Rechtsweg, Rückholung, Entführung: Im Block-Prozess wird zunehmend entscheidend, wer welche Stufe der geplanten Rückkehr der Kinder kannte und billigte. Der Verteidiger von Blocks Familienanwalt attackiert an Tag 53 die Schlüsselzeugin.
War nur eine Rückholung der Kinder geplant – oder von Anfang an eine Entführung? Um diese Frage kreist der 53. Verhandlungstag im Block-Prozess. Es ist schon der vierte Verhandlungstag in Folge, an dem die Zeugin Keren T. befragt wird. Unter dem Decknamen "Olga" soll die 51-jährige Israelin zu einer engen Vertrauten von Christina Block geworden sein und die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder beim Vater in Dänemark organisiert haben. Ob mit oder ohne Auftrag von Block, darüber wird vor dem Landgericht Hamburg nun seit bald einem Jahr gestritten. Zuletzt ging es zunehmend darum, ob der Auftrag auch vom mitangeklagten Vertrauensanwalt von Blocks Familie, Dr. Andreas Costard, gekommen sein könnte.
Weder Costard noch seine Anwälte sprechen mit den Medien, sodass es bisher keine Reaktion des Juristen gab, der zudem als stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat der Block-Gruppe sitzt. Sein Verteidiger Dr. Marko Voß bemüht sich heute, das zuletzt von "Olga" gezeichnete Bild mit gezielten, systematischen Fragen und dröhnend lauter Stimme zu kontern.
Eine Frage der Auslegung
Kern seiner Strategie ist dabei, dass die Rückholung der Kinder nach Deutschland drei Eskalationsstufen durchlaufen hat: Zunächst auf dem Rechtsweg, durch Verhandlungen und Gerichtsverfahren. Das war unstreitig legal. Dann die physische Rückholung, dass also jemand die Kinder in Dänemark aufgreifen und nach Deutschland bringen würde. Hier ist die rechtliche Bewertung zwischen den Parteien strittig: Die Verteidigung vertritt die Auffassung, dass der Vater die Kinder widerrechtlich in Dänemark zurückgehalten habe und die Mutter sie aufgrund ihres alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts daher nicht im Sinne des § 235 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) entziehen konnte, indem sie sie zu sich holte. Die Anwälte von Blocks Ex-Mann Stephan Hensel bestreiten, dass ihr dieses Recht überhaupt noch zustand. Gegen den Vater der Kinder läuft ebenfalls noch ein Strafverfahren wegen Kindesentziehung. Definitiv rechtswidrig war dagegen die Rückholung, wie sie dann inzwischen wohl unstreitig in der Silvesternacht erfolgt ist: Unter Anwendung von Gewalt.
Die kritische Frage für sowohl Costard als auch Block ist, welche dieser Eskalationsstufen sie beauftragt haben. Bei Costard geht es zusätzlich darum, zu welcher dieser Stufen er rechtlich beraten hat. Keren T. wirft ihm vor, dass sie ihr Vertrauen in die Legalität der Aktion auf seine Zusicherung gestützt habe. Begrifflich wird von den meisten Zeugen und auch oft in den Äußerungen der Beteiligten aber nicht zwischen den drei Stufen differenziert.
Diese Differenzierung ist auch deshalb wichtig, weil die physische Rückholung allein, auch wenn sie strafbar gewesen sein sollte, einen deutlich geringeren Strafrahmen hat, hier sind eine Bewährungsstrafe oder sogar nur Geldstrafe möglich. Auf die Qualifikation nach § 235 Abs. 4 StGB dagegen, die bei einer Gefahr für Gesundheit oder seelische Entwicklung der Kinder einschlägig wäre, steht eine Freiheitsstrafe von eins bis zehn Jahren.
Jedenfalls von den Gewaltelementen, die die Qualifikation ausmachen – etwa das Niederschlagen des Vaters, das Knebeln und Fesseln der Kinder – will Block nichts gewusst haben. In ihren Einlassungen hatte sie erklärt, so etwas hätte sie nie beauftragt. Auch die Verteidigung von Costard erklärt immer wieder, für einen solchen Auftrag oder entsprechende Kenntnis Costards gäbe es keine Beweise.
Keren T. sagte aus, dass Costard ab einem Treffen mit Barkay im März 2023 in dessen Hotelzimmer im Grand Elysée ausdrücklich die physische Rückholung der Kinder verlangt habe. Block sei ab einem Treffen am 28. Dezember 2023 in einem Konferenzraum des Hotels informiert gewesen. Beide bestreiten diese Treffen. Keren T. sagte ebenfalls aus, Costard habe ihnen versichert, dass die Aktion legal sei. Um herauszuarbeiten, welchen Auftrag und welchen Rechtsrat sie Costard genau zuordnet, konfrontiert er "Olga" mit Aussagen ihres früheren Chefs und mutmaßlichen Mit-Entführers, David Barkay, vor, der die Entführung geleitet haben soll und im Prozess ebenfalls schon ausgesagt hat.
Beauftragung, aber wofür?
Als erstes will Marko Voß von Keren T. wissen, welchen Auftrag sie genau von Costard bekommen haben soll. Barkay hatte berichtet, die physische Rückholung sei lange kein Thema gewesen. Ihr einziger Auftrag sei gewesen, Informationen für die Gerichtsprozesse zu sammeln. Der Umschwung auf eine physische Rückholung der Kinder sei schleichend gekommen, erst ab Juli 2023 hätten sie intern geprüft, ob es möglich wäre, die Kinder physisch zurückzuholen. Der Unterschied, auf den Voß wohl hinauswill: Bei Barkay könnte Costard auch nur die Informationsbeschaffung beauftragt haben, um die Kinder auf dem Rechtsweg zurückzuholen, und für die weitere Eskalation nicht verantwortlich sein. Keren T. dagegen hatte ihn zuletzt als treibende Kraft hinter der Eskalation dargestellt.
Auch in ihrer Version kommt es Voß aber auf die Differenzierung an und seziert mit der Zeugin ihre genaue Formulierung. "Bring the kids" (dt. bringt die Kinder) soll Costard Barkay laut ihr bei dem Treffen im März 2023 angewiesen haben. Sie bestätigt ihm, die Anweisung "bring the kids" sei, sollte Costard sie denn ausgesprochen haben, nur auf die physische Rückholung der Kinder bezogen gewesen – nie auf Gewalt.
Dr. David Rieks, Verteidiger des ebenfalls angeklagten Lebensgefährten von Block, Gerhard Delling, bekommt eine weitere Konkretisierung von der Zeugin: Auch beim Titel der Signal-Gruppe „Bring Kids Home“, in der die Beteiligten der Rückholung miteinander kommuniziert haben sollen, sei dieses "nach Hause bringen" weit zu verstehen gewesen. Es sei darum gegangen, Block zu helfen, die Kinder durch das Rechtssystem in Deutschland zurückzuholen. Dass es nie um Gewalt gehen sollte, bekräftigt sie auch damit, wie sie die Teammitglieder ausgewählt hätten: "Es sollten keine Verbrecher sein." Sie hätten gerade erfahrene Kampfsportler ausgewählt, damit diese den Vater der Kinder ohne Anwendung von Gewalt zurückhielten. Ihr mutmaßlicher Mitstreiter Jonathan C. habe dann planwidrig und zum Unmut der anderen den Vater attackiert.
Der Deutsche, der erst sehr spät zu dem Team gestoßen sein soll, hat bisher nicht vor Gericht ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft lehnte bisher ab, ihm freies Geleit zu gewähren. Noch vor einigen Wochen hatte die Oberstaatsanwältin Mona Paul das für nicht erforderlich erklärt. Auch gegen Jonathan C. wird wegen der Entführung ermittelt, er hält sich in Israel auf. Nun bestätigte die Staatsanwaltschaft, auch ihm die Versicherung nach § 295 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) erteilt zu haben, damit er in Hamburg aussagen kann.
Zwar dürfte auch das angeblich ursprünglich geplante "Zurückhalten" körperlich wirkenden Zwang und damit "Gewalt" im Sinne des § 240 StGB darstellen. § 235 Abs. 4 StGB bezieht sich aber nur auf Auswirkungen auf die Kinder und nicht auf deren Vater. Trotzdem spielt die Unterscheidung hier eine Rolle. Sehen Kinder, wie ihr Vater niedergeschlagen wird, beeinflusst sie das wohl mehr, als wenn er "nur" zurückgehalten wird.
Verteidiger von Block und Costard schieben Verantwortung hin und her
Die Block-Verteidigung hatte in der letzten Zeit bereitwillig die Möglichkeit von Costard als Auftraggeber aufgegriffen, um die Verantwortung weg von der Hauptangeklagten zu lenken; Voß spielt den Ball nun zurück. Er spricht den "Friedensplan" an, den Barkay im Sommer 2023 erstellt haben sollte, um die Situation zwischen Block und ihrem Ex-Mann am Verhandlungstisch zu lösen. "Olga" hatte ausgesagt, dass Block diesem sofort zugestimmt habe, Costard aber dagegen gewesen sei. Bei der Polizei hätte Barkay dagegen ausgesagt, dass es andersherum war: Costard wäre dafür gewesen, Block dagegen. Zuvor hatte Voß sie gefragt, wer dann lüge – sie oder Barkay. Dort hatte sie noch versucht, die beiden Versionen in Einklang zu bringen. Hier lässt sie den Widerspruch stehen.
Block-Verteidiger Dr. Ingo Bott gefällt das naturgemäß gar nicht, dass Voß die Auftraggeber-Rolle wieder auf seine Mandantin verlagern will. Er kann sich einige Zwischenkommentare nicht verkneifen, was die Vorsitzende mit einem entnervten "beanstanden Sie jetzt die Antwort der Zeugin?" quittiert. Bott lacht nur und wedelt abweisend mit der Hand.
Voß redet wie gewöhnlich sehr laut und aggressiv, je mehr er in Fahrt kommt, umso durchdringender schallt seine Stimme durch den Saal. Mehrfach bittet die Zeugin Voß, nicht so zu schreien, weil sie sonst die Dolmetscherin nicht verstehen könne. "Ich versuche, mich in der Lautstärke zu zügeln", versichert er, was aber nur ein paar Sätze weit reicht. Der Rechtsbeistand der Zeugin daraufhin: "So, wie Sie's jetzt gesagt haben, hätte es das Mikrofon gar nicht gebraucht."
Was riet Costard den Israelis wirklich?
Als nächstes geht es Voß um den Rechtsrat, den Costard erteilt haben soll. Welche genaue Formulierung Costards hätte die israelische Gruppe als Versicherung verstanden, dass ihr Handeln legal sei? "Even if you take the kids" (dt. selbst, wenn ihr die Kinder mitnehmt), sei seine genaue Formulierung gewesen, sagt die Zeugin und erklärt, sie hätten immer auf Englisch kommuniziert, was Costard aber nicht gut spreche.
Voß versucht, herauszufinden, was sie unter "even if you take the kids" verstand: Legal, "sogar, wenn Gewalt angewendet wird"? "Nein", sagt sie. Um Gewalt sei es nie gegangen. Ob Costard ihnen gesagt habe, es werde "keine rechtlichen Konsequenzen in Deutschland" geben, wenn der Vater der Kinder "im Zuge der Entführung zu Boden gebracht und geschlagen" würde, wenn die Kinder in den Fußraum des Autos gedrückt würden und keine Luft bekämen, wenn sie gefesselt, ihnen Klebetape um den Kopf gewickelt und sie bei Nacht über die Schulter geworfen und nach Deutschland transportiert würden? All das verneint sie. Sie glaube auch nicht, dass Barkay seine Pläne mit Costard geteilt habe. Wozu aber solle er sie dann denn falsch beraten haben, fragt Voß.
Der Grundtatbestand wäre da natürlich noch. Voß konnte zwar herausarbeiten, dass auch Keren T. nicht behauptet, Costard hätte ihnen auch Gewaltelemente als als legal dargestellt. Daran, dass Costard ihnen versichert haben soll, die Kinder wegzunehmen und über die Grenze zur Mutter zu bringen sei legal, änderte sich dadurch nichts. Zumal die Qualifikation auch unabhängig von der Gewaltanwendung greift, wenn man dafür bezahlt wird, was zumindest auf einige der Israelis laut deren Aussagen zutrifft. In dem Fall hinge alles daran, ob das Gericht der Argumentation der Verteidiger (und hier sind sie sich dann wieder einig) folgt, dass aufgrund der Familienrechtslage Block die Kinder nicht im Sinne des Grundtatbestands "entziehen" konnte. Hierzu hat sich das Gericht im Verfahren jedoch noch nicht geäußert.
"Olga" reagiert darauf emotional. Für die Ereignisse in Dänemark könne man der israelischen Gruppe die Schuld geben. Sie hätte aber auf Costards Rat vertraut, wenn sie in Deutschland seien, wäre alles in Ordnung. In Deutschland sei aber alles schiefgelaufen. "Alles war falsch, die Wiedervereinigung mit der Mutter war falsch", erklärt sie und richtet sich mit traurigem Blick an Block, streckt fast flehend die Hand aus, "Nichts war in Ordnung."
Olga: 'Ich habe der Polizei alles gesagt!'
Als letzten Akt seiner zielstrebigen Befragung will Voß noch klären, warum die Zeugin vor Gericht immer wieder die drei Wörter "at any cost" (dt. um jeden Preis) wiederhole, wenn es um Costards angebliche Forderung geht, die Kinder zurückzuholen. In diese Formulierung ließe sich möglicherweise ein Billigen auch von Gewaltanwendung hineinlesen, was Keren T.'s voriger Versicherung widerspräche. Diese Formulierung sei sehr einprägsam für sie gewesen, sagt sie.
Voß will wissen, warum sie das dann nicht in ihrer Vernehmung bei der Polizei gesagt habe. Warum überhaupt viele Details ihrer Vorwürfe gegen Costard in ihrer Polizei-Aussage noch nicht aufgetaucht wären. Auch in der Aussage des Fluchtwagenfahrers Said B. war Costard nicht erwähnt worden. Als Voß ihn vor Gericht fragte, ob er jemanden im Saal außer seinem mutmaßlichen Mitstreiter Tal S. und Christina Block kenne, hatte er verneint.
"Warum ich der Polizei das nicht gesagt habe? Ich habe der Polizei alles gesagt!", erklärt "Olga" aufgebracht und gestikuliert mit den Händen. Voß dagegen ist überzeugt, sie einer Lüge überführt zu haben.
Kaum will die Vorsitzende Anträge, gibt es keine
Christina Block schaut ihre einstige Vertraute, von der sie sich laut ihrer Einlassung ausgenutzt fühlt, zeitweise schon fast demonstrativ nicht an. Als Richterin Hildebrandt sie entlässt, blickt Block ihr jedoch nach.
Nach der langen Aussage und Befragung fühlt sich keiner direkt bereit, dazu eine Erklärung nach § 257 StPO abzugeben, mit Ausnahme von Gül Pinar: Sie verweist darauf, dass ihr Mandant bisher von keinem der mutmaßlichen Entführer in irgendeiner Form erwähnt wurde. Dem Sicherheitsunternehmer wird Beihilfe durch Informationsbeschaffung und Absicherung von Blocks Wohnhaus vorgeworfen – den dafür erforderlichen Tatbeitrag zur Förderung der Haupttat will Pinar aber nicht erkennen können. Die Schilderung der israelischen Zeugen zu Tathergang und Vorbereitung sowie früherer Zeugen würde vielmehr keinen Platz für einen etwaigen Tatbeitrag seinerseits lassen.
Den übrigen Verteidigern erlässt die Vorsitzende die Erklärungen zur Zeugenaussage für heute, diese will sie dann am nächsten Verhandlungstag am 11. Juni entgegennehmen. Um die Zeit auszunutzen, gibt sie die Gelegenheit, die diversen in den vergangenen Tagen angekündigten Beweisanträge zu stellen. Jetzt will aber gerade keiner, sehr zum Unmut der Vorsitzenden. Ihre Kammer hat einen straffen Zeitplan. Jüngst hatte sie angekündigt, statt kurz vor Weihnachten schon im August das Verfahren abschließen zu wollen. Sie will deshalb wissen, wie lang die Erklärungen wohl werden, um für den Termin nochmal den Kinderpsychologen Dr. R. zu laden. Die Verteidiger meinen, man würde nicht allzu lange brauchen. Da diese Erklärungen aber regelmäßig fast zu Plädoyers ausarten und zu Diskussionen unter den Beteiligten führen, darf man das mit etwas Skepsis betrachten.
Wie die Anwälte die Aussage der so lange erwarteten Zeugin nun abschließend bewerten, erfahren wir in knapp zwei Wochen: Am 11. Juni geht es weiter.
Tag 51 – Christina Block, Codename "Marienkäfer": Keren T., die "rechte Hand" des mutmaßlichen Chef-Entführers und Schlüsselfigur, sagt aus. Sie belastet Block, ihren Vater, den Familienanwalt und sogar den Leiter des Hamburger Hafens, stellt damit aber auch ihre Glaubwürdigkeit infrage.
Block-Prozess: Tag 53: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60094 (abgerufen am: 17.06.2026 )
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