabtausch
Voß scheint am Montag angriffslustig zu sein. Außer mit Hensel, Uecker und Hildebrandt streitet er sich heftig mit Kruse. Wie üblich wird seine Stimme dabei schnell laut, was Kruse zu der Bemerkung verleitet: "Nur weil Sie lauter reden, haben Sie nicht Recht!" Kruse greift konstant in die Befragung seines Mandanten Barkays ein, um Fragen zu beanstanden, als bereits beantwortet abzuweisen oder abzublocken. Dass er dabei immer wieder Fragen anstelle von Barkay beantwortet, sie umformuliert oder übersetzt, ärgert Voß. "Meine Fragen formuliere ich selbst und für Übersetzungen haben wir eine Dolmetscherin", kritisiert er seinen Kollegen. Hildebrandt gibt Voß recht: Ein Rechtsbeistand dürfe nur gestellte Fragen beanstanden, mehr nicht.
Kruse scheint sich davon nicht beeindrucken zu lassen und interveniert bei der nächsten Frage direkt mit der Bemerkung, für die Beantwortung dieser Frage bräuchten er und Barkay mehr Kontext. Voß' Stimme hallt durch den Saal: "Sie brauchen mehr Kontext, ich frage ja aber Ihren Mandanten!" Kruse antwortet spöttisch: "Herr Kollege, bleiben wir mal ein bisschen sachlich."
Befragung wird zur Geduldsprobe
Voß geht sichtlich die Geduld aus. Jede Frage muss er mehrfach wiederholen, umstellen, neu formulieren, noch einmal wiederholen. Jedes Mal wird das begleitet von Wortgefechten im Dreieck mit Kruse und Hildebrandt. Die Dolmetscherin blickt bisweilen hilflos zwischen den gleichzeitig redenden Jurist:innen hin und her. Da komme sie nicht mit, beklagt sie.
Voß wirft Kruse vor, Barkay mit Kopfnicken zu signalisieren, auf welche Fragen er antworten soll. "Das ist so leicht zu durchschauen, Herr Kruse", spöttelt Voß, "lassen Sie das doch einfach mal." Als Voß nur wenige Sätze später erneut eine Geste von Kruse bemerkt haben will, platzt ihm der Kragen: "Jetzt hören Sie mal auf, immer irgendwelche Signale an Ihren Mandanten zu geben. Ich stelle die Frage! Danach können Sie gerne beanstanden", poltert er.
Immer wieder prangert Voß eine mögliche Beeinflussung Barkays durch Kruse an. Als einer der anderen Verteidiger Barkay zu Absprachen mit der Staatsanwaltschaft fragt, beteuert der, seine Anwälte hätten ihm erklärt, dass solche Deals in Deutschland nicht möglich seien. Niemand habe ihm oder den anderen Israelis, die als Zeugen ausgesagt haben, etwas für ihre Aussage versprochen. Als man Barkay einen Vermerk der Staatsanwaltschaft zu einem Gespräch über eine mögliche Bewährungsstrafe vorhält, wird Kruse sichtlich unruhig. Barkay sagt, er wisse von nichts, da beantragt Kruse sofort eine Unterbrechung, um sich mit Barkay zu beraten. Voß stützt resigniert das Kinn in die Hände. Als Barkay und Kruse zurückkommen, weiß Barkay dann auf einmal doch, von welchem Gespräch die Rede ist.
Barkay macht viele Pausen, wenn er spricht, hält kurz inne, bevor er Fragen beantwortet. Seine Antworten wirken wohlüberlegt. Er verwendet wie schon in früheren Befragungen immer wieder die gleichen Formulierungen, die aber den Fragen der Verteidigung ausweichen.
Auch für Böttner wird die Befragung Barkays zur Geduldsprobe: Während der Israeli langatmig und langsam spricht und so die Fragen letztlich nicht wirklich beantwortet, schließt Böttner die Augen, schüttelt leicht den Kopf. Seine Fragen stellt er präzise zu ganz speziellen Elementen, bekommt von Barkay aber nur allgemeine Antworten.
Zumindest kriegt er nach mehrmaligem Nachhaken eine Antwort auf seine Frage, ob die Kinder im Auto nach ihrer Entführung irgendwie geäußert hätten, wie sie zu dem Plan stünden, zu ihrer Mutter gebracht zu werden: "So wie ich mich erinnere, haben sie gesagt, dass sie nicht wollen", erinnert er sich.
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Er hätte da nur noch eine Frage…
Einige der Verteidiger bitten die Kammer gegen Ende des Nachmittags darum, durch ein Rechtsgespräch nach § 257b Strafprozessordnung ihre Position zu einigen der im Prozess viel diskutierten Rechtsfragen klarzustellen oder diesbezüglich ein obiter dictum zu erlassen. Zum Beispiel dazu, ob Block in der Silvesternacht noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und einen Herausgabeanspruch für die Kinder gegenüber ihrem Ex-Mann hatte oder ob dieser bereits erloschen war. Genau darum hatten sich Voß und von der Meden am Freitag gestritten. Die Idee dahinter: Wenn sie wenigstens die Antworten auf einige wesentliche Kernfragen kennen würde, wüssten die Verteidiger:innen besser, womit sie arbeiten können. So würden Spannung und Eskalationspotenzial aus der aktuell sehr konfliktbeladenen Situation genommen, damit es im ohnehin schon für alle Beteiligten sehr zermürbenden Prozess endlich wieder ruhiger werde.
Solche Rechtsgespräche sind nicht nur im Strafprozess übliche Praxis. Ein obiter dictum dagegen fügen üblicherweise eher letztinstanzliche Gerichte ihren Urteilen bei, um über diese hinaus eine Rechtsauffassung zu äußern. In einem Beschluss mitten in einem Prozess vor dem Landgericht wäre das eher unüblich.
Als sich der Verhandlungstag dem Ende zuneigt, sind noch zwei Verteidiger übrig, die noch nicht am Zug waren, Barkay zu befragen. Die Vorsitzende will gerade verkünden, dass die Befragung am Mittwoch fortgesetzt wird, als die beiden ihr zurufen, sie hätten keine Fragen an den Zeugen. Wenn sie das kurz erklären könnten, bräuchte man Barkay nicht noch einmal zu laden – kurz blitzt die Hoffnung auf, die Befragung des vermeintlichen Ex-Mossad-Agenten könnte nun nach acht Tagen endlich abgeschlossen sein. Da hat man aber die Rechnung ohne Block-Verteidiger Dr. Ingo Bott gemacht: Ganz im Columbo-Stil hätte Bott da "noch eine Frage".
Was diese Frage ist, erfahren wir am Montag aber nicht mehr. Es schlägt vier Uhr nachmittags, damit ist der Verhandlungstag beendet und das Finale der Barkay-Befragung muss noch bis Mittwoch warten. Die anschließenden Erklärungen dürften interessant werden.
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