Druckversion
Montag, 15.06.2026, 21:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/best-of-eugh-europaeischer-gerichtshof-wichtige-urteile-2022
Fenster schließen
Artikel drucken
50535

Sollte man kennen: Sieben wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen aus 2022

von Pauline Dietrich, LL.M.

30.12.2022

Die Richter des EuGH in ihrer Besetzung im Jahr 2022

Auch im Jahr des 70-jährigen Bestehens des EuGH hatten dessen Richter:innen wieder spannende Fälle zu lösen. Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Dieselskandal, Vorratsdatenspeicherung, Uploadfilter, Grenzkontrollen im Schengenraum, Verjährung von Urlaub und Jura-Professoren vertreten die eigene Uni: Der EuGH hatte 2022 wieder mit einem großen und interessanten Themenspektrum zu tun.

Anzeige

Thermofenster gleich zwei Mal vor dem EuGH

Der Klimaschutz ist in diesem Jahr wegen anderer Ereignisse häufig in den Hintergrund gerückt – von der Debatte um die Klimaaktivist:innen von Letzte Generation abgesehen. Umso mehr sollte man sich zum Ende dieses turbulenten Jahres zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Erinnerung rufen, die für Umwelt- und Klimaschützer:innen als Erfolge gewertet werden können: Erstens entschied der EuGH im Juli, dass Thermofenster illegale Abschalteinrichtungen sind. Zweitens dürfen Umweltvereinigungen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrtbundesamt vor Gericht ziehen, weil es damit ausgestattete Autos trotzdem auf den Straßen fahren lässt, so der EuGH dann im November.

Thermofenster stehen im Kontext des "Dieselskandals". Dahinter steckt eine Software in Dieselfahrzeugen, die bei bestimmten Temperaturen aktiviert wird. Der EuGH störte sich daran, dass sie aber so programmiert sei, dass bereits bei in Europa völlig üblichen Temperaturen von unter 15 Grad die Abgasreinigung gedrosselt werde – und daher die Grenzwerte für giftiges und gesundheitsschädliches Stickstoffoxid regelmäßig überschritten würden.

Dass das aus "Motorschutzgründen" – wie von VW und anderen Herstellern hervorgebracht – notwendig sei, ließ der EuGH dabei nicht gelten. Da gebe es andere technische Lösungen, auf die die Hersteller zurückgreifen müssten – auch wenn das teurer sei. Aber ganz abgesehen davon stellten die Luxemburger Richter:innen nochmal klar: Selbst wenn es keine andere Lösung gebe, um den Motor zu schützen, ginge es so trotzdem nicht. Eine Abschalteinrichtung, die den überwiegenden Teil des Jahres nicht funktioniere, sei schlicht und einfach unzulässig.

Nicht verarbeitet haben diese Beurteilung anscheinend das Kraftfahrtbundesamt und das Bundesverkehrsministerium. Trotz des EuGH-Urteils hielten sie weiter daran fest, dass Thermofenster legal seien. Umso wichtiger erscheint daher das zweite EuGH-Urteil in diesem Jahr zu den Thermofenstern. Darin stellte das Gericht klar, dass Umweltvereinigungen gegen die Genehmigung der Thermofenster durch das Kraftfahrtbundesamt klagen dürfen. Das ergebe sich zum einen aus der Aarhus-Konventionen, nach der Verbände gegen Behörden wegen des Verstoßes gegen Umweltbestimmungen vorgehen können müssen. Das deutsche Recht sei im Sinne dieses völkerrechtlichen Abkommens auszulegen. Zum anderen verpflichte auch Art. 47 der EU-Grundrechtecharta i.V.m. der Aarhus-Konvention Mitgliedstaaten dazu, effektive Rechtsschutzmöglichkeiten vorzuhalten. Entgegenstehendes deutsches Recht müsse unangewendet bleiben. Ob das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt nun nach diesem zweiten Urteil einlenken oder einen noch laufenden Prozess der DUH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen die Genehmigungen der Thermofenster durch das Kraftfahrtbundesamt abwarten, ist noch unklar.

Anzeige
Seite 1/6
  • Seite 1:

    Thermofenster gleich zwei Mal vor dem EuGH

  • Seite 2:

    Deutsche Regelung der Vorratsdatenspeicherung abgesägt

  • Seite 3:

    Die Grundlage für Uploadfilter bleibt

  • Seite 4:

    Freier Binnenraum "größte Errungenschaft der EU"

  • Seite 5:

    Urlaub ist wichtig

  • Seite 6:

    Jura-Profs dürfen eigene Uni vertreten

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50535 (abgerufen am: 16.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Abgasaffäre
    • EuGH
    • Europa
    • Klimaschutz
    • Migration
    • Professortitel
    • Urheber
    • Vorratsdatenspeicherung
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Geflüchtete gehen am 13. Mai 2025 vor dem Flüchtlings- und Migrantenlager Kara Tepe auf der griechischen Insel Lesbos an einem mit Stacheldraht gesicherten Zaun entlang. 11.06.2026
Migration

EU-Asylreform tritt in Kraft:

Lager an Außen­g­renzen, Daten­er­fas­sung bei Kin­dern und Aus­g­leichs­zah­lungen

Nach jahrelangen Konflikten tritt das neue EU-Asylsystem in Kraft. Die GEAS-Reform soll Außengrenzstaaten entlasten und Verfahren beschleunigen – mit spürbaren Folgen für Schutzsuchende. Die deutschen Grenzkontrollen sollen weitergehen.

Artikel lesen
Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg 04.06.2026
Freizügigkeit

EuGH zur Freizügigkeitsrichtlinie:

Scheinehe-Ermitt­lungen auch nach Ver­lei­hung der Uni­ons­bür­ger­schaft mög­lich

Ein Mann in Irland ging laut Behörden eine Scheinehe ein und erlangte die Unionsbürgerschaft. Später sollte ihm dies rückwirkend aberkannt werden. Der EuGH lässt diese Möglichkeit in gewissen Grenzen zu.

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union, vor dem EuGH in Luxemburg 04.06.2026
Asyl

EuGH zu Leistungen für Asylbewerber in "Dublin-Fällen":

Bett, Brot und Seife rei­chen nicht

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Artikel lesen
Selbstgemaltes Schild mit der Aufschrift "Gleiche Arbeit für Gleiches Geld" auf einer Demo in Berlin, 11.04.2024 04.06.2026
Gehalt

Prien verschiebt Umsetzungsgesetz zur Entgelttransparenzrichtlinie:

Abwarten ist keine Option

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird am 8. Juni scharfgeschaltet – mit oder ohne deutsches Umsetzungsgesetz. Wer auf Empfehlungen zum Abwarten vertraut, geht erhebliche Haftungsrisiken ein, so Michaela Felisiak und Dominik Sorber.

Artikel lesen
Abschiebung (Symbolbild) 02.06.2026
Migration

Verschärfungen der Migrationspolitik:

EU einigt sich auf Abschie­be­zen­tren in Dritt­staaten

Die EU will mehr Abschiebungen ermöglichen und hat sich auf die umstrittenen Rückkehrzentren in Drittstaaten geeinigt. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.

Artikel lesen
Eine Gasbrennwerttherme hängt im Heizkeller eines Mehrfamilienhauses. 30.05.2026
Energie

Schwarz-rotes "Heizungsgesetz" im Check:

Euro­pa­recht­lich frag­würdig und ohne schlüs­sige Stra­tegie

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das umstrittene "Heizungsgesetz" ablösen und die europäischen Vorgaben zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors technologieoffen umsetzen. Europarechtlich überzeugt das Gesetz nicht, meint Marvin Klein.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Deutscher Anwaltverein
Re­dak­teur:in (w/m/d) für das An­walts­blatt

Deutscher Anwaltverein, Ber­lin

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresrückblick Unterhaltsrecht Stand: Juni 2026

23.06.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

23.06.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrszivilsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

23.06.2026

Personenschäden nach Verkehrsunfällen im Ausland

23.06.2026

Update Entgeltgleichheit 2026

24.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH