Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 06:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/berlin-bundesrat-intitative-beweislastumkehr-einziehung-vermoegen-organisierte-kriminalitaet
Fenster schließen
Artikel drucken
59441

Berlin mit Bundesratsinitiative zur Vermögensabschöpfung: Kri­mi­nelle sollen Her­kunft von Ver­mögen belegen

von Hasso Suliak

03.03.2026

Dr. Felor Badenberg

Berlin Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) macht seit geraumer Zeit mit diversen Gesetzesvorlagen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität Druck auf die Bundesregierung. Foto: Soeren Stache - picture alliance/dpa

Autos, Schmuck oder fragwürdiger Immobilienbesitz: Wollen Ermittler an Vermögen ran, das wahrscheinlich aus kriminellen Geschäften stammt, müssen sie das akribisch beweisen. Berlins Justizsenatorin will das ändern. Das BMJV zeigt sich offen.

Anzeige

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität will Berlin mit einer Bundesratsinitiative schneller Vermögen aus Straftaten sichern können. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verspricht sich von einer sogenannten Beweislastumkehr eine Grundlage dafür, illegale Gewinne konsequent und rechtssicher abzuschöpfen. Sie legte dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Beweislastregelung bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches vor. "Wir drehen die Logik dort um, wo Strukturen systematisch zur Verschleierung illegaler Machenschaften missbraucht werden", erklärte die CDU-Politikerin nach der Senatssitzung am Dienstag. 

Künftig sollen Restzweifel daran, dass Vermögen aus einer Straftat stammt, nicht mehr ohne weiteres zugunsten des Betroffenen interpretiert werden, sagte Badenberg. Im Gegenteil: Wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert eines Gegenstands und den legalen Einkünften des Betroffenen bestehe, werde eine kriminelle Herkunft vermutet und Vermögen eingezogen.

Beispiele: Bei einem vorbestraften Verdächtigen, der Sozialhilfe bezieht, werden wertvolle Schmuckstücke gefunden, der Betroffene spricht von einer Erbschaft. Oder: Am Hauptstadtflughafen BER werden 100.000 Euro bei einem Mann gefunden, der seit Jahrzehnten einem Mini-Job nachgeht. In beiden Fällen machen die Betroffenen keine wirklich plausiblen Angaben dazu, wie das Vermögen in ihren Besitz kam. Die Vermögenswerte stammen vermutlich aus Straftaten, einer konkreten Tat lassen sie sich jedoch nicht zuordnen.

Ermittler stoßen an ihre Grenzen

Bislang stoßen Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen an ihre Grenzen. Egal, ob Immobilien, teure Luxusautos, hohe Bargeldbeträge oder Kryptowährungen - die Einziehung solcher Gegenstände ist bisher nur möglich, wenn die Behörden zweifelsfrei nachweisen können, dass sie aus Straftaten stammen. Dies sei komplex und langwierig, so Badenberg. Letztlich blieben trotz gravierender Indizien noch Zweifel daran, dass das Vermögen durch eine Straftat erlangt wurde - und entsprechende Verfahren endeten zugunsten der Betroffenen.

Mit der Einführung einer Beweislastumkehr werde das anders, so Badenberg. Der Gesetzentwurf lege verbindlich fest, dass in solchen Fällen das Vermögen eingezogen werden könne. Es gebe "eine gesetzliche Vermutung", dass das Vermögen illegal erworben worden sei - der Betroffene müsse dann künftig nachweisen, dass dies nicht so sei. 

Die konkreten Regelungen beziehen sich nach Angaben Badenbergs vor allem auf Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO).

Änderung von § 437 StPO geplant

So sieht der Entwurf eine Änderung von § 437 StPO ("Besondere Regelungen für das selbstständige Einziehungsverfahren") vor. Dieser soll fortan lauten:

(1) Bei der Entscheidung über die selbständige Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches schöpft das Gericht seine Überzeugung davon, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, aus einer freien Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Hierbei kann es insbesondere das Ergebnis der Ermittlungen zu der Tat, die Anlass für das Verfahren war, die Umstände, unter denen der Gegenstand aufgefunden und sichergestellt worden ist, sowie die sonstigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigen. 

(2) Das Herrühren eines Gegenstandes aus einer rechtswidrigen Tat wird vermutet, wenn dessen Wert in einem groben Missverhältnis zu den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen steht.“

Dass der Gesetzesvorschlag mit höherrangigem Recht und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vereinbar ist, davon geht Badenberg aus: "Er stellt insbesondere eine verhältnismäßige Beschränkung der Eigentumsgarantie (Art. 14 Grundgesetz, GG) dar, weil es sich nicht um eine unwiderlegliche Vermutung handelt", heißt es in der Vorlage Berlins. 

Auch gerate die Regelung nicht in Konflikt mit dem strafrechtlichen Schuldgrundsatz, der Unschuldsvermutung und der Selbstbelastungsfreiheit. “Denn die Einziehung ist nach allgemeiner Meinung keine Strafe, sondern eine Maßnahme eigener Art, die allein der Wiederherstellung der ursprünglichen Vermögenslage dient.”

In einer ersten Reaktion auf Berlins Entwurf sprach die Gewerkschaft der Polizei (GdP) von einem "echten Gamechanger im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität". Badenberg reagiere mit der Initiative auf Lücken, die es trotz Neuregelung der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 gebe. 

Auch Bundesregierung will Beweislastumkehr prüfen 

Bei der Bundesregierung dürfte Badenberg mit ihrer Initiative grundsätzlich offene Türen einrennen. Erst in der vergangenen Woche hatten das Bundesministerium der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgestellt. Dieser sieht ebenfalls eine Weiterentwicklung der Einziehungsmöglichkeiten im Strafverfahren vor und orientiert sich damit an einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag. 

Ein Sprecher des BMJV präzisiert gegenüber LTO, dass man bei der gesetzlichen Umsetzung auch eine Beweislastumkehr in den Blick nehmen und prüfen werde, "wie wir diese im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen umsetzen können".

Unterdessen zählt die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität schon länger zu den Schwerpunkten von Berlins Justizsenatorin. Aktuell macht das Land mit einer weiteren Gesetzesinitiative Druck: So findet sich auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung kommenden Freitag ein Gesetzentwurf, der es erleichtern soll, Fahrzeuge, die zur Begehung von Straftaten eingesetzt wurden, einzuziehen (BR-Ds. 55/26). 

Erreicht werden soll, dass Tatfahrzeuge bei Drogendelikten und illegalen Autorennen bereits dann eingezogen werden können, wenn dem Vermieter oder Verleiher Fahrlässigkeit, und nicht erst grobe Fahrlässigkeit, vorzuwerfen ist. Dies würde verhindern, dass Fahrzeuge erneut für Straftaten eingesetzt werden und zugleich die Bevölkerung stärker schützen, heißt es im Antrag. LTO hatte diese Initiative Badenbergs kürzlich vorgestellt.

Mit Material von dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Berlin mit Bundesratsinitiative zur Vermögensabschöpfung: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59441 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Beweise
    • Beweislast
    • Immobilien
    • Organisierte Kriminalität
    • Straftaten
Polizisten im Einsatz 20.04.2026
Polizei

Interview zur Polizeilichen Kriminalstatistik:

"Men­schen mit Mig­ra­ti­ons­hin­ter­grund werden eher ange­zeigt"

BMI und BKA haben die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 vorgestellt. Der Innenminister betont wieder den hohen Anteil an Zugewanderten, doch die Statistik muss unter Vorbehalten gelesen werden, sagt Susann Prätor im Interview.

Artikel lesen
August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes in Anzug und Kravatte 15.04.2026
Christina Block

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ermittler im Block-Prozess:

Ex-BND-Chef Han­ning mit schweren Vor­würfen gegen Ham­burger Justiz

Der Block-Prozess zieht weite Kreise, ermittelt wird sogar mit verdecktem Ermittler gegen einen Ex-BND-Chef. Der zeigt sich empört und hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Justizmitarbeiter eingelegt. Fundiert oder reine PR? 

Artikel lesen
Kristallkugel und andere Dinge, die ein:e Wahrsager:in so braucht 12.04.2026
Esoterik

Wahrsagerei in der Rechtsgeschichte:

Als der Blick in die Kri­s­tall­kugel strafbar war

Zwar macht sich sogar die amtliche Statistik womöglich über Hellseherei lustig. Doch ist sie noch freundlich im Vergleich zum juristischen Urteil über esoterische Künste. Das zeigt eine Auswahl zum Verhältnis von Justiz und Wahrsagerei.

Artikel lesen
Strafrechtler Prof. Jörg Kinzig leitet in Tübingen das Institut für Kriminologie. 10.04.2026
Cannabis-Legalisierung

Rechtswissenschaftler empört über Bundesinnenminister:

"Dobrindts Kritik an der Cannabis-Eva­lu­ie­rung ist völlig aus der Luft gegriffen"

Innenminister Dobrindt (CSU) hat Wissenschaftlern vorgeworfen, bei der Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen zu haben. Der verantwortliche Kriminologe weist die Kritik zurück.

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich 09.04.2026
Strafvollzug

Nach acht Monaten Fahndung:

Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst

Lange war sie untergetaucht, nun ist Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die verurteilte Rechtsextremistin soll jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden.

Artikel lesen
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Noerr
Se­nior As­so­cia­te Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Da­ta, Tech & Te­le­coms (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
legalXchange 2026

28.04.2026, München

14. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Risiken in der Landwirtschaft

08.05.2026, Göttingen

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU Data Act und Cloud Switching

29.04.2026

Logo von YPOG
Die *Innen-Sicht 2026 Köln

28.04.2026, Köln

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua?

28.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH