Hat sich seinen 67. Geburtstag wohl anders vorgestellt: Der wegen Beihilfe angeklagte Ex-Sportschau-Moderator Gerhard Delling. Foto: picture alliance/dpa/Pool dpa | Marcus Brandt.
Der Streit über zulässige Fragen kocht über, eine Staatsanwältin ist streitlustig und Gerhard Delling bekommt statt eines Geburtstagsgeschenks harte Worte: Der Bericht zum 45. Verhandlungstag im Blockprozess.
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Die Verhandlung läuft kaum fünf Minuten, da geraten Dr. Ingo Bott, Verteidiger der wegen Kindesentziehung angeklagten Christina Block, und die Vorsitzende Richterin schon lautstark aneinander. Es geht darum, wann das Verfahren gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und seine neuen Frau wegen Entziehung Minderjähriger beginnt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Kinder von Christina Block und Stephan Hensel im August 2021 nach einem Besuchswochenende in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht zu haben. Damals bestand noch gemeinsames Sorgerecht.*
Die Diskussion mündet nahtlos in die Debatte, die bereits den Vortag dominiert hatte: Was sind zulässige Fragen? Immer wieder kassiert die Vorsitzende Botts Fragen an die als Zeugin geladene Hauptermittlungsführerin. Suggestiv, zur Bewertung auffordernd, unklar, Schätzfragen. Zeugen dürfen aber nur zu eigenen Wahrnehmungen befragt werden. Bott meint dann oft, er sei noch gar nicht fertig gewesen. Anschließend konkretisiert er seine Fragen so lange oder formuliert diese um, bis sie zugelassen werden. Genervt konstatiert Bott: "Das ist hier kein Germanistik-Grundkurs." Sein Kollege Dr. David Rieks gibt ihm ungefragte Formulierungshilfe, was die Vorsitzende aber mehr zu stören scheint als Bott. "Ich glaube, dass Herr Dr. Bott das ganz gut alleine hinkriegt", mahnt sie den Verteidiger des mitangeklagten Ex-Sportschaumoderators Gerhard Delling. Wie Block bestreitet auch der wegen Beihilfe angeklagte Delling die Vorwürfe der Anklage.
Was in der Zeugenvernehmung tatsächlich gesagt wird, ist durch die Bandwurm-Fragen, ständigen Zulässigkeitsdiskussionen und Paralleldiskussionen schwer zu verfolgen. Zwischendurch verwarnt die Vorsitzende Ingo Bott, seine "Fragen an die Zeugin nicht mit Bemerkungen zu garnieren". Die Hauptermittlungsführerin bemüht sich sichtlich zu verstehen, was sie eigentlich beantworten soll, auch wenn sie in ihrer eigenen Befragung zunehmend zur Randfigur gerät. Durchgängig bleibt sie aber geduldig und souverän. Selbst, als einer der Verteidiger sie laut und aggressiv mit Vorwürfen überzieht, behält sie die Ruhe. Wenn der Verteidiger ihr Fragen stelle, solle er sie doch auch antworten lassen.
Ungewöhnlich häufig meldet sich die Oberstaatsanwältin Paul zu Wort, antwortet für die Zeugin und diskutiert mit Verteidigern. Bott kritisiert mit dramatischem Duktus die unterschiedliche Behandlung von Block und Hensel, denen beiden Kindesentziehung nach § 235 Strafgesetzbuch vorgeworfen wird. Die Zeugin hatte berichtet, viel mit Hensel telefoniert zu haben, weil dieser Geschädigter einer Straftat gewesen sei, aber nicht mit Block, als die Situation nach Hensels Zurückbehaltung der Kinder 2021 in Dänemark andersherum war; die Polizei habe sich von ihm manipulieren lassen und "auf einem Auge blind" ermittelt, so die Einschätzung von Bott. Die Zeugin hört sich seine Vorwürfe geduldig an, zunächst wirkt sie amüsiert, mit der Zeit gelangweilt.
Staatsanwaltschaft und Verteidiger geraten aneinander
Staatsanwältin Paul nimmt Botts Vorwürfe weniger gelassen auf und geht dazwischen. Dass sich bei Sorgerechtsstreitigkeiten ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland absetzt, sei der typische Kindesentziehungs-Fall, erklärt sie. Natürlich werde da anders vorgegangen als bei einer Entführung im Ausland durch maskierte Fremde. Zudem habe die Hauptermittlungsführerin Hensel offensichtlich "genauso als Verdächtigen und Straftäter behandelt wie die hier Angeklagten" – schließlich habe sie alles Nötige getan, damit die Staatsanwaltschaft eine ausreichende Grundlage zur Anklage gegen Hensel hatte.
Immer wieder beanstandet die Staatsanwältin, dass die Zeugin zu Fragen der Verteidiger nicht aussagen dürfe, weil diese nicht von ihrer Aussagegenehmigung nach § 54 Strafprozessordnung gedeckt seien. Dies war schon gestern großes Streitthema gewesen. David Rieks kommentiert das schließlich etwas provokant mit "Wovor haben Sie denn Angst, Frau Paul?". Ingo Bott setzt noch einen drauf und meint, sie solle bitte aufhören, alles so persönlich zu nehmen. Das werde langsam echt zum Problem. Bevor die Lage weiter eskalieren kann, mahnt die Vorsitzende Bott, das "mal lieber" zu lassen und jetzt die Befragung der Zeugin fortzusetzen.
Entspannung folgt dadurch nicht wirklich, aber die Zeugin kann nun länger sprechen. Am Vortag hatte sie erklärt, den Kontakt mit den dänischen Behörden gering gehalten zu haben. "Weil…die Dänen uns von der Arbeit abgehalten haben", begründet sie das heute. Ein Kontrast zu vorigen Aussagen von Polizist:innen, die berichtet hatten, auf Aufträge der dänischen Ermittler gewartet zu haben.
Zeugin hatte keinen Zweifel, dass die Kinder zum Vater wollten
Dann geht es wieder um die Wiedervereinigung der Kinder mit ihrem Vater, die gestern schon zentrales Thema war. Auf Botts Nachfrage erklärt die Zeugin, sie habe die Kinder belehrt, sobald diese von Christina Block in ihre Obhut gekommen waren. Die Kinder hätten daraufhin gesagt, sie wollten etwas aussagen. Warum sie die Kinder dann nicht direkt vernommen, sondern erst zu ihrem Vater gebracht hätte, will Bott wissen.
Die Zeugin reagiert etwas perplex und macht ihre Irritation über die Frage deutlich. "So, erst einmal Vernehmung, dann könnt ihr zu Papa? Das ist doch lebensfremd", erklärt sie und verteidigt ihr Vorgehen standhaft. Sie gibt zu, dass das kein übliches Vorgehen gewesen sei. "Aber es war keine übliche Situation." Auch, dass sie die Kinder nicht fragte, ob sie traurig wären, nicht mehr bei ihrer Mutter zu sein, verteidigt sie. Als sie die tränenreiche Wiedervereinigung gesehen habe, habe sie nicht "den Hauch eines Zweifels" gehabt, dass es das war, was die Kinder wollten.
Bott beantragt, zu Protokoll zu geben, dass die Zeugin eine direkte Vernehmung der Kinder als “völlig lebensfremd” bezeichnet habe. Die Richterin lehnt den Antrag ohne Umschweife ab. Bott will die Kammer per Beschluss entscheiden lassen.
Daraufhin schaltet sich Dr. Sascha Böttner, der Verteidiger des bisher einzig geständigen Angeklagten Tal S., ein. Er meint, diese langen Befragungen seien ja Botts Recht, auch wenn er sie nicht für zielführend und was Bott damit herausarbeiten wolle, für "nicht kriegsentscheidend" halte. Aber diese ständigen Anträge würden nur Zeit kosten und seinen Mandanten, der als Einziger nun seit fast eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt, erheblich belasten. Bott scheint daraufhin zurückrudern zu wollen. Die Richterin gibt ihm über die Mittagspause Zeit, seinen Antrag zu überdenken – er zieht ihn schließlich zurück.
Richterin weist Staatsanwältin zurecht
Im Anschluss geht es noch einmal um den kritischen Satz der Hauptangeklagten Christina Block, von dem die Zeugin gestern berichtet hatte. Nachdem sie Block über den Entführungsvorwurf gegen sie belehrt habe, habe diese gesagt, sie mache eine Rückführung, ihr Ex-Mann eine Entführung. Das habe sie als Erklärung verstanden, dass sie für die Entführung verantwortlich war, also als Teilgeständnis verstanden: Die Angeklagte zuckt nur die Schultern, als sich ihr Verteidiger zu ihr umdreht. Blocks Blick ist traurig. Sie wirkt erschöpft.
Erneut schaltet sich hier die Staatsanwältin ein. Sie hätte den Satz damals auch so verstanden. Es ist dann aber nicht Bott, der empört reagiert, sondern Sascha Böttner. Das hier sei Botts Zeugenbefragung, die Staatsanwältin dürfe da nicht einfach reinreden, sie mache hier quasi selbst eine Zeugenaussage. Er wirft ihr vor, das Verfahren für die Presse zu führen und sich rechtfertigen zu wollen, obwohl sie dazu an dieser Stelle kein Recht habe.
Bott selbst scheint das weniger eng zu sehen. Es sei ja sehr interessant, was Oberstaatsanwältin Paul da sage, Böttners Kritik bezeichnet er als "Quatsch". Daraufhin wird er von der Richterin scharf zurechtgewiesen, so könne er nicht über Meinungen von Kollegen reden. Das sieht dafür Böttner nicht so eng und meint, das sei ja eine zulässige Meinungsäußerung. Die Spannung scheint sich ein wenig zu entladen. Die Richterin schließt sich Böttners Kritik an der Staatsanwältin an: Erklärungen während Zeugenbefragungen hätten zu unterbleiben. Paul entschuldigt sich kleinlaut; sie werde sich zurückhalten.
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Kein schöner Geburtstag für Gerhard Delling
Zum Abschluss versuchen mehrere Anwälte noch Widersprüche im Vorgehen der Ermittler herauszuarbeiten. So soll der Beschluss, mit dem der Einsatz eines verdeckten Ermittlers im Verfahren gegen Ex-BND-Chef August Hanning angeordnet worden war, in der Begründung die Aussage treffen, Christina Block und ihr Vater Eugen hätten den Auftrag zu der Entführung erteilt. Zu diesem Zeitpunkt sei das Ermittlungsverfahren gegen den Block-Patriarchen aber bereits mangels Tatverdacht eingestellt worden. Weiter kritisiert David Rieks, wie die befragte Ermittlerin Nachrichten gedeutet hat, die sein Mandant Delling ihr am Tag nach der Entführung geschickt hatte. Darin hätte er sie aufgefordert, Hensels vermeintliche Verletzungen zu überprüfen, weil dieser den Angriff nur behaupten würde. Die Zeugin meint, sie hätte das als Täterwissen ausgelegt, da diese Informationen noch nicht öffentlich bekannt gewesen seien. Rieks meint, das ergäbe keinen Sinn, denn hätte Delling Täterwissen gehabt, hätte er doch gewusst, dass Hensel tatsächlich angegriffen worden war.
Die Zeugin lässt sich davon aber ebenso wenig beeindrucken wie von Rieks' Argumentation, Delling hätte nicht die Unwahrheit gesagt, als er der Polizei am Abend des 1. Januar 2024 mitteilte, er wisse nicht, wo Block sei. Denn es gäbe keinen Nachweis, dass sie ihm überhaupt gesagt habe, wo sie sich aufhalte. Für die Ermittlerin Wortklauberei. Er habe gewusst, dass sie morgens mit dem Zug aufgebrochen war, um ihre Kinder in Empfang zu nehmen. 'Ich weiß nicht, wo sie ist' sei deshalb unvollständig und nach ihrer Auffassung trotzdem eine Lüge gewesen.
Am Ende der tagesfüllenden Verhandlung wirkt Delling erschöpft. Seinen 67. Geburtstag hatte er sich wohl anders vorgestellt.
Wie von der Vorsitzenden zu Beginn des Tages prophezeit, werden die Anwälte auch heute nicht fertig mit der Befragung der Zeugin. Sie soll zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden, bis dahin sollen Erweiterungen für ihre Aussagegenehmigungen erbeten werden. Das muss aber noch etwas auf sich warten lassen, denn für den 46. Verhandlungstag am nächsten Montag sind erst einmal israelische Zeugen angesetzt.
*Korrektur am 23.04.2026, 13.18 Uhr: Hier hatte es fälschlicherweise geheißen, das Landgericht Hamburg habe Anklage gegen Hensel zugelassen.
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