Druckversion
Montag, 19.05.2025, 01:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/betriebliche-altersvorsorge-in-kommunen-auch-bei-tarifvertraglich-vereinbarten-details-ist-vergaberecht-trumpf
Fenster schließen
Artikel drucken
1142

Betriebliche Altersvorsorge in Kommunen: Auch bei tarif­ver­trag­lich ver­ein­barten Details ist Ver­ga­be­recht Trumpf

Dr. Valeska Pfarr

05.08.2010

Rentner-Ehepaar

© greenmedia - fotolia.com

Mitarbeiterstarke kommunale Behörden und Betriebe müssen nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Bediensteten überprüfen und eventuell europaweit ausschreiben. Allen Unklarheiten zur Umsetzung der Entscheidung zum Trotz: Mit Blick auf die hohen möglichen Zwangsgelder der Kommission besteht akuter Handlungsbedarf.

Anzeige

Anlass des zugrunde liegenden Vertragsverletzungsverfahren war die Praxis deutscher Kommunalbehörden und –betriebe im Zusammenhang mit Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.  Die Behörden hatten ihre Vertragspartner ohne vorige europaweite Ausschreibung gewählt.

Sie folgten dabei der Regelung eines Tarifvertrags zwischen dem Dachverband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und zwei Gewerkschaften. Als begünstigte Vertragspartner hatte § 6 TV EUmw/VKA insbesondere die Sparkassen-Finanzgruppe und die Kommunalversicherer genannt. Letztlich gab es damit faktisch feste Partner der betrieblichen Altersvorsorge.

Die Luxemburger Richter bescheinigten der Bundesrepublik Deutschland in einem weiteren Fall den Verstoß gegen EU-Vergaberecht durch diese Praxis (15.07.2010, Az. C - 271/08).

EuGH: Tarifvertrag schützt nicht vor Vergaberecht

Der EuGH stellte dabei klar, dass kommunale Behörden mit vielen Mitarbeitern, bei denen die geschätzten Versicherungsprämien insgesamt die europarechtlichen Schwellenwerte überschreiten, diese Verträge unionsweit ausschreiben müssen. Die Behörden sind öffentliche Auftraggeber, die auch bei der Umsetzung der sozialpolitischen Zielsetzungen eines Tarifvertrags an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden sind.

Im entschiedenen Fall ging es um kommunale Behörden, die im Jahr 2004 mehr als 4505, im Jahr 2005 mehr als 3133 und in den Jahren 2006 und 2007 mehr als 2402 Beschäftigte hatten. Sie beschafften im vergaberechtlichen Sinne entgeltlich Dienstleistungen, indem sie über ihre Interessenvertretungen zumindest mittelbar die entscheidende tarifvertragliche Bestimmung beeinflussten, auf deren Grundlage auch die Vertragspartner ausgewählt wurden.

Die Behörden haben auch ein hinreichendes unmittelbares wirtschaftliches Interesse an den Leistungen, da sie dadurch eine eigene Leistungspflicht gegenüber ihren Bediensteten erfüllen.

Was nun? Bereits laufende und neue Verträge

Laufende Verträge werden durch diese Entscheidung zwar nicht direkt unwirksam, da allein die Bundesrepublik durch das Urteil verpflichtet wird. Der Handlungsdruck ist hier aber groß, denn die Kommission hat schon in der Vergangenheit gezeigt, dass sie die Beendigung vergaberechtswidrig direkt vergebener Verträge mit hohen Zwangsgeldern gerichtlich durchsetzt (vgl. EuGH, 18.07.2007, Az. C 503/04). Auch wenn die rechtlichen Einzelheiten im Hinblick auf Kündigungsrechte oder –pflichten noch nicht abschließend geklärt sind und Ausgangspunkt letztlich die Einigung von Tarifvertragsparteien ist, kann die gegenwärtige Praxis nicht aufrecht erhalten werden.

Beim Abschluss neuer Verträge sollten Kommunen in Zukunft die Überschreitung der Schwellenwerte prüfen. Aktuell liegt der Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge bei 193.000 Euro netto. Mit Blick auf das Nachprüfungsrisiko empfiehlt sich eine frühzeitige und gründliche Planung. Auch hier dürften die Einzelheiten - wie etwa die vom Gerichtshof offen gelassene Frage der Einordnung als Rahmenvertrag – noch zahlreiche offene Rechtsfragen bereit halten.

Nicht zuletzt bleibt darauf hinzuweisen, dass auch unterhalb der Schwellenwerte die Grundsätze der nichtdiskriminierenden und transparenten Auftragsvergabe gelten.

Die Autorin Dr. Valeska Pfarr, MLE ist Rechtsanwältin für öffentliches Wirtschaftsrecht in Stuttgart. Sie beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Vergaberecht und hat Beratungserfahrung in mehreren renommierten Wirtschaftskanzleien gesammelt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Betriebliche Altersvorsorge in Kommunen: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1142 (abgerufen am: 21.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Altersvorsorge
Patricia Schlesinger und ihr Rechtsanwalt Thomas Wahlig beim LG Berlin II 16.01.2025
Rundfunk

Gericht stärkt Patricia Schlesinger:

RBB kommt altes Ruhe­geld­system teuer zu stehen

Der RBB will seiner Ex-Intendantin die vereinbarte Betriebsrente wegen Sittenwidrigkeit nicht zahlen. Dabei habe Schlesinger das teure Ruhegeldsystem so vorgefunden, sagte nun das LG Berlin II und riet zu einem ebenfalls teuren Vergleich.

Artikel lesen
Ein entspannter älterer Mann genießt den Strand, symbolisiert das Ziel der Altersvorsorge und finanziellen Sicherheit für Juristen. 15.11.2024
Altersvorsorge

Altersvorsorge für Juristen:

Ver­sor­gungs­werk vs. Ren­ten­ver­si­che­rung

Angestellte und Syndikusrechtsanwälte sind grundsätzlich erst einmal Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Martin W. Huff über die Folgen und Lösungen für eine vernünftige Altersvorsorge.

Artikel lesen
Unterschiedlich viel Geld 21.06.2023
Altersvorsorge

BAG zur Betriebsrentenhöhe bei Teilzeit:

Auf die letzten zehn Jahre kommt es an

Wer in den letzten zehn Jahren vor der Rente Teilzeit arbeitet, bekommt auch nur eine anteilige Betriebsrente - selbst wenn er davor Vollzeit gearbeitet hat, so das BAG. Tobias Neufeld und Anja Mehrtens zeigen: Das BAG bleibt sich treu.

Artikel lesen
Alter Mann mit Gehstock 19.11.2021
Rente

LSG Niedersachsen zu Rentenanspruch bei unklarem Alter:

1919 oder 1973 geboren?

Ist der Mann aus dem Landkreis Stade nun knapp 50 - oder doch schon 102? Und steht ihm tatsächlich eine Altersrente zu? Das LSG Niedersachsen-Bremen hat eine ganz klare Meinung dazu.

Artikel lesen
Landesflagge Baden-Württemberg 25.10.2021
Altersvorsorge

Anwaltsversorgungswerk Baden-Württemberg:

Alters­g­renze für Pflicht­mit­g­lied­schaft auf­ge­hoben

Als einziges anwaltliches Versorgungswerk hatte das in Baden-Württemberg die Altersgrenze von 45 Jahren für die Pflichtmitgliedschaft bisher nicht aufgehoben. Jetzt hat es eingelenkt. Martin W. Huff über eine überfällige Satzungsänderung.

Artikel lesen
Figur eines Rentnerehepaars auf einem Stapel Münzen 31.05.2021
Rente

BFH spricht Urteile zur Doppelbesteuerung von Renten:

Rentner ver­lieren, aber Gesetz­geber wird nach­bes­sern

Erstmals hat der BFH genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt und weitere Fragen geklärt. Ergebnis: Bisher passt alles, aber in Zukunft könnte es knapp werden.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von Stadt Kempten (Allgäu)
Sach­be­ar­bei­tung (m/w/d) Recht­s­an­ge­le­gen­hei­ten für das Bau­ver­wal­tungs- und...

Stadt Kempten (Allgäu) , Kemp­ten (All­gäu)

Logo von Oppenhoff
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches...

Oppenhoff , Köln

Logo von DLA Piper UK LLP
Prak­ti­kant (m/w/d) im Rah­men der Sum­mer School 2025 Ham­burg

DLA Piper UK LLP , Ham­burg

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

Hengeler Mueller , Düs­sel­dorf

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Di­gi­ta­li­sie­rung und Öf­f­ent­li­ches...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht/...

Hengeler Mueller , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Sozialrecht im Selbststudium/ online

30.05.2025

RAV-Kongress: AufRecht. Solidarisch in autoritären Zeiten

13.06.2025, Leipzig

Unternehmensumwandlungen: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

03.06.2025

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2025 in Berlin

02.06.2025, Berlin

Logo von Hengeler Mueller
LL.M. Farewell Dinner

03.07.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH