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BdStZ zu Pferde-, Sex- und Bettensteuer: "Alles Luxussteuern"

Interview mit Katharina te Heesen

29.11.2012

Steuern

© Tobif82 - Fotolia.com

Kommunen sind ganz schön kreativ. Wenn es darum geht, die Kassen zu füllen, wird einfach alles einer Steuer unterworfen: Hund, Pferd, Bett, Sex. Bald vielleicht auch Handymast und Wellensittich? Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler hält naturgemäß wenig von diesen Einfällen. Im LTO-Interview muss sie aber eingestehen, dass sie jedenfalls juristisch nicht gegen alle etwas einwenden kann.

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LTO: Am Mittwochabend beschloss die Hamburgische Bürgerschaft die Einführung einer Bettensteuer nur für Touristen. Damit greift die Stadt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf, wonach die Gemeinden diese so genannte Kulturförderabgabe nur auf private Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich erforderlich sind. Ein Hamburger Hotelier kündigte nun dennoch eine Klage an. Wieso?

Katharina te Heesente Heesen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Dienstag die Bettensteuer der Stadt Dortmund für nichtig erklärt, weil die Satzung die Beweislast für die Entstehung der Steuerpflicht den Hoteliers aufbürdet. Ob eine Übernachtung beruflich oder privat veranlasst ist, müssen nach der Satzung die Beherbergungsbetriebe und nicht die Stadt beweisen. Die Hoteliers können aber gar nicht von jedem Gast verlangen, Angaben über den Zweck seiner Übernachtung zu machen und die Stadt kann die Angaben auch nicht überprüfen. Am Ende zahlt also nur der "ehrliche" Gast die Steuer. Flapsig ausgedrückt: "Der Ehrliche ist der Dumme." Mit eben diesen Argumenten wird auch der Hamburger Hotelier die Satzung seiner Stadt angreifen können.

Warum bei der Bettensteuer überhaupt differenziert wird: Kommunen dürfen nur auf Einkommensverwendungen Steuern erheben. Berufliche Übernachtungen dienen aber der Einkommenserzielung.

"Pferd ist nicht teurer als ein Fitnessstudio"

LTO: In Hessen plant die erste Kommune aus Geldnot, eine Pferdesteuer einzuführen. Der Pferdeverband kündigte eine juristische Prüfung an. Halten Sie eine solche Steuer für rechtmäßig?

te Heesen: Leider ja. Die Pferdesteuer ist rechtmäßig. Wie eben schon angedeutet: Kommunen können so genannte Luxussteuern auf Ausgaben erheben, die über den normalen Gebrauch hinausgehen und ein Pferd braucht man ja nun nicht zum täglichen Leben. Die Steuer darf allerdings keine erdrosselnde Wirkung haben, also so hoch sein, dass sich niemand mehr die Haltung eines Pferds erlauben kann. In Remscheid waren mal 750 Euro pro Jahr angedacht, in Hessen sollen es 200 Euro werden. Ich vergleiche das immer mit einem gehobenen Fitnessstudio, das mit Sauna durchaus auch 80 bis 90 Euro im Monat kostet und das können sich ja offensichtlich noch genügend Leute leisten.

Außerdem muss die Steuer örtlich daran anknüpfen, wo das Pferd steht, und die Gemeinde darf keine Steuer erheben, die gleichartig zu einer anderen schon bestehenden ist. Der Pferdeverband verweist dabei zwar immer auf die Reitplakette, aber die bezahlen Sie nicht für das Halten eines Pferdes, sondern dafür, dass Sie draußen reiten dürfen und die Wege benutzen.

LTO: Ist die Reitplakette also eher mit der Hundesteuer zu vergleichen?

te Heesen: Nein. Die Reitplakette ist wirklich eine Abgabe, um die Reitwege in Schuss zu halten oder überhaupt erst anzulegen. Die Hundesteuer wird dagegen nicht dazu benutzt, die Straßen von Hundekot zu reinigen. Das ist auch eine Luxussteuer. Im Grunde sind alle kommunalen Steuern Luxussteuern. Sie fließen in den allgemeinen Haushalt und müssen nicht zweckgebunden verwendet werden.

LTO: Das heißt, die Kommunen könnten auch auf Katzen, Wellensittiche und Hamster eine Steuer erheben? Das ist alles Luxus im Sinne des Steuerrechts?

te Heesen: Genau.

"Eigentliches Ziel der Sexsteuer soll gar nicht unbedingt erreicht werden"

LTO: Auf ganz unterschiedliche Art versuchen die Kommunen auch, eine Sexsteuer einzutreiben. Bonn hat beispielsweise Automaten auf dem Straßenstrich aufgestellt, an denen die Prostituierten ein Ticket ziehen können, um so ihre Steuern zu begleichen.  Vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ging es kürzlich um eine Vergnügungssteuer für die Vermieter von so genannten Lovemobilen. Was wollen die Gemeinden mit solchen Steuern erreichen?

te Heesen: Das sind Lenkungssteuern. Die Gemeinden möchte damit die Prostitution eindämmen, sie aus dem Stadtbild zurückdrängen. Für keine Stadt ist es schön, wenn sie einen Straßenstrich oder ein Bordell mitten im Zentrum hat.

Bei der momentanen finanziellen Lage der Kommunen geht es aber doch überwiegend darum, Einnahmen zu erzielen. Und das Bordellgewerbe ist eins, welches immer Konjunktur hat. Diese Einnahmen haben die Gemeinden sicher.

LTO: Das eigentlich propagierte Ziel, die Prostitution einzudämmen, soll also gar nicht erreicht werden?

te Heesen: Eine Verlagerung vielleicht schon. Dafür könnten die Städte aber auch Sperrzonen einrichten, vor allem für ihre Innenstädte. Die Gemeinden wissen aber im Grunde ganz genau, dass sie dieses Gewerbe nie wegkriegen werden, und so können sie jedenfalls noch etwas dran verdienen.

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Steuer auf Warteschlangen und Handymasten

LTO: Im Sommer kam in Köln die Idee auf, eine Steuer auf Warteschlangen vor Diskotheken zu erheben. Wäre das überhaupt eine Steuer?

te Heesen: Nein, das ist eine Sondernutzungsgebühr. Eine solche Gebühr zahlen Sie anders als eine haushaltsunabhängige Steuer dafür, dass Sie etwas tun dürfen. Die Warteschlangensteuer wäre einer Terrassengebühr gleich gekommen, die Sie zahlen müssen, wenn Sie vor Ihrem Ladenlokal Tische und Stühle aufbauen wollen. Man zahlt dann für die Nutzung der Straße.

LTO: Ein letztes Beispiel, das in die Reihe von Pferde-, Sex- und Bettensteuer passen würde?

te Heesen: Die Handymastensteuer. In Belgien gibt es das schon und der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass eine solche Steuer nicht gegen das Unionsrecht verstößt. Die Städte besteuern dabei das Aufstellen eines Handymastes, weil er das Stadtbild verschandelt. Wir denken, das wäre in Deutschland rechtswidrig. Denn die Mobilfunkbetreiber brauchen die Handymasten, um ihre Einkünfte zu erzielen – also wieder keine Verwendung von Einkommen, sondern zunächst dessen Erzielung.

Überlegungen, auch in Deutschland eine Steuer auf Handymasten einzuführen, kursieren aber trotzdem immer wieder. Zum Beispiel Remscheid prüft eine Einführung. Meistens prescht eine Stadt vor und andere ziehen dann später nach, sollte sich alles als rechtmäßig erweisen.

LTO: Vielen Dank für das Gespräch.

Katharina te Heesen ist Fachreferentin für Steuerrecht und Steuerpolitik sowie Justiziarin des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.

Die Fragen stellte Claudia Kornmeier.

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BdStZ zu Pferde-, Sex- und Bettensteuer: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7675 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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