BGH-Präsidentin zu Kameras vor Gericht: "Es wäre blau­äugig, zu glauben, dass das alles ist“

von Pia Lorenz

29.04.2017

3/3: "Medienarbeitsraum kann der Vorsitzende nicht steuern"

LTO: Aber darüber sprechen wir ja - wie gesagt - bei den aktuell geplanten Reformen nicht.

Limperg: Auch nach den aktuellen Plänen problematisch finde ich allerdings den Medienarbeitsraum. In diesen Raum soll der Ton und, wenn es nach den Medien geht, auch das Bild übertragen werden. Diese Forderung liegt längst auf dem Tisch. Und das, obwohl der Arbeitsraum nicht Teil des Gerichtssaals ist, der Vorsitzende also keine sitzungspolizeilichen Anordnungen treffen kann. Nur der Gerichtspräsident kann dort einschreiten.

In diesem Saal gäbe es schon aus Kapazitätsgründen keine Steuerungsmöglichkeiten, die wir sonst zum Beispiel über Poolbildungen haben. Zudem müssten wir in diesen Saal alle Medienvertreter zulassen - jeden Blogger, Netzwerker, jeden Rechts- oder Linksradikalen für egal welches Blatt. Handy-Mitschnitte könnten wir nicht verhindern, weil wir Mobiltelefone und Tablets in einem Medienarbeitsraum kaum verbieten können. So werden wir binnen weniger Tage genau die weinenden Opferzeugen im Netz wiederfinden, von denen wir vorhin sprachen – nach der vorgesehenen Gesetzeslage werden wir jedenfalls den Ton wiederfinden.

Aus dem Netz kriegen wir das Material nicht mehr raus, es gibt keine wirksamen Sanktionsmöglichkeiten. Nicht nur Reichsbürger stellen mittlerweile vermehrt Videos aus Gerichtssälen ins Netz -  auch offizielle Medien veröffentlichen unverpixelte Bilder, obwohl sie damit gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung verstoßen. Dafür gibt es etliche Beispiele bei YouTube.

"Löst kein Problem, schafft aber viele neue"

LTO:  Diese stammen aber aus dem Zuschauerraum des Sitzungssaals, werden also gerade nicht erst durch einen Medienraum möglich.

Limperg: Das stimmt zwar, aber diese Öffentlichkeit wird deutlich erweitert. Der Saal muss, wenn er das Kapazitäten-Problem lösen soll, groß sein, so dass man praktisch nichts mehr beobachten kann. Im Übrigen wird auch dieser Raum nicht ändern, dass es zu Spitzenzeiten wie im NSU-Prozess zu Auseinandersetzungen kommt – schließlich ist es natürlich nicht so schick, in einem Nebenraum nur mit Ton zu sitzen und nicht im Sitzungssaal selbst.

Die gesetzgeberische Lösung klärt also das Problem nicht, um das es eigentlich ging. Sie schafft aber sehr viele andere Probleme, die wir wahrscheinlich nur schwer lösen können werden.

"Was ist eigentlich ein historischer Prozess?"

LTO: Gilt das Ihres Erachtens auch für die geplante Aufzeichnung historischer Prozesse?

Limperg: Da bin ich  tatsächlich unentschlossen. Wenn es sich um Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung handelt, kann das später natürlich interessant sein. Der Gesetzentwurf ist aber insoweit unausgereift, als er nicht sicherstellt, wie eine Freigabe vor Fristablauf mit den sehr unterschiedlichen Länder-Archivgesetzen harmonisiert werden soll. Meines Erachtens braucht es da eine einheitliche Regelung.

Außerdem ist mir nicht ganz klar, wie wir verhindern sollten, eine weitere Tür zu öffnen, die man vielleicht nicht wieder schließen kann. Wir müssten die Trennung hinbekommen zwischen diesen Bildern, die ausschließlich den Archiven für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung gestellt werden sollen, und der gleichzeitig erhobenen Forderung nach zum Beispiel der Aufzeichnung von Zeugenvernehmungen, um sie später nachlesen zu können.

Es liegt sehr nahe, dass Verfahrensbeteiligte mit dem Argument einer größeren Sicherheit für die Urteilsfindung gerade in langwierigen Verfahren darauf drängen werden, die dann vorhandenen Aufnahmen zu verwenden. Dasselbe gilt für ein Wiederaufnahme- oder Schadensersatzverfahren.  Wenn es Material gibt, geht damit zwingend ein Druck einher, dass dieses herausgegeben wird. Vielleicht auch herausgegeben werden muss, denn dann stellen sich womöglich auch Fragen des Rechtsstaats.

Schließlich sollen nach dem Gesetzentwurf die Gerichte und nicht Wissenschaftler bestimmen, wann ein Prozess "historisch" ist. Ich weiß weder, ob diese Idee gut ist noch, was eigentlich historisch in diesem Sinne sein soll.

Die Übung wird sicherlich lokal auch sehr unterschiedlich sein. Das mögen auf den ersten Blick Petitessen sein - aber solche mit erheblichen Konsequenzen für alle Verfahrensbeteiligten, zumal es keine Rechtsmittel gegen diese Einordnung gibt.

"Keine Kamera kann ausgleichen, was die Ecclestone-Einstellung zerstört hat"

LTO: Gehen Sie davon aus, dass Sie, zumal angesichts des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode, mit Ihren Einwänden und dem Vorschlag, die Hoheit über die Aufnahmen dem Gericht zu übertragen, noch gehört werden?

Limperg: Das hoffe ich und hätte es auch gern selbst vor dem Rechtsausschuss angebracht. Ich halte unseren Vorschlag für ein tragfähiges Kompromissangebot - auch im Interesse anderer Medien, die von der jetzt vorgesehenen gesetzlichen Regelung nicht viel haben.

LTO: Wenn das nicht klappt, wieviel neues Personal brauchen Sie, um die Änderungen umzusetzen, die der Gesetzgeber von Ihnen will?

Limperg: Deutlich mehr, nicht nur an Pressesprechern, sondern auch im Bereich der Verwaltung für die Akkreditierungen, Wachtmeister für den Arbeitsraum, Begleitung für die Fernseh-Teams… Die Kosten dafür sind noch nicht geklärt, im Gesetzentwurf finden sich darauf keine Hinweise.

LTO: Können wir uns dann wenigstens auf Limp-TV freuen?

Limperg (lacht): Ganz sicher nicht, ich brauche kein Denkmal! Aber über das BGH-TV werden wir uns sicherlich Gedanken machen - schon um zu vervollständigen, was sonst unvollständig veröffentlicht wird.

Allerdings glaube ich, dass wir damit nicht so viel verändern werden. Wenn es uns bei alledem um das Vertrauen der Bürger in die Justiz geht, dann bin ich mir sicher, dass sicherlich eine nicht ausreichend erklärte Verfahrenseinstellung, wie die gegen Bernie Ecclestone, bei tausenden von Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat viel mehr erschüttert hat, als wir es mit den Kameras bei den obersten Bundesgerichten jemals wieder ausgleichen könnten.

LTO: Frau Limperg, vielen Dank für das Gespräch.

Bettina Limperg ist seit dem 1. Juli 2014 Präsidentin des Bundesgerichtshofs und sitzt dem Kartellsenat sowie dem Anwaltssenat vor.

Das Interview führte Pia Lorenz.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, BGH-Präsidentin zu Kameras vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22790 (abgerufen am: 08.10.2024 )

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