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Tag 32 im Block Prozess: "Ich best­reite, dass der Zeuge irgend­einen Sach­ver­stand hat"

von Johannes Frese

27.01.2026

Christina Block und Gerhard Delling

Auch am 32. Prozesstag kommt Christina Block gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling zum Hamburger Landgericht. Foto: picture alliance/dpa | Markus Scholz

Ein von Christina Block konsultierter Kinderpsychologe schildert seine Eindrücke von den entführten Kindern. Am Ende stehen jedoch nicht seine Beobachtungen im Fokus, sondern ein Frontalangriff der Verteidigung auf seine fachliche Kompetenz.

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Was die beiden jüngsten Block-Kinder in der Nacht ihrer Entführung erlebten, ist im Prozess bislang nur bruchstückhaft greifbar geworden: durch Zeugenaussagen, durch eine Audioaufnahme der Tat. Aus einem Silvesterabend 2023/24 mit ihrem Vater wurde ein Albtraum – maskierte Männer, Gewalt, Knebel, der Fußraum eines fremden Autos. Am 32. Prozesstag rückt nun eine andere Frage in den Mittelpunkt: Welche Rolle spielte ein Kinderpsychologe, der Christina Block über Monate begleitete, bei der Vorbereitung dieser Ereignisse?

Der Bremer Kinder- und Jugendpsychologe betritt mit einem schwarzen Lederkoffer den Gerichtssaal. Er ist als Zeuge geladen, nicht als Sachverständiger. Im Zentrum seiner Aussage stehen seine Kontakte zu Christina Block, seine Einschätzungen zur psychischen Situation der Kinder – und sein Wissen über frühere Rückholpläne aus Dänemark.

Der Kinderpsychologe sagt, dass Christina Block ihn zum ersten Mal 2022 kontaktiert und um eine psychologische Einschätzung gebeten habe. Er sagt, er habe Christina Block stabilisierend unterstützt und auf einen sensiblen Umgang mit den Kindern vorbereitet, sollte es zu einer Wiedervereinigung kommen.

"Rechtliche Situation eindeutig"

Die rechtliche Situation habe sich ihm eindeutig dargestellt: Mehrere Gerichte hätten Christina Block in der Sache Recht zugesprochen. Deshalb habe er sie auch unterstützt bei dem geplanten Versuch, die Kinder im November 2022 im dänischen Gråsten zu treffen. Dort lebten sie mit dem Vater und Ex-Mann von Block, Stephan Hensel. Christina Block habe ihre Kinder persönlich fragen wollen, ob sie in Dänemark bleiben oder zu ihr zurückkehren wollten. Selbst wenn die Antwort schmerzhaft sei, sagt der Psychologe vor Gericht, sei eine solche Klärung für Elternteile häufig wichtig.

Der Psychologe sagt, er sei im November 2022 allein nach Dänemark gereist und habe dort Christina Block, ihre Mutter und ihren Bruder getroffen, sowie eine Gruppe privat angeheuerter Sicherheitsleute. Ihm sei erklärt worden, dass die Männer Christina Block schützen sollten, falls es zu einem Zusammentreffen mit Stephan Hensel käme und dieser gewalttätig werden sollte.

Die Richterin konfrontiert den Zeugen mit Notizen aus Christina Blocks Tagebuch aus dem Jahr 2022. Darin ist von einer Entführung im Dunkeln die Rede und wie an die Kinder heranzukommen sei, falls sich Hensel mit ihnen verschanze. Der Psychologe sagt, dass von einer gewaltsamen Rückholung der Kinder nie die Rede gewesen sei. Eine solche Rückholung hätte er auch niemals unterstützt, da sie das Kindeswohl gefährdet hätte.

Doch zu einem Treffen mit den Kindern kam es im November 2022 nicht. Der Zeuge aus Bremen sagt, dass er am Morgen nach seiner Ankunft in Gråsten vor Schulbeginn neben Christina Block in der Nähe des Hauses von Stephan Hensel im Auto gesessen und auf ein Zeichen der Sicherheitsleute gewartet habe – dass die Kinder auf dem Weg zur Schule seien. Doch das Zeichen sei nicht gekommen. Stattdessen seien kurz darauf Wagen der dänischen Polizei mit Blaulicht und Sirenen an ihnen vorbeigefahren. Daraufhin sei er mit einer zutiefst enttäuschten Christina Block nach Deutschland zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft deutet diese Aktion als einen ersten Entführungsversuch.

Eklat im Gerichtssaal

Dann kommt es im Gerichtssaal zum Eklat. Als der Psychologe gerade zu einem Vorhalt wieder Stellung nehmen will, wird er von der Staatsanwaltschaft unterbrochen. Die Befragung des Zeugen gerate zu sehr zur Sachverständigenbefragung. Eine Diskussion entbrennt. Anwalt Sascha Böttner, der einen angeklagten Israeli vertritt, kritisiert, dass der Mann als Zeuge der Verteidigung seinen Sachverstand einfließen lassen dürfe. Philip von der Meden, Anwalt von Stephan Hensel, schaltet sich ein: "Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat."

Nun wird es hitzig. Gül Pinar, die Anwältin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers, beantragt einen Gerichtsbeschluss, bei der Aussage handele es sich um eine Straftat, so Pinar. Die Diskussion endet mit einem Protokolleintrag; Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt bewertet die Aussage als polemisch, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Stephan Hensels Anwalt Philip von der Meden setzt in seiner anschließenden Befragung seine Verunsicherungstaktik fort, hinterfragt die Seriosität der Einschätzungen des Psychologen. Der antwortet weiter ruhig, wirkt aber zusehends irritiert. Schließlich konfrontiert von der Meden ihn mit dem Vorwurf, er habe an der Organisation einer Demonstration vor Hensels Haus mitgewirkt. Der Kinderpsychologe bestreitet jede Mitwirkung.

Von der Meden zückt daraufhin sein Handy und konfrontiert den Zeugen mit einer Sprachaufnahme, die ein dänischer Mitorganisator der Demo an ihn weitergeleitet habe – empfangen habe er sie angeblich von dem Kinderpsychologen. Auf der Aufnahme ist allem Anschein nach dessen Stimme zu hören. Er bittet, dafür zu sorgen, dass die Demo nach einer dänischen Aktion aussehe, nicht aus Deutschland gesteuert, und dass er selbst im Hintergrund bleibe. "Lass uns mal meinen Namen raushalten."

Im Gerichtssaal entgegnet der Psychologe, dass er sich nicht an eine solche Aufnahme erinnern könne. Er müsse prüfen, ob sie tatsächlich von ihm stamme. Rechtsanwältin Gül Pinar erhebt Einspruch gegen das Abspielen der Aufnahme. Inzwischen sei es problemlos möglich, eine solche Aufnahme mit KI zu fälschen. Sie beantragt eine kurze Beratungspause. Im Anschluss begründet Pinar ihren Einspruch mit einem BGH-Urteil: Bei Verwertung einer privaten Aufnahme in einem Gerichtsverfahren müsse kenntlich gemacht werden, woher genau die Aufnahme stamme und ob sie heimlich gemacht wurde. Da diese Fragen ungeklärt seien, dürfe die Aufnahme nicht für einen Vorhalt genutzt werden. Die Vorsitzende Richterin betrachtet den Einwand vorerst als erledigt, da der Zeuge sich dazu geäußert habe.

Die Befragung des Psychologen soll zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

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Tag 32 im Block Prozess: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59164 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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