"Aschetourismus": Skurriles vom Bodensee
Mittlerweile hat sich ein regelrechter "Aschetourismus‘" in Nachbarländer wie die Schweiz oder die Niederlande entwickelt. Denn einige der vorgenannten Bestattungsmethoden scheitern in Deutschland schon an der Friedhofspflicht. Sie würden nämlich voraussetzen, dass man die Überreste des Verstorbenen einem Dienstleister aushändigen kann, ohne dass sie beerdigt werden.
Die Überführung ins Nachbarland zur dortigen Bestattung aber ist nach deutschem Recht zulässig. Zu dieser Bestattung kommt es dort dann allerdings nicht, sondern die Urne wird im Nachbarland den Angehörigen ausgehändigt. Dort ist das nämlich kein Gesetzesverstoß.
Diese unterschiedliche Rechtslage kann zu skurrilen Ergebnissen führen: Während auf deutscher Seite des Bodensees das Verstreuen von Totenasche verboten ist, erlaubt die Schweiz es Angehörigen, dort (nicht gewerblich) Totenasche zu verstreuen. Asche in die Schweiz zu bringen ist also heutzutage vermutlich kein Akt der Steuerhinterziehung mehr, sondern kann auch der Umgehung deutscher Bestattungsvorschriften dienen.
Alexander Knauss, 11 Dinge, die Sie nach Ihrem Tod tun könnten: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18959 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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