Druckversion
Mittwoch, 22.04.2026, 19:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr-63-13-ebay-auktion-abbrechen-beenden
Fenster schließen
Artikel drucken
11216

Ebay-Auktionen abbrechen: Geht, aber nicht aus jedem Grund

von Astrid Ackermann, LL.M.

04.03.2014

Einkaufswagen auf Laptop

© Maksym Yemelyanov - Fotolia.com

Motive, eine Ebay-Auktion abzubrechen, gibt es viele: Der Artikel geht kaputt, bringt nicht den gewünschten Erlös oder ist dem Verkäufer doch so lieb, dass er sich nicht trennen mag. Das Verkaufsportal bietet daher die Möglichkeit, eine Auktion abzubrechen. Auch nach einem aktuellen BGH-Urteil reicht dafür aber nicht jeder Grund aus, Verkäufer sollten vorsichtig sein, meint Astrid Ackermann.

Anzeige

Unproblematisch abgebrochen werden können Auktionen, bei denen noch niemand auf den Artikel geboten hat. Dann gibt es nämlich keinen Vertragspartner, mit dem ein Vertrag hätte geschlossen werden können.

Liegen jedoch bereits Gebote vor, kommt beim vorzeitigen Abbruch einer Auktion gemäß § 6 Nr. 6 der derzeit aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkaufsplattform ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande. Mit dem Einstellen des Artikels auf Ebay hat der Verkäufer nämlich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abgegeben, an das er grundsätzlich auch beim Abbruch der Auktion gebunden bleibt.

Die Bieter nehmen das vom Verkäufer mit dem Einstellen der Ware abgegebene Angebot durch Abgabe ihres – ebenfalls verbindlichen – Gebots an. Diese Annahmeerklärung erfolgt allerdings unter der aufschiebenden Bedingung, dass der jeweilige Bieter Höchstbietender ist. Gibt ein anderer ein höheres Gebot auf den angebotenen Artikel ab, erlöschen daher alle niedrigeren Gebote.

Pflicht zur Herausgabe und zur Zahlung von Schadensersatz

Endet eine Ebay-Auktion regulär mit dem Auktionsschluss, wird ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer auf der einen und dem Höchstbietenden auf der anderen Seite geschlossen. Beim vorzeitigen Abbruch einer Auktion wird dieser Vertragsschluss lediglich auf den Zeitpunkt des Abbruchs vorverlagert. Der Verkäufer muss die Ware also nach Abbruch der Auktion an den Höchstbietenden herausgeben.

Kann oder will er dies nicht, kann der Höchstbietende vom Verkäufer Schadensersatz wegen einer nicht erbrachten Leistung verlangen. Er ist dann vom Verkäufer so zu stellen, als wäre der Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. Der Höchstbietende kann vom Verkäufer die Differenz zwischen seinem Gebot und dem üblichen Marktwert des Artikels als Schadensersatz verlangen. Lag das Höchstgebot deutlich unter diesem Marktwert, kann das für den Verkäufer teuer werden.

Ausnahme: Besondere Gründe für den vorzeitigen Abbruch

Etwas anderes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung lediglich dann, wenn der Verkäufer gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzunehmen und die Gebote damit zu streichen. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers die Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs einer Auktion beim Vorliegen eines gesetzlichen Grundes vor, stehe das Angebot des Verkäufers, aus Sicht des Bieters unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme. Ein solcher Vorbehalt verstoße nicht gegen den Grundsatz über die Bindungswirkung von Angeboten, sondern sei zulässig. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang des Jahres bestätigt, ohne jedoch die Rechte der Verkäufer darüber hinaus zu stärken (Urt. v. 08.01.2014, Az. VIII ZR 63/13).

Für einen solchen berechtigten Abbruch einer Ebay-Auktion gibt es verschiedene Gründe: Geht der angebotene Artikel etwa nach dem Einstellen ohne Verschulden des Verkäufers kaputt, kann der Verkäufer die Auktion beenden, ohne dass es zu einem Vertragsschluss mit dem Höchstbietenden kommt. Gleiches gilt, wenn sich der Verkäufer beim Einstellen seines Angebots, bei Eingabe des Startpreises oder bei der Wahl der Sofort-Kaufen-Option, geirrt oder aus Versehen einen nicht verkäuflichen Artikel eingestellt hat.

Kein Grund für einen vorzeitigen Abbruch liegt jedoch vor, wenn der Verkäufer den eingestellten Artikel anderweitig verkauft oder verschenkt hat. Die Auktion darf auch nicht allein deshalb abgebrochen werden, weil der vom Verkäufer gewünschte Kaufpreis nicht erzielt werden kann.

Trotz der für den Verkäufer weiter günstigen Rechtsprechung des BGH sollten Ebay-Auktionen nicht vorschnell abgebrochen werden. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, kann es im Einzelfall auch sinnvoll sein, sich als Verkäufer vor dem vorzeitigen Abbruch der Auktion mit dem Höchstbietenden in Verbindung zu setzen und mit diesem gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Die Autorin Astrid Ackermann, LL.M. ist Fachanwältin für IT-Recht und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht in Frankfurt. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Medienstraf-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Ebay-Auktionen abbrechen: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11216 (abgerufen am: 22.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • eBay
    • Gewährleistung
    • Internet
    • Kaufrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Hubig und Dobrindt auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Februar 2026 22.04.2026
Vorratsdatenspeicherung

Hubig und Dobrindt einigen sich:

Abge­speckte Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kommt

Kindesmissbrauch, Online-Betrug, Terror: Ermittler hoffen auf mehr Aufklärung durch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung. Drei Monate lang sollen Telekommunikationsanbieter alle IP-Adressen vorhalten. Es ist ein politisches Reizthema.

Artikel lesen
Eheringe liegen auf Kreditkarten 21.04.2026
Kaufrecht

AG München zur Vereinbarung eines Liefertermins:

Warum eine Frau vier Ehe­ringe bezahlen muss

Sollen Eheringe früher als üblich geliefert werden, muss das vereinbart werden. Da die künftige Ehefrau das nicht beweisen konnte, muss sie die bestellten Ringe bezahlen, obwohl sie schon andere gekauft hatte, entschied das AG München.

Artikel lesen
Hubig im April 2026 17.04.2026
Internet

Gesetzentwurf:

"Digi­tale Gewalt" mit Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bekämpfen

Nach der Aufregung um den Ulmen/Fernandes-Fall hat das BMJV einen Gesetzentwurf fertiggestellt, um Betroffene wehrhaft gegen anonyme Hassbeiträge zu machen. Eine Klausel verrät: Dabei soll auch die IP-Vorratsdatenspeicherung eine Rolle spielen.

Artikel lesen
Eine junge Frau liegt mit dem Smartphone in der Hand auf dem Bett und scrollt sich durch TikTok 09.04.2026
Social Media

TikTok, Instagram & Co.:

Grie­chen­land will Social-Media-Verbot für Kinder unter 15

Griechenland zieht die Reißleine: Ab 2027 sollen Kinder unter 15 komplett von der Social-Media-Nutzung ausgeschlossen werden. Warum Athen diesen Schritt für notwendig hält und dabei gleichzeitig hilfesuchend nach Brüssel schielt.

Artikel lesen
Das KI Tool Grok 31.03.2026
Sexualstrafrecht

Reform des Sexualstrafrechts:

Dieser Gesetz­ent­wurf zer­legt Frauen in ihre Ein­zel­teile

Hubigs Gesetzentwurf geht in die falsche Richtung. Statt weiterer Einzelfallparagrafen braucht es eine Strafnorm, die grundsätzlich klarstellt, ab wann und warum sexualisierte Darstellungen im Netz strafwürdig sind.

Artikel lesen
Hand scrollt auf Smartphone 26.03.2026
Social Media

Strafrecht ändern reicht nicht:

Was Deep­fake-Opfern wir­k­lich helfen würde

Bundesjustizministerin Hubig hat einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt angekündigt. Warum neue Straftatbestände nicht ausreichen und welche Regelungen es braucht, um Deepfakes im Netz zu stoppen, erklärt Rechtsanwalt Lucas Brost.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Con­tract Ma­na­ger (m/w/d) im Be­reich Le­gal...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

DLA Piper UK LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Pa­tent­an­wäl­tin/Pa­ten­t­an­walt (w/m/d) im Be­reich Pa­tent Li­ti­ga­ti­on...

Hogan Lovells International LLP, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Notariat Dr. Hermanns und Dr. Schumacher
Ju­ris­ten/Jus­t­i­tiar (m/w/d)

Notariat Dr. Hermanns und Dr. Schumacher, Köln

Logo von Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ju­rist:in (d/m/w)

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sankt Au­gus­tin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Pa­tent­an­wäl­tin/Pa­ten­t­an­walt (w/m/d) im Be­reich Pa­tent Li­ti­ga­ti­on...

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von ARVANTAGE
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht

ARVANTAGE, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
DigiTalks: Laptop auf, Büro zu? – Arbeitsrecht in der digitalen Arbeitswelt

29.04.2026

Digital-Dialog Grunderwerbsteuer

29.04.2026

Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht

29.04.2026, Hamburg

Update Datenschutzrecht 2026

29.04.2026

So gehen Sie mit Presse und Medien im Gerichtsalltag um

29.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH