Sollte man kennen: Sieben wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen aus 2022

von Pauline Dietrich, LL.M.

30.12.2022

Deutsche Regelung der Vorratsdatenspeicherung abgesägt

Ein anderer Streit spielt sich in der deutschen Politik schon seit langem in Bezug auf die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ab. Die ist aktuell auf Eis gelegt und sah vor, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos noch zehn Wochen bei den privaten Providern wie etwa der Telekom auf Vorrat gespeichert werden müssen.

Bereits im Jahr 2016 stellt der EuGH klar, dass eine komplett anlasslose Speicherung von Daten der Kund:innen von Telekommunikationsanbietern nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Für eine Reform der deutschen Regelung wollte man aber warten, bis der EuGH konkret dazu entschieden hat – und das tat er im September 2022. Auch in dieser Entscheidung bestätigten die Luxemburger Richter:innen das grundsätzliche Verbot der anlasslosen Speicherung – räumten dem Gesetzgeber aber gleichzeitig Spielraum ein, eine Vorratsdatenspeicherung doch noch zu ermöglichen. Unter anderem dürften Mitgliedstaaten zum Schutz der nationalen Sicherheit Verkehrs- und Standortdaten sammeln lassen, wenn sie sich einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit gegenübersehen. Zudem sei es möglich, dass Mitgliedstaaten zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten betroffener Personen anordnen.

Darauf stützt sich ein nach dem Urteil verfasster Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Er setzt auf das sog. "Quick-Freeze"-Verfahren. Liegt demnach ein Verdacht für bestimmte schwere Straftaten vor, kann grundsätzlich erst nach Richterbeschluss die Sicherung noch vorhandener bzw. künftig anfallender Verkehrsdaten angeordnet werden. Sie werden "eingefroren".

Ob es dabei bleibt oder ob noch weitreichender von den durch den EuGH eingeräumten Spielräumen Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50535 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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