Druckversion
Mittwoch, 10.12.2025, 21:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bild-veroeffentlichung-fotos-personen-g20-hamburg-fahndungsaufruf-gewaltmonopol-persoenlichkeitsrechte
Fenster schließen
Artikel drucken
23459

Fahndungsaufruf in der Bild-Zeitung: Wenn Jour­na­listen sich für Staats­an­wälte halten

von Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec.

14.07.2017

Wanted

 © Maria - stock.adobe.com

Nach den G20-Krawallen hat die Bild Fotos von 18 Personen veröffentlicht und in Wild-West-Manier zur Fahndung ausgeschrieben. Damit missachtet sie das Gewaltmonopol ebenso wie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sagt Niklas Haberkamm.

Anzeige

Der Aufschrei in der Bevölkerung nach dem G20-Gipfel war groß. Teile Hamburgs lagen in Schutt und Asche und die gegenseitigen Schuldzuweisungen der verschiedenen Lager wurden bundesweit sehr hitzig diskutiert. Genau solche Stimmungslagen animieren die Bild-Zeitung mit einer gewissen Regelmäßigkeit, sich zum Hilfssheriff aufzuschwingen und die Sache mit dem eigenen Verständnis von Recht und Ordnung in die Hand zu nehmen, weil sie den emotional aufgewühlten Großteil der Bevölkerung hinter sich wähnt.

In Steckbrief-Manier wurden die Fotos von 18 Personen unter dem Schlagwort "Gesucht!" sowohl in der gedruckten Zeitung als auch in der Online-Ausgabe der Bild veröffentlicht. Dabei wurden die Gesichter vergrößert dargestellt und besondere Merkmale genannt, um eine bestmögliche Identifizierung zu ermöglichen. Die Fotos zeigen, wie die Abgebildeten Steine oder Flaschen schmeißen oder auch lediglich in den Händen halten. Für die Bild-Zeitung ist zudem die Rechtslage zu sämtlichen veröffentlichten Bildern bereits abschließend geklärt, nur die Feststellung der Personalien steht noch aus: "Wer kennt diese G20-Verbrecher?".

Gerade weil viele Leser diese Art der Berichterstattung aufgrund der Gewaltausbrüche in Hamburg instinktiv gutheißen, weil sie sich eine konsequente Strafverfolgung gegenüber den Tätern von Hamburg wünschen, muss klargestellt werden, dass die Bild mit ihrer Art der Berichterstattung die ihr in der Rechtsordnung zugewiesene Rolle eindeutig verlassen hat.

Verstoß gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung

Zwar dürfen Medien im Rahmen der sogenannten Verdachtsberichterstattung auch über Vorgänge berichten, bei denen ein strafbares Verhalten lediglich vermutet wird, ohne eindeutig festzustehen. Für entsprechende Meldungen gelten jedoch strikte Vorgaben, die die Bild geflissentlich übergeht.

Insbesondere ist eine identifizierende Berichterstattung im Rahmen der Verdachtsberichterstattung nur unter äußerst strengen Maßstäben erlaubt und sogar im Rahmen von bereits anhängigen Ermittlungsverfahren – und damit im Falle eines konkretisierten Verdachtsmoments – nach den Vorgaben der Rechtsprechung regelmäßig unzulässig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten wiegt selbst in diesen Fällen grundsätzlich schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, weil die Unschuld des Beschuldigten im Sinne von Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vermutet wird und dieser demnach vor einer Vorverurteilung zu schützen ist.

Zulässig ist eine solche identifizierende Verdachtsberichterstattung beispielsweise dann, wenn die die von ihr betroffene Person von besonderem öffentlichem Interesse ist, wie beispielsweise ein Amtsträger oder ein Prominenter. Ebenfalls zulässig ist die Identifizierung, wenn sich der geäußerte Verdacht auf besonders schwere Straftaten bezieht.

Diese strenge Vorgabe der Berichterstattung über eine besonders schwerwiegende Straftat überwindet die Bild, indem sie die Abgebildeten ganz einfach als Verbrecher vorverurteilt und damit neben der Rolle der Strafverfolgungsbehörden ("Gesucht!") auch gleich jene des Strafgerichts übernimmt. Das ist zumindest konsequent: Die pauschal vorgenommene Bezeichnung als Verbrecher impliziert, dass es sich um besonders schwere Straftaten handeln müsse, was wiederum für die Legitimität der identifizierenden Darstellung sprechen könnte. In der Abgrenzung zum "Vergehen" ist ein Verbrechen eine Straftat, deren Mindeststrafe bei einem Jahr Gefängnis liegt.

So einfach ist aber nicht. Die Bilder zeigen allesamt nur Momentaufnahmen, aus denen der tatsächliche Sachverhalt gerade nicht abschließend festgestellt werden kann. Bei einigen der Personen ist nicht klar, ob sie die Flaschen und Steine auch tatsächlich geworfen haben. Bei anderen Abgebildeten ist wiederum nicht geklärt, ob sie die Steine oder Flaschen auf Menschen oder auf Häuser, Autos oder Schaufenster geschmissen haben, was rechtlich eine gänzlich unterschiedliche Bewertung und eine andere Strafandrohung nach sich zieht. Während also beispielsweise (versuchter) Mord, Totschlag oder auch Körperverletzung mit Todesfolge mit entsprechenden Strafandrohungen nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe Verbrechen sind, stellt andererseits selbst ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs nach § 125 a StGB kein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen dar.

Und selbst bei dem Verdacht eines Verbrechens ist bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung immer die Unschuldsvermutung zu berücksichtigen. Das heißt, es darf keine Vorverurteilung in der Form erfolgen, dass der Eindruck entsteht, der Abgebildete sei der vorgeworfenen Tat, hier laut Bild eines Verbrechens, bereits überführt.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Warum die Berichterstattung der Bild presserechtlich unzulässig war

  • Seite 2:

    Und warum sich die Redakteure womöglich sogar strafbar gemacht haben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Niklas Haberkamm, Fahndungsaufruf in der Bild-Zeitung: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23459 (abgerufen am: 10.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Strafrecht
    • Bilder
    • Journalismus
    • Persönlichkeitsrecht
    • Pressefreiheit
    • Recht am eigenen Bild
    • Straftaten
Der Spiegel Redaktionsgebäude in Hamburg 03.12.2025
Pressefreiheit

Bloßer "Anfangsverdacht" kann für identifizierende Berichterstattung ausreichen:

Spiegel siegt vor BVerfG wegen Wire­card-Berich­t­er­stat­tung

Im Streit um Spiegel-Wirecard-Berichte über einen früheren Manager kassiert das BVerfG einen Beschluss des OLG München. Die Richter machen deutlich, dass journalistische Berichterstattung nicht an strafprozessuale Verdachtsgrade gebunden ist.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine städtische Landschaft mit Gebäuden und Bahngleisen, möglicherweise relevant für Immobilienfinanzierung und städtische Entwicklung. 02.12.2025
Geldwäsche

BGH korrigiert LG Berlin in Remmo-Fall:

Ein­zie­hung von dubios finan­zierten Immo­bi­lien doch mög­lich

Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sechs Immobilien mit Millionenwert einziehen, die ein 18-jähriges Mitglied der Remmo-Familie erworben hatte. Das Landgericht lehnte ab. Der BGH stellt klar: Auch legal-illegale Mischfinanzierung reicht aus.

Artikel lesen
Der Musikclub "Eiskeller" unterhalb des Schlosses Aschau im Chiemgau 29.11.2025
Podcast - Die Rechtslage

Freispruch im "Eiskeller"-Mordfall / Extremisten im Referendariat:

Die ver­häng­nis­volle Feh­l­ein­schät­zung von angeb­li­chem "Tät­er­wissen"

Nach Verurteilung nun Freispruch im "Eiskeller"-Mordfall - hat die Justiz versagt? Muss der Staat auch Extremisten zu Juristen ausbilden? Außerdem wie immer Newsrückblick und Urteils-Geräusche-Raten. Alles in Folge 47 des LTO-Podcast.

Artikel lesen
Plakate mit Solidaritätsbekundungen vor dem Gericht. 25.11.2025
Strafprozess

Auftakt am OLG Dresden gegen Antifa-Ost:

Mam­mut­ver­fahren mit 140 Pro­zess­tagen

Sieben mutmaßlichen Linksextremisten wird am OLG in Dresden der Prozess gemacht. Einige vorgeworfene Taten zählen zum Budapest-Komplex, vor allem aber geht es um die so genannte Gruppe Antifa-Ost.

Artikel lesen
Eiskeller-Mordprozess 25.11.2025
Mord

LG Traunstein sieht keine hinreichenden Beweise:

Eis­keller-Pro­zess endet im zweiten Durch­gang mit Frei­spruch

Verurteilt worden war er wegen Mordes, doch heute darf er das Gericht als freier Mann verlassen: Der Angeklagte im Prozess um den Tod der Studentin Hanna ist freigesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin entschuldigte sich bei ihm.

Artikel lesen
Gartenlaube in einem Kleingarten. 24.11.2025
Diebstahl

BGH zu Wohnungseinbruchsdiebstahl:

Auch eine Gar­ten­laube kann eine Woh­nung sein

Ein Einbrecher räumt mehrere Gartenlauben leer und richtet sich in einer davon kurz ein. Der BGH bestätigt: Auch eine Laube kann strafrechtlich eine Wohnung sein – Kleingartenordnung und Winterpause ändern daran nichts.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
Re­fe­ren­tin/Re­fe­rent (m/w/d) – Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­rist

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) , Ko­b­lenz

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

17.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht und Bauprozessrecht (5 Zeitstunden)

17.12.2025

Aktuelles Wohn- und Gewerberaummietrecht 2025 komplett - Jahresrückblick BGH und Instanzgerichte

17.12.2025

GmbH-Steuer-Highlights 2025/2026

18.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen

18.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH