Block bekommt zum Geburtstag einen kurzen Verhandlungstag, den sogar die Blumen überleben, die eine Zuschauerin ihr mitbringt. Derweil streiten Verteidigung und Nebenklage darüber, wie streng Abweichungen in Zeugenaussagen zu bewerten sind.
Eigentlich sollte am Montag noch einmal der Kinderpsychologe Dr. R. aussagen, der Christina Block monatelang beraten hatte. Er ist aber krank, die Vernehmung entfällt. So konnten nur die Erklärungen zur Zeugenaussage der vergangenen Woche abgegeben werden.
Der Verteidigung des mitangeklagten Israelis Tal S. ist das nur recht: Dessen Hauptverteidiger Dr. Sascha Böttner steckt derzeit offenbar im Ausland fest. Sein Vertreter hat Zeitdruck und kündigt früh an, schon nach wenigen Stunden wieder weiter zu müssen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt zeigt sich aber zuversichtlich, den 48. Verhandlungstag bis dahin gut über die Bühne zu bekommen. Christina Block, die ihren 53. Geburtstag im Gerichtssaal verbringen muss, wäre sicherlich froh darüber. Dann geht es los.
Warum die Aussagen der israelischen Zeugen so wichtig sind
Systematisch nehmen die Verteidiger:innen die Schilderungen des 35-jährigen Israelis Said B. auseinander, der vergangene Woche erneut ausgesagt hatte. Er soll Teil der Gruppe gewesen sein, die in der Silvesternacht 2023/24 die damals zehn bzw. 13 Jahre alten Block-Kinder vom Wohnort ihres Ex-Manns Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland entführten. Block als Hauptangeklagte soll den Auftrag zu dieser Entführung gegeben haben, was sie seit Prozessbeginn abstreitet.
Mehrere Mitglieder der Israeli-Gruppe hatten sich erst während des laufenden Prozesses bei den Ermittlern gemeldet. Ihre Aussagen, die Christina Block schwer belasten, waren in der Berichterstattung vielfach als Wendepunkt in dem Hamburger Mammut-Prozess gesehen worden. Die Verteidiger:innen aller Angeklagten versuchen seitdem, durch Herausarbeiten von Lücken in den Zeugenaussagen, Widersprüchen und Unstimmigkeiten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der israelischen Zeugen zu sähen.
Widersprechen sich die Israelis?
Vielfach geht es daher am Montag um vermutete Widersprüche in den Aussagen des Zeugen. Dieser hatte immer wieder Aussagen aus seiner polizeilichen Vernehmung korrigiert, Fragen an ihrem Kern vorbei beantwortet und zunehmend verschlossener auf die Fragen der Verteidiger reagiert. Außer B. haben der mutmaßliche Chef der Entführergruppe, David Barkay, und weitere israelische Zeugen ausgesagt, allerdings nur unter Garantie des freien Geleits. Wie auch B. und Tal S., der als einziger der mutmaßlichen Entführer in Untersuchungshaft sitzt, beteuern sie durchgängig, in dem Glauben gehandelt zu haben, sich an einer "Rettungsaktion" und nicht an einer Entführung zu beteiligen. Diese Darstellung wird zunehmend von Verteidigung wie Nebenklage in Frage gestellt, auch die Fragen der Richterin an die Zeugen hinterfragen das kritisch.
In seiner Erklärung vom Montag kommentiert Blocks Verteidiger Dr. Ingo Bott die Aussagen von B. so: "Wer ist nicht lieber Held als ahnungsloser Mitläufer? Wer will nicht lieber einer armen Mutter geholfen haben, als an einem finanziellen Vorteil interessiert gewesen zu sein?" Er glaubt zudem, dass der Zeuge von David Barkay nur in etwas "hineingezogen" worden sei, so wie seine Mandantin auch. Er hält die Zeugen nicht für glaubwürdig.
Eine große Rolle spielt auch das Treffen, das am 28. Dezember 2023 in einem Konferenzraum des Grand Elysée Hotels, das den Blocks gehört, stattgefunden haben soll. Die mutmaßlichen Entführer hatten nacheinander behauptet, dort Block persönlich getroffen und mit ihr über einen konkreten Entführungsplan gesprochen zu haben. Block bestreitet dagegen, dass es ein solches Treffen jemals gegeben hat.
Ein angeblicher Teddy und eine tote Oma
Unter anderem hatte B. in der vergangenen Woche von einem Teddy der Kinder berichtet, den Block ihnen bei dem Treffen mitgebracht haben soll. Hier setzt Bott mit seiner Kritik wieder an: Ein Israeli sagte, der Teddy sei in einer schwarzen Tasche übergeben worden, ein anderer sprach von einer weißen Plastiktüte, und in den Aussagen der Kinder tauche schon gar kein Teddy auf.
Zudem hatte B. ausgesagt, bei der Entführung sei alles schiefgelaufen, weil sie nicht gewusst hätten, dass die Kinder Alarmknöpfe trugen, wodurch sich die dänische Polizei in der Entführungsnacht sofort an ihre Fersen heftete. Bott erinnert daran, dass Block 2022 zuerst zur dänischen Polizei gegangen sei, bevor sie versuchte, ihre Kinder direkt zu kontaktieren. Das habe sie getan, weil sie gewusst habe, dass die Kinder Alarmknöpfe trügen, so Bott. Wieso hätten die Entführer also nicht von den Alarmknöpfen gewusst, wenn Block die Entführung wirklich in Auftrag gegeben hätte?
Botts Fazit: Alles unglaubwürdig, auch weil B. darauf bestanden hatte, Block habe bei dem Treffen von ihrer schwer kranken Mutter berichtet, die die Kinder unbedingt habe wiedersehen wollen; nur sei Großmutter Block zu diesem Zeitpunkt schon lange tot gewesen. B. war bei seiner Version der Geschichte geblieben, obwohl Staatsanwältin Mona Paul mehrfach nachgehakt hatte. Bott hatte damit zur Abwechslung mal die Möglichkeit, ihr suggestive Befragung vorzuwerfen; für gewöhnlich muss er sich diesen Vorwurf anhören.
Wem von den Israelis soll man jetzt glauben?
Bott ist mit seiner Einschätzung aber nicht allein. Auch die übrigen Verteidiger:innen sehen Widersprüche. Einmal will B. für seine Teilnahme an der Entführung 10.000 Euro von Barkay bekommen haben, ein anderes Mal 5.000 Euro von einem der anderen Israelis, Keren T. Einen weiteren der mutmaßlichen Entführer, Jonathan C., will B. das erste Mal in Deutschland getroffen haben, ein anderes Mal dagegen schon zuvor in Israel. Auch die Tageszeit, zu der das behauptete Treffen im Grand-Elysée-Konferenzraum stattgefunden haben soll, ändert sich je nach Zeugenaussage immer wieder.
Insbesondere bei Barkay hatten sich unter den kritischen Fragen der Vorsitzenden Richterin und der Verteidiger nach und nach immer tiefere Risse in der Glaubwürdigkeit seiner Schilderungen gebildet. Am Montag vertiefen sich diese Risse: Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Block-Familienanwalts Andreas C., erinnert daran, Barkay habe in einer Aussage vor Gericht im Januar behauptet, er habe während der Entführung in einem der Fluchtautos gesessen. Jemand habe ihm dann ein Kind ins Auto hereingereicht. B. dagegen hatte letzte Woche eindeutig ausgesagt, Barkay sei einer der Männer gewesen, die die Kinder ihrem Vater entrissen und in die Autos getragen hätten.
Der Verteidiger von Blocks wegen Beihilfe angeklagtem Lebensgefährten Gerhard Delling, Dr. David Rieks, kritisiert zudem, bei für die Straffrage wesentlichen Details müsse man sich immer wieder entscheiden, ob man Barkay glaube oder anderen Zeugen. Das ziehe dessen Glaubwürdigkeit stark in Zweifel. Schon wie Zeuge B. überhaupt an Barkay geraten sein will, ergibt für Rieks keinen Sinn: "Halten wir es wirklich für realistisch, dass ein Bauingenieur sich in einem Café mit einer Frau trifft, die er nicht kennt, und wenige Wochen später Kinder auf einem anderen Kontinent von einem Land ins nächste verschleppt?" Die rhetorische Frage bleibt offen im Raum stehen.
Nebenklage: Kleine Abweichungen ein Indiz für Glaubwürdigkeit
Die Nebenklage sieht die Abweichungen in den Zeugenaussagen weniger problematisch. Die Schilderungen des Zeugen hätten eher "noch einmal gezeigt, wie traumatisch" die Erlebnisse der Silvesternacht für die Kinder gewesen sein müssen. Sie seien "wie Säcke über die Schultern geworfen" worden, sagt Christoph Henckel, Anwalt von Blocks Ex-Mann und Nebenkläger Stephan Hensel.
Kleine Abweichungen in den Aussagen zeigten ja gerade, dass die Sorge der Verteidigung, die israelischen Zeugen würden sich absprechen, unbegründet sei. Darüber, ob die Abweichungen der Aussagen aller israelischen Zeugen voneinander aber noch "unwesentlich" genug sind, besteht zwischen Verteidigung und Nebenklage naturgemäß Uneinigkeit. Fest steht nur, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Glaubwürdigkeit von Zeugen nicht nach einzelnen Indizien, sondern nach einer Gesamtschau zu bewerten ist.
Verteidigerin Gül Pinar, die für den mitangeklagten Sicherheitsunternehmer Andreas P. im Raum steht, hat noch ein ganz anderes Problem: Sie kritisiert, dass in den Schilderungen der Zeugen gar kein Platz wäre für einen Tatbeitrag ihres Mandanten, der seinem Anklagevorwurf entspräche. Vergangene Woche habe sie herausgearbeitet, dass Drohnenaufnahmen, die die Entführung vorbereitet haben sollen, laut B. im Sommer entstanden sein müssen. P. sei aber erst im Dezember von den Blocks mit der Erstellung möglicher Rückführungsszenarien beauftragt worden. Dass P. also die Lage ausgekundschaftet und die Entführung vorbereitet haben soll, wie die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, passe nicht zu den Aussagen. Sie hält es für völlig unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft an den Vorwürfen gegen ihren Mandanten festhalte, obwohl man ihm keinen konkreten Tatbeitrag zuordnen könne: "Ein Strafverfahren darf nicht zu einem dunklen Wald werden, in dem so lange nach einem Schatten gesucht wird, bis der Schatten auf einen Angeklagten fällt", verbildlicht sie ihre Position und betont: "Ein Strafverfahren verlangt Licht."
Anwesenheitspflicht für Ehepaar B. und Sicherheitsunternehmer P. soll aufgehoben werden
Die Erklärungen sind damit durch, weiter geht es mit Anträgen. Schon mehrfach hatten die Verteidiger des Ehepaars B. und P.s versucht, eine Abspaltung der gegen sie geführten Verfahren zu erreichen, um ihren Mandant:innen den langen, belastenden Hauptprozess zu ersparen, in dessen Beweisaufnahme sie bisher kaum Erwähnung finden. Erfolg hatten sie damit bisher nicht.
Nun versucht Nils Fock, Verteidiger des wegen Beihilfe angeklagten Mark B., es auf anderem Wege. Er beantragt, seinen Mandanten von der nach § 231 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) für alle Angeklagten bestehenden Anwesenheitspflicht zu entbinden. Das ist nach § 233 Abs. 1 S. 1 StPO möglich, wenn die zu erwartende Strafe gering ist.
Fock argumentiert, sein Mandant könne maximal Beihilfe zur Grundtat der Entziehung Minderjähriger (§ 235 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)) geleistet haben, nicht aber zur strafschärfenden Qualifikation nach § 235 Abs. 4 StGB, die die Mindestfreiheitsstrafe auf ein Jahr anheben würde. Die Schuld seines Mandanten sei, wenn überhaupt, sehr gering. Es seien außerdem diverse Umstände gem. § 47 und § 49 StGB strafmildernd zu berücksichtigen: Er sei nicht vorbestraft, sein Tatbeitrag minimal und die lange Verfahrensdauer eine zusätzliche Belastung: Bald sind es schon 50 Verhandlungstage. Angesetzt sind noch einmal mindestens ebenso viele.
Fock betont, Mark und Uta B., Blocks Cousine, seien beide selbstständig und hätten Kinder im Schulalter. Der Auftragseinbruch, weil sie den Zeitaufwand des Prozesses nicht ausgleichen könnten, sowie die Kosten des Verfahrens drohten, die Existenzgrundlage seines Mandanten zu zerstören. Seine Anwesenheit sei zur Sachaufklärung auch nicht erforderlich, weil er sich (im Gegensatz zu seiner Frau Uta) von Beginn an auf sein Schweigerecht beruft und das sich auch nicht ändern werde. Nach § 236 StPO könne das Gericht seine Anwesenheit ohnehin jederzeit wieder anordnen.
Sein Vortrag trifft auf breites Verständnis. Staatsanwältin Paul gibt ihm recht: Es komme für Mark B. wohl wirklich nur eine Mindeststrafe in Betracht. Sie könne den Antrag deswegen gut nachvollziehen. Auch Focks Kolleg:innen befürworten den Antrag, einschließlich des Nebenklagevertreters, der das Gericht bittet, eine Lösung zu finden, um die Belastung der beiden zu minimieren. Das Gericht muss über den Antrag nun nach seinem Ermessen entscheiden und dabei die Belastung des Angeklagten mit dem Gewicht der Sache und der Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten für die Sachaufklärung abwägen. Dabei hat es einen weiten Ermessensspielraum.
Eine Abtrennung des Verfahrens gegen ihren Mandanten P. wäre auch Pinar zwar immer noch am liebsten. Sie meint, die Sache ihres Mandanten sei entscheidungsreif. Hilfsweise beantragt auch sie aber, die Anwesenheitspflicht ihres Mandanten aufzuheben.
Pinar beantragt Berücksichtigung von Akten aus Hanning-Verfahren
Anschließend stellt Pinar aber noch einen ganz anderen Antrag: Sie fordert, die Akten aus dem parallel laufenden Ermittlungsverfahren gegen u. a. Ex-Bundesnachrichtendienst-Chef August Hanning zum Block-Verfahren gem. § 147 Abs. 1 StPO heranzuziehen.
Die Hamburger Behörden ermitteln gegen Hanning wegen einer möglichen Verstrickung in die Entführung in der Silvesternacht sowie wegen eines früheren mutmaßlichen Entführungsversuchs im November 2022. Hanning, der im Block-Prozess zunächst seine Aussagebereitschaft erklärt, dann die Aussage jedoch nach § 55 StPO verweigert hatte, weist diese Vorwürfe zurück. Gegenüber LTO erklärte er auf Anfrage, an der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 weder beteiligt gewesen zu sein noch Kenntnis davon gehabt zu haben, weshalb er "gegen diese haltlosen Beschuldigungen sowohl zivil- als auch strafrechtlich vorgehe".
Aus den Akten des Parallelverfahrens geht laut Pinar deutlich hervor, dass die Staatsanwaltschaft annehme, August Hanning sei mit der Entführung in der Silvesternacht beauftragt gewesen und für die Geschehnisse in der Silvesternacht strafrechtlich verantwortlich. Als ein Indiz führt sie dafür eine Aussage aus dem Vermerk des verdeckten Ermittlers an, den die Staatsanwaltschaft bei der Firma System 360 eingeschleust hatte. Darin geht es um eine angebliche Reise nach Israel, die Hanning mit Christina Block gemacht haben soll. Hanning dagegen sagte LTO, er sei zuletzt im September 2018 in Israel gewesen.
Pinar beruft sich für ihren Antrag auf den Grundsatz der Aktenwahrheit. Dieser folgt aus dem Rechtsstaatsgebot nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz und besagt, dass die Akten alle bislang erzielten Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und seine Entwicklung umfassend, klar und wahrheitsgetreu erkennen lassen müssen. Ihr Kalkül: Wenn die Staatsanwaltschaft in dem Parallelverfahren davon überzeugt ist, dass Hannings Firma System 360 für die Organisation der Entführung verantwortlich war, könnte das für die Strafbarkeit ihres Mandanten P. im Block-Prozess große Bedeutung haben. Die Firma System 360 sei eine in sich geschlossene Einheit, in die P. nicht eingebunden war. Die Akten des Hanning-Verfahrens müssten daher beigezogen werden, weil sich daraus ergebe, dass für P. keine strafbare Beteiligung vorliegen könne, da andere die ihm vorgeworfenen Tatbeiträge übernommen hätten. "Herr P. sitzt seit Monaten hier auf der Anklagebank wegen einer Memo und einer WhatsApp Nachricht", richtet sie eindringlich an die Richterbank. "Mehr nicht."
Nach nur knapp eineinhalb Stunden ist damit am Montag schon Schluss. Das haben sogar die Blumen, die eine Zuschauerin Christina Block mitgebracht hat, überlebt. Am Dienstag geht es weiter mit der Befragung eines Privatermittlers.
Hinweis: Der letzte Abschnitt wurde um Pinars Hinweis auf die Aussage des verdeckten Ermittlers, sowie Hannings Stellungnahme dazu ergänzt [05.05.26, 20:57 Uhr, jh].
Tag 48 im Block-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59883 (abgerufen am: 14.05.2026 )
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