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39113

Sollten Juristen kennen: 8 wich­tige Urteile des BAG aus 2019

von Tanja Podolski

06.12.2019

Bundesarbeitsgericht in Erfurt

web-done.de - stock.adobe.com

Urlaub, Urlaub und noch mal Urlaub - in den diesjährigen Fällen beim BAG schlägt sich die gute wirtschaftliche Lage nieder, es geht weniger um Substanzielles wie etwa Kündigungen. Das BAG änderte dabei mehrmals seine Rechtsprechung.

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1/9: Kein Urlaub vom Urlaub

Dauerbrenner Urlaub: Den hätte eine Arbeitnehmerin gerne auch im Sonderurlaub bekommen, Urlaub vom Urlaub sozusagen. Das wäre ein bisschen viel des Guten, meinte das BAG (Urt. v. 19.03.2019, Az.  9 AZR 315/17) jedoch. Wer wegen eines vertraglich vereinbarten Sonderurlaubs in einem Kalenderjahr durchgehend nicht arbeitet, hat auch keinen Anspruch auf Erholungsurlaub für diesen Zeitraum.

Auch hier hat das BAG seine frühere Rechtsprechung geändert: Bislang entsprach es nämlich ständiger Rechtsprechung, dass Urlaubsansprüche auch während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses entstehen. Für einen Urlaubsanspruch war allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses relevant. Ob und wie viel der Arbeitnehmer im Kalenderjahr tatsächlich gearbeitet hatte, war ohne Bedeutung. Die Besonderheit lag hier gleichwohl in der konkreten vertraglichen Vereinbarung zwischen den Arbeitsparteien. Bei anderen ruhenden Arbeitsverhältnissen wie Elternzeit entstehen Urlaubsansprüche auch weiterhin.

Seite 1/8
  • Seite 1:

    Kein Urlaub vom Urlaub

  • Seite 2:

    Verfall von Urlaubsansprüchen

  • Seite 3:

    Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung

  • Seite 4:

    Betriebsräte: Mitbestimmung ja, Blockade nein

  • Seite 5:

    Der Chefarzt-Fall: Eine zweite Ehe ist kein Kündigungsgrund

  • Seite 6:

    Änderung bei der sachgrundlosen Befristung

  • Seite 7:

    Überstundenausgleich auch bei Freistellung

  • Seite 8:

    Organisationsverschulden beim beA

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Zitiervorschlag

Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39113 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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