Zeigte sich am Donnerstag mit seiner Verteidigungsstrategie, für die er extra eine Tonaufnahme abspielte, sehr zufrieden: Block-Verteidiger Dr. Ingo Bott (r.). Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool | Georg Wendt
Im Block-Prozess dürfen die Verteidiger die wichtige Zeugin "Olga" befragen. Es geht um bewaffnete Israelis, die ihre Angelegenheiten selbst regeln, um codierte Nachrichten, Unrechtsbewusstsein und Hamburger Lichtverhältnisse im Winter.
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Bisweilen mutet die Verteidigung im Block-Prozess etwas wie Gruppenarbeit an. Es wird sich gegenseitig unterstützt und einander beigepflichtet. Da die Strafvorwürfe gegenüber den einzelnen Angeklagten teilweise eng miteinander verbunden sind, ist das nur natürlich. Bei der Befragung der Zeugin Keren T., die unter dem Decknamen "Olga" im Zentrum des mutmaßlichen Tatgeschehens gestanden haben soll, zeigt sich jedoch wieder, dass jeder der Anwälte hier einen anderen Auftrag hat – und dass die kollegiale Unterstützung genau so weit reicht, wie es dem eigenen Mandanten nützt.
Dass Dr. Sascha Böttner eine etwas andere Linie fährt als seine Kolleg:innen, ist nicht neu. Sein Mandant Tal S. sitzt als einziger in Untersuchungshaft, er hat auch als einziger eine Beteiligung an der Entführung der beiden minderjährigen Block-Kinder eingeräumt. Schließen sich alle anderen einem Antrag an, ist er oft der einzige, der sich abgrenzt. Für gewöhnlich stützen sich die Verteidiger der beiden zentralsten Angeklagten – Unternehmerin Christina Block und der Familienanwalt der Blocks, Dr. Andreas Costard – gegenseitig, greifen die Punkte des anderen auf und unterstützen dessen Anträge.
Dass Costard derzeit zunehmend als mutmaßlich zentrale Figur in der Organisation der Entführung, als "Fixer" von Familienpatriarch Eugen Block dargestellt wird, hat spürbar den Wind gedreht – und plötzlich sind Costards Verteidiger Dr. Marko Voß und Block-Verteidiger Dr. Ingo Bott Gegner. Jede Zeugenaussage im Prozess verändert, wer Auftraggeber der Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 gewesen sein könnte. In der Strafverteidigung gibt es zwei klassische Strategien: Entweder eine plausible alternative Version des Sachverhalts präsentieren, die den Mandanten entlastet, oder die Version der Staatsanwaltschaft durch Hervorrufen von Zweifeln zu Fall bringen. Erscheint der jeweils andere als Auftraggeber plausibler, könnten Block respektive Costard in einem besseren Licht dastehen.
Lichtverhältnisse im Hamburger Winter
Wie von den bisherigen Zeugenbefragungen gewohnt, beginnt Bott die Befragung "Olgas" aber mit letzerer Strategie. Er will erschüttern, was die Anklage gegen seine Mandantin stützt, etwa durch Widersprüche in den Aussagen von Belastungszeugen. Dafür knüpft er sich zunächst einmal mehr das schon viel diskutierte Treffen am 28. Dezember 2023 im Hotel Grand Elysée vor, bei dem Christina Block laut mehreren Zeugen über den Entführungsplan informiert worden sein soll. Block streitet vehement ab, dass es so ein Treffen jemals gegeben habe. Bott fragt T. am Donnerstag also, um wie viel Uhr das Treffen stattgefunden haben soll. "Am Nachmittag", sagt sie, "vielleicht 16 oder 17 Uhr." Wie das Wetter war, fragt Bott weiter, und ob es schon dunkel gewesen sei. "Es ist fast den ganzen Tag hell in Hamburg", erklärt "Olga". Bott murmelt sarkastisch: "Ja, vor allem im Dezember."
T. bleibt aber dabei, dass es auf jeden Fall noch hell war. Ein Widerspruch, findet Bott, denn der mutmaßliche Chef-Entführer David Barkay und Anführer der Israeli-Truppe, die die Entführung durchgeführt haben soll, habe von einem Treffen am Abend gesprochen. Ob sie diesen Widerspruch auflösen könne, hakt Bott bei T. nach. "Nein, kann ich nicht", sagt die nur knapp. Bott hält ihr vor, Said B., der auch Teil des Teams um Barkay gewesen sein soll und Anfang des Monats ausgesagt hatte, habe vom 29. Dezember 2023 gesprochen, während T. vom 28. Dezember rede. "Er hat sich geirrt", sagt T. nur, als Bott nachfragt. Auch ein weiterer Zeuge habe den 28. Dezember als Tag, an dem es zu dem Treffen gekommen sein soll, ausgeschlossen, konfrontiert Bott "Olga", die sich aber nicht aus der Ruhe bringen lässt und knapp antwortet: "Der hat sich auch geirrt."
"Dir auch ein Frohes Neues!"
Weiter geht es mit einer Nachricht, die am Mittwoch schon Thema war und die "Olga" und Block per Messenger-Dienst ausgetauscht haben sollen. Am Neujahrsmorgen soll T. Block geschrieben haben "Happy New Year" – was Code gewesen sei für "Wir haben die Kinder, es ist alles in Ordnung". Das sei mit Block so abgesprochen gewesen, sagt T. Bott hält ihr daraufhin vor, dass Barkay in seiner Polizeivernehmung nichts davon gewusst haben wolle, wie Block über den Erfolg der Aktion informiert worden sei. "Ich nehme an, dass [Keren] sie irgendwie informiert hat", habe Barkay ausgesagt. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob die "Happy New Year"-Nachricht "eine Art Code" sei, habe Barkay geantwortet: "Sieht so aus". Und: "Vielleicht war das der Code, dass sie sie anruft". Für Bott steht damit fest, dass der mutmaßliche Entführer-Chef Barkey nichts von einem Code gewusst hat. "Olgas" Vorwürfe, Block sei der Code "Happy New Year" als Erfolgsmeldung versprochen worden, stünden entsprechend auf tönernen Füßen.
Damit ist Bott mit seinen Fragen aber noch nicht durch, er spielt danach ein Tonband ab. Zunächst versteht man überhaupt nichts, zu laut dröhnen die Boxen. Als er die Aufnahme noch einmal leiser abspielt, kann man doch einiges hören. Auf der Tonaufnahme reden viele Leute durcheinander. Man hört die Staatsanwältin während der Zeugenaussage T.s sprechen: "[…] Denn sonst wäre ja 'Happy New Year' an Neujahr ein Code, den man nicht so einfach versteht". Der Dolmetscher auf der Aufnahme lacht, "[…] Sonst würde es ja keinen Sinn ergeben, die Nachricht zu senden". Dann hört man "Olgas" Stimme: Es müsse ein Code sein, sonst hätte Block ja einfach "Happy New Year to you too" geantwortet.
Zunächst herrscht Verwirrung: Worauf will Bott hinaus, scheinen sich viele Anwesende im Saal zu fragen, wenn man ihre ratlosen Gesichter so deuten mag. Klar wird das, als Bott triumphierend zur Pointe kommt: Er legt "Olga" den Chatverlauf zwischen ihr und Block am Neujahrsmorgen vor. "Happy New Year", liest sie ihre eigene Nachricht vor. "Und was hat Frau Block geantwortet?". Olga liest weiter vor: "To you too". Block lächelt zufrieden.
Gefesselte Kinder
Die lange Befragung fordert ihren Tribut, "Olga" wird immer müder. Als am Nachmittag Böttner mit seinen Fragen an der Reihe ist, tut sie sich sichtlich schwer, diesen zu folgen. Die Englisch-Dolmetscherin tut sich zudem mit den langen, verschachtelten Fragen schwer. Es geht immer zäher voran. Böttner will wissen, womit genau nach "Olgas" Informationen die Kinder auf der Fahrt gefesselt wurden, sie verstehen einander aber nicht. Irgendwann kann der Hebräisch-Dolmetscher nicht mehr ruhig bleiben. "Kabelbinder, das meint Kabelbinder!", ruft er in Richtung des Zeugenpults, steht auf und kreuzt demonstrativ seine Handgelenke, wie bei gefesselten Händen.
T. wird emotional, als sie spricht. Erst zurück in Israel will sie von ihren Anwälten erfahren haben, dass die Kinder gefesselt worden waren. Das habe sie sehr mitgenommen. Böttner will wissen, warum sie dann nicht Christina Block als Mutter davon erzählt habe, immerhin seien sie doch gut befreundet gewesen. "Olga" meint, bei ihrem letzten Kontakt mit Block habe sie von der Fesselung noch nichts gewusst. Dabei blickt sie ihre einstige Freundin Block direkt an. Beteuernd? Entschuldigend? Das wissen wohl nur die beiden Frauen selbst.
Obwohl sie schräg übers Eck zu ihr sitzt, schaut Block während der Befragung nicht zu ihrer früheren Vertrauten herüber, der sie vorwirft, sie ausgenutzt zu haben. Wie der Israeli S. betont auch T. noch einmal, dass sie auf die Erklärung von Familienanwalt Costard vertraut habe, ihr Vorgehen in der Silvesternacht 2023/24 sei legal gewesen.
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Durften die mutmaßlichen Entführer darauf vertrauen, rechtmäßig zu handeln?
Böttner knüpft an dieser Stelle direkt an. Auch sein Mandant S. beteuert stets, im festen Vertrauen auf die Legalität der Aktion gehandelt zu haben. Für die Frage der Strafbarkeit ist das von großer Bedeutung: Dem Täter muss zwar nicht bewusst gewesen sein, dass sein Handeln strafbar war. Er muss sich aber bewusst gewesen sein, Unrecht zu tun. Fehlt dem Täter dieses Unrechtsbewusstsein, fehlt ihm nach § 17 Strafgesetzbuch (StGB) auch die Schuld – und ohne Schuld gibt es keine Strafe. Hätte er seinen Irrtum vermeiden können, kann er immer noch eine Strafmilderung nach § 49 StGB bekommen.
S. beteuert im Block-Prozess von Anfang an, er habe geglaubt, es sei legal gewesen, die Block-Kinder aus Dänemark nach Deutschland zu holen. Er habe Menschen aus einer Gefahrenzone befreien wollen, die Kinder habe er in einer solchen gewähnt, auf die Zusicherung der Legalität durch Block-Familienanwalt Costard vertraut. Für ihn geht es um die juristische Frage, ob er das Unrecht seiner Tat hätte erkennen müssen.
Sein Verteidiger Böttner stellt "Olga" deshalb viele Fragen, die das Umfeld des Israelis S. zeigen sollen, das gerade von deutschen Vorstellungen abweiche. "In Deutschland hat der Großteil der Bevölkerung keine Schusswaffen", erklärt er und fragt: "Ist das in Israel anders?" Keren T. nickt. "In Israel ist jeder Soldat. Jeder weiß, wie man Waffen verwendet." Böttner fährt fort: "Hier in Deutschland möchte man nicht gerne, dass die Bevölkerung Sachen selbst in die Hand nimmt." Ob es in Israel vorkomme, dass jemand, der nicht Polizist ist, Sachen wie die Befreiung von Geiseln selbst in die Hand nehme? "Natürlich", sagt T., ergänzt dann aber augenrollend, Israel sei "ja nicht die Dritte Welt".
Anders als andere Anwälte zieht Böttner seine Schlussfolgerungen daraus nicht schon in der Befragung vor, man muss sich also wie vorgesehen bis zu seiner morgigen Erklärung nach Entlassung der Zeugin gedulden. Sein Standpunkt dürfte aber klar sein: Er wird argumentieren, S. sei überzeugt gewesen, entführte Kinder zu retten, und habe aufgrund der israelischen Kultur, in der er aufgewachsen ist, nicht daran gezweifelt, dabei rechtmäßig zu handeln, was ihm von einem Rechtsanwalt, dessen Autorität er vertraute, bestätigt worden sei. Damit würde es dann auf die Frage ankommen, die der Nebenklagevertreter Dr. Philip von der Meden am Mittwoch zum Abschluss erneut aufwarf: Hätten nicht nur S., sondern alle Israelis dem Familienanwalt der Blocks einfach so trauen dürfen?
Ein Kiosk, in dem man "wirklich alles" bekommt, wurde einem Münchner Betreiber zum Verhängnis. Als er zwei vermeintlichen Kunden Kokain und Gras anbot, entpuppten sich diese als Zivilpolizisten, der Mann flog auf. Jetzt ist er verurteilt.
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