Druckversion
Mittwoch, 13.05.2026, 02:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bayrischer-jurist-klagt-gegen-rundfunkbeitraege
Fenster schließen
Artikel drucken
6836

Bayerischer Jurist klagt gegen Rundfunkabgabe: "Der GEZ-Wahnsinn geht immer weiter"

Interview mit Ermano Geuer

14.08.2012

Überweisungsträger der GEZ

© Marek Gottschalk - Fotolia.com

Einige Monate vor seinem Inkrafttreten klagt ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Passau per Popularklage in Bayern gegen den haushaltsbezogenen neuen Rundfunkbeitrag. Im LTO-Interview erklärt Ermano Geuer, wieso die neue Abgabe nicht besser ist als die alte Gebühr, warum vor allem Studenten ihre Opfer sind und was passiert, wenn der Verfassungsgerichtshof ihm recht gibt.

Anzeige

LTO: Sie wollen per Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen. Demnach sollen ab dem 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen, unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones besitzen. Die Abgabe soll die bisher gerätebezogene Gebühr ablösen. Was haben Sie dagegen?

Geuer: Wir haben über diese Neuregelung natürlich auch im Kollegenkreis diskutiert und wir finden sie nicht ganz fair. Bislang gab es die Möglichkeit, nach den Geräten zu differenzieren. Sie konnten also gegenüber der Gebühreneinzugszentrale angeben, dass Sie beispielsweise nur ein Radio haben oder nur einen Internetanschluss nutzen, der ja ebenfalls gebührenpflichtig ist.

Vor allem zum Beispiel Studenten betrifft das: Viele von ihnen haben gar keinen Fernseher, sondern nur einen Internetanschluss. Für solche Rundfunknutzer ergibt sich mit der Neuregelung eine erhebliche Steigerung, immerhin beträgt die Gebühr für einen Internetanschluss derzeit 5,76 Euro, ab 2013 müsste der Teilnehmer den Pauschalbetrag von 17,98 Euro zahlen.

Ähnlich verhält es sich für Betriebe: Auch bei einem großen Fuhrpark konnte man bislang beispielsweise die Radios aus vielen Kraftfahrzeugen ausbauen, um die hohen Rundfunkgebühren zu sparen. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr – was erhebliche Mehrkosten auslösen kann, zumal die Unternehmen in der Regel ja auf den Fuhrpark angewiesen sind.

Es können sich also durchaus gewisse Härten ergeben, die gar nicht so selten sind. Ich halte das nicht für eine faire Umsetzung.

"Hoffnung, dass GEZ abgeschafft wird, hat sich nicht erfüllt"

LTO: Härtefälle machen ein Gesetz aber noch nicht zwingend verfassungswidrig. Mit welchen rechtlichen Argumenten begründen Sie Ihre Klage?

Geuer: Verfassungsrechtlich gibt es zwei Seiten, eine formelle und eine grundrechtliche. Ich sehe den Gleichheitssatz verletzt, der in der bayerischen Landesverfassung selbstverständlich genauso niedergelegt ist wie im Grundgesetz. Eine Pauschalierung wie die geplante neue Rundfunkabgabe setzt gewisse sachliche Gründe voraus – die ich bei der Rundfunkabgabe nicht sehe.

Es werden vielmehr jedenfalls in Teilen durchaus sachfremde Erwägungen angestellt, um die pauschale Abgabe zu begründen. Zum Beispiel bei der Betriebsstätte gibt es keinerlei Zusammenhang zwischen der Anzahl der Betriebsstätten oder der Anzahl der Mitarbeiter einerseits und dem Rundfunkempfang andererseits.

Das gilt umso mehr, als eben nicht nur eine vom Rundfunkempfang entkoppelte Pauschalierung stattfindet, sondern auf der anderen Seite Kraftfahrzeuge dann doch wieder extra zu zahlen ist – das ist systemfremd. Letztlich geht es wohl nur darum, ohne verfassungsrechtlich abzuwägen, Einnahmen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu schaffen.

"Es würde quasi ein zweites Melderegister entstehen"

LTO: Aber die Kritik an der derzeit noch geltenden Rundfunkgebühr lautete doch vor allem, dass zu viele Informationen relevant waren, um den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, was wiederum dazu führte, dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhebliche Nachforschungen auch im privaten Wohnbereich anstellte. Liegt es nicht in der Natur der Dinge, dass mehr Pauschalierung erforderlich ist, wenn man weniger Information über den Einzelfall herausgeben will?

Geuer: Das Problem ist ja, dass es dadurch nicht besser wird. Die ursprüngliche Hoffnung, dass die GEZ vielleicht abgeschafft wird, hat sich ja mitnichten erfüllt. Die Behörde stockt ihre Mitarbeiter sogar noch auf. Auch weiterhin werden ihr von den Einwohnermeldeämtern Meldedaten übermittelt, wodurch quasi ein zweites Melderegister entsteht parallel zu denen der Gemeinden. Wir sprechen also noch von einem zusätzlichen datenschutzrechtlichen Problem – besser wird daher, was die Weitergabe von Informationen an die GEZ angeht, leider gar nichts.

Das wird sich sogar noch steigern. Jetzt zu Beginn darf die Behörde zwar keine Adressdaten von Händlern ankaufen, es ist aber schon gesetzlich geregelt, dass auch das in einigen Jahren möglich werden soll. Und es wird ja weiter ermittelt, nur eben nach anderen Dingen: Wer hat sich im Haus Wohnungen gekauft, wer ist dort gemeldet, ist eine Einliegerwohnung vermietet – all diese Fragen stellen sich weiterhin. Es ist also nicht so, dass dieser GEZ-Wahnsinn jetzt aufhören würde, er geht vielmehr immer weiter.

LTO: Wie könnte denn eine Ihres Erachtens verfassungsgemäße Regelung aussehen?

Geuer: Damit befinden wir uns beim zweiten, diesmal kompetenzrechtlichen Ansatz, den ich auch in meiner Klage gegen die Neuregelung aufgreife: Ich halte die jetzige Regelung für eine Steuer. Das führt wiederum dazu, dass die Länder keine Kompetenz hätten, diese zu erlassen.

Man könnte durchaus andenken, Rundfunkbeiträge über eine Steuer zu finanzieren. Die Beiträge oder wie auch immer man sie dann nennen möchte, könnten über das Finanzamt eingezogen werden. Dagegen spricht allerdings, dass möglicherweise eine zu große Nähe des Rundfunks zum Staat entstünde, also ein eklatanter Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne.

Jedenfalls dürfte aber eine verfassungsgemäß Regelung weder dem einzelnen Bürger noch dem Betriebsstätteninhaber die Möglichkeit abschneiden, darzulegen, dass er aus welchen Gründen auch immer keine oder nur eingeschränkt Internet oder Rundfunkgeräte nutzt. Es könnte durchaus weiterhin eine gesetzliche Vermutung dahingehend geben, dass jeder, der eine Wohnung nutzt, auch Rundfunkgeräte hat. Der Bürger müsste diese aber widerlegen können - und ebendies ist nun von Gesetzes wegen gar nicht erst vorgesehen.

Anzeige

"Die ein oder andere Regel des Staatsvertrags wird gekippt werden"

LTO: Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Klage?

Geuer: Das ist natürlich immer schwierig zu prognostizieren. Ich warte nun erst einmal die Stellungnahmen des Bayerischen Rundfunks und des Landtags ab, die zwischenzeitlich verlängerte Schriftsatzfrist zur Erwiderung läuft am 15. Oktober ab.

Ich stehe mit meiner Meinung aber jedenfalls bei Weitem nicht allein da. In der rechtswissenschaftlichen Literatur vertreten einige Kollegen die Auffassung, dass die neue Rundfunkabgabe entweder grundrechtlich oder aus den genannten kompetenzrechtlichen Gründen verfassungswidrig ist. Auch deren Argumente habe ich in meiner Klageschrift natürlich aufgeführt.

Ich bin ganz zuversichtlich, dass zumindest die eine oder andere der von mir angegriffenen Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gekippt werden wird.

LTO: Die Popularklage gibt es in diesem Umfang nur in Bayern. Das in der Landesverfassung vorgesehene Verfahren, das es jedermann unabhängig von einer individuellen Rechtsverletzung ermöglicht, mit der Behauptung zu klagen, ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht werde durch ein bayerisches Gesetz, eine Verordnung oder eine Satzung verletzt, ist kostenfrei.

Geuer: Es geht nicht nur darum, dass ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof natürlich kostenfrei ist. Vor allem ist es die einfachste Möglichkeit, um schon jetzt, also vor dem Inkrafttreten zum 1. Januar und ohne den Verwaltungsrechtsweg beschreiten zu müssen, gegen die Neuregelung vorzugehen.

LTO: Hätte denn ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in einem Bereich, für welchen die Länder zuständig sind, bundesweite Konsequenzen?

Geuer: Wenn ein Staatsvertrag, in diesem Fall eben der des Freistaates Bayern mit allen anderen Ländern, einmal unterzeichnet ist, ist man an diesen gebunden. Allerdings wäre die bayerische Staatsregierung dennoch verpflichtet, wenn die Verfassungswidrigkeit bestimmter Regelungen durch Urteil festgestellt würde, mit den anderen Ländern eine Neuregelung auszuhandeln. Notfalls müsste sie den Staatsvertrag kündigen, weil sie an verfassungswidrigen Regelungen natürlich nicht festhalten kann. Ein solches Urteil hätte also durchaus bundesweite Auswirkungen.

LTO: Herr Geuer, ich danke Ihnen für das Interview.

Ermano Geuer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau. Er veröffentlicht regelmäßig u.a. auf LTO Beiträge vor allem zum Datenschutzrecht.

Das Interview führte Pia Lorenz.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Ermano Geuer, Bayerischer Jurist klagt gegen Rundfunkabgabe: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6836 (abgerufen am: 13.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • GEZ
    • Rundfunk
Richter und Anwälte im Sitzungssaal während des Verfahrens zu Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in Mannheim. 21.04.2026
Rundfunkbeitrag

VGH Mannheim weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab:

Öff­ent­lich-recht­li­cher Rund­funk ist aus­ge­wogen genug

Ist die ARD ausgewogen genug? Ja, sagt der VGH Baden-Württemberg, prüft aber sehr viel oberflächlicher, als es das BVerwG verlangt hatte. Möglich geworden war das Verfahren durch eine Grundsatz-Entscheidung des BVerwG.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Unterlagen von ARD und ZDF zum Beitragsservice. Wichtig im Kontext der KEF-Empfehlung. 23.02.2026
Rundfunk

Neue Empfehlung der KEF-Kommission zum Rundfunkbeitrag:

ARD und ZDF mit Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos

Weil die Länder die Beitragserhöhung verweigerten, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Doch nach neuer KEF-Empfehlung soll der Rundfunkbeitrag später und geringer steigen. Mangels Zahlungsverzug sind die Beschwerden der Sender damit hinfällig.

Artikel lesen
Ein Mann mit Kopfhörern vor einem Mikrofon. 30.01.2026
Medien

Anlässlich des FPÖ-Radios "Austria First":

Par­tei­funk in Deut­sch­land?

Mit "Austria First" hat die österreichische FPÖ vor wenigen Tagen ihren eigenen Radiosender an den Start gebracht. Jonas Kahl und Leo Roß fragen, ob ein vergleichbares Vorhaben in Deutschland zulässig wäre – mit recht eindeutigem Ergebnis.

Artikel lesen
Patricia Schlesinger 11.12.2025
Untreue

Vorwurf von Untreue und Betrug:

Anklage gegen Ex-RBB-Inten­dantin Sch­le­singer erhoben

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage im RBB-Skandal: Ex-Intendantin Schlesinger und drei frühere Führungskräfte sollen den Sender über Jahre geschädigt haben. Es geht um Untreue, Luxusposten und fragwürdige Vergütungen.

Artikel lesen
Protest und Solidaritätsbekundungen zu Radio Dreyeckland 19.11.2025
Pressefreiheit

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde:

Woh­nungs­durch­su­chung hat die Rund­funk­f­rei­heit ver­letzt

Ein Journalist verlinkte in einem Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform "linksunten.indymedia". Daraufhin durchsuchten Ermittler seine Privatwohnung. Das hat den Mann in seiner Rundfunkfreiheit verletzt, so das BVerfG.

Artikel lesen
Das Bild zeigt diverse Medienvertreter und einen Kommentator, der über die Bedeutung der Rundfunkbeiträge diskutiert. 15.10.2025
Rundfunkbeitrag

Gericht erlaubt Klagen gegen Rundfunkbeitrag:

Ein Geschenk für den öff­ent­lich-recht­li­chen Rund­funk

Verwaltungsgerichte müssen zukünftig prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Vielfaltsansprüche einhält. Die scheinbare Niederlage von ARD, ZDF und DLF ist das Beste, was den Sendern passieren kann, meint Felix W. Zimmermann. 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Dyn Media GmbH
Werk­stu­die­ren­de (m/w/d) für den Be­reich Le­gal

Dyn Media GmbH, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Möhrle Happ Luther auf dem Fakultäts­karrieretag Jura in Hamburg

20.05.2026, Hamburg

Next Level Real Estate – KI als strategischer Wett­be­werbs­vor­teil

20.05.2026, Frankfurt am Main

Junge Tagung Öffentliches Recht 2026 – Recht und Gericht

20.05.2026, Göttingen

Aktuelle Rechtsprechung im Notarkostenrecht (20.05.2026)

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
CER Directive in Germany: what has changed and how to prepare for the KRITIS-Dachgesetz?

20.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH