Druckversion
Freitag, 13.02.2026, 15:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/betriebskostenabrechnungen-mieter-nebenkosten-Vermieter-heizkosten
Fenster schließen
Artikel drucken
7757

Betriebskosten: Alle Jahr wieder zum 31. Dezember

von Dominik Schüller

11.12.2012

Heizkörper

© Ralf Kalytta - Fotolia.com

Kurz vor Fristablauf werden nun wieder die Betriebskostenabrechnungen in den Briefkästen der Mieter landen. Regelmäßig erreichen die Abrechnungen auch den BGH. Am Mittwoch geht es dort um eine nachträgliche Erhöhung der Grundsteuer, die der Vermieter rückwirkend auf den Mieter umlegen will. Dominik Schüller gibt einen Überblick über vergangene und anstehende Rechtsprechung rund um die Nebenkosten.

Anzeige

Die meisten Mieter müssen die Betriebskosten für ihre Wohnungen monatlich im Voraus bezahlen. Spätestens am Ende des Jahres, das auf den Abrechnungszeitraum folgt, muss der Vermieter die tatsächlich angefallenen Kosten abrechnen, § 556 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr stellen. Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist also meist der 31. Dezember der Stichtag. Kommt die Abrechnung erst am 01. Januar beim Mieter an, muss er die Nachforderung nicht mehr begleichen.

Es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Ein solcher Fall liegt dem Bundesgerichtshof (BGH) derzeit vor (Az. VIII ZR 264/12). Am Mittwoch wird der VIII. Zivilsenat darüber verhandeln, ob der Vermieter eine nachträgliche Erhöhung der Grundsteuer durch das Finanzamt rückwirkend auf den Mieter umlegen kann. Die Vermieterin hatte die Betriebskosten unter dem Vorbehalt einer zu erwartenden rückwirkenden Neufestsetzung der Grundsteuer abgerechnet und schließlich über 1.000 Euro von ihrem Mieter nachgefordert, als das Finanzamt die Grundsteuer tatsächlich erhöht hatte.

Die Vorinstanzen hatten der Vermieterin Recht gegeben, wobei das Landgericht Berlin zur Begründung ausgeführt hatte, dass die Nachforderung der Vermieterin nicht verjährt sei, weil sie erst durch den Bescheid des Finanzamts von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt und die Verjährung damit erst zu diesem Zeitpunkt begonnen habe, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Mieter muss Abrechnung nachvollziehen können

Die anstehende Entscheidung des BGH ist nur eine von zahlreichen zum Komplex Nebenkosten. Wann ist eine Abrechnung zugestellt? Wie muss sie aussehen? Kann der Vermieter einfach einseitig die Betriebskosten erhöhen? Was passiert wenn der Mieter sich weigert, die Erhöhung zu zahlen? Darf der Vermieter auch sein eigenes Schneeschippen in Rechnung stellen? Und: Die Kneipe im Erdgeschoss verbraucht doch viel mehr Wasser als der Rentner im Dachgeschoss!

Bei einer Betriebskostenabrechnung "kurz vor Torschluss" ist es besonders wichtig, die Zustellung nachweisen zu können. Entgegen landläufiger Meinung genügt ein Einschreiben mit Rückschein nicht. Einzig gerichtsfeste Zustellungsart, ist die Botenzustellung. Auch am 31.12. selbst sollte man mit Zustellungen vorsichtig sein. Eine am Nachmittag eingeworfene Betriebskostenabrechnung geht erst am Folgetag zu (Urt. v. 05.12.2007, Az. XII ZR 148/05).

Der BGH betont außerdem stets, dass eine Betriebskostenabrechnung für den Mieter nachvollziehbar und verständlich sein muss. Der Mieter soll nachrechnen können. Ist ihm dies nicht möglich, ist die Abrechnung formell unwirksam. Der Vermieter muss daher über die Gesamtkosten jedes einzelnen Posten informieren, sowohl den Gesamt- als auch den Einzelverteilungsschlüssel offenlegen (vgl. Gesamtfläche aller Wohnungen bzw. Fläche der einzelnen Wohnung), die auf die Wohnung entfallenden Einzelkosten darlegen und diese den geleisteten Vorauszahlungen gegenüberstellen.

Einseitige Erhöhung der Vorauszahlungen möglich

Ein ständiges Ärgernis sind Mieterhöhungen. Das Gesetz gibt dem Vermieter in § 560 Abs. 4 BGB das einseitige Recht, die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung angemessen anzupassen.

Bis zur Entscheidung des BGH vom 15. Mai 2012 (Az. VIII ZR 246/11) genügte für eine solches Erhöhungsrecht, dass der Vermieter formell wirksam abgerechnet hatte. Inhaltliche Fehler der Abrechnung waren irrelevant. Diese Rechtsauffassung haben die Karlsruher Richter jedoch zugunsten der Mieter ausdrücklich aufgegeben. Eine formell und inhaltlich wirksame Abrechnung ist nun Voraussetzung für eine Erhöhung der Vorauszahlungen.

Häufig hatten Vermieter eine solche Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung genutzt, um pauschal einen Zuschlag auf die Durchschnittskosten des letzten Abrechnungsjahres zu erheben. Auch das hat der BGH aber untersagt (Urt. v. 28.09.2011, Az. VIII ZR 294/10). Der Vermieter darf  maximal ein Zwölftel der angefallenen Nebenkosten des Vorjahres verlangen. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Erhöhung einzelner Kostenpositionen bereits bekannt ist, darf hierfür ein Aufschlag einkalkuliert werden.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Aktueller BGH-Fall, nachvollziehbare Abrechnung und einseitige Erhöhung der Vorauszahlungen

  • Seite 2:

    Räumung bei Zahlungsverweigerung, das Ladenlokal im Wohnhaus und die Mieterfreundlichkeit des BGH

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dominik Schüller, Betriebskosten: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7757 (abgerufen am: 13.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Betriebskosten (Mietrecht)
    • Mietwohnung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Gebäude vor blauem Himmel 04.02.2026
Mietwohnung

BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf:

Münchner Fami­lien-GbR darf erst in zehn Jahren kün­digen

Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.

Artikel lesen
Humaira Waseem steht nach der Urteilsverkündung im Gebäude des Bundesgerichtshofs und spricht mit einer Frau. 29.01.2026
Diskriminierung

BGH zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:

Auch Makler haften für Dis­kri­mi­nie­rung bei der Woh­nungs­suche

Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohnungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden.

Artikel lesen
Zwei Männer am Schreibtisch, einer unterzeichnet einen Vertrag 28.01.2026
Untervermietung

Bundesgerichtshof:

Unter­ver­mie­tung mit Gewinn ist kein "berech­tigtes Inter­esse"

Ein Mieter vermietete seine Wohnung weiter und verlangte doppelt so viel Miete, wie er selbst zahlte. Laut BGH ist egal, ob das gegen die Mietpreisbremse verstößt: Untervermieten, um Gewinn zu machen, ist schon kein "berechtigtes Interesse".

Artikel lesen
LSG Baden-Württemberg 20.01.2026
Mietwohnung

LSG Baden-Württemberg zum Wohnen:

Keine Miet­zah­lung an Papa begründet kein Schein­ge­schäft

Schon länger zahlt eine in ihrem Elternhaus lebende Frau keine Miete an ihren Vater mehr. Die Kosten sollte dann das Sozialamt übernehmen. Ob es dazu kommt, hatte das LSG Baden-Württemberg zu entscheiden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin­nen/Re­fe­ren­da­re

REDEKER SELLNER DAHS , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung IT-Recht im Selbststudium/ online

20.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Energie­regulierung

20.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: KI

20.02.2026

§ 15 FAO - Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen

23.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Exportkontrollrecht

23.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH