Druckversion
Samstag, 15.08.2026, 06:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bild-veroeffentlichung-fotos-personen-g20-hamburg-fahndungsaufruf-gewaltmonopol-persoenlichkeitsrechte
Fenster schließen
Artikel drucken
23459

Fahndungsaufruf in der Bild-Zeitung: Wenn Jour­na­listen sich für Staats­an­wälte halten

von Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec.

14.07.2017

Wanted

 © Maria - stock.adobe.com

Nach den G20-Krawallen hat die Bild Fotos von 18 Personen veröffentlicht und in Wild-West-Manier zur Fahndung ausgeschrieben. Damit missachtet sie das Gewaltmonopol ebenso wie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sagt Niklas Haberkamm.

Anzeige

Der Aufschrei in der Bevölkerung nach dem G20-Gipfel war groß. Teile Hamburgs lagen in Schutt und Asche und die gegenseitigen Schuldzuweisungen der verschiedenen Lager wurden bundesweit sehr hitzig diskutiert. Genau solche Stimmungslagen animieren die Bild-Zeitung mit einer gewissen Regelmäßigkeit, sich zum Hilfssheriff aufzuschwingen und die Sache mit dem eigenen Verständnis von Recht und Ordnung in die Hand zu nehmen, weil sie den emotional aufgewühlten Großteil der Bevölkerung hinter sich wähnt.

In Steckbrief-Manier wurden die Fotos von 18 Personen unter dem Schlagwort "Gesucht!" sowohl in der gedruckten Zeitung als auch in der Online-Ausgabe der Bild veröffentlicht. Dabei wurden die Gesichter vergrößert dargestellt und besondere Merkmale genannt, um eine bestmögliche Identifizierung zu ermöglichen. Die Fotos zeigen, wie die Abgebildeten Steine oder Flaschen schmeißen oder auch lediglich in den Händen halten. Für die Bild-Zeitung ist zudem die Rechtslage zu sämtlichen veröffentlichten Bildern bereits abschließend geklärt, nur die Feststellung der Personalien steht noch aus: "Wer kennt diese G20-Verbrecher?".

Gerade weil viele Leser diese Art der Berichterstattung aufgrund der Gewaltausbrüche in Hamburg instinktiv gutheißen, weil sie sich eine konsequente Strafverfolgung gegenüber den Tätern von Hamburg wünschen, muss klargestellt werden, dass die Bild mit ihrer Art der Berichterstattung die ihr in der Rechtsordnung zugewiesene Rolle eindeutig verlassen hat.

Verstoß gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung

Zwar dürfen Medien im Rahmen der sogenannten Verdachtsberichterstattung auch über Vorgänge berichten, bei denen ein strafbares Verhalten lediglich vermutet wird, ohne eindeutig festzustehen. Für entsprechende Meldungen gelten jedoch strikte Vorgaben, die die Bild geflissentlich übergeht.

Insbesondere ist eine identifizierende Berichterstattung im Rahmen der Verdachtsberichterstattung nur unter äußerst strengen Maßstäben erlaubt und sogar im Rahmen von bereits anhängigen Ermittlungsverfahren – und damit im Falle eines konkretisierten Verdachtsmoments – nach den Vorgaben der Rechtsprechung regelmäßig unzulässig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten wiegt selbst in diesen Fällen grundsätzlich schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, weil die Unschuld des Beschuldigten im Sinne von Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vermutet wird und dieser demnach vor einer Vorverurteilung zu schützen ist.

Zulässig ist eine solche identifizierende Verdachtsberichterstattung beispielsweise dann, wenn die die von ihr betroffene Person von besonderem öffentlichem Interesse ist, wie beispielsweise ein Amtsträger oder ein Prominenter. Ebenfalls zulässig ist die Identifizierung, wenn sich der geäußerte Verdacht auf besonders schwere Straftaten bezieht.

Diese strenge Vorgabe der Berichterstattung über eine besonders schwerwiegende Straftat überwindet die Bild, indem sie die Abgebildeten ganz einfach als Verbrecher vorverurteilt und damit neben der Rolle der Strafverfolgungsbehörden ("Gesucht!") auch gleich jene des Strafgerichts übernimmt. Das ist zumindest konsequent: Die pauschal vorgenommene Bezeichnung als Verbrecher impliziert, dass es sich um besonders schwere Straftaten handeln müsse, was wiederum für die Legitimität der identifizierenden Darstellung sprechen könnte. In der Abgrenzung zum "Vergehen" ist ein Verbrechen eine Straftat, deren Mindeststrafe bei einem Jahr Gefängnis liegt.

So einfach ist aber nicht. Die Bilder zeigen allesamt nur Momentaufnahmen, aus denen der tatsächliche Sachverhalt gerade nicht abschließend festgestellt werden kann. Bei einigen der Personen ist nicht klar, ob sie die Flaschen und Steine auch tatsächlich geworfen haben. Bei anderen Abgebildeten ist wiederum nicht geklärt, ob sie die Steine oder Flaschen auf Menschen oder auf Häuser, Autos oder Schaufenster geschmissen haben, was rechtlich eine gänzlich unterschiedliche Bewertung und eine andere Strafandrohung nach sich zieht. Während also beispielsweise (versuchter) Mord, Totschlag oder auch Körperverletzung mit Todesfolge mit entsprechenden Strafandrohungen nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe Verbrechen sind, stellt andererseits selbst ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs nach § 125 a StGB kein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen dar.

Und selbst bei dem Verdacht eines Verbrechens ist bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung immer die Unschuldsvermutung zu berücksichtigen. Das heißt, es darf keine Vorverurteilung in der Form erfolgen, dass der Eindruck entsteht, der Abgebildete sei der vorgeworfenen Tat, hier laut Bild eines Verbrechens, bereits überführt.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Warum die Berichterstattung der Bild presserechtlich unzulässig war

  • Seite 2:

    Und warum sich die Redakteure womöglich sogar strafbar gemacht haben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Niklas Haberkamm, Fahndungsaufruf in der Bild-Zeitung: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23459 (abgerufen am: 16.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Strafrecht
    • Bilder
    • Journalismus
    • Persönlichkeitsrecht
    • Pressefreiheit
    • Recht am eigenen Bild
    • Straftaten
Ein Helikopter der Bergrettung Kals, die für den Großglockner zuständig ist 15.08.2026
Straftaten

Mann lässt Frau am Großglockner zurück:

Wie geht der "Alpine Divorce"-Fall nach deut­schem Recht aus?

Ein Alpinist lässt seine Partnerin am Berg zurück, die Frau erfriert. Ein österreichisches Gericht hat den Mann verurteilt. Während alle gespannt die Berufungsentscheidung erwarten, analysiert Christoph Wolf den Fall nach deutschem Recht.

Artikel lesen
Christina Block im Gerichtssaal neben ihrem Verteidiger, der unscharf von hinten zu sehen ist. Im Hintergrund sieht man eine weitere Frau sitzen, die Gutachterin Schüler-Springorum 13.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 67:

Das letzte Mal ohne die Presse

Nach vier Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit steht das Ergebnis des Gutachtens zu den zwei Block-Kindern fest. Mutter Christina Block trägt Schwarz, Vater Stephan Hensel ist abwesend. Immerhin: Ohne die Presse geht es gut voran.

Artikel lesen
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, auf ihrem Platz hinter der Richterbank. 10.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 66:

Aus­ge­rechnet auf der Ziel­ge­raden meldet sich der nächste Israeli

Eigentlich hat das Gericht sein Beweisprogramm schon für abgeschlossen erklärt, da meldet sich der nächste, mutmaßlich an der Entführung in der Silvesternacht beteiligte Israeli. Muss die Kammer diesen möglichen Zeugen jetzt anhören?

Artikel lesen
Ein Führungszeugnis ohne Eintragung 10.08.2026
Cannabis-Legalisierung

Tilgung von Cannabisdelikten aus dem Bundeszentralregister:

Die rich­tige Anwen­dung eines kaum durch­dachten Gesetzes

Taten im Zusammenhang mit Cannabis, die seit der Teillegalisierung nicht mehr bestraft werden, können aus dem BZR getilgt werden. Welche Eintragungen darunterfallen, ist jedoch unklar. Pascal Reuer sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.

Artikel lesen
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Ein Presseausweis und ein Stift liegen auf einer Laptoptastatur 06.08.2026
Medien

LG Berlin II:

Anbieter von Pres­se­spie­geln gestärkt

Anbieter von Pressespiegeln sind nur Dienstleister – möchten Urheber der abgebildeten Artikel eine extra Vergütung dafür haben, müssen sie sich an diejenigen wenden, die die Pressespiegel beziehen. Das hat das LG Berlin II klargestellt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Erzdiöse Freiburg
Rechts­re­fe­rent/-in (w/m/d)

Erzdiöse Freiburg, Frei­burg im Breis­gau

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Open House

10.09.2026, Bonn

Logo von White & Case
Private Equity-Workshop

03.09.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles: Übergang vom Erwerbsleben in die Rente

24.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Praktiker-Webinar Vom Listenplatz zur Zulassung – Das neue Berufsrecht der Insolvenzverwalter [§ 15

25.08.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Green Claims 2026: Finden. Prüfen. Rechtssicher steuern

26.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH