Sollte man kennen: 7 wich­tige Urteile des BAG aus 2018

von Tanja Podolski

14.12.2018

6 Ausschlussfristen und Mindestlohn

Das BAG hat im September klargestellt, dass Ausschlussfristen, in denen der Mindestlohn nicht ausgenommen ist, unwirksam sind. Klingt kompliziert? Ist es gar nicht: Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sagt in § 3: Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Werde der Mindestlohn nicht ausgenommen, sei dies ein Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach kann eine unangemessene Benachteiligung und damit die Unwirksamkeit der Klausel auch darin liegen, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

In einer Verfallklausel im Arbeitsvertrag muss daher der Mindestlohn ausgenommen werden, sonst ist die gesamte Verfallsklausel unwirksam – so entschied es das BAG und beendete damit Jahre der Unsicherheit (Urt. v. 18.09.2018, Az. 9 AZR 162/18). Ausgenommen sind lediglich ältere Arbeitsverträge, die vor dem 31. Dezember 2014 – und damit auch vor Anwendbarkeit des MiLoG - abgeschlossen wurden. Die Urteilsgründe liegen inzwischen vor.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: 7 wichtige Urteile des BAG aus 2018 . In: Legal Tribune Online, 14.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32737/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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