Druckversion
Sonntag, 8.02.2026, 23:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-zum-onlinegluecksspiel-zocken-im-internet-ist-und-bleibt-verboten-vorerst
Fenster schließen
Artikel drucken
4424

BGH zum Onlineglücksspiel: Zocken im Internet ist und bleibt ver­boten - vor­erst

von Dr. Felix B. Hüsken

29.09.2011

Der BGH hat die Internetverbote des geltenden Glücksspielstaatsvertrages überprüft. Dabei schließt das höchste deutsche Zivilgericht sich der Rechtsprechung des BVerwG an, online darf weiter kein Glücksspiel stattfinden. Wenig überraschend, meint Felix Hüsken. Spannender findet er, was die Länder daraus bei der anstehenden Neuregelung des Glücksspielrechts machen.

Anzeige

Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit fünf Revisionsurteilen die Wirksamkeit des in § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) enthaltenen Verbotes bestätigt, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten und vermitteln (Urt. v. 28.09.2011, Az. I ZR 92/09, I ZR 189/08, I ZR 30/10, I ZR 43/10, I ZR 93/10). Auch das generelle Verbot der Werbung für Glücksspiele im Internet (§ 5 Abs. 3 GlüStV) hat er für wirksam erachtet.

Geklagt hatten in allen nun vom BGH zu entscheidenden Fällen in- und ausländische private Glücksspielanbieter, die im Internet unter ihren jeweiligen Domainnamen  Sportwetten und Kasinospiele präsentierten und bewarben. Ihre Angebote waren gezielt an deutsche Internetnutzer gerichtet.

Sie wurden von verschiedenen staatlichen Lotteriegesellschaften wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. In den Vorinstanzen waren die Lotteriegesellschaften überwiegend erfolgreich.

Auch das höchste deutsche Zivilgericht hat die Rechtsauffassung der Vorinstanzen nun im Wesentlichen bestätigt: Onlineglücksspielangebote sind generell wettbewerbswidrig.

Worum es geht: Das beschränkte deutsche Glücksspielmonopol

Ausgangspunkt und Kern der Auseinandersetzungen war die Frage, ob die Internetverbote, die seit Anfang 2008 gelten, aus europarechtlicher Sicht weiterhin anwendbar sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2010 genaue Anforderungen aufgestellt, die für eine gemeinschaftsrechtliche Rechtfertigung von Glücksspielmonopolen in den Mitgliedstaaten zu beachten sind. Nach dem von den Europarichtern judizierten Erfordernis der "Gesamtkohärenz" entsprechen nationale Glücksspielmonopole grundsätzlich nur dann den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts, wenn sämtliche Glücksspielbereiche (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken, Automatenspiele und Pferdewetten) im Kern der Suchtprävention dienen und diesem Ziel nicht zuwiderlaufen.

Das geltende deutsche Glücksspielrecht sieht jedoch ein Staatsmonopol im Bereich der Lotterien, Sportwetten und Spielbanken einerseits und ein privates Glücksspielangebot für Pferdewetten und Automatenspiele vor. Die deutschen Instanzgerichte bezweifeln deshalb derzeit, dass die staatlichen Modelle europarechtskonform sind.

Der BGH und zuvor bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 01.06. 2011, Az. 8 C 5.10) hatten nun zu entscheiden, ob die gemeinschaftsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Monopole auch die generellen Internetverbote erfassen und zu deren Unwirksamkeit führen.

BGH und BVerwG: Allgemeine deutsche Internetverbote wirksam

Dies haben sowohl der BGH als auch das BVerwG verneint und bestätigt, dass die allgemeinen deutschen Internetverbote anwendbar sind.

Zwar beschränkten die Internetverbote die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit. Diese Beschränkung sei jedoch wegen des besonderen Gefahrenpotentials des Internets gerechtfertigt. Das besondere Suchtgefährdungspotential sieht der BGH in der Anonymität, der fehlenden sozialen Kontrolle und der jederzeitigen Verfügbarkeit des Vertriebsweges Internet.

Die Verbote erfüllen nach Ansicht der Bundesrichter auch das vom EuGH verlangte Kohärenzerfordernis. Dabei komme es nicht darauf an, ob die im Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Monopolregelungen das Kohärenzkriterium erfüllten, da es sich bei den Internetverboten um eigenständige Regelungen handele. Weil in Deutschland sämtliche Onlineglücksspielangebote verboten sind, spielte es für den BGH auch keine Rolle, ob die Monopolregelungen das Kohärenzerfordernis erfüllen und insbesondere, wie die stationären gewerblichen Automatenspiele geregelt sind.

Und nun? Ein Aufruf an die Länder

Spannend ist die Frage nach den Auswirkungen der Entscheidungen auf die Neuregelung des Länderglücksspielrechts. Die Beratungen hinsichtlich des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages, der zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, sind in vollem Gange.

Im Bereich der Sportwetten und des Onlineglücksspiels sind deutliche Liberalisierungstendenzen erkennbar. Schleswig-Holstein ist gar aus den Verhandlungen ausgeschert und hat die übrigen Bundesländer mit einem soeben beschlossenen, über die Liberalisierungsbestrebungen der übrigen Länder hinausgehenden Glücksspielgesetz brüskiert.

Die 15 verbleibenden Länder beabsichtigen eine Lockerung der Internetverbote und wollen vor allem für Sportwetten, Casinospiele und Poker ein beschränktes Onlineangebot zulassen. Nachdem sowohl BGH als auch BVerwG eindrucksvoll bestätigt haben, dass die Internetverbote gemeinschaftsrechtskonform sind, wären die Länder allerdings gut beraten, diese Bestrebungen noch einmal zu überdenken.

Eine neue höchstrichterliche Überprüfung der beabsichtigten Reformen wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Und wie heißt es doch so schön: Never change a running system!

Der Autor Dr. Felix B. Hüsken ist Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und zugleich Schriftleiter der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG).

 

Mehr auf LTO.de:

Neuregelung des Glücksspiels: 15 Bundesländer setzen auf’s falsche Pferd

Der neue Glücksspielstaatsvertrag: Netzsperren durch die Hintertür

Nach den EuGH-Entscheidungen: Zeitungsenten über das Ende des Glücksspielmonopols

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Onlineglücksspiel: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4424 (abgerufen am: 08.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Glücksspiel
    • Verfahrensgrundsätze
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
U.S. Präsident Donald Trump 28.07.2025
USA

Massenabschiebungen in den USA:

Habeas Corpus: Effek­tiver Schutz vor will­kür­li­cher Inhaf­tie­rung?

Da die Trump-Regierung ihre Bemühungen zur Abschiebung von Migranten verstärkt, haben Gerichte wiederholt Verstöße gegen die Verfahrensrechte festgestellt – insbesondere gegen den Grundsatz des Habeas Corpus. Eric M. Freedman klärt auf.

Artikel lesen
U.S. President Donald Trump 25.07.2025
USA

Basic legal principle under attack in the US:

Habeas Corpus: A Great Writ for Now

As the Trump administration intensifies efforts to deport migrants, courts have repeatedly found violations of those migrants' procedural rights — particularly the fundamental principle of habeas corpus. Eric M. Freedman explains it.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Emblem des Bundesgerichtshofs, Symbol der deutschen Justiz und rechtlichen Autorität. 22.05.2025
BGH

BGH zum "zweiten" Versäumnisurteil:

Keine Flucht ins Euro­pa­recht

Gerichte müssten vor Erlass von Versäumnisurteilen warten, bis der EuGH in inhaltlich ähnlichen Fällen entschieden hat. Das meinte eine Beklagte und zog vor den BGH. Der sieht das anders: Säumig ist säumig.

Artikel lesen
Politiker auf dem Weg zur Bekanntgabe des Koalitionsvertrages 10.04.2025
Koalitionsvertrag

Wechsel der Verfahrensgrundsätze im Asylrecht im Koalitionsvertrag:

Der Richter vor dem leeren Blatt

Die neue Bundesregierung will in Asylverfahren den Amtsermittlungsgrundsatz durch den Beibringungsgrundsatz ersetzen. Viele Richter blieben gelassen, es biete sich ein breites Spektrum an Ausgestaltungen. Andere sind alarmierter.

Artikel lesen
Richter und Schöffin im Gerichtssaal 06.12.2024
Gesetzgebung

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor:

Stren­gere Zugangs­re­geln fürs Schöf­fenamt

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung regelt den Zugang zum Schöffenamt strenger. Außerdem verpflichtet er Gerichte, ihre Geschäftsverteilungspläne online zu veröffentlichen, und schließt eine Schutzlücke im Erbrecht. 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin­nen/Re­fe­ren­da­re

REDEKER SELLNER DAHS , Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Bau- und Pla­nungs­recht,...

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH