Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 01:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-urteil-VIZR28113-helmpflicht-fahrrad-mitverschulden
Fenster schließen
Artikel drucken
12283

BGH führt keine Helmpflicht ein: Fahrradfahrer trifft kein Mitverschulden

von Dr. Alfred Scheidler

17.06.2014

Fahrradhelm am Lenker

© jörn buchheim - Fotolia.com

Uncool, aber lebensrettend – auch OLG-Richter sind Radfahrer und haben sich trefflich über eine Helmpflicht gestritten. Nun hat der BGH eine Grundsatzentscheidung getroffen: Einen Fahrradfahrer trifft an den Folgen eines Unfalls kein Mitverschulden, nur weil er keinen Helm getragen hat. Das könnte sich aber ändern, wenn irgendwann mehr Menschen mit Helm Fahrradfahren, erklärt Alfred Scheidler.

Anzeige

Obwohl die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Helmpflicht für Fahrradfahrer vorsieht, ist unter Juristen umstritten, ob sich ein Fahrradfahrer bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss, wenn er keinen Helm trägt, vgl. § 9 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

So vertritt etwa das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass es kein Mitverschulden geben kann, solange es keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer gibt (Urt. v. 29.07.1999, Az. 8 U 1893/99). Ähnlich hat das OLG Hamm im Jahr 2000 einen Mitverschuldensvorwurf abgelehnt, "weil eine allgemeine Verkehrsanerkennung der Notwendigkeit einer solchen Schutzmaßnahme (noch) nicht festzustellen ist" (Urt. v. 26.09.2000, Az. 27 U 93/00).

Andere Obergerichte haben differenziert zwischen dem "normalen" Fahrradfahrer, der sein Gefährt als reines Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr einsetzt, und sportlich ambitionierten Fahrern wie Rennradfahrern. Letztere treffe die Obliegenheit, einen Helm zu tragen, weil sie zu einer besonders gefährdeten Radfahrergruppe gehörten, von denen ohne weiteres verlangt werden könne, zum eigenen Schutz vor Verletzungen einen Helm zu tragen, so etwa das OLG Düsseldorf (Urt. v. 18.06.2007, Az. I-1 U 278/06), das OLG Saarbrücken (Urt. v. 09.10.2007, Az. 4 U 80/07) oder das OLG Celle (Urt. v. 12.02.2014, Az. 14 U 113/13).

Radfahrerfeindliche Haltung des OLG Schleswig

Da in der Rechtsprechung also überwiegend keine allgemeine Helmtragepflicht für Fahrradfahrer angenommen wird, sorgte vor gut einem Jahr ein Urteil des OLG Schleswig für Aufsehen, das generell ein Mitverschulden wegen Nichtragen eines Fahrradhelmes annahm.

In dem entschiedenen Fall war eine Fahrradfahrerin ohne Helm, an einem Pkw vorbeigefahren, der am rechten Fahrbahnrand parkte. Die Autofahrerin hatte unmittelbar vor der sich nähernden Fahrradfahrerin von innen die Fahrertür geöffnet, so dass die Radfahrerin stürzte und sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zuzog. Mit Helm wären die Verletzungen wohl weniger schlimm ausgefallen.

Obwohl die Schuld an dem Unfall eindeutig bei der Autofahrerin lag, hat das OLG Schleswig der Fahrradfahrerin ein Mitverschulden von 20 Prozent angelastet, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe (Urt. v. 05.06.2013, Az. 7 U 11/12).

Es gibt viele Gründe für und gegen eine Helmpflicht

Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt, so dass der Bundesgerichtshof (BGH) darüber zu entscheiden hatte. Zwar landete die Frage 2008 schon einmal auf den Tischen der Karlsruher Richter, sie hatten diese damals aber als nicht entscheidungserheblich offen lassen können (Urt. v. 04.11.2008, Az. VI ZR 171/07). Nun musste der BGH Farbe bekennen und hat dies auch in aller Deutlichkeit getan, indem er das Urteil des OLG Schleswig aufhob: "Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens", heißt es in der Pressemitteilung des höchsten Zivilgerichts (Urt. v. 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13).

Der BGH stützt seine Entscheidung darauf, dass es keine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt und dass es zum Zeitpunkt des Unfalls auch kein allgemeines Verkehrsbewusstsein gegeben habe, nach dem das Tragen eines Helms zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 würden innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Helm tragen.

Die Entscheidung des BGH ist damit schon zeitlich sehr begrenzt. Zumal die Zahl der Helmträger kontinuierlich steigt – wenngleich im Durchschnitt auf niedrigem Niveau. Auch Fälle sportlicher Betätigung des Radfahrens erfasst das Urteil ausdrücklich nicht.

Dennoch liegen die Karlsruher Richter richtig: Es widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, einem Radfahrer, der sich vollkommen rechtstreu verhält, bei einem Unfall ein Mitverschulden aufzubürden, nur weil er keinen Helm getragen hat. Andernfalls würde die Rechtsprechung eine Helmpflicht einführen, was aber Aufgabe des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers ist. Dass es bislang keine Helmpflicht gibt, kann viele Gründe haben, so etwa die Erwägung, dass eine Helmpflicht das Radfahren als Breitensport einschränken und somit die positiven Gesundheitseffekte beeinträchtigen könnte. Dies zu beurteilen ist aber dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetz- bzw. Verordnungsgeber überlassen und nicht der Rechtsprechung.

Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht


  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH führt keine Helmpflicht ein: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12283 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Fahrradfahren
    • Helmpflicht
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Zwei Personen diskutieren Schäden an einem Auto. Wichtige Klärung zur Schadensabrechnung nach zwei Unfallereignissen. 21.04.2026
Schadensersatz

BGH zur fiktiven Schadensabrechnung bei zwei Unfällen:

Zweimal Pech bringt Glück

Wer ein Auto beschädigt, haftet. Der BGH stellt klar: Selbst wenn kurz darauf der nächste Unfall folgt, bleibt der erste Schaden voll ersatzfähig – auch wenn am Ende mehr Geld fließt, als der Wagen noch wert war.

Artikel lesen
Die ehemalige Stalinallee in Berlin 19.04.2026
Rechtsgeschichte

Schadensersatz nach Flucht aus Berliner Stalinallee:

Keine Chance, in euro­päi­schen Sol­da­ten­zähnen zu bohren

Vor 70 Jahren sprach der BGH einem Zahnarzt aus Berlin beachtlichen Schadenersatz zu, weil bei seiner Bewerbung zum Militärdienst ein gefährlicher Fehler gemacht worden war. Dabei ging es um mehr als nur die Gründung der Bundeswehr.

Artikel lesen
Tadej Pogacar 18.04.2026
Fahrradfahren

Radprofis halten nicht am Bahnübergang:

Fahr­verbot nach Rad­rennen?

Bei einem Rennen in Belgien fuhren Radprofis trotz rotem Warnlicht über einen Bahnübergang. Nun droht ihnen eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot. Wie die Situation nach deutschem Recht zu beurteilten wäre, weiß Tim Nicklas Wensien.

Artikel lesen
Ein Mann mit einem Tablett auf dem Schoß 19.03.2026
Datenschutz

Rechtsmissbräuchliche Auskunftsanfragen:

EuGH setzt dem DSGVO-Hop­ping Grenzen

Newsletter abonnieren, Daten abfragen, Schadensersatz kassieren: Sogenannte Hopper verdienen mit der DSGVO Geld. Nun hat der EuGH klargestellt: Schon ein erstes Auskunftsersuchen kann rechtsmissbräuchlich sein.

Artikel lesen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Stephan Seiters (Mitte) eröffnet die Verhandlung zu einer Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca, 15.12.2025. 09.03.2026
Coronavirus

BGH verweist Corona-Fall ans OLG zurück:

Per Aus­kunfts­recht zum Impf­scha­dens­er­satz?

Bisher sind alle Klagen wegen etwaiger Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun fuhr eine Klägerin beim BGH einen Teilerfolg gegen Astrazeneca ein: Das OLG hatte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche fehlerhaft verneint.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon
Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt im Bau-, Ver­ga­be- und/oder...

Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon, Köln

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

DLA Piper UK LLP, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Rechts­an­walt oder Wirt­schafts­ju­rist im Be­reich In­sol­venz­recht...

Görg, Stutt­gart

Logo von Noerr
Se­nior As­so­cia­te Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Frank­furt am Main

Logo von Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ju­rist:in (d/m/w)

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sankt Au­gus­tin

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
legalXchange 2026

28.04.2026, München

14. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Risiken in der Landwirtschaft

08.05.2026, Göttingen

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU Data Act und Cloud Switching

29.04.2026

Logo von YPOG
Die *Innen-Sicht 2026 Köln

28.04.2026, Köln

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua?

28.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH