Am 49. Verhandlungstag geht es um eine Aktion, die sich bereits Ende 2022 abgespielt haben soll - und die einige Parallelen zur Silvesteraktion aufweist. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt.
Mit dem Dolch nach Dänemark - im Blockprozess beschreibt ein Privatdetektiv eine Observation in Dänemark, die vor allem eines war: kurz, chaotisch und "eine Riesenkacke". Die Staatsanwaltschaft hält sie für alles andere als harmlos.
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Als die Polizeibeamten an die Scheiben des geparkten Vans klopfen, schneidet Kevin D. gerade seinem Kollegen ein Stück Baguette ab. So schildert der Zeuge D. es am 49. Block-Prozesstag. Besonders stolz kann er nicht sein. Der Privatdetektiv fliegt schon auf, bevor es für ihn mit der verdeckten Überwachungsoperation in Dänemark überhaupt los geht.
In dem Hamburger Strafprozess, der sich um die mutmaßliche Entführung der zwei jüngsten Kinder von Blockhouse-Erbin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 dreht, geht es am 49. Verhandlungstag um eine Aktion, die sich bereits Ende 2022 abgespielt haben soll - und die einige Parallelen zur Silvesteraktion aufweist. Die Staatsanwaltschaft schätzt die Observation durch ein Team aus privaten Sicherheitsleuten als ersten Entführungsversuch ein. Der Privatdetektiv D. schildert das Geschehen im Ton einer Anekdote, ein Einsatz, der aus dem Ruder lief.
"Zwei dicke Urteile" als Rechtsgrundlage
D. berichtet, wie ihn der Chef der Sicherheitsfirma BPS 360°, für die der 46-Jährige gelegentlich als Ausbilder tätig war, im Herbst 2022 für einen "spannenden Auftrag" nach Berlin mitgenommen habe. Dort hätten sie sich mit Thorsten M. getroffen, der sich als Geschäftsführer der Firma System 360 vorgestellt habe. Im Aufsichtsrat des Schweizer Unternehmens sitzt auch Ex-BND-Chef August Hannning. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hanning und M. ebenfalls wegen möglicher Verstrickungen in den Fall; Hanning bestreitet jegliche Beteiligung.
Aufgrund der namentlichen Ähnlichkeit werden in der Berichterstattung und auch im Saal beide Unternehmen häufig als "System 360 Grad" betitelt. Außerhalb dieser Zusammenarbeit bestehen jedoch keine Verbindungen: BPS 360° ist ein Sicherheitsunternehmen in Gera, das Privatpersonen gehört. Das Beratungsunternehmen System 360 hat seinen Sitz in der Schweiz und Tochterfirmen in Berlin und Hamburg; wer hinter dem Unternehmen steht, ist nicht öffentlich bekannt.
Rechtswidrigkeit ≠ Schuld ≠ Strafbarkeit
Der Privatdetektiv D. berichtet, man habe ihm Akten vorgelegt, wonach Christina Blocks Ex-Mann Stephan Hensel ihre Kinder nach Dänemark entführt hätte. Der M. habe den Sorgerechtskonflikt geschildert: "Heirat, Kinder, Trennung". Hensel habe ein Haus von den Blocks als Abfindung bekommen. Man habe ihm gesagt, "dass der Vater die Kinder wahrscheinlich indoktriniert hat."
Man habe ihm versichert, es sei nicht rechtswidrig, die Kinder nach Deutschland zurückzuholen, allein die dänischen Behörden "würden halt nicht dabei helfen". Er habe die Unterlagen prüfen wollen, betont D. mehrfach, um auszuschließen, dass es sich um einen "Racheakt" handele. Vorgelegt worden seien ihm zwei "dicke Urteile", die ihn davon überzeugt hätten, dass die Mutter im Recht sei: ein Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts, das Christina Block im Oktober 2021 das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprach, sowie eine Entscheidung eines dänischen Gerichts, das diese Entscheidung als wirksam anerkannte, ihre Vollstreckung in Dänemark jedoch ablehnte.
Eine zentrale Verteidigungslinie Blocks gegen den von ihr bestrittenen Anklagevorwurf der Kindesentziehung richtet sich darauf, dass sie in der Silvesternacht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gehabt habe. Kinder, die bei ihr sein sollten, könne sie gar nicht entziehen. Dass sich die Beweisaufnahme immer wieder mit dieser Frage befasst, hängt auch mit dem in § 17 Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Verbotsirrtum zusammen: Wer sich nicht bewusst ist, Unrecht zu tun, und diesen Irrtum nicht vermeiden konnte, handelt ohne Schuld. Wer glauben durfte, rechtmäßig zu handeln, kann also nicht bestraft werden. Wer dazu anstiftet, obwohl er nicht daran glauben durfte, dagegen schon.
"Rote Linie": Bei Gegenwehr sofort Abbruch
Wenige Tage nach dem Treffen in Berlin sei er gefragt worden, ob er an einem Einsatz in Dänemark teilnehmen wolle, berichtet Kevin D. "Jawoll, da mach ich mit!", erinnert er sich nachdrücklich an seine Antwort. Also sei er mit seinem Auszubildenden nach Dänemark gereist: "Kommste mit zur Auslandsobservierung, kannste viel lernen", hätte er zu ihm gesagt. Das erheitert nicht nur das Publikum.
Der BPS‑360°-Chef Frank M. hätte ein Team mit insgesamt acht Personen zusammengestellt, aufgeteilt in zwei Gruppen. Dass acht Personen für eine Observation eher ungewöhnlich sind, räumt D. selbst ein. Wirklich gewundert habe ihn das aber nicht. Seine nachgeschobene Erklärung: "Die Frau Block hat halt viel Geld." Die Implikation: Der Chef habe ihr vielleicht einfach mehr aufgequatscht, als notwendig gewesen wäre. Ihre Verteidigung und auch Block selbsthatten schon in der Vergangenheit versucht, dieses Bild zu zeichnen: eine hilflose Mutter, reich, und in ihrer Verzweiflung empfänglich dafür, sich in vager Hoffnung auf die Rückkehr ihrer Kinder alles Mögliche aufquatschen zu lassen. Wie weit aber wäre sie dabei gegangen? Das soll der Prozess aufklären.
Laut D. habe der Auftrag darin bestanden, den Tagesablauf der Familie auszuspähen, um Gelegenheiten für ein Treffen zwischen Mutter und Kindern zu finden. Nur wenn die Kinder freiwillig mitkommen wollten, habe man dies ermöglichen wollen. Ziel sei aber nie gewesen, die Kinder gegen ihren Willen mitzunehmen. "Das wäre eine rote Linie gewesen", sagt D. Unter den Beteiligten habe Einigkeit bestanden: Bei Gegenwehr "brechen wir sofort ab". Gewalt habe nie zur Debatte gestanden.
Messer oder Dolch? Jedenfalls ungünstig
Die eigentliche "Arbeit" dauerte nach Darstellung des Zeugen kaum länger als eine Stunde. Noch bevor sein Team aktiv werden konnte, sei eine andere Gruppe bereits aufgeflogen. Er habe noch mit seinem Kollegen in ihrem Observations-Van gesessen und Kaffee getrunken, als die Polizei an die Scheibe klopfte. Ungünstig: Er sei gerade dabei gewesen, seinem Kollegen eine Scheibe Baguette abzuschneiden. Deshalb habe er ein Messer in der Hand gehabt.
Die Vorsitzende Richterin hält ihm vor, in der Akte sei von einem Dolch die Rede. D. sagt, es war ein Klappmesser. Mit einem Dolch schneide man doch kein Baguette. Was solle er überhaupt damit: "Bringt ja auch nichts, auf ner Observation mit nem Dolch rumzurennen", meint er. Genau das fragen aber auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage: Ob nun Dolch oder Messer, warum habe er eine so lange Klinge bei einer Observation dabei? "Weil ich in meinem Auto immer ein Messer habe", meint D. Der Staatsanwalt erinnert ihn daran, dass das gar nicht sein Auto war.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage sehen in der Aktion einen ersten Entführungsversuch, der nach § 235 Abs. 3 i. V. m.Abs. 1 Nr. 2 bzw. Abs. 2 Nr. 1 StGB strafbar wäre. Daher interessieren sich die Juristen auch mehr dafür, wer wann wo war, als für das Baguette des Privatdetektivs: die einen, weil sie beweisen wollen, wer alles da war – die anderen, um zu zeigen, wer es gerade nicht war. So stellt der Verteidiger des mitangeklagten Block-Familienanwalts Andreas C. nur eine einzige Frage an diesem Tag: "Hatte Herr C. damit irgendwas zu tun?" Der Zeuge guckt ihn irritiert an. "Ich kenn' Sie gar nicht."
Der Richterin kann er dagegen nicht weiterhelfen, als sie wissen will, wer von der Familie Block sonst noch vor Ort gewesen wäre. "Die Oma wollte mit da sein", überlegt er. "Aber ich hab keine Oma gesehen." Ob Blocks Bruder dagewesen sei? "Ich wusst bis jetzt ja nicht mal, dass die Frau Block nen Bruder hat." Auch sonst kann er zur Hauptangeklagten wenig sagen. Einmal kurz sei sie Ihnen als "die Auftraggeberin" vorgestellt worden. Dann habe er sie aber nicht mehr gesehen und bei den Planungsmeetings sei sie auch nicht dabei gewesen. Gesprochen habe er mit ihr überhaupt nicht. "Ist ja auch eigentlich nicht üblich, dass ich als kleiner Detektiv mit ner Millionärin rede", kommentiert er das.
Auch nach der Aktion habe es keinen Kontakt mehr gegeben. Lediglich mit Frank M. habe er später noch beim Kaffeetrinken über die Aktion gesprochen. Fazit: "Dass das ganze Ding ne Riesenkacke war."
"Jetzt haben sie uns – aber warum so schnell?"
Dass die Polizei erschien, habe ihn an sich nicht gewundert, so D. Man habe ihm gesagt, Hensel sei "sehr alarmiert". "Hinter jedem Baum" würde er erwarten, dass "ihm jemand die Kinder wegnehmen möchte". Seine Kollegen hätten die Konfrontation mit Hensel tatsächlich aber eher als ruhig beschrieben. Überrascht sei D. allerdings davon gewesen, wie schnell die Polizei vor Ort war und alle festnahm. "So schnell bin ich noch nie aufgeflogen", sagt er – aufs Wort die gleiche Erfahrung, die ein anderer Privatdetektiv gemacht hatte, den der Großvater der Kinder, Eugen Block, im September 2021 mit einem ähnlichen Ziel beauftragt haben soll. Auch dieser war binnen kürzester Zeit entdeckt worden.
Aber nicht nur diese Bemerkung sorgt für Déjà-vus. Die spontane Zusammenstellung des Teams, der feste Glaube an die Legalität, die im Chaos endende Entgleisung der Aktion, weil unerwartet schnell die Polizei eingriff: Die Eckpunkte erinnern an die Befragungen der mutmaßlichen Entführer der Silvesternacht. Es scheint sich bei allen Akteuren zu wiederholen: Die Pläne, die Probleme.
Auf die Frage, warum er ausgewählt worden wäre, hat Kevin D. aber eine klarere Antwort als die Beteiligten der Silvesternacht: Er habe gedacht: "Die wollen nen Guten haben, darum haben sie mich genommen." Da habe er sich "was drauf eingebildet". Mit der Verhaftung kam dann aber die Ernüchterung.
Kippt das dänische Urteil den Vorsatz der Angeklagten?
Hier setzt Anwalt Reinhard Daum an, der Blocks Cousine verteidigt. Ob sich D. erinnern könne, wer ihre Freilassung veranlasst habe. D. sagt, sie seien einer Richterin vorgeführt worden, die über die Untersuchungshaft entscheiden sollte. Es habe "keine Anhaltspunkte" gegeben. An Details erinnert sich D. kaum: "Ich hab nur gehört wir können gehen und war so puuuuh", er hebt im Gerichtssaal beide Arme hoch Richtung Decke.
Also hilft Daum seiner Erinnerung mit den Akten auf die Sprünge. Die dänische Richterin hätte die Freilassung mit den beiden Gerichtsentscheidungen begründet, die man ihnen gezeigt hätte. Weil es diese Entscheidung ja tatsächlich gegeben habe, sah sie keine hinreichenden Gründe, um einen Vorsatz anzunehmen. Für die Verteidigung der Angeklagten, denen nur Randbeiträge der Entführung angelastet werden, könnte das entscheidende Bedeutung haben. Auch diese könnten sich schließlich auf die "dicken" Urteile berufen, sie haben das teils auch schon getan. Dass dänische und deutsche Justiz nicht unbedingt reibungslos ineinandergreifen, zieht sich zwar grundlegend durch den Verfahrenskomplex. Ein dänisches Gericht, das sagt, wer diese Entscheidungen kannte, hatte keinen Vorsatz, dürfte trotzdem für die Straffrage auch in Deutschland relevant sein.
Daum fragt noch, ob ihre Freilassung der dänischen Staatsanwältin gefallen hätte. "Nee", antwortet er heiter. "Die war fuchtelig." Auch die Rechtsmittelinstanz in Dänemark hatte die Entscheidung aufrechterhalten.
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Unterschiedliche Bewertungen im Saal
Der Zeuge schildert die November-Aktion wie eine Anekdote, die man "später beim Schnaps" erzählt. Tatsächlich berichtete er von genau so einer Situation ein Jahr später, als er einen der anderen Beteiligten auf einer Konferenz wiedergesehen habe. "Weißte noch", hätten sie gesagt und den Kopf geschüttelt. Er vermittelt den Eindruck von jemandem, der eine kuriose Geschichte erlebt hat und froh ist, mit einem blauen Auge davongekommen zu sein. Er scheint bemüht, zu erzählen was er weiß, zeitweise schon fast im Plauderton. Ob diese Unbefangenheit Ausdruck von Offenheit oder nachträglicher Verharmlosung ist, bleibt offen.
Vielleicht kommt sie aber auch davon, dass mit der inzwischen erfolgten Einstellung der dänischen Verfahren wohl Anklageverbrauch eingetreten ist und die Vorsitzende mit ihrer als "nur noch der Vollständigkeit halber" kommentierten Beschuldigtenbelehrung zu signalisieren scheint, dass sie das auch in Deutschland für bindend halte.
Im Gerichtssaal bleibt der lockere Ton des Zeugen nicht ohne Widerspruch. Nebenklagevertreter Christoph Henckel äußert deutliche Zweifel, dass es sich tatsächlich nur um eine harmlose Observation gehandelt habe. Er verweist auf die Größe des Teams, die Ausrüstung und darauf, dass "die halbe Block-Familie" und Blocks Psychologe Dr. R. vor Ort gewesen seien. Der Zeuge versuche, "sich das Geschehen im Nachhinein schönzureden".
Blocks Verteidiger hält dagegen: Gerade weil die Kinder ihre Familie lange nicht gesehen hätten, sei deren Anwesenheit erklärlich. Ziel sei gewesen, eine behutsame Kontaktaufnahme zu ermöglichen. "Kinder einfach nur mitnehmen, wie einen Gegenstand – das ist ja nicht nachhaltig." Das spräche also nicht gegen, sondern für seine Mandantin: Man habe den Kindern ihre Familie zeigen wollen.
Der 50. Verhandlungstag ist für Mittwoch in zwei Wochen angesetzt.
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