Die Verteidiger Rieks (von Delling, l.) und Bott (von Block, r.) waren sich am Dienstag in ihrer Verteidigungsstrategie einig. Am Donnerstag griff sie ihr Kollege Böttner an, der einen der Israelis verteidigt. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt
Am Donnerstag sagt ein Kriminalpolizist als Zeuge im Block-Prozess ruhig und prägnant aus. Ein deutlicher Kontrast dazu, wie sich nicht nur Verteidigung und Gericht gegenseitig angehen, sondern auch die Verteidiger untereinander.
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Zeitweise sind kaum 20 Leute im Zuschauerraum von Saal 237 am Landgericht Hamburg. Ob es am milden Wetter liegt? Der Tag startet jedenfalls vergleichbar angenehm, bevor es später wieder einmal eskalieren sollte.
Geplant für den Donnerstag ist, dass ein Zeuge aus den Reihen der Kriminalpolizei (Kripo) aussagt. Doch zunächst gibt es eine Fortsetzung der Debatten vom Dienstag. Bestand die mutmaßliche Entführertruppe wirklich aus professionellen Ex-Mossad-Agenten, wie es manche Presseberichte suggerieren, oder war sie doch eher mit einer "Schulhofbande" vergleichbar, wie Gerhard Dellings Verteidiger David Rieks am Dienstagabend kurz vor Ende der Verhandlung witzelte?
Über den Angeklagten Tal S. war am vergangenen Verhandlungstag jedenfalls viel gesprochen worden. Der Israeli sitzt als einziger der Angeklagten in Untersuchungshaft, weil er bereits zugegeben hat, an der Entführung beteiligt gewesen zu sein. Sein Verteidiger Dr. Sascha Böttner, der Dienstag nicht dabei war, greift die Diskussion deshalb wieder auf. Er wolle sich ausdrücklich gegen die "Verteidigung von Frau Block" stellen und meint deren Verteidiger Dr. Ingo Bott. Natürlich sei die Entführergruppe ein zusammengewürfelter Haufen gewesen, meint Böttner, und greift die Wortwahl Rieks' vom Dienstag auf: "Schulhofbande trifft es glaube ich ganz gut."
Er zieht daraus aber ganz andere Schlüsse aus dieser Beobachtung als die Verteidiger von Christina Block und Delling. Bott und Rieks hatten am Dienstag argumentiert, dass mutmaßliche Entführer ja wohl kaum unvermummt im Grand-Elysée-Hotel der Block-Familie herumgelaufen wären, wenn sie wirklich an einem geheimen Treffen mit Block hätten teilnehmen wollen. Ein geheimes Abstimmungstreffen mit Block, bei dem die mutmaßlichen Entführer Masken getragen hätten, habe es damit nie gegeben.
Genau das sieht Böttner aber anders. Eine Vermummung müsse nicht der Identitätsverschleierung dienen. Die mutmaßliche Entführertruppe hätte ja auch erst bei einem eben doch möglichen Treffen mit Block Masken oder Ähnliches aufsetzen können. Kunden würden eben bestimmte Bilder erwarten: Sie wollten ihre Anwälte in Anzügen, ihre Ärzte in weißem Kittel und ihre vermeintlichen Mossad-Agenten eben in Vermummung sehen. Böttner selbst sagte, er trage heute auch keinen Anzug und sei deshalb nicht direkt als Anwalt zu erkennen. Eine Unterhaltung der Pressefotografen in der Pause gibt ihm recht: Sie hatten ihn am Morgen nicht erkannt.
Bott: Planloses Vorgehen passt nicht zur "übermäßig kommunikativen" Block
Böttners Schlussfolgerung kann Bott natürlich nicht so stehen lassen. Er bezeichnet die mutmaßlichen Entführer als "einfach keine Raketenforscher" und "nicht die hellste Kerze auf der Torte". Vor allem David Barkay, Chef der Firma, die die Block-Kinder entführt haben soll, stellt Bott als selbstdarstellerischen Schwindler dar, dessen spontanes, planloses Vorgehen nicht zu der peniblen, "übermäßig kommunikativen" Christina Block passe, die detailliert Tagebuch geführt hatte. Bott hatte sich massiv gegen die Verwertung des Tagebuchs gewehrt. Er wird so ausschweifend, dass Richterin Isabel Hildebrandt ihn warnt, er halte ein vorgezogenes Plädoyer. Schließlich gibt sie eine Verwarnung an Bott zu Protokoll, es zu unterlassen, eine Beweiswürdigung vorzunehmen.
Böttner widerspricht daraufhin Botts Darstellung, die Aussagen der angeklagten Israelis seien abgesprochen und unwahr, worauf Bott gleich wieder antworten will. Die Vorsitzende reagiert genervt und seufzt. "Sie müssen anscheinend immer das letzte Wort haben." Das spart sich Bott dann aber und streitet lieber mit Philip von der Meden, dem Vertreter des Nebenklägers Stephan Hensel. Von der Meden wirft Bott vor, in Schwafeleien auszubrechen, die nur Zeit stehlen. Bott kontert, von der Meden wolle nur "Überschriften für die Presse produzieren, die den Herrn Hensel froh machen". Hensel grinst nur. Er sieht müde aus an diesem Tag, schreibt und markiert durchgängig in Unterlagen.
Die ansonsten große Geduld der Vorsitzenden hält am Donnerstag nicht sehr lange. Nach dem verbalen Ping-Pong und gegenseitigen Sticheleien fragt sie: "Hat hier sonst noch jemand etwas zu erklären?" Sie klingt fast zynisch. "Ich habe sowieso das Gefühl, dass hier einige mal etwas loswerden wollen." Gül Pinar, Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitschefs der Block-Gruppe, reagiert vorwurfsvoll: "Das meinen Sie nicht ernst!"
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Zeuge: Hensel war aus Sicht der Blocks der "Böse" und der "Feind"
Aufgrund dieses ausufernden Vorgeplänkels beginnt die Befragung des Zeugen fast zwei Stunden später als geplant. Wieder ist es ein Beamter der Kriminalpolizei. Im Gegensatz zu den vorigen Verhandlungstagen läuft die Befragung aber schon beinahe gesittet ab. Zeuge Johannes M. berichtet von verschiedenen Vernehmungen. Dabei bleibt der 45-Jährige stets ruhig und sachlich. Dr. Marko Voß, Verteidiger des Block-Familienanwalts Andreas Costard, bescheinigt ihm am Ende: "Sie machen hier den Eindruck wie jemand, der sagt, was er weiß und was er nicht weiß."
Zuerst geht es um die Frage, welchen Eindruck M. von der Vernehmung des mitangeklagten P. hat. Nach Schilderung des Kriminalbeamten hatte der Sicherheitsunternehmer ausgesagt, er sei von Eugen Block beauftragt worden, an der Wiederherstellung des Kontakts zu den beiden jüngsten Kindern seiner Tochter Christina Block zu arbeiten – und zwar ganz klar mit dem Ziel, sie zurück nach Deutschland zu holen. Vater Hensel hatte die Kinder im August 2021 bei sich in Dänemark behalten, obwohl Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zustand, was einen erbitterten Sorgerechtsstreit auslöste. P. habe berichtet, dass der Familienpatriach Eugen Block und Familienanwalt Costard den Ex-Schwiegersohn als den "Bösen" und den "Feind" dargestellt hätten. Sie hätten "auf alles, was es so gibt, geschimpft und deutlich gemacht, dass das Who-is-who der Stadt [Hamburg, Anm. d. Red.] in die Causa eingebunden" sei.
Der Kriminalbeamte wiederholt oft, P. habe darauf bestanden, eine Lösung per Verhandlung herbeizuführen. Insbesondere habe sich P. von den Methoden der Firma "System 360“ distanzieren wollen, die 2022 schon mit einem Entführungsversuch gescheitert sein und versucht haben soll, den Vater der Kinder durch untergeschobene Festplatten mit Kinderpornografie zu diskreditieren. Mit so einer Firma habe P. ausdrücklich nichts zu tun haben wollen, sagt M. Er berichtet auch von P.s Aussage zu einem Treffen mit u. a. Eugen Block und Costard am 2. Januar 2024, bei dem nach der Rückkehr der Kinder "Glüchwunschatmosphäre" geherrscht habe.
Und wieder ein Beweisverwertungsverbot?
Eigentlich soll der Beamte dann zu zwei Vernehmungen eines Mitarbeiters des Grand-Elysée-Hotels aussagen, wogegen Verteidiger Voß Widerspruch einlegt: Nach der ersten Vernehmung hatte die Polizei bei einer Durchsuchung Kenntnis von Chatverläufen erlangt, aufgrund derer für sie feststand, dass der Hotelmitarbeiter vorhandenes Wissen zur Tat nicht mitgeteilt hatte. Das bestätigt auch der Kriminalbeamte. Damit sei der Mitarbeiter, so Voß, materiell Beschuldigter gewesen, worüber er bei der zweiten Vernehmung nicht aufgeklärt worden sei. Zudem sei er nur als Zeuge nach § 55 Strafprozessordnung (StPO) darüber belehrt worden, dass er nichts sagen müsse, das ihn selbst belaste. Als Beschuldigter hätte er aber nach § 136 StPO belehrt werden müssen, dass er die Aussage auch gänzlich verweigern könnte. Man dürfe M. also nicht zur Vernehmung des Hotelmitarbeiters befragen.
Staatsanwältin Mona Paul weist den Einwand Voß' zurück. § 136 StPO solle nur den Befragten schützen, nicht die Angeklagten im Prozess. Von der Meden widerspricht ihr: Wenn der Hotelmitarbeiter nicht korrekt belehrt worden sein sollte, liege nach § 136a StPO eine verbotene Vernehmungsmethode vor, die zu einem Beweisverwertungsverbot führe. Das müsse also zuerst geprüft werden. Dieser Auffassung schließen sich alle übrigen Verteidiger an.
Die Vorsitzende Hildebrandt stellt die Befragung des Zeugen zu den Vernehmungen des Hotelmitarbeiters daher zurück, bis die Kammer darüber entschieden hat.
Polizei wollte Hensels neue Frau vom Selbstermitteln abbringen
Abschließend wird der Kripo-Beamte zur Vernehmung von Astrid Have befragt, seit 2020 Ehefrau von Hensel und Stiefmutter der entführten Kinder. Hier schaltet sich der zwischenzeitlich ungewöhnlich still gebliebene Bott wieder ein und gerät prompt mit Hensel und von der Meden aneinander: "Ich warte kurz, bis das Theater hier vorbei ist", sagt er in ihre Richtung. Richterin Hildebrandt zeigt sich aber eher genervt von Bott. Dessen Fragen an den Zeugen zielen darauf ab, ob der Polizist bei Haves Befragung nicht wusste, dass auch gegen sie ein Verfahren wegen Kindesentziehung läuft.
Gefragt wird M. außerdem über vermeintliche Suggestionen der Vernehmungsbeamten, etwa durch Erläutern der Tatbestandsmerkmale für besonders schwere Kindesentziehung oder Aussagen in einem Vorgespräch. Verteidiger Rieks und Staatsanwältin Paul geraten hart aneinander und versuchen, sich zu übertönen, sodass schließlich die Vorsitzende Hildebrandt einschreiten muss. Der Kripo-Beamte erklärt, in dem Vorgespräch hätten sie der ungeduldigen und aufgebrachten Have versucht, klarzumachen, dass es kontraproduktiv sei, selbst zu ermitteln, und dass sie es unterlassen solle, der entführten Tochter Fotos zu dem Fall zu zeigen, da die Kinder zu dem Zeitpunkt noch nicht befragt worden waren.
Nachdem die Vorsitzende die Verhandlung beendet hat, will Pinar noch etwas mit ihr besprechen. Doch Hildebrandt verlässt bereits den Raum, während Pinar ihr nachruft.
Am Freitag geht es weiter mit der Befragung eines weiteren Zeugen aus den Reihen der Kripo. Der soll ebenfalls zur Vernehmung des Hotelmitarbeiters aussagen. Weil er aber nur zur ersten Vernehmung Fragen beantworten soll, wirkt sich das noch ungeklärte Beweisverbot hinsichtlich der zweiten Vernehmung wohl nicht auf die Befragung am 41. Prozesstag aus.
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