Sollte man kennen: 10 wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2023

von Stefan Schmidbauer

27.12.2023

Berichterstattung über Michael Schumacher

Die Aussage, wonach Michael Schumacher "warme Hände" habe, lässt Rückschlüsse auf den gesundheitlichen Zustand des mehrfachen Formel 1-Weltmeisters zu. Zu dieser Einschätzung kam der BGH, der eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts Schumachers durch die Berichterstattung auf den zur Bauer Media Group gehörenden Online-Portalen maennersache.de und intouch.wunderweib.de bejahte. Schumacher hatte 2013 einen schweren Skiunfall erlitten.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Besuch von Erzbischof Georg Gänswein bei der Familie Schumacher, über den zunächst Bild und Bunte berichtet hatten. Konkrete Angaben zum Gesundheitszustand von Schumacher, wie sie auf den genannten Portalen zu finden waren, hätten in der Öffentlichkeit "nichts zu suchen", entschied der BGH (Urt. v. 14.03.2023, Az. VI ZR 338/21).

Zuvor hatte das LG Frankfurt der Klage Schumachers stattgegeben. Im anschließenden Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde die Klage dann aber abgewiesen. Die Hintergründe hierzu hat Dr. Felix W. Zimmermann aufgeschrieben. Ein LTO-Interview mit dem Presseanwalt der Familie Schumacher finden Sie hier.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53387 (abgerufen am: 08.11.2024 )

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