Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 14:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/beihilfe-sport-europaeische-kommission
Fenster schließen
Artikel drucken
10119

EU-Kommission geht gegen Beihilfen im Sport vor: "Vereine und Lokalpolitik seit Jahrzehnten verbandelt"

Interview mit Dr. Robin van der Hout

21.11.2013

Rhein-Energie-Stadion in Köln

© bilderstoeckchen - Fotolia.com

Deutschland pumpt jedes Jahr erhebliche Summen an Steuergeldern in die Förderung seiner Sport- und vor allem Fußballvereine – nicht zu jedermanns Begeisterung. Bald könnte damit Schluss sein: Seit Anfang vorigen Jahres geht die Europäische Kommission verstärkt gegen Beihilfen im Profisport vor. Robin van der Hout erklärt im Gespräch mit LTO, mit welchen Konsequenzen die Vereine nun rechnen müssen.

Anzeige

LTO: Herr Dr. van der Hout, über was für Beihilfen reden wir hier konkret? Ist jedes staatliche Engagement im Sport verboten?

van der Hout: Nein, sicher nicht. Zunächst einmal geht es nur um Profisport, der auch (markt)wirtschaftlich betrieben wird, nicht um Jugendligen oder Amateursport. Aber auch im Profisport kann man nicht alles über einen Kamm scheren. Die Förderung erfolgt dort meist auf kommunaler Ebene und kommt dem ortsansässigen Verein zugute. Das ist auch nicht per se rechtswidrig. Wenn eine Kommune sich zum Beispiel als Gesellschafterin an einem Verein beteiligt, dann ist das erst mal eine wirtschaftliche Entscheidung, mit der die Kommune möglicherweise auch eine Gewinnerzielungsabsicht verknüpft – dagegen ist nichts einzuwenden, solange die Regeln eingehalten werden.

Wenn sie dem Verein hingegen Grundstücke zu Preisen unter Marktwert verkauft, oder ohne angemessene Gegenleistung Bürgschaften gewährt, oder sonstige Geschäfte tätigt, die man unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten nie vornehmen würde, dann können das unzulässige Subventionen sein. Natürlich ist diese Unterscheidung nicht immer leicht zu treffen, es kommt also sehr auf den Einzelfall an. Die Vereine sind verpflichtet, die Legalität der einzelnen Maßnahmen selbst zu prüfen und bei Zweifeln in Brüssel eine Freigabe zu beantragen. Zu so einem Gesuch ist es meines Wissens nach allerdings kaum einmal gekommen, die Mittel werden von den Vereinen einfach einkassiert.

LTO: Und warum stört sich die Kommission daran, dass einzelne Staaten bzw. Kommunen ihren Fußballvereinen finanziell unter die Arme greifen?

van der Hout: Sie sieht darin eine grenzüberschreitende Verzerrung des Wettbewerbs. Fußball ist zwar ein Sport, aber die Vereine werden in vielerlei Hinsicht wie Unternehmen betrieben und konkurrieren am Markt nicht nur um den Ruhm und die Sympathie der Fans, sondern auch um Geld in Form von Werbeeinnahmen, Merchandising-Erlösen, Fernsehgeldern, (Nachwuchs)Talenten usw.

"Vereine und Politik sind oft miteinander verbandelt"

LTO: Mit der teilweise vorgebrachten Kritik, dass der Staat keine Steuergelder auf ein reines Privatvergnügen verwenden sollte, hat das also nichts zu tun?

van der Hout: Nein, nicht in erster Linie. Wie ein Mitgliedstaat seine Steuermittel verwendet, ist ihm grundsätzlich selbst überlassen. Die Kommission wird hier nur dann aktiv, wenn einzelne Unternehmen – die Vereine – gegenüber anderen einen unfairen Vorteil erlangen, weil sie von ihrem Staat unzulässig subventioniert werden.

LTO: Die Vereinsförderung ist beinahe so alt, wie der Fußball selbst. Warum schreitet die Kommission erst jetzt ein?

van der Hout: Vor allem wohl weil sie nur begrenzte Ressourcen hat. Der europäische Binnenmarkt ist ein gewaltiges Feld, da kann man nicht alles auf einmal beackern. Zuletzt hat sie sich zum Beispiel der Regionalflughäfen angenommen. Es gab da einen Trend, dass – überspitzt gesprochen – jeder Bürgermeister für seine Stadt einen Flughafen haben wollte, quasi als Statussymbol. Die wurden oft massiv mit Steuermitteln bezuschusst. Wenn so etwas in größerem Stil passiert, dann kommt es auf kurz oder lang auch in Brüssel an.

LTO: Was für Summen kommen so jährlich zusammen? Und warum verschenken die Kommunen ihr Geld überhaupt an die Vereine? Was haben sie davon?

van der Hout: Es ist ja nicht ihr Geld, das sie verschenken, sondern das der Steuerzahler. Und die Sport-, in Deutschland vor allem die Fußballvereine, sind mit der Politik stark verbandelt. Da sitzen die Lokalpolitiker dann zugleich im Aufsichtsrat des Vereins, der wiederum der ganze Stolz der Stadt ist – natürlich drückt man da schnell mal beide Augen zu.

Was die Höhe der deutschlandweiten Beihilfen betrifft – dazu gibt es keine verlässlichen Zahlen. Insgesamt wird die Vereinsförderung wohl einen höheren dreistelligen Millionenbetrag ausmachen.

"Vorgehen gegen deutsche Vereine nur eine Frage der Zeit"

LTO: Welche Maßnahmen hat die Kommission bislang ergriffen?

van der Hout: Am 21. März 2012 hat sie, zusammen mit der UEFA, die Regeln zum Financial Fair Play im Fußball bekräftigt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Gesetz, sondern um eine Erklärung, die unter anderem klarstellt, dass auch der Profifußball dem europäischen Beihilfenrecht unterfällt, und die bestimmte best practices empfiehlt.

Im Oktober 2012 folgte dann ein Rundschreiben an alle Mitgliedstaaten mit der Aufforderung, ihr jeweiliges System der Sportförderung zu erläutern. Seitdem hat die Kommission Verfahren gegen verschiedene, bislang hauptsächlich spanische und niederländische Vereine eingeleitet, die europarechtswidrige Förderungen empfangen hatten. Sehr wahrscheinlich wird sie sich in Zukunft auch die deutschen Vereine ansehen, das ist wohl nur eine Frage der Zeit. Die Stadt Köln zum Beispiel hat nach Presseberichten präventiv schon in Brüssel eine reduzierte Stadionmiete für den 1. FC Köln zur Genehmigung vorgelegt.

LTO: Und was droht den Vereinen dann?

van der Hout: Wenn die Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um eine verbotene Beihilfe handelte, müssen sie das Geld grundsätzlich zurückzahlen. Im Prinzip gilt das für alle Förderungen der vergangenen zehn Jahre, sogar für solche, die beihilferechtlich zwar zulässig gewesen wären, aber nicht angemeldet wurden.

Wenn man das allerdings wirklich so radikal praktizieren würde, wären vermutlich rund 80 Prozent der europäischen Profivereine pleite und der Sport ruiniert. Das ist ein Ergebnis, an dem vermutlich auch der Kommission nicht gelegen ist. Sie wird sich daher um eine politische Lösung bemühen und nicht jeden, möglicherweise schon weit in der Vergangenheit liegenden Einzelfall sanktionieren, aber versuchen, für die Zukunft faireren Wettbewerb in den Markt zu bringen.

Allerdings wird die Kommission nicht nur aus eigener Initiative, sondern vor allem auch auf Beschwerden hin tätig. Wenn jemand eine unzulässige Zahlung identifiziert und bei der Kommission anzeigt, dann kommt damit ein Prozess ins Rollen, der nicht ohne Weiteres gestoppt werden kann – schließlich ist sie auch an Recht und Gesetz gebunden. Grundsätzlich könnten die Vereine sich sogar gegenseitig bei der Kommission anschwärzen – das kommt aber nicht vor, weil beihilferechtlich so gut wie niemand eine weiße Weste hat. Dennoch ist es für die Vereine riskant, wenn sie einfach so weitermachen wie bisher und munter jede staatliche Leistung einstreichen, die ihnen angeboten wird. Denn möglicherweise werden sie die nicht behalten können.

Wenn ein Verein in finanzielle Schieflage gerät, dann drohen ihm zudem auch sportrechtliche Konsequenzen. Der FC Málaga wurde zum Beispiel wegen seiner Steuerschulden bis 2017 von UEFA-Wettbewerben ausgeschlossen.

LTO: Wann rechnen Sie damit, dass die ersten Verfahren gegen deutsche Klubs eingeleitet werden?

van der Hout: Da kann man nur spekulieren. Ich denke aber, dass es vermutlich noch etwas dauern wird. Der aktuelle Wettbewerbskommissar wird nur noch bis zum Sommer nächsten Jahres im Amt sein, außerdem ist die Kommission noch mit den Regionalflughäfen beschäftigt und arbeitet an einer großen Beihilfenrechtsreform. Sobald sich dieser Engpass etwas gibt, könnte man sich aber den Profisport vorknöpfen – da sollte man sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Besser man bringt seine Bücher vorher in Ordnung, soweit es geht.

LTO: Herr van der Hout, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Dr. Robin van der Hout ist Partner im Brüsseler Büro von Kapellmann und Partner Rechtsanwälte. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im europäischen Beihilfen- und Kartellrecht.

Das Interview führte Constantin Baron van Lijnden.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EU-Kommission geht gegen Beihilfen im Sport vor: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10119 (abgerufen am: 23.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sportrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Beihilfen (EU)
    • Politik
    • Vereine
Axel Fischer 22.01.2026
Korruption

OLG München zu Aserbaidschan-Affäre:

Ex-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neter Fischer wegen Bes­tech­lich­keit ver­ur­teilt

Hat der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das musste das Münchner Oberlandesgericht klären – und hat nun ein Urteil gesprochen.

Artikel lesen
Schmierereien gegen Bundeskanzler Merz im Sauerland 22.01.2026
Durchsuchung

LG Arnsberg zu Anordnung durch AG:

Auch zweite Haus­durch­su­chung wegen Merz-Sch­mie­re­reien war rechts­widrig

Nach Anti-Merz-Schmierereien erklärt das LG Arnsberg auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter.

Artikel lesen
Der Verurteilte wird auf dem Weg zum Bezirksgericht in Nara von fünf Polizeikräften eskortiert 21.01.2026
Ausland

Japans Ex-Präsident Shinzo Abe getötet:

Atten­täter muss lebens­lang ins Gefängnis

2022 wurde der japanische Regierungschef vor laufenden Kameras bei einer Wahlveranstaltung erschossen. Die Tat löste weltweit Entsetzen aus. In der Nacht auf Mittwoch hat ein Gericht den Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Artikel lesen
Friedrich Merz 19.01.2026
Politik

Merz’ Vorstoß zur Arbeitskraft-Debatte:

Mehr arbeiten, weniger krank sein?

Bundeskanzler Friedrich Merz stellt steigende Krankheitstage infrage – und gleich auch das Arbeitszeitgesetz. Zwei politische Debatten, ein gemeinsamer Bezugspunkt: die verfügbare Arbeitskraft in Deutschland.

Artikel lesen
Marine Le Pen 13.01.2026
Ausland

Nach Entzug des passiven Wahlrechts:

Le Pen kämpft vor Gericht um Chance auf Prä­si­dent­schaft

Dieser Prozess könnte den Ausgang der französischen Präsidentschaftswahl 2027 beeinflussen. Es geht um EU-Gelder und mögliche Scheinbeschäftigung – und für Marine Le Pen um ihre politische Zukunft.

Artikel lesen
Ein Helikopter der US-Küstenwache fliegt über dem Öltanker "Sophia", als die US-Einheiten an Bord des Schiffes gehen, um es aufzubringen, 07.01.2026. 10.01.2026
USA

Terrorismus durch Tanker?:

Trumps hybride Bei­nahe-Kriegs­füh­rung gegen Vene­zuela

Auf Maduros Entführung folgt keine zweite Angriffswelle, dafür festgesetzte Öltanker. Die Begründung für das Vorgehen auf der See zeigt: Es ist fest verankert in Trumps hybrider Beinahe-Kriegsführung, in der US-Recht Völkerrecht schlägt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent - Team­lei­tung für das Team Auf­sicht (m/w/d)

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Institute for LAW & AI
(Se­nior) Re­se­arch Fel­lows – Law & AI

Institute for LAW & AI , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist/Voll­ju­ris­tin Re­fe­rat VI 4 F: Lan­des­recht­li­che...

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK) , Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht im Fernstudium/ online

30.01.2026

31. Deutscher Pflege-Recht-Tag

30.01.2026, Berlin

Logo von White & Case
White & Case LLP - London Open Day

07.02.2026, London

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Schieds­verfahren

02.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Energierecht

03.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH