Jura-Profs dürfen eigene Uni vertreten
Wenn man die besten Köpfe schon im eigenen Haus hat, ist nichts naheliegender als der Gedanke: "Hey, können die das nicht einfach für uns machen?". Das dürften sich die ein oder andere Uni fragen, falls sich bei ihr ein Rechtsstreit anbahnt und sie Jura-Professor:innen beschäftigen. So ging es der Uni Bremen. Sie landete bei einem Streit um die Finanzierung eines Projekts vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) – und ließ die Klageschrift von einem ihrer eigenen Jura-Professoren unterschreiben. Für das EuG war das Grund genug, sie direkt als offensichtlich unzulässig abzuweisen. Der Hochschullehrer lehre nicht nur an der Uni, sondern sei auch Koordinator und Teamleiter des zu finanzierenden Projekts. Daher erfülle er nicht die Anforderungen an die anwaltliche Unabhängigkeit, so das EuG.
Das sah der EuGH dann anders und hob den Beschluss des EuG auf. Unter anderem gehöre die Vertretung vor Gericht nicht zu den eigentlichen universitären Aufgaben des Bremer Hochschullehrers – entsprechend sei er auch nicht weisungsgebunden. Der Fall geht nun nochmal an das EuG zurück.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50535 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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