Block lässt sich im Entführungsprozess ein: "Du hast mich fertig gemacht"

von Dr. Peyman Khaljani

25.07.2025

"Ich habe die Entführung meiner Kinder weder beauftragt noch gewollt": Über mehrere Stunden ließ sich Christina Block vor der Strafkammer des LG Hamburg ausführlich im Entführungsprozess gegen sie ein und schilderte ihre Sicht der Dinge.

Am dritten Verhandlungstag betont die Angeklagte und Steak-House-Erbin Christina Block, sie habe nichts mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder (damals zehn und 13 Jahre alt) in der Silvesternacht 2023/24 zu tun gehabt. Weder habe sie davon gewusst noch sie veranlasst.

Zu Beginn der Sitzung lehnte die Vorsitzende Richterin einen Antrag der Verteidigung ab, das Verfahren auszusetzen. Die Begründung der Anwälte: Die Vorbereitungszeit auf neu übermittelte Gerichtsakten sei zu knapp bemessen gewesen. Die Kammer ließ sich davon aber nicht überzeugen.

Block las anschließend über fünfeinhalb Stunden beinahe fehlerfrei eine detaillierte Erklärung zu der Vorgeschichte und den Geschehnissen in der Silvesternacht aus ihrer Sicht vor. Ihr zu Sitzungsbeginn und in den Pausen gefasster Eindruck weicht im Verlauf mehrfach den emotionalen Erzählungen "einer Mutter", bei der ihr an mehreren Stellen die Stimme versagt. Im Zuschauerraum reagierten einige emotional, am Ende gibt es verhaltenen Applaus. Der Prozess sei für sie eine extreme Belastung, sagte sie abschließend: "Der Spießrutenlauf durch die Medien und in diesem Raum trifft mich in Mark und Bein". Trotz der Unschuldsvermutung habe sie "erhebliche Prügel" ertragen müssen. Sie wolle sich deshalb "absolut öffnen".

Finanzielle Probleme in der Ehe mit Ex-Mann Hensel

Die im Jahr 2005 eingegangene Ehe mit Stephan Hensel, dem Vater ihrer Kinder, sei von erheblichen Konflikten, insbesondere finanzieller Art, geprägt gewesen. Der Fokus des Ex-Mannes habe trotz der vier gemeinsamen Kinder stets auf seinen beruflichen Ambitionen gelegen.

2014 trennte sich das Paar, 2018 folgte die Scheidung. Die Kinder lebten bei ihr, besuchten den Vater, der inzwischen in Dänemark lebt, regelmäßig. Anfang 2021 blieb die älteste Tochter bei ihm. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die anderen Kinder erhielt Block vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) zugesprochen.

Doch im August 2021 behielt Hensel nach einem Besuch die beiden Jüngsten bei sich. Er habe sie nur per kurzer E-Mail darüber informiert, schilderte Block am Freitag. Darin habe er ihr nur mitgeteilt, es gebe Vorwürfe gegen sie und die Kinder würden bei ihm bleiben, bis diese ausgeräumt seien.

Schmerzvolle Trennung von ihren Kindern

Laut Staatsanwaltschaft geschah das widerrechtlich. In der Folgezeit sei Block jeglicher Kontakt zu ihren jüngsten Kindern unmöglich gemacht worden. Sie habe sie in den zwei Jahren bis zur Entführung mit einer einzigen Ausnahme nicht gesehen. Der Grund: Das dänische Recht sieht keine Überstellung von Kindern wegen familienrechtlicher Entscheidungen anderer EU-Länder vor.

In der Zeit sei sie "verzweifelt und habe den Überblick verloren". Viele hätten ihr unterschiedliche Wege vorgeschlagen, um die Kinder zurückzuholen. Dabei habe sie aber stets im Rahmen der Legalität handeln wollen. Sie habe Detekteien engagiert, hohe Summen gezahlt, ohne echten Erfolg. "Ich war im Panikmodus". Auch die Mitangeklagten hätten mit der Entführung nichts zu tun, sondern ihr lediglich helfen wollen.

Immer wieder spricht Block ihren Ex-Mann, der im Verfahren als Nebenkläger auftritt, direkt an: Es tue ihr leid, dass er in der Silvesternacht körperliche Gewalt erlitten habe. Und dann: "Stephan, du hast gewonnen." Und: "Du hast mich fertig gemacht." Er habe sie und ihre Familie mit seinem Verhalten, der Einflussnahme auf die gemeinsamen Kinder und die Öffentlichkeit "gedemütigt und blamiert". Die Kinder seien ihr gegenüber "entfremdet" worden. Hensel schaut sie dabei oftmals regungslos an oder lächelt kühl.

Ein "Geschenk" zum Neujahrstag

2023 nahm Block nach eigener Aussage geschäftlichen Kontakt zu einer israelischen Cyberfirma auf. Diesen nutzte sie nun auch für die Annäherungsversuche zu ihren Kindern. Insbesondere zu einer Angestellten dieser Firma habe sie ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Bei ihr konnte sie sich in ihrem "permanenten Ausnahmezustand" ausweinen. Am Neujahrstag 2024 habe sich die Angestellte bei Block gemeldet und ihr mitgeteilt, ein "Neujahrsgeschenk" für sie zu haben. Sie müsse umgehend nach Stuttgart fahren und dürfe darüber mit niemandem sprechen. Kurzerhand fuhr Block mit der bei ihr lebenden Tochter Richtung Stuttgart. Dieselbe Vertrauensperson habe sie aber schon in Karlsruhe abgefangen, so Block, und sie auf einen Bauernhof gebracht, wo sie unter düsteren Begleitumständen ihre beiden jüngsten Kinder getroffen habe.

Auf Blocks Frage nach dem Grund für die Entführung habe die Vertraute nur ein Wort gesagt: "Mama". Gemeint gewesen sei damit Blocks Mutter, die im Juli 2023 verstorben war. Kontoauszüge zeigten nach Erkenntnissen von Blocks Anwalt ungewöhnliche Barabhebungen in Höhe von 120.000 Euro. Block betonte, sie habe nie behauptet, ihre Mutter sei Auftraggeberin gewesen, sondern nur Fakten benannt.

Nach einem Tag auf dem Bauernhof seien Block und ihre Kinder von den "Unbekannten" nach Hamburg gefahren worden. Block sagt zu ihrer Entlastung, sie habe ihre Kinder lediglich aus Süddeutschland "zurückgeholt". Die gemeinsamen Tage seien von der Wiederherstellung eines Alltags und einer Annäherung Blocks und der bei ihrer lebenden Tochter und den jüngsten Kindern geprägt gewesen. Zeitgleich seien auch ein Kinderpsychologe sowie das Jugendamt und die Polizei von dem Aufenthalt der Kinder bei der Mutter informiert und herangezogen worden.

Am 05. Januar 2024 mussten die Kinder wegen einer Eilentscheidung des OLG aufgrund eines Eilantrags dem Vater zurückgegeben werden.

Der Strafprozess hat am 11. Juli 2025 gegen die insgesamt sieben Angeklagten begonnen, darunter auch der ehemalige Sport-Moderator und ihr Lebensgefährte Gerhard Delling. Block soll laut der Staatsanwaltschaft die Entführung ihrer Kinder beauftragt haben, der Vorwurf lautet auf schwere Kindesentziehung.

Zitiervorschlag

Block lässt sich im Entführungsprozess ein: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57761 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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