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Tag 33 im Block-Prozess: “Eine objek­tive Wahr­heits­fin­dung ist nicht mehr mög­lich“

von Johannes Frese

27.01.2026

Die Vorsitzende Isabel Hildebrandt im Saal des Landgerichts Hamburg

Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt: Die Verteidigung hat den Eindruck, dass ihr Informationen vorenthalten werden. Foto: picture alliance/dpa/Pool dpa | Marcus Brandt

Weil ein Zeuge nicht erschien, beschäftigte sich das LG Hamburg mit Anträgen der Verteidigung. Der skurrilste: Blocks Verteidiger will das Verfahren wegen der Medienberichterstattung einstellen lassen. Es gebe zu viele "Realitätsangebote".

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Am 33. Prozesstag sollte erneut der Sicherheitsunternehmer aussagen, den Eugen Block im September 2021 damit beauftragt hatte, die Bewegungen und Alltagsroutinen seiner Enkel zu observieren. Doch der Zeuge ist verhindert. Stattdessen widmet sich das Gericht den zahlreichen Anträgen der Verteidigung, die sich mittlerweile angesammelt haben. Haben die Verteidiger zu wenig Zeit, Unmengen von Daten auszuwerten? Inwiefern beeinflusst die mediale Berichterstattung Zeugen in unzulässiger Weise? Und ist ein faires Verfahren unter diesen Umständen überhaupt noch möglich?

Den Anfang macht am Dienstag Christina Blocks Verteidiger Dr. Ingo Bott. Er sieht ein Verfahrenshindernis (§ 260 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO)), weshalb das Verfahren eingestellt werden müsse. Seine Begründung: Eine objektive Wahrheitsfindung sei nicht mehr möglich. Die massive mediale Berichterstattung rund um den Prozess beeinflusse sowohl Zeugen als auch das Gericht in hochproblematischer Weise. Jeder Zeuge könne sich per Live-Ticker darüber informieren, was andere Zeugen vor ihm gesagt haben, und seine Aussage entsprechend anpassen. Es gebe inzwischen, so Bott, "viele unterschiedliche Realitätsangebote", aus denen Zeugen wählen könnten. Sie würden in unzulässiger Weise beeinflusst.

Der Staatsanwaltschaft wirft Bott vor, Absprachen der Zeugen untereinander geduldet zu haben. Mit Blick auf die Vernehmung der israelischen Zeugen spricht er gar von "Gruppenarbeit". Als Beispiel zieht Bott die Anhörung des Zeugen David Barkay heran, der sowohl in der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft als auch im Gerichtssaal mehrfach gesagt habe, dass er sich erst mit der Zeugin Keren T. besprechen müsse, bevor er eine Antwort geben könne. Die Grundlagen für ein faires Verfahren seien unter solchen Umständen nicht mehr gegeben. 

Staatsanwaltschaft und Nebenklage kontern

Staatsanwältin Mona Paul gibt zu, dass der zeitliche Abstand zwischen den Vernehmungen der Israelis misslich sei. Doch letztlich müsse die Kammer über die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen entscheiden. Sie sieht in dem Antrag Botts keinen ernsthaften Versuch, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses zu beenden. Stattdessen unterstellt sie dem Verteidiger, die Aussage des Zeugen Barkay vor allen anderen Beweisen einordnen und relativieren zu wollen. Barkay hatte versucht, die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 als “Rettung” zu verkaufen und Block damit belastet. 

Botts Argument, die mediale Berichterstattung sei aus dem Ruder gelaufen und beeinflusse Zeugen, bügelt die Staatsanwältin als wohlfeil ab: Bott und seine Mandantin meldeten sich selbst regelmäßig in der Presse zu Wort. Wie könne sich Bott da über die große Öffentlichkeit beschweren, die das Verfahren nun einmal auf sich ziehe? 

Auch Dr. Philip von der Meden, Anwalt des Nebenklägers und Block-Ex-Mannes Stephan Hensel, schließt sich dieser Sicht an. Würde intensive mediale Berichterstattung zur Einstellung von Verfahren führen, könnten sich Angeklagte, die gezielt die Öffentlichkeit suchten, faktisch gegen Strafverfolgung immunisieren. 

Sechs Terabyte unlesbare Rohdaten

Dr. David Rieks, der Anwalt von Blocks Lebensgefährten Gerhard Delling, beantragt ebenfalls die Aussetzung des Verfahrens. Er greift die Ablehnung eines früheren Aussetzungsantrags nach § 228 Abs. 1 StPO durch die Kammer an. Ein Beschlagnahmebeschluss der Kammer habe dazu geführt, dass eine beträchtliche Menge an Daten förmlich zum Aktenbestand geworden sei und damit dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO unterliege. Eine effektive Verteidigung setze voraus, diese Daten sichten und auswerten zu können – tatsächlich aber habe man lange Zeit nur Fotos von Datenträgern und grobe Inhaltsangaben erhalten; die eigentlichen Inhalte seien erst spät und zudem in einem völlig ungeordneten Zustand zugänglich gemacht worden. 

Mehr noch: Dabei handele es sich nur um einen kleinen Teil des gesamten beschlagnahmten Datenbestandes. Die Einsicht in die restlichen Inhalte der beschlagnahmten Datenträger sei auch drei Monate nach Antragstellung technisch nicht möglich, da nur die unlesbaren Rohdaten vorlägen – insgesamt sechs Terabyte. Eine Aussetzung der Hauptverhandlung sei daher zwingend erforderlich, um diese Daten überhaupt sichten zu können. 

Dr. Marko Voß, Verteidiger des Block-Familienanwalts Dr. Andreas Costard, schließt sich Rieks’ Antrag an. Bei dem bisher zur Verfügung gestellten Beweismaterial handele es sich um eine von Polizeibeamten getroffene Vorauswahl; es bestehe die Gefahr, dass der Verteidigung entlastende Inhalte vorenthalten würden. 

Staatsanwältin Paul entgegnet, dass die Akteneinsicht nur in der beschlagnahmten Form gewährt werde – und diese sei nun einmal roh und unlesbar. Dies sei in Abstimmung mit der Kammer entschieden worden. Sie und das Gericht hätten auch nur in dieser Form Zugriff auf die Daten.

Voß widerspricht: Für ein faires Verfahren sei es unerlässlich, dass Aktenmaterial in lesbarer und auswertbarer Form zur Verfügung stehe. Es sei der Verteidigung nicht zuzumuten, während laufender Hauptverhandlung einen derart umfangreichen und ungeordneten Datenbestand zu prüfen. 

Eskalation mündet in Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende 

Reinhard Daum, der Anwalt von Christina Blocks Cousine, greift diese Ausführungen auf und stellt die  Unvoreingenommenheit der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt infrage. Da die Entscheidung über Art und Umfang der Akteneinsicht grundsätzlich bei der Vorsitzenden Richterin liege, fragt Daum zugespitzt, ob es eine Absprache zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft gegeben habe, der Verteidigung lediglich Rohdaten zugänglich zu machen. Er fordert die Richterin auf, hierzu unverzüglich eine dienstliche Erklärung abzugeben. 

Hildebrandt weist den Vorstoß schroff zurück: Einen Anspruch auf eine sofortige dienstliche Erklärung gebe es nicht, Daum könne nur einen entsprechenden Antrag stellen. Der Verteidiger beharrt zunehmend lautstark auf einer umgehenden Stellungnahme, doch die Richterin bleibt bei ihrer Position. 

Damit eskaliert die Situation: Blocks Verteidiger Bott beantragt eine einstündige Unterbrechung, um einen unaufschiebbaren Antrag zu prüfen. Es wirke auf ihn so, als wolle die Kammer Informationen verschweigen, was den abgelehnten Aussetzungsantrag angeht. Hildebrandt lehnt eine Unterbrechung ab. Die sich daran anschließende Diskussion ist hitzig – und endet mit einem erneuten Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, dem sich fast alle* Verteidiger der Angeklagten anschließen.

*Korrektur am 28.01.2026, 9.40 Uhr: Hier war zunächst die Rede davon, dass sich alle Verteidiger dem Antrag angeschlossen hätten. Dr. Sascha Böttner, der den Angeklagten Tal S. vertritt, hat sich für seinen Mandanten nicht dem Antrag angeschlossen.

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Tag 33 im Block-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59166 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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