Streit um Ausbildungsentschädigungen beim SV Wilhelmshaven: "BGH hat offenbar Zweifel am Zwangs­ab­s­tieg"

Interview mit Dr. Markus H. Schneider

05.07.2016

Weil er sich geweigert hatte, zwei Vereinen eine Ausbildungsvergütung zu zahlen, musste der SV Wilhelmshaven zwangsweise absteigen. Nach acht Jahren landete der Streit am Dienstag vor dem BGH. Markus Schneider war vor Ort.

LTO: Herr Schneider, die Klage des SV Wilhelmshaven beschäftigt die Gerichte schon seit vielen Jahren. Was war der ursprüngliche Auslöser des Streits?

Schneider: Der SV Wilhelmshaven verpflichtete im Jahr 2007 einen italienischen Staatsangehörigen, der von 1998 bis 2007 in Argentinien für zwei verschiedene Fußballvereine aktiv gewesen war. Die beiden argentinischen Vereine beantragten noch 2007 bei der FIFA die Festsetzung einer Ausbildungsentschädigung, die der deutsche Verein tragen sollte. So verlangte der Verein Atlético Excursionistas gemäß den FIFA-Regularien 100.000 Euro, der Verein Atlético River Plate 60.000 Euro. Die Zahlungsverpflichtung wurde von der FIFA bestätigt, die hiergegen vom SV Wilhelmshaven eingelegten Rechtsmittel blieben ohne Erfolg.

LTO: Wie gestaltete sich der bisherige Lauf durch die Instanzen?

Schneider: 2008 sprach zunächst die sogenannte "Dispute Resolution Chamber" beiden argentinischen Vereinen die beantragte Ausbildungsentschädigung im Wesentlichen zu. Der SV legte vor dem satzungsgemäß zuständigen Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS in Lausanne Berufung ein, unterlag, zahlte aber gleichwohl nicht. Die FIFA verhängte sodann wegen der Nichtzahlung weitere Geldstrafen und, für den Fall der Weigerung, Punktabzüge von je 6 Punkten pro "Gläubiger" gegen den SV. Weil der sich aber beharrlich weigerte, Zahlungen zu leisten, verhängte die FIFA schließlich den Zwangsabstieg.

Zur Umsetzung dieser Entscheidung ist der DFB als FIFA-Mitglied verpflichtet; er delegierte sie wiederum an den Norddeutschen Fußballverband (NFV) als lokal zuständigen Mitgliedsverband des DFB. Den Zwangsabstiegs-Beschluss hat der SV Wilhelmshaven vor dem Verbandsgericht des NFV erfolglos angegriffen und nach dieser ablehnenden Entscheidung den Weg zu den ordentlichen Gerichten gewählt. Dort unterlag er in erster Instanz, bekam in zweiter jedoch vom Oberlandesgericht (OLG) Bremen Recht, das wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zuließ.

"Sportverbände regeln Streitigkeiten gern en famille"

LTO: Warum hat die FIFA damals einen Zwangsabstieg als Strafe verhängt? Hätte sie den Schiedsspruch gegen den SV Wilhelmshaven nicht einfach mithilfe der staatlichen Gerichte vollstrecken lassen können?

Schneider: Die von der FIFA oder allgemein von Sportverbänden im Rahmen ihrer Autonomie aufgestellten Regeln ergeben eigentlich nur dann Sinn, wenn Verstöße sanktioniert und Sanktionen vollstreckt werden können. Tatsächlich hätte der Schiedsspruch des CAS, welches als internationales ordentliches Schiedsgericht anerkannt ist, in Deutschland mithilfe der staatlichen Gerichte vollstreckt werden können. Das hat der BGH während der Verhandlung in einer Randbemerkung bestätigt. Sportverbände regeln ihre Angelegenheiten aber lieber autonom und gewissermaßen en famille.

LTO: Wie hat der BGH die Sache nun entschieden?

Schneider: Nach einer sehr ausführlichen Sitzung hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung auf den 27. September terminiert.

LTO: Wie lief die Verhandlung denn ab, welche Argumente wurden vorgetragen?

Schneider: Es war zu erkennen, dass der Vertreter des beklagten NFV deutlich mehr zu kämpfen hatte. Die einführenden Worte des Senats und die später an den Bevollmächtigten des Verbandes gerichteten Fragen zeugten von einigen Zweifeln des BGH an einer wirksamen Rechtsgrundlage für den vom Landesverband verhängten Zwangsabstieg. Der Vertreter des Verbands hat die seinerzeit gültigen Regularien als ausreichende Rechtsgrundlage erachtet, zumal für einen Verein, der am internationalen Transfersystem teilnimmt und italienische Fußballer verpflichtet, die in Argentinien ausgebildet worden sind.

Der Vertreter des SV Wilhelmshaven sah dies naturgemäß anders. Selbst wenn der Verein als Mitglied des NFV allgemein die Grundsätze der FIFA anerkennen würde, hätte klar und deutlich geregelt sein müssen, was es mit der Ausbildungsentschädigung auf sich habe. Das ergebe sich nicht hinreichend aus der maßgeblichen Satzung des NFV, und nur hierauf komme es an. Der Verein sei nur Mitglied des NFV, nicht aber des DFB und erst recht nicht der FIFA.

Zitiervorschlag

Dr. Markus H. Schneider, Streit um Ausbildungsentschädigungen beim SV Wilhelmshaven: "BGH hat offenbar Zweifel am Zwangsabstieg" . In: Legal Tribune Online, 05.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19893/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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