Das AfD-Gutachten ist sein Abschiedswerk bei der GFF. Im Interview spricht der scheidende Legal Director Bijan Moini über die Arbeit daran, persönliche Anfeindungen, mögliche Zeitpunkte für ein Verbotsverfahren und rechtliche Alternativen.
LTO: Nach gut neun Jahren verlassen Sie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Im Juni stellte die GFF ein Gutachten vor, das zu dem Schluss kam: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wäre wahrscheinlich erfolgreich. Sie hatten die Leitung des Teams. Ist das Gutachten Ihr großes Abschiedswerk?
Dr. Bijan Moini: Ja! Das Gutachten ist wahnsinnig lang geworden und war viel Arbeit. Es hat viel zusammengebracht, was ich an der GFF geschätzt habe: hohe Kompetenz auf allen Ebenen – organisatorisch wie juristisch. Wir haben mit vielen anderen Organisationen kooperiert. Das fühlt sich an wie ein Höhepunkt – und deshalb ist jetzt auch ein guter Zeitpunkt, zu gehen.
Die GFF macht sonst vor allem strategische Prozessführung. Da gibt es etwas zu verlieren, aber eben auch zu gewinnen. Bei einem Gutachten weiß man nicht einmal, ob es am Ende überhaupt jemand liest. Trotzdem ist es extrem aufwendig und teuer. War es schwer, die GFF von dem Projekt zu überzeugen?
Die Idee hat bei Vorstand und Generalsekretär direkt Anklang gefunden. Es ist zwar ein ungewöhnliches Projekt für die GFF – aber auch ein sehr logisches. Denn sollte die Gefahr, die von der AfD ausgeht, so groß sein wie befürchtet, ist das auch für die sonstigen Bereiche, in denen wir arbeiten, hochrelevant – insbesondere bei den Gefahren für Minderheiten. Durch dieses Gutachten wissen wir besser, was etwa in Sachsen-Anhalt droht, sollte die AfD regieren oder Gesetze durchbringen.
Außerdem ist in der Satzung der GFF das Ziel verankert, die Wissenschaft zu fördern. Uns ging es mit dem Gutachten auch darum, die rechtswissenschaftliche Debatte zu befeuern.
"Bemerkenswert, wie wenige Staatsrechtslehrende sich zum AfD-Verbot äußern"
Wurde dieses Ziel erreicht?
Nein! Es haben sich einige Rechtswissenschaftler zum Gutachten geäußert – manche befürwortend, manche kritisch. Aber es gibt bislang keine wirklich tiefgehende Auseinandersetzung mit den Befunden. Weder, was die Tatsachen angeht, also die Äußerungen von AfD-Politikern und die Forderungen von Parteiverbänden und Fraktionen, die wir neu zusammengetragen haben, noch, was die rechtlichen Maßstäbe angeht.
Hier haben Sie vor allem an die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur NPD von 2017 angeknüpft und diese konkretisiert. Was die Menschenwürde angeht, war die Zweitgutachterin Sophie Schönberger nicht ganz überzeugt von Ihrem Ansatz. Hierzu wäre eine wissenschaftliche Debatte sicherlich nötig.
Ja, vielleicht passiert das auch noch. Aber der bisherige Zwischenstand ist drei Monate nach der Veröffentlichung dürftig. Gemessen an der Bedeutung der Frage finde ich es bemerkenswert, wie wenige bekannte Staatsrechtslehrende sich explizit zum Thema AfD-Verbot äußern. Es sind häufig dieselben, eher konservativen Stimmen, die davor warnen.
Adressat Ihres Gutachtens ist auch die Politik, nur sie kann einen Verbotsantrag beim BVerfG stellen. In den vergangenen Wochen ist die politische Diskussion um ein Parteiverbot tatsächlich neu entfacht worden. Werten Sie das als Erfolg Ihres Gutachtens?
Zunächst: Zur Opportunität eines Verbotsverfahrens äußert sich die GFF nicht. Aber dass das Gutachten die politische Diskussion befeuert hat, kann man schon sagen: Die Grüne-Bundestagsfraktion bezog sich in einem Statement noch am Tag der Veröffentlichung darauf. SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil hat sich in einem Zeitungsbeitrag auch darauf berufen. Innenminister Alexander Dobrindt meinte, sein Haus prüfe das Gutachten. Generell hören wir hinter den Kulissen, dass es in der Politik durchaus ernst genommen wird.
"Wenn wir uns schon jetzt nicht mehr trauen, sieht es schlecht aus für die Zukunft"
Wie belastend war es, sich monatelang durch Tausende rassistische und andere menschenverachtende Aussagen wichtiger AfD-Politiker zu wühlen?
Das war bei uns im Team individuell und auch je nach Phase unterschiedlich. Teils klickten sich die Kolleginnen und Kollegen durch ganz viele Posts auf einmal. Dann kann einen die schiere Masse an Hass und Hetze überwältigen. Mir hat immer der nüchterne juristische Zugang geholfen. Für mich persönlich war eher die Phase nach Veröffentlichung des Gutachtens belastend.
Was meinen Sie damit?
Persönliche Angriffe, Nachrichten, E-Mails, Kommentare auf Instagram oder unter Artikeln in der "Welt”, aber auch Beiträge auf rechten alternativen Medien. In einem Artikel auf "Tichys Einblick" taucht mein Name über vierzig Mal auf. Da ging vieles direkt gegen die Person – nicht nur gegen meine, sondern auch gegen andere Mitglieder des Teams und des Vorstands der GFF.
Hat Sie das auch persönlich eingeschüchtert?
Da war viel Rassistisches, Abwertendes dabei, aber wenig Bedrohliches. Ich hoffe, dass mich auch Bedrohungen nicht einschüchtern würden. Wenn wir uns das nicht mal jetzt trauen – in einer Phase, in der wir noch in einem freien Land leben –, dann sähe es schlecht aus für eine Zukunft, in der politisches Engagement vielleicht nicht mehr ohne Weiteres möglich ist.
Was machen solche rassistischen Äußerungen mit Ihnen als Person mit Migrationsgeschichte?
Also erst einmal bestätigen sie ein Stück weit die Befunde unseres Gutachtens. Außerdem machen mich diese Anfeindungen betroffen. Aber gar nicht so sehr persönlich – ich bin Deutscher, hier geboren und damit doch relativ sicher –, sondern für diejenigen, die sich in einer sehr viel verletzlicheren Situation befinden.
Neben Ihnen haben drei weitere Teammitglieder eine Migrationsgeschichte. Kurz nach Erscheinen des Gutachtens wurden Sie in einem Zeitungsinterview gefragt, wie dieser Umstand Ihre Arbeit beeinflusst habe. Was ging Ihnen dabei durch den Kopf?
Eigentlich fand ich es gut, dass mir die Frage gestellt wurde, weil ich weiß, dass viele sich das insgeheim fragen. So hatte ich Gelegenheit, auf das vermeintliche Argument einzugehen, das Gutachtenteam sei aus persönlichen Gründen weniger neutral.
Mein zweiter Impuls war aber doch Empörung. Denn die Art und Weise der Formulierung trug die Unterstellung in sich, dass Menschen, die nicht von einer ausgrenzenden AfD-Politik betroffen wären, unvoreingenommener an diese Prüffragen herangehen könnten als Menschen mit Migrationsgeschichte. Wenn manche ehemalige Verfassungsrichter, die nichts von der AfD zu befürchten haben, etwas zum Parteiverbot schreiben, ist das dann objektiver?
"Parteiverbot ist nicht geschaffen für den Fall, dass eine Partei schon regiert"
Die GFF hat zwar das Gutachten vorgelegt, hält sich allerdings aus der politischen Frage heraus, ob ein Verbotsverfahren eingeleitet werden soll. Warum?
Wichtig war uns die sachliche Bearbeitung der Rechtsfragen. Diesem Anliegen schadet es, wenn wir uns in der politischen Debatte positionieren. Dann würden uns einige (noch stärker) den Vorwurf machen, nicht ergebnisoffen geprüft zu haben. Das war uns aber selbst enorm wichtig. Außerdem ist die politische Frage komplex – es gibt auch Gründe gegen die Einleitung eines Verbotsverfahrens.
Nun läuft die Diskussion schon recht lange. In naher Zukunft könnte das Szenario einer AfD-geführten Landesregierung Realität werden, so bereits jetzt in Sachsen-Anhalt. Was passiert, wenn das BVerfG eine Partei oder einen Landesverband verbietet, die bzw. der bereits Regierungsverantwortung hat?
Die Regierung bleibt formal erst mal im Amt. Aber wenn die Abgeordnetenmandate der AfD infolge der Verbotsentscheidung verloren gehen, bricht natürlich die Regierungsmehrheit im Parlament komplett weg. Allerdings ist bundesweit uneinheitlich und nicht immer klar geregelt, was mit den Mandaten geschieht. In Sachsen-Anhalt ergibt sich aus dem Wahl- und dem Wahlprüfungsgesetz, dass der Landtag über den Verlust der auf die verbotene Partei entfallenden Mandate entscheidet. Es ist unklar, inwiefern da eine Einzelfallprüfung stattfinden muss.
Und im Bund?
Für Bundestagsmandate ist der Mandatsverlust ein gesetzlicher Automatismus. Allerdings gibt es Anhaltspunkte in der Rechtsprechung, dass es auch hier eine Einzelfallprüfung geboten sein könnte.
Man merkt: Das Parteiverbot ist nicht geschaffen worden für den Fall, dass eine Partei bereits regiert. Schon der Wortlaut deutet darauf hin, dass es sich eher um ein Mittel zur Vorbeugung handelt.
"Wehret den Anfängen" – dieses Zeitfenster schließt sich langsam. Würde die Partei jetzt verboten, hielten Wähler und Großspender ihren Politikern womöglich die Treue, dann ließen sich auch Räumlichkeiten und Sachmittel schnell neu beschaffen und eine neue Partei gründen, die die gleichen Ziele verfolgt.
Allzu gleich dürfen Personaltableau und politische Forderungen nicht sein. Das wäre dann eine Ersatzorganisation und von der Verbotsentscheidung durch das BVerfG mitumfasst.
Bräuchte es zur Feststellung, dass eine Ersatzorganisation vorliegt, ein neues Verbotsverfahren vor dem BVerfG? Es würde sich ja formal um eine neue Organisation handeln – und die genießt dann wieder das Parteienprivileg.
Nicht zwingend. Nur wenn die ehemaligen AfD-Politiker in eine schon vor dem Verbot bestehende Partei eintreten und diese kapern würden – zu denken wäre etwa ans "Team Freiheit" oder die "Werteunion" –, gilt für diese das Parteienprivileg. Es droht dann aber ein verkürztes Feststellungsverfahren nach § 33 Absatz 2 Parteiengesetz.
§ 33 Parteiengesetz: Verbot von Ersatzorganisationen
(1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei an deren Stelle weiter verfolgen (Ersatzorganisation) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.
(2) Ist die Ersatzorganisation eine Partei, die bereits vor dem Verbot der ursprünglichen Partei bestanden hat oder im Bundestag oder in einem Landtag vertreten ist, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß es sich um eine verbotene Ersatzorganisation handelt; die §§ 38, 41, 43, 44 und 46 Abs. 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und § 32 dieses Gesetzes gelten entsprechend.
(3) Auf andere Parteien und auf Vereine im Sinne des § 2 des Vereinsgesetzes, die Ersatzorganisationen einer verbotenen Partei sind, wird § 8 Abs. 2 des Vereinsgesetzes entsprechend angewandt.
Wenn zahlreiche Ex-AfD'ler eine neue Partei gründen, die das Programm der AfD fortführt, dann gelten die Vorschriften des Vereinsverbots entsprechend. Dann wäre es Sache der Innenministerien der Länder oder bei länderübergreifender Tätigkeit Sache des Bundesinnenministeriums, die Ersatzorganisation zu verbieten. Wer sich dann weiter betätigt, macht sich sogar strafbar.
"Setzt die AfD Sachsen-Anhalt ihr Programm um, gibt es sehr viel zu tun für meine Zunft"
Sie beschäftigen sich schon lange kritisch mit der Überwachung durch Geheimdienste, haben 2020 mit der GFF das BND-Urteil des BVerfG erstritten. Sind Sie überrascht, dass der Inlandsgeheimdienst, der Verfassungsschutz, zur AfD bislang gar nichts Geheimes zutage gefördert hat?
Durch die erste NPD-Entscheidung sind die Verfassungsschutzämter verbrannte Kinder. Da ist man jetzt vorsichtig bei der Rekrutierung von Vertrauensleuten.
Erstes NPD-Verfahren (2001–2003)
Es wurde im Januar 2001 von der Bundesregierung angestoßen. Anschließend stellten auch Bundestag und Bundesrat eigene Verbotsanträge. Das Verfahren endete am 18. März 2003 ohne Entscheidung in der Sache. Der Zweite Senat des BVerfG stellte es aus Verfahrensgründen ein, weil während des Verfahrens V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, prüfte das Gericht nicht (Beschl. v. 18.03.2003, Az. 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01 u. 2 BvB 3/01).
Wir wissen aber nicht, ob der Verfassungsschutz tatsächlich keine V-Leute in der AfD hat, ob er kein Material gefunden hat, das über die radikalen öffentlichen Äußerungen hinausgeht, oder ob er die Informationen nur nicht preisgibt. Nur wenige Landesämter haben ihre AfD-Berichte veröffentlicht.
Sie scheiden zum 30. September aus der GFF aus. Wohin geht jetzt Ihr Weg?
Ich möchte wieder als Anwalt arbeiten und eröffne zusammen mit meinem Kollegen Til Quadflieg eine neue Kanzlei. Er ist ein starker Prozessrechtler und wir möchten gern so viele verfassungsrechtliche Mandate wie möglich bearbeiten, gern auch GFF-Fälle. Und auch Verfahren, die sich durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt ergeben. Da steht, fürchte ich, sehr viel an.
Woran denken Sie da?
Das Streichen von Fördermitteln für NGOs, der Umgang mit Geflüchteten, insbesondere Sonderklassen für Kinder Geflüchteter oder Verfahren gegen Lehrkräfte, die sich vermeintlich nicht "neutral" genug verhalten. Wenn die AfD ihr Programm umsetzen würde, gäbe es sehr viel zu tun für unsere Zunft. Und gegen all das zu klagen, wäre auch notwendig. Blicken wir in die USA: Die hat Donald Trump noch nicht in eine Autokratie verwandelt – auch weil es so viel Widerstand gibt. Und zu dem gehört auch der rechtliche Widerstand.
Vielen Dank für das Gespräch!
Bijan Moini zu AfD-Verbot und wehrhafter Demokratie: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61011 (abgerufen am: 10.10.2026 )
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