Die Vernehmung einer Polizeibeamtin sorgt für Streit. Dann schildert die plötzlich eine für den Prozess wohl bedeutende Aussage von Christina Block. All das sorgt für einen emotionalen 44. Tag. Bis einen Angeklagten offenbar die Kräfte verlassen.
Nach der längeren Osterpause wurde heute der Block-Prozess mit der Zeugenvernehmung einer weiteren Kriminalbeamtin fortgesetzt. Dieses Mal war die Hauptermittlungsführerin dran. Im Zentrum steht heute der Weg der entführten Block-Kinder: wie sie zu Fuß im Wald die dänische Grenze überquerten, wie sie zurück in Hamburg bei der Mutter Computer spielten und sich schließlich Kinder, Vater und Stiefmutter auf einer Polizeistation weinend in die Arme fielen.
Zu Beginn des Tages geht es aber erstmal um das sog. freie Geleit. Nach § 295 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) kann Beschuldigten, die sich im Ausland aufhalten, zugesichert werden, dass sie in Deutschland nicht verhaftet werden. Das soll verhindern, wichtige Zeugenaussagen zu verlieren. Da sich diverse der mutmaßlich an der Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 Beteiligten in Israel aufhalten, hatte die Staatsanwaltschaft (StA) vier von ihnen dieses freie Geleit gewährt. Der mutmaßliche Chef-Entführer David Barkay war schon mehrfach für Aussagen in dem Prozess angereist. Dabei hatte er die Mutter der entführten Kinder, Steakhouse-Erbin Christina Block, schwer belastet. Ihr wird von der StA vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder von ihrem in Dänemark lebenden Vater, Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, in Auftrag gegeben zu haben. Sie streitet das ab.
Israelis sagen ab nächster Woche aus
Ab nächster Woche stehen nun nach einigen weltpolitisch bedingten Komplikationen wieder israelische Zeugen auf dem Programm, darunter Keren T., die David Barkays rechte Hand gewesen sein und unter dem Operationsnamen "Olga" zu einer engen Vertrauten Christina Blocks geworden sein soll. Die Vernehmung wird schon lange mit Spannung erwartet. Dieses Mal soll es wirklich klappen, erklärt die Vorsitzende Richterin Hildebrandt. Entweder die Zeugen könnten anreisen, oder sie würden per Videoübertragung aussagen, die dann auf die freie Wand seitlich der Richterbank übertragen würde. "Das wird für uns alle nicht so angenehm mit der Körperhaltung", befürchtet sie.
Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts der Blocks, befürchtet etwas ganz anderes. Nicht nur könne eine Videobefragung nicht die gleiche Dynamik entfalten wie in Präsenz. Er weist auch darauf hin, dass ohne Präsenzvernehmung für die Zeugen der Anreiz, die Wahrheit zu sagen, massiv sinken würde. Sicheres Geleit schützt nämlich nur vor der Verfolgung für vergangene Straftaten. Lügen sie bei ihrer Zeugenaussage, stellt das eine neue Straftat dar, aufgrund derer sie verhaftet werden können. Vor Ort im Gerichtssaal einer Lüge überführt zu werden wäre also ein großes Risiko für die Israelis, gegen die ebenfalls noch Verfahren laufen. Voß stellt daher infrage, ob es eine verlässliche Quelle dafür gäbe, dass die Israelis tatsächlich nicht anreisen können, abgesehen von der Bekräftigung ihrer Anwälte, dass sie wirklich gerne würden.
Die Vorsitzende lässt diese Zweifel abblitzen. Sie vertraue darauf, dass ein Anwalt als Organ der Rechtspflege die Wahrheit sagt, erklärt sie.
"Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung"
Die heutige Zeugin kommt aus Hamburg. Die 44-jährige Hauptermittlungsführerin Merle B. hatte die Konflikte in der Familie Block/Hensel schon seit 2021 betreut, der Fall sei deshalb mit ihr an unterschiedliche Dienststellen umgezogen, so die Polizistin.
Als die Hamburger Polizei am 03. Januar 2024 aus der Presse erfahren hätte, dass sich die Block-Kinder an der Wohnanschrift der Mutter befinden sollen, sei sie daher mit zwei Kolleg:innen und zwei Jugendamtsmitarbeiterinnen dorthin gefahren. Zuvor hätte sie Hensel informiert, der ungehalten gewesen sei, weshalb sie nicht lange mit ihm habe sprechen wollen und man sich schnell geeinigt habe, zukünftig über seinen Anwalt zu kommunizieren. Die Erlaubnis, mit den Kindern zu sprechen, habe er zunächst erteilt, bereits eine halbe Stunde später aber wegen mangelnden Vertrauens in die deutschen Behörden widerrufen. Hensels Misstrauen gegenüber Polizei und Jugendamt war schon öfter Thema im Prozess.
Das Jugendamt hatte ihr gesagt, dass für die Kinder ein geteiltes Sorgerecht vorläge, die Mutter aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte, erklärt B. Deshalb habe sie überprüfen wollen, ob die Kinder vorerst bei der Mutter bleiben könnten. Deren Verhalten sei ihr ganz normal vorgekommen: Die Kinder hätten gemeinsam Videospiele gespielt, kurz Hallo gesagt, aber dann weitergespielt. Also wären sie wieder gegangen und hätten einen längeren Besuch für den folgenden Tag geplant.
Einen Satz habe Christina Block dabei gesagt, der ihr damals wichtig genug vorgekommen sei, dass sie ihn sich direkt in ihr Notizbuch notierte: "Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung", habe Block in Bezug auf ihren Ex-Mann gesagt. Dieser hatte die Kinder seit August 2021 nach einem Besuch bei ihm in Dänemark nicht zurückgebracht, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Block im Oktober das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen und Hensel zur Herausgabe der Kinder verpflichtet hatte. Ein Satz, der noch wichtig werden könnte. Block bestreitet, die Entführung beauftragt zu haben.
Emotionales Wiedersehen
Als das OLG Hamburg zwei Tage später die Rückführung nach Dänemark anordnete, habe sie die Kinder vor der Polizeiwache in Empfang genommen, um sie ihrem Vater zu übergeben, der sich zu ihrer Überraschung bereits in Hamburg befunden habe, so die Polizistin B. Die 13-jährige Tochter habe gefragt: "Also geht’s Papa gut?", ihr zehnjähriger Bruder dagegen habe "quasi durch sie hindurch geguckt". Sie habe das Gefühl gehabt, er habe "überhaupt keine Ahnung, was hier passiert". Erst als sie ihm gesagt habe, dass auch seine ältere Schwester und die Stiefmutter, Hensels neue Ehefrau Astrid H., da seien, habe der Junge reagiert und freudig "Oh, Astri ist auch da?", gesagt.
Das Wiedersehen beschreibt die Polizistin als emotional. Alle seien sich weinend in die Arme gefallen und hätten gar nicht mehr aufgehört, zu weinen. Ganz eng habe die Familie zusammengesessen, "etwas verknotet".
Im Anschluss schildert sie noch, wie die Polizei mit den Ohrringen, die wohl aus der Jackentasche des Mädchens gefallen waren, versuchte nachzuvollziehen, wie die Entführer die Kinder über die dänische Grenze gebracht hatten. Abschließend berichtet sie von den Abschürfungen an den Beinen und einem Arm des entführten Mädchens. Die Vorsitzende hält Fotos aus der Akte hoch, auf denen man auf Armen und Beinen Verfärbungen erkennen kann.
Streit über Aussagegenehmigung
Die Befragung durch die Vorsitzende Richterin war kritisch und zielgerichtet, aber ruhig und sachlich. Als Dr. Ingo Bott, Verteidiger von Christina Block, übernimmt, kippt die Stimmung schnell. Immer wieder verweigert die Zeugin Aussagen, weil diese nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt seien, besonders bei Fragen zu anderen Verfahren gegen Block und Hensel. Es beginnt ein Katz-und-Maus-Spiel, bei dem die Zeugin versucht, Botts Fragen zu beantworten, ohne inhaltlich dazu auszusagen, und Bott versucht, sie mit schnell hin- und herspringenden Fragen aus dem Konzept zu bringen, damit sie doch etwas verrät.
Nach § 37 Abs. 3 S. 1 Beamtenstatusgesetz dürfen Beamte wie Polizisten aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht ohne Genehmigung gem. § 54 StPO nicht vor Gericht als Zeugen aussagen. Was nun von der Aussagegenehmigung der Zeugin abgedeckt ist, darüber entspinnt sich eine hitzige Debatte, in der jeder von den anderen fordert, ihn ausreden zu lassen, das aber selbst nicht tut. Voß meint, die Kammer müsse das klären, die Staatsanwältin Paul meint, das könne die Kammer gar nicht, sondern nur der Aussteller der Genehmigung, beide versuchen sich gegenseitig zu übertönen. Die Vorsitzende versteht das Problem nicht, man könne doch einfach Barkays Vorgesetzten bitten, die Genehmigung zu erweitern. Dr. David Rieks, Verteidiger von Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling, will die Zeugin für die Debatte aus dem Saal schicken, auch wenn das in diesem Verfahren wenig nütze, "weil sowieso alles mitgeschrieben wird". Touché.
Bott fängt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention an und redet sich so in Rage, dass er spontan anfängt, Anträge zu stellen. Richterin Hildebrandt versucht verzweifelt, ohne laut zu werden zu Wort zu kommen, aber Bott redet, ohne Luft zu holen. "Sie haben kein Recht, mich zu unterbrechen", weist er die Richterin zurecht. Bevor aus der Befragung mal wieder eine Gruppendiskussion wurde, hatte er tatsächlich das Wort, aber dass damit großzügig umgegangen wird, ist im Block-Prozess schließlich an der Tagesordnung. Hildebrandt versucht ihm zu vermitteln, dass sie ihn gar nicht von seinen Ausführungen abhalten will, sondern schlicht nicht mitkommt. "Ich möchte doch nur nachvollziehen können, was Ihr Auftrag an mich ist", seufzt sie. Betont langsam diktiert Bott dann seinen Antrag, die Aussagegenehmigung der Zeugin auf alle relevanten Verfahren auszuweiten und hilfsweise das Verfahren auszusetzen, um sich neu ordnen zu können. Die Vorsitzende fragt ihn, ob er das um Aktenzeichen konkretisieren will. Er meint nein, das sei deutlich genug.
Die StA ist gegen den Antrag, weil sie nicht das Verfahren gegen Hensel inzident führen will. Rieks meint, das habe ja auch keiner vor. Marko Voß meint, die Fragen zu den anderen Verfahren seien schon von der bestehenden Genehmigung umfasst, weil die Zeugin in ihrem über 100-seitigen Abschlussbericht umfangreich dazu geäußert hatte. Richterin Hildebrandt meint, dem hätte sie auch nicht widersprochen, woraufhin die Verteidiger verwirrt sind. Hensels Anwalt Dr. Philip von der Meden sieht in dem Antrag "mal wieder" einen Versuch Botts, "den Leuten hier die Zeit zu stehlen" (etwas, was sich die beiden gerne gegenseitig vorwerfen). Der Verteidiger des bisher einzig geständigen Angeklagten Tal S. möchte darauf hinweisen, dass sein Mandant als einziger in Untersuchungshaft sitzt und von Verfahrensverzögerungen daher besonders betroffen ist.
Als es um die Vernehmungen ihrer Kinder geht, weint Block
Die Kammer lehnt Ingo Botts Antrag dann ab, weil er ohne Aktenzeichen zu unbestimmt sei und sie den Mehrwert ohnehin nicht sehe. Seine Verfahrensaussetzung bekommt er auch nicht. Aber: Alles für die Schuld- und Rechtsfrage des gegenwärtigen Verfahrens Relevante müsse die Zeugin auch dann beantworten, wenn das Bestandteil eines anderen Verfahrens sei, worauf die Vorsitzende die Zeugen anschließend auch konsequent hinweist.
Bott stellt nun Fragen zu den Aussagen der Kinder. Ob sich darin über die jeweils drei Anhörungen etwas geändert hätte? Nur eines, meint die Polizistin. "In der ersten Anhörung haben sie noch 'Mama' gesagt, in der zweiten nur noch 'Christina'." Die Stimmung im Zuschauerraum ist bedrückend. Bott fragt weiter, warum die erste Vernehmung des zehnjährigen Jungen, direkt nach der Übergabe an Hensel, vorschriftswidrig ohne Ergänzungspfleger erfolgt sei. Die Zeugin seufzt. "Das waren zwei kleine, entführte Kinder, die nach Tagen, in denen sie nicht wussten, was mit ihrem Vater passiert war, wieder mit ihm vereint waren." Man mache keine Gruppenbefragungen, aber in der Situation habe sie das so entschieden, weil kein Ergänzungspfleger zu erreichen war.
Hier unterbricht die Vorsitzende. Christina Block, die sich während der Schilderung zu den Befragungen ihrer Kinder die Faust vor den Mund gepresst hatte, weint leise. "Ist schon okay", winkt sie ab, aber die tränenerstickte Stimme überzeugt die Richterin nicht. Auch Bott wirkt etwas aus dem Konzept gebracht, leise redet er mit seiner Mandantin. Die Richterin will eine kurze Pause für Block machen, die will aber nicht. Bott meint, dann sei es wohl in Ordnung, fortzufahren. Seinen Vortrag verschiebt er aber auf morgen und gibt das Wort ab.
Kurz vor Schluss meint die Vorsitzende Richterin dann noch eine Unregelmäßigkeit im Saal entdeckt zu haben. Sie ermahnt einen der Mitangeklagten, er müsse trotz des langen Tages anwesend bleiben. Dieser reagiert ungehalten, sein Verteidiger versichert sofort, sein Mandant habe nicht geschlafen, das habe er genau gesehen. "Er ist gerade sichtbar zusammengezuckt", kontert die Richterin.
Eine andere Verteidigerin wirft darauf ein: "Ich könnte es ganz gut gebrauchen, wenn wir mal aufhören." Es folgt allgemeines Gelächter und alle schauen zu Ingo Bott, der noch das Wort hat. Er erbarmt sich und lässt es für heute gut sein. Morgen soll die Befragung der Zeugin dann an der Stelle weitergehen.
Block-Prozess: Tag 44: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59767 (abgerufen am: 20.05.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag