Sollte man kennen: 7 wich­tige Urteile des BAG aus 2018

von Tanja Podolski

14.12.2018

4 Verzugspauschale

Klingt fies – ist aber halb so schlimm und vor allem wichtig. Das BAG hat endlich den so lange existierenden Streit um die Verzugspauschale entschieden (Urt. v. 25.09.2018, Az. 8 AZR 26/18). Doch worum geht es? Nun, nach § 288 Bürgerliches Gesetzbuch gibt es bei Zahlungsverzog für den Gläubiger neben den Zinsen eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 40 Euro. Explizit ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse von dieser Regelung nicht. Was also, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht fristgerecht zahlt?

Gibt nichts, sagten die Richter in Erfurt. Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) sei die Erstattung von Kosten ausgeschlossen. Das beträfe die prozessualen (Anwaltskosten) und die materiell-rechtlichen Ansprüche – und damit auch die Verzugspauschale. Streit beendet.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: 7 wichtige Urteile des BAG aus 2018 . In: Legal Tribune Online, 14.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32737/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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