Die Vorsitzende Hildebrandt ermahnte Block-Verteidiger Bott am Freitag mehrmals scharf, sich ans deutsche Prozessrecht zu halten. Foto: picture alliance/dpa/Pool dpa | Marcus Brandt
Am 55. Tag beginnen die mit Spannung erwarteten Erklärungen der Verteidiger zur Befragung Keren T.s, die unter dem Decknamen "Olga" eine Schlüsselrolle gespielt haben soll. Für Nebenklagevertreter von der Meden wird es kein angenehmer Tag.
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Zum Verhandlungsbeginn ist die Nebenklagebank am Freitag zunächst leer. Dr. Philip von der Meden, der Christina Blocks Ex-Mann und Nebenkläger Stephan Hensel berät, schleicht sich erst mit zehn Minuten Verspätung in den Saal – und auch sonst wird es nicht sein Tag.
Block-Verteidiger Dr. Ingo Bott startet in seiner am Donnerstag aufgeschobenen Erklärung zur Zeugenaussage des Psychologen Dr. R. gleich mit einem Verbalangriff auf von der Meden. "Ich schätze den Nebenklagevertreter, persönlich und professionell, seit Jahren." Er verstehe aber seine konstanten Versuche nicht, alle Zeugen zu diskreditieren, die sich zum Verhältnis der beiden in der Silvesternacht 2023/24 entführten Kinder zu ihren Eltern äußern. Von der Meden nimmt das jedenfalls äußerlich gelassen hin und blickt nur zur Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt, die daraufhin eine förmliche Verwarnung gegen Bott ausspricht: Seitenschüsse auf den Nebenklagevertreter sind nicht vom Erklärungsrecht nach § 257 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) erfasst.
Nach der ersten Bott-Erklärung des Freitags lässt der zunächst seinem Kollegen Dr. Marko Voß den Vortritt. Bott hat schließlich noch etwas Programm vor sich am Freitag. Voß verteidigt den ebenfalls angeklagten Familienanwalt der Blocks, Dr. Andreas Costard. Er ist wegen Beihilfe zu der Block vorgeworfenen Kindesentziehung angeklagt. Beide bestreiten die Vorwürfe.
Voß verteidigt im Konjunktiv
Voß ist damit der erste, der seine Erklärung zur viertätigen Vernehmung von Keren T., Deckname "Olga", abgeben kann. Lange haben alle Beteiligten auf die Erklärungen gewartet, "Olga" soll eine Schlüsselrolle spielen. Die 51-jährige Israelin soll Christina Block sehr nahegestanden haben und mitverantwortlich für die Entführung der beiden jüngsten Block-Kinder beim Vater in Dänemark gewesen sein. Voß hält "Olgas" Aussagen für grundsätzlich unglaubwürdig und weist darauf hin, dass sie in einigen Punkten im direkten Widerspruch zu Aussagen anderer Zeugen stehe. "Es kann nur eine Darstellung richtig sein, die andere ist gesichert gelogen." Wenn man aber nicht feststellen könne, wer von ihnen lüge, dürfe das Gericht in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, keine der Aussagen belastend verwerten.
Der Zweifelsgrundsatz verpflichtet das Gericht, nicht aufklärbare Widersprüche zugunsten des Angeklagten zu bewerten. Voß erinnert die Kammer daran, einzelne belastende Aussagen nicht isoliert herauszugreifen.
Bei Voß wird die richtige Wortwahl oft zur Gratwanderung: Er verteidigt Costard in diesem Prozess ganz überwiegend im Konjunktiv, weil er eine gestaffelte Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten fährt. Voß argumentiert für den Fall, dass Costard eine physische Rückholung, nicht aber Gewalt beauftragt haben sollte – aber ohne diese Konstellation je einzuräumen. Jede strafbare Handlung Costards weist Voß scharf zurück. Der Konjunktiv bleibt daher wichtig: Selbst wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass Costard die Entführung beauftragt haben soll, so wäre die Gewaltanwendung jedenfalls ein Exzess der Entführer und nicht des womöglich beauftragenden Costards gewesen, ist Voß' zweite Verteidigungslinie.
Zudem könne der Tatbestand der Kindesentziehung nach § 235 Strafgesetzbuch (StGB) gar nicht erfüllt sein, meint Voß: Man hätte die Block-Kinder gar nicht entziehen können, ihre Mutter Christian Block habe nur die rechtmäßige Lage wiederhergestellt. Vater Hensel habe die Kinder nach einem Wochenendbesuch schließlich rechtswidrig in Dänemark zurückbehalten.
Im Oktober 2021 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) geurteilt, dass Hensel zur Herausgabe der Kinder an die Mutter verpflichtet sei. Nach Auffassung von Voß hätte er die Kinder also in der Silvesternacht 2023/24 gar nicht mehr bei sich haben dürfen. Jede Entziehung setze nach natürlichem Wortsinn aber voraus, dass der angegriffene Elternteil die Kinder im Tatzeitpunkt legal bei sich gehabt haben müsse.
Hildebrandt belehrt Bott mehrmals
Dann ist Bott wieder an der Reihe. Er sieht die Zeugenaussage von Keren T. als "Wendepunkt". Das muss aber nichts heißen, Bott hat im Prozessverlauf bereits mehrere Erklärungen als "Wendepunkt" bezeichnet, bisher erfolte jeweils kein erkennbarer Kurswechsel. Am Freitag will er anhand von zehn Punkten erklären, warum "Olgas" Befragung nun aber wirklich einen "Wendepunkt" darstellte. In seiner Erklärung ist die Rede von "entscheidenden Belastungselementen", die "Olga" nicht konkret Block zuordnen können habe. Es geht um die Motivationen der israelischen Zeugen bis hin zu Unterlagen des mutmaßlichen Organisators und Chefs der Israelis, David Barkay, die "alles Schmu" seien.
Um das zu untermauern, zitiert Bott lang und umfangreich aus Vernehmungsprotokollen der Polizei. Nach einer Weile unterbricht ihn die Vorsitzende und erklärt ihm lehrbuchhaft das Mündlichkeitsprinzip. Nach § 261 StPO darf nur der mündlich vorgetragene und erörterte Prozessstoff dem Urteil zugrunde gelegt werden. Die Vernehmungsprotokolle seien aber gerade nicht mündlich in die Hauptverhandlung eingeführt worden. Insbesondere würden die Schöffen den Inhalt dieser Protokolle nicht kennen. Daraus zu zitieren sei daher unzulässig, erläutert Hildebrandt.
Bott meint, das sei falsch, die Literatur sehe das anders. Die Vorsitzende will wissen, was daran falsch sein solle. Wie am Donnerstag, als es zwischen ihm und Hildebrandt ordentlich krachte, ficht Bott seine begonnenen Konflikte am Freitag jedoch nicht aus. Er meint, das sei ohnehin nicht mehr so wichtig, weil er jetzt auch damit fertig sei. Als er fortfährt, geht es wieder los: "Ich weise Sie gerade darauf hin, dass das [Zitieren aus Protokollen, Anm. d. Red.] unzulässig ist", mahnt Hildebrandt. Bott geht darauf nicht ein und sagt, er "mache dann mal weiter."
Er kommt aber nur ein paar Sätze weit, dann unterbricht ihn Hildebrandt schon wieder. Er zitiert gerade auf Englisch aus einer in der Befragung vorgespielten Tonaufnahme. "Die Gerichtssprache ist Deutsch, Sie haben sich auf Deutsch zu äußern. Das denke ich mir nicht aus, das steht im Gesetz", sagt Hildebrandt. Auch das will Bott aber nicht ausdiskutieren, er sei "ja jetzt schon fertig damit."
Ex-Vertraute "Olga": "Eine Frau für eine Frau"
Aus Botts Sicht hat die Zeugenaussage von "Olga" "mal wieder" gezeigt, dass Block über die Silvester-Entführung nicht informiert gewesen sei und sie deshalb auch nicht habe beauftragen können. Block hätte, so Bott, niemals akzeptiert, bei so einer Aktion nicht dabei sein zu können. Deshalb habe ihr "natürlich niemand etwas gesagt", alleine schon, um sie nicht "an der Backe" zu haben.
Auch Blocks Bericht aus ihrer Einlassung, ihr Vater habe nach einem gescheiterten Rückholungsversuch im November 2022 das Vertrauen in sie verloren, seine Enkelkinder zurückzuholen, weshalb man sie außenvor ließ, sei durch "Olgas" Aussagen bestätigt worden. Aus ihren Aussagen habe sich ergeben, dass sie und Block von vielen Vorgängen kaum gewusst hätten. "Olga" habe deshalb in der Befragung auch viele Nachfragen nicht beantworten können und oft auf ihren Chef Barkay verwiesen. Das alles, so Bott, seien viele Anhaltspunkte, die dafür sprächen, dass Block von der Entführung der Kinder im Vorfeld nichts gewusst haben könne.
Weil sich Block aber immer wieder habe einmischen wollen, habe man ihr "Olga" als Vertraute zur Seite gestellt: "Eine Frau für eine Frau" eben, sagt Bott. T. habe sich Blocks emotionale Probleme anhören sollen, damit sie den Männern "nicht im Weg" war. Sie und "Olga" seien "eine kleine Schicksalsgemeinschaft" gewesen, meint Bott. Er stellt sie als zwei Frauen dar, die mitlaufen durften, wenn man sie gerade brauchte, die man in die Pläne aber nie eingeweiht habe. Man habe sie ausgeschlossen und ihnen nichts gesagt. "Und dann stolpern zwei Blinde durch ein seltsames Jahr", dramaturgisiert er. Daraus könne man aber nicht schließen, dass Block Kenntnis von den Entführungsplänen gehabt habe.
Der geständige Tal S. hat Entführung für "richtig" gehalten
Dr. Sascha Böttner schlägt etwas andere Töne an. Er vertritt den Israeli Tal S., der seine Beteiligung an der Entführung bereits gestanden hat und in Untersuchungshaft sitzt. Böttner hält "Olga" keineswegs für so unglaubwürdig, wie Voß und Bott sie darstellen. Aus seiner Sicht sind die Widersprüche in den Aussagen der Zeugen eher ein Beweis dafür, dass sie sich gerade nicht abgesprochen hätten.
Schwerpunkt seiner Erklärung ist aber etwas anderes. Böttner will eher erklären, wie es dazu kam, dass S. zum Entführer der Kinder wurde. Für S. sei nicht entscheidend gewesen, ob die Tat legal sei, sondern, ob sie "richtig" ist. Das sei in seiner Kultur die relevantere Frage. Deshalb müsse man sehen, welche Realität im Vorfeld der Silvester-Aktion geschaffen worden sei: Allen Israelis sei ein stark vereinfachtes Bild präsentiert worden, in dem alle offenen Fragen, Zweifel und auch Vorwürfe gegen Block unterschlagen worden seien. In Israel und den umliegenden Staaten hätten Kinder zudem noch einen viel höheren Stellenwert als in Deutschland, meint er. Sie seien "heilig", man mache für Kinder alles. "Mehr als in Deutschland vielleicht." Wie weit Tal S. dafür gegangen ist, hat er bereits selbst früh im Prozess sehr ausführlich geschildert.
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Voß attackiert von der Meden: Rechtsauffassung einfach erfunden?
Die letzten 100 Minuten des Tages werden zur Konzentrationsprobe: Zur Begründung seines Antrags auf Ladung einer weiteren Zeugin nimmt Voß zermürbend detailliert eine Prozesserklärung von der Medens auseinander. Darin hatte dieser argumentiert, Blocks Herausgabeanspruch für die Kinder sei bereits im Oktober 2023 erloschen, weil sich das OLG Hamburg für nicht mehr zuständig erklärt hatte. Zwar werde in der Literatur vertreten, dass solche Prozessbeschlüsse nicht geeignet seien, den Herausgabeanspruch erlöschen zu lassen. Es gäbe aber auch eine starke Literaturmeinung, die das anders sehe.
Voß meint am Freitag, diese Literaturmeinung habe sich von der Meden ausgedacht. Eine solche Meinung existiere in der Fachliteratur und Rechtsprechung nicht. Auch in den vom Nebenklagevertreter in seinem Schriftsatz angegebenen Quellen werde das nicht so vertreten, wie er es darstelle – es sei also keine (wenn auch etablierte und zu beachtende) Mindermeinung, sondern eine, die nur "Rechtsanwalt von der Meden und seine Claqueure" (= Beifallsklatscher) verträten. Von der Medens Prozesserklärung sei daher "bewusst irreführend".
Es bleiben nur noch wenige Minuten vor dem geplanten Ende des Prozesstags, die von der Meden nutzt, um sich zumindest ein wenig gegen die schweren Vorwürfe seines Kollegen Voß zu wehren. "Claqueure, das Wort ist so ungefähr 20 Jahre älter als ich", kommentiert er und moniert dann den Umgangston und persönlichen Angriff des älteren Kollegen Voß. Dessen Anschuldigungen weist er zurück, er wirkt dabei durchaus ehrlich erschüttert.
Die Quellennachweise werde er prüfen, inhaltlich entkräfte Voß seine Argumente aber nicht, meint von der Meden und erklärt ungewöhnlich defensiv, auch er selbst vergreife sich vielleicht mal im Ton. Dann könne man gerne darüber sprechen. Derart persönlich zu werden, verbitte er sich aber. Dann ist der Tag im Gerichtssaal vorbei.
Vor dem Saal hat einer der Zuschauer noch Gesprächsbedarf mit von der Meden. Er ruft ihm laut zu, er müsse doch mal an die Kinder denken, und überzieht ihn mit Vorwürfen. Von der Medens Geduld haben aber am Freitag wohl schon seine Kollegen im Saal aufgebraucht. Er antwortet müde: "Mir ist bewusst, dass Sie schwere persönliche Probleme haben, aber das müssen Sie doch nicht an mir auslassen."
Weiter geht es am Montag, dann wird die Befragung des mutmaßlichen Chef-Entführers Barkay fortgesetzt.
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